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unfall motorrad

Honda Motorrad
Themenstarteram 27. August 2008 um 11:26

hab mir vor knapp 2 wochen ein motorrad von privat gekauft!

hat paar kratzer am kupplungsdeckel gehabt.

heute stell ich festdas der rahmen auch was abbegkommen hab.

im kaufvertrag steht nichts davon drinne verkäufer hat auch keine angaben gemacht das der rahmen verzogen ist oder sonstiges, im vertrag steht nur kratzer an kupplungsdeckel.

muss er das motorrad zurücknehmen oder könnt ich erstma ein gutachten machen lassen das der verkäufer dann bezahlen muss?

wie geh ich am besten vor?

danke Sebastian

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29 Antworten
am 27. August 2008 um 12:22

Im Vertrag steht aber auch sicher nicht drin, das die Maschien Unfallfrei ist?

Kannst du dem Verkäufer beweisen, das er von dem verzogenen Rahmen wusste? Sonst siehts schlecht aus. Kratzer am kupplungsdeckel lassen ja schon auf einen Unfall schliessen! Und Unfallmaschinen nie ohne Gutachten kaufen! Das Gutachten müsstest du jetzt bezahlen. Das Geld würdest du höchstens Zurück bekommen, wenn er es vollen Wissens der Schäden verkauft hat. Und das wird schwer, wenn er es nicht als Unfallfrei verkauft hat. So kann er immer darauf hinweisen, das er dich auf den vorhandenen Schaden hingewiesen hat und von weiteren Schäden nichts wusste!

Themenstarteram 27. August 2008 um 12:26

ja aber man kann doch den zeitraum des unfalls durch rost oder sonstiges feststellen...

das ja echt scheisse....

Ehrlich:

selber schuld, was schaust dir die Fuhre auch nicht vernünftig an BEVOR du sie kaufst?

politisch korrekt:

was fehlt denn? Is es dramatisch oder nur oberflächlich?

Im Vertrag steht sicher "schäden soweit bekannt" - mußt dem Käufer also erstmal nachweisen dass er von den Schäden wusste und du mußt beiweisen dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes schon da waren.

Um wieviel Geld und welches Moped geht's überhaupt?

Gibt's mehrere Vorbesitzer?

Themenstarteram 27. August 2008 um 12:47

ja also wenn ich kräftig in die eisen geh knallt das schutzblech an den kühler....

Ist ne cb600 hornet f pc 34.

genau hinter dem kühler is der träger leicht verbogen auf den ersten bilck nicht zu sehn

hatt sie vorhin neben die von meinem kumpel gestellt bei ihm bekomm ich meine faust zwischen kühler und reifen, bei meiner nur 4 finger leicht verbogen und lack ist halt ein wenig abgeplatzt.

hab noch fotos die der verkäufer mir als e mail anhang geschickt hat da könnt ich mal schauen ob mans da schon sieht!

Gerade läuft sie noch und auch sonst merkt man nichts beim fahren. ausser wenn man halt stark die vorderbremse betätigt?

könnt man den rahmen denn eventuell richten wenns nich zu stark verzogen ist?

Themenstarteram 27. August 2008 um 12:52

ja also wenn ich kräftig in die eisen geh knallt das schutzblech an den kühler....

Ist ne cb600 hornet f pc 34.

genau hinter dem kühler is der träger leicht verbogen auf den ersten bilck nicht zu sehn

hatt sie vorhin neben die von meinem kumpel gestellt bei ihm bekomm ich meine faust zwischen kühler und reifen, bei meiner nur 4 finger leicht verbogen und lack ist halt ein wenig abgeplatzt.

nein es steht das fahrzeug ist unfallfrei nein angekreuzt, es hatte folgenden schaden rutscher rechte seite, kupplungsdeckel/ kurbellwellendeckel/ mit kratzer.

hab noch fotos die der verkäufer mir als e mail anhang geschickt hat da könnt ich mal schauen ob mans da schon sieht!

Gerade läuft sie noch und auch sonst merkt man nichts beim fahren. ausser wenn man halt stark die vorderbremse betätigt?

könnt man den rahmen denn eventuell richten wenns nich zu stark verzogen ist?

am 27. August 2008 um 15:04

Rahmen richten ist immer so eine Sache. Härter und stabiler wird die Sache davon nicht. Bis zu einem gewissen Grad ist es aber möglich.

