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Unfall mit Traktor auf Bundeskraftfahrstraße 50% Teilschuld?

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 19:02

Hallo zusammen,

ich bitte euch um Ideen/Meinungen/Erfahrungen die mir evtl. bei der Abwicklung meines Unfallschadens behilflich sind.

Der Unfall ist von der gegnerischen VS 50/50 eingestuft worden. Meine VS hat den Schaden 25/75 eingestuft. Ich sehe mich selbst durchaus auch in der Schuld aber eher bei 25-30%.

Folgende Fakten:

Tatzeit 11.08.2012 ca 22:10 Uhr

in beide Richtungen und durch Mittelleitplanke getrennte 2 spurige Bundeskraftfahrstraße mit ausgebautem Seitenstreifen

(Befahrung nur erlaubt bei bauartbedingter zugelassener mindest Höchstgeschwindigkeit von >60km/h)

nicht bewölkt, kein Regen, kein Nebel, kein Schnee

es ist nacht, also normal dunkel

kein Verkehr auf der Gegenfahrbahn

kein Verkehr auf meiner Fahrbahn

leichte Kurve

meine KFZ-Geschwindigkeit laut Tempomat 120km/h

Traktor-Geschwindigkeit ca 35km/h

(bauartbedingte zugelassene Höchstgeschwindigkeit 40km/h)

Traktor-Anhänger hatte eine nichtgekennzeichnete Überbreite von 2,70m

Traktor hatte keine Warnblinkanlage und nicht die vorhandene Rundumleuchte an

Mein KFZ BMW 320d touring, totalschaden, Wiederbeschaffungswert laut Gutachter 9900,-€

Folgender Unfallhergang:

Ich habe den Traktor mit Anhänger erst ca 10 -30m vor mir gesehen/wahrgenommen. Warum weiß kann ich mir bis heute nicht erklären, er hatte wohl die normale Beleuchtung eingeschaltet. Ich Schockmoment, reiße lenkrad rum, erwische den Anhänger hinten links, knalle in die Leitplanke, schieße am Traktor vorbei und komme vor ihm auf dem Seitenstreifen zum stehen. Traktorfahrer 17 Jahre alt, völlig Ortsfremd, hatte sich vom Navi auf die Bundeskraftfahrstraße leiten lassen und zu spät bemerkt das er falsch ist, wollte nächste Ausfahrt wieder runter.

Was ich jetzt nicht verstehe:

Er war sich der Falschfahrt bewußt

Hat keine Warnblinkanlage oder Rundumleuchte eingeschaltet

Ist nicht komplett auf den Seitenstreifen gefahren sondern angeblich nur leicht versetzt (was ich bezweifle aber nicht beweisen kann)

Er hat nicht die Polizei zur Hilfe gerufen

Er durfte mit dem KFZ unter keinen Umständen dort fahren da Bauartbedingt zu langsam

Ich bin nicht gerast und die Umwelt und Verkehrslage erforderte kein langsames fahren mit z.B. 80km/h

Trotzdem bekomme ich 50% Teilschuld ??????

Wie sind da eure "Erfahrungen" oder Tipps

!!! Habe leider keine Rechtschutzversicherung und würde auf den Kosten bei einem Prozeß wenns Hart auf Hart kommt sitzen bleiben !!!!

Beste Antwort im Thema

Dieser Unfall zeigt einmal mehr das das Sichtfahrgebot seine Bedeutung hat, auch auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundestraßen, auch wenn es hier oft abgestritten wird.

Die Tatsache das Du trotz fehlenden Gegenverkehrs nicht mit Fernlicht gefahren bist, weil Du den Eindruck hattest genug zu sehen, sagt mir , ohne weitere Einzelheiten zu kennen, das Du unaufmerksam warst. Der Traktor wird weder vom Himmel gefallen sein noch ist er aus der Erde geschossen .

Sei froh das es nicht schlimmer ausgegangen ist.

Ich bin mal mit 120 auf der AB über eine Europalette gedonnert, seit dem ist mir diese Problematik bewusst geworden.

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52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von usercity

Trotzdem bekomme ich 50% Teilschuld ??????

Hast Du schon mal etwas vom Sichtfahrgebot gehört ?

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.php

Zitat:

Habe leider keine Rechtschutzversicherung und würde auf den Kosten bei einem Prozeß wenns Hart auf Hart kommt sitzen bleiben !!!!

Benötigst Du auch nicht, Deine Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab, und dies mit Anwalt vor Gericht wenn die Versicherung / deren Anwälte Chancen sehen.

 

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 19:15

Hallo und danke für deinen Kommentar.

Doch das Sichtfahrgebot kenne ich.

Aber was bedeutet das genau?

Wie gesagt ich war sozusagen alleine unterwegs, alle 5 Minuten mal ein Auto auf meiner oder der Gegenfahrbahn.

Was heißt da auf Sicht fahren? 50 km/h auf einer extrem gut ausgebauten 2spurigen Straße mit Seitenstreifen auf der "300km/h" erlaubt sind. Nur weil es ja sein könnte das ich ne Vollbremsung hinlegen muß?

Das würde bedeuten, dass ich immer und überall zu schnell unterwegs bin, egal wie schnell oder langsam ich auch gefahren bin.

Und zu deinem 2ten Kommentar:

MEine VS kümmert das nicht denn Sie hat den Schaden mit 25% Teilschuld eingestuft und ist bereits am regulieren.

