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Unfall mit ZR-Reifen über 240km/h
Hallo,
kann man einer Mitschuld verantwortlich gemacht werden, wenn man mit ZR-Reifen, welche bis zu einer Geschwindigkeit von 240 km/h zugelassen sind (ABER je 10 km/h mehr ca. -5% der Tragfähigkeit des Reifens in Kauf genommen werden muss), einen Unfall mit sagen wir 300 km/h verursacht (theoretisch -30% Tragfähigkeit) und die Radlast über der bei dieser Geschwindigkeit zulässigen Tragfähigkeit liegt?
Grüße,
Bohnenpflanzer
Beste Antwort im Thema
Ich glaube nach einem Unfall mit 300 km/h kannst Du für nichts mehr verwantworlich gemacht werden, Forderungen werden dann vom evtl. vorhandenen Erbe abgezogen/eingeklagt.
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169 Antworten
Solange die Reifen eingetragen sind wohl nicht.
Wenn die drauf sind .....weil man es "einfach gemacht hat"......wird sich eventuell jemand finden der sich daran stößt! !
Spätestens wenn eine Versicherung für etwas aufkommen soll ist der Ärger vorprogrammiert. .......selbst wenn der Unfall nix mit den Reifen zu tun hat.......wird die Versicherung sich winden wie ein "Aal" um nicht zahlen zu müssen.
Sollten die Reifen auch noch ursächlich sein.....dann gute Nacht......und die Geldbörse weit öffnen
Zitat:
Original geschrieben von Bohnenpflanzer
...kann man einer Mitschuld verantwortlich gemacht werden, wenn man mit ZR-Reifen, welche bis zu einer Geschwindigkeit von 240 km/h zugelassen sind (ABER je 10 km/h mehr ca. -5% der Tragfähigkeit des Reifens in Kauf genommen werden muss), einen Unfall mit sagen wir 300 km/h verursacht (theoretisch -30% Tragfähigkeit) und die Radlast über der bei dieser Geschwindigkeit zulässigen Tragfähigkeit liegt?
Ein Verschulden trifft dich hier zwar nicht unbedingt (es sei denn, es kann dir nachgewiesen werden), aber in der Haftung bist du (bzw. deine Versicherung) trotzdem grundsätzlich drin.
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt, so haftet er anteilig für den Unfallschaden, es sei denn, er weist nach, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.
Ich glaube nach einem Unfall mit 300 km/h kannst Du für nichts mehr verwantworlich gemacht werden, Forderungen werden dann vom evtl. vorhandenen Erbe abgezogen/eingeklagt.
@NormanMuc HAHA ja da hast du wohl recht ^^
@Rest ok danke für die schnellen Antworten
Hi,
deine SR müssen die mindest Anforderungen vom Fahrzeug erfüllen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Bei den WR muss die Tragkraft gleich oder höher Ausfallen. Bei geringer Gewindigkeitsindex muss ein Aufkleber ins Sichtfeld des Fahrers und man darf dann nicht schneller fahren wie der Index ist.
Erfüllst Du es nicht, hast Du ganz schlechte Karten und hoffentlich ein gut gefülltest Konto. Die Versicherung kann in Vorkasse gehen und von Dir das Geld zurück holen.
MfG
Super-TEC
Zitat:
Original geschrieben von Super-TEC
Erfüllst Du es nicht, hast Du ganz schlechte Karten und hoffentlich ein gut gefülltest Konto. Die Versicherung kann in Vorkasse gehen und von Dir das Geld zurück holen.
MfG
Super-TEC
NEIN. warum stirbt dieser quark nicht aus?
also du kannst in eine raffinerie einschlagen und anlagen im werte von 5mio sprengen; die versicherung kann nur 5000€ zurückfordern. hier ist lediglich die gesamthaftungsgrenze ausschlaggebend, wie bei jedem unfall.
anders bei deinen eigenen (vollkasko)schäden; da ist sie meist von der haftung frei, sowohl für deinen wagen als auch beerdigungskosten
Moin
Zitat:
darfst bloß kein deutsches 'premium'-auto fahren. oder ferrari *klick*
Das ist Quatsch. Der Nissan Fahrer wußte schlicht wie er bei einem Platzer reagiert, der Ferrari Fahrer offensichtlich nicht, oder aber der platzende Reifen hat für noch mehr Schäden gesorgt, was zum Unfall führte.
Im letzteren FAll muß man dennoch von unheimlichen Glück reden, das er nichts direkt getroffen hat bei dem Unfall. Ansonsten hätten die beiden das wohl nicht so gut überlebt.
Moin
Björn
Ahja... Video für die Fahrschule... hm...
Angeblich (lt. Kommentaren) hat der Runflatreifen, die Straße ist grade, also keine Kurve, und kein Verkehr, was auch schlecht wäre, weil er für die Aktion grade 3 Spuren brauchte, ...
In der Fahrschule soll etwas anderes unterrichtet werden als das man überhaupt Fahranfängern erklärt mit 320 über ne Autobahn zu fahren ...
Geplatzte Reifen werden überbewertet.
In der Tat Regressforderungen gehen bis max.2 (Unfälle) x 5000€ persönliche Einzahlung auf das Versicherungskonto . Ende.
Aber einige Versicherer haben dann die Eigenschaft dich sofort zu kündigen.
Zitat:
Geplatzte Reifen werden überbewertet.
richtig. ich habs vor 2 jahren auch ohne blessuren bei ~ 180 km/h überstanden.
abgesehen vom fledderreifen, krummer felge und verbrannten pfoten beim wechsel auf reserverad
zur versicherung- im zweifelsfalle wäre mir eine kündigung lieber als ein paar k-€ an der backe
wenn der hinterreifen geplatzt wäre statt der vorne, würde der GTR so aussehen wie der Ferrari...
Moin
Nö, ebenso falsch. Solange ein Rad hinten die Spur hält passiert da.nichts. Im Gegenteil, Platzt der Reifen hinten, kann man sogar besser bremsen, da die Hinterachse dann entlastet wird.
Moin
Björn
Ich hatte schonmal einen Platzer hinten bei 130km/h (Golf VI mit 122PS TSI).... gemütlich Warnblinker setzen und auf den Pannenstreifen. Der Reifen war entlang der ganzen Seitenwand offen.
Solange man nicht falsch reagiert und ein relativ gerades Stück Autobahn hat kann man einen Platzer recht gut abfangen. Wird natürlich mit steigender Geschwindigkeit schwieriger. Vorne ist umso blöder wie hinten....