Beide VS regeln bzw. stufen den Unfall unabhängig von einander ein. Das wußte ich bisher auch nicht.

Kann also bedeuten eigen VS sagt 10/90

gegnerische Vs sagt 90/10

Habs mir extre von meiner VS dreimal bestätigen lassen weil ich das erst nicht glauben konnte.

Lies mal den Link durch. Ja, irgendwo bei 50 - 80 km/h und Abblendlicht kann durchaus "Ende Gelände" sein. Spätestens ab dann bist Du mit im Boot.

Edit: Die 300 gelten nur bei bei günstigsten Bedingungen - siehe § 3 StVO. Einen Freibrief zum Schnellerfahren bekommst da niemand, wenn es Dunkel ist.

Ich ahne was hier gleich abgehen wird...

Vorher noch was zur Sache: Sichtfahrgebot

 

So long

Ghost

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 19:32

Verstehe was du meinst, das heißt also jeder der nachts schneller als ca 80 auf der Autobahn fährt und nicht ausweichen oder zum stehen kommt 50% Teilschuld hat?

Das wäre ja Wahnsinn.

Schuld habe ich auf jedenfall, das hab ich ja gesagt, aber ich sehe mich bei ca 30%.

Die Auslosung der Schuldfrage möge beginnen...  :D

Sei froh das du nur 50% Teilschuld bekommen hast. 

@Ghost: Ich ahne auch was. Dabei war das Ding besser zu erkennen als ein Leopard, ein Sprinter auf der Seite oder ein Klingonenkreuzer (@TE: das sind Insiderbegriffe für Dinge, die in der Praxis halt nie auf der Fahrbahn rumstehen).

wer 50-80 fahren muss, sollte mal zum arzt gehen.

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 19:40

Ohman,

ihr macht mir ja Hoffnung.

Wenn einer verbotener weise etwas tut bekommt er nur genausoviel Schuld wie derjenige, der mit einer "vernünftigen" Geschwindigkeit fahrend und ohne damit rechnen zu können ihm reinfährt?

Das ist ja traurig und unfäir.

Aber wo ist das Leben schon fair.

Sehe also jetzt schon das ich auf keinen Fall vor Gericht gehen werde und mein komplettes Geld in den Sand setze.

Hatte den Wagen erst 6 Monate :-( also 1000,-€ pro Monat Verlust gemacht. Da muß ne Oma lange für stricken.

Zitat:

Original geschrieben von usercity

Verstehe was du meinst, das heißt also jeder der nachts schneller als ca 80 auf der Autobahn fährt und nicht ausweichen oder zum stehen kommt 50% Teilschuld hat?

Das wäre ja Wahnsinn.

Nö - das ist aus gutem Grund so. Stell Dir mal vor, ein Motorradfahrer legt sich vor Dir auf die Fresse. Er selbst bleibt bewusstlos auf der linken Spur liegen, sein Möppi fliegt irgendwo in den Seitenraum. Dann ist es Dein Job, ihn nicht zu überfahren.

Wenn es die konkrete Ausleuchtung erlaubt, darfst Du auch mehr als 80 fahren - aber auch nur dann.

Themenstarteram 2. Februar 2013 um 19:44

@ichtyos

laut Polizeibericht war es nicht gut zu erkennen und die nicht gekennzeichnete Überbreite, die nicht eingeschaltete Warnblinkanlage und die nicht eingeschaltete aber vorhandene Rundumleuchte waren nicht eingeschaltet.

Hatte ich aber alles schon geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von infuso

wer 50-80 fahren muss, sollte mal zum arzt gehen.

Geht es Dir noch gut? Das sind die aktuell gültigen Regeln für das Sichtfahrgebot, wenn man mit Abblendlicht unterwegs ist.

@TE

Zitat:

Original geschrieben von usercity

 

es ist nacht, also normal dunkel

kein Verkehr auf der Gegenfahrbahn

kein Verkehr auf meiner Fahrbahn

leichte Kurve

Nur mal aus Interesse und ohne jede Wertung: warum bist Du eigentlich ned mit Fernlicht gefahren?

 

So long

Ghost

Was machst du denn bei nem wendenden LKW? :D ;)

Oder einem verunfallten Fahrzeug?

 

Das Ding hat sich immerhin vorwärts bewegt - nicht auszudenken wenn da ein kleineres stehendes Fahrzeug gewesen wäre?

Mal darüber nachdenken.

 

Urteil zur Mithaftung bei Auffahren auf einen QUERSTEHENDEN LKW Anhänger.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3236.php

25:75

und das Ding ist gestanden, war sehr schlecht erkennbar und hat sich nicht bewegt...

 

Urteil zur fahrlässigen Tötung auf AB bei Auffahren auf ein (unverschuldet) verunfalltes unbeleuchtetes Fahrzeug.

http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&nr=9968

 

Das zur Unterstützung des Sichtfahrgebots.

 

------------------

So und jetzt zur Beschilderung - sicher, daß das eine Kraftfahrstraße war?

- dafür brauchts ein extra Schild.

Allein die Merkmale einer Autobahn(ähnlichen) Straße reichen nicht für eine Kraftfahrstraße.

Manchmal sperrt man solche Straßen nur für Fußgänger und Radfahrer und lässt dadurch Traktoren (bewußt) drauf mit dem Verzicht des Kraftfahrstraßenschildes.

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