Es könnte aber auch sein, das die Gabel leicht verbogen ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du sie auf alle Fälle vermessen lassen, geht ja auch um deine Sicherheit.

Wenn du im ADAC bist, solltest du die Kostenlosen Erstberatung vom Rechtsanwalt nutzen.

Naja Rahmen richten is bei so einem 0815-Bike eh für die Katz - da besorgst dir lieber an gebrauchten Rahmen und baust das ganze Zeugs aus dem alten Rahmen in den neuen.

Genaue Kontrolle was da jetzt verbogen ist wäre aber schon sinnig - müsste man eigentlich auch am Lenkkopf sehen, falls der so stark verformt wurde.

Ich würd auch einfach mal die verschiedenen Vorbesitzer durchtelefonieren - wenn du noch den alten Brief dazu hast indem die drinstehen.

Gut die können dir natürlich viel erzählen, aber vielleicht sagt ja einer "ja, die hab ich als Unfallmotorrad weiterverkauft"

Evtl. können sie so wertvolle Beweise liefern - ohne solche kannst nämlich zum Anwalt rennen soviel du willst.

 

Dein Verkäufer wird einfach sagen - "war schon immer so, mir is nix aufgefallen, fährt doch, bin kein Experte....."

Was auch durchaus glaubhaft ist bei nem 11 Jahre alten Moped.

Es stellt sich die Frage, was du jetzt machen willst. Erwartest du einen Preisnachlaß oder soll der Vorbesitzer des Moped zurück nehmen?

Du bist sofort schlauer, wenn du den Vorbesitzer einfach einmal mit den Feststellungen konfrontierst. Dann ist natürlich noch der Kaufvertrag von Bedeutung. Wenn ein vorgefertigter benutzt wurde, wurde vermutlich ein entsprechendes Kreuz gesetzt. Wenn nicht, na ja .....

Macht der Vorbesitzer auf blöd, hilft nur ein Rechtsstreit. Gutachten machen lassen, Anwalt einschalten, klagen. Wie das ausgeht, vor allem bei vielen Vorbesitzern, ist nicht voraus zu sagen. Wenn es dumm läuft, hast du nur Kosten und gewinnst nichts.

Vielleicht hilft es, einfach nur mal die Gabel zu entspannen.

pfisti

Themenstarteram 27. August 2008 um 17:16

die gabel is neu so wie sie aussieht der rahmen ist völlig verzogen hat soagr nen haarriss.

auf der rechten seite ist zwischen rahmen und ventildecker ca 2 mm platz hat sich auch schon eingearbeitet!

linke seite zwischen den 2 punkten ca 1 cm platz!

total übern tisch gezogen worden...

kein wort darüber verloren über den rahmen der verkäufer hat es auf jedenfall gewusst hat 5 andere maschienen noch dastehn gehabt kann mir nicht erzählen das er sich nicht auskennt!

weder als bastler fahrzeug noch genaue schaden im kaufvertrag angegeben.

 

ja hab nen brief wo auch vorbesitzer drin stehen, werde mich mal bei denen melden!

am 27. August 2008 um 18:28

Telefonier die vorherigen Halter durch, vllt. weiß einer mehr.

Geh zu ihm und verlange dein Geld zurück. Das Motorrad willst du ja sicher nicht haben, auch mit Nachlass nicht.

Sollte er nicht drauf eingehen sag ihm, er hätte dich arglistig getäuscht, dieser Schaden hätte im Vertrag stehen müssen.

Drohe ihm damit, das du alle Kosten die ab jetzt für dich entstehen, wie Gutachten, Fahrtkosten, Anwalt ihm zur Last gelegt werden.

Drohe ihm mit Strafanzeige wegen Betrug, die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln.

Geht er dann nicht drauf ein geh zu deinem Anwalt!

Du sagst er hat 5 Moppeds da stehen gehabt? Evtl. macht er das ja gewerblich, hat´s aber vergessen anzumelden? Da kannst du ihm auch gewaltig Probleme mit machen.

Themenstarteram 27. August 2008 um 20:53

ja er hat gemeint 5 stück hat er da.

 

in fahrzeug beschreibung stand technisch einwandfreier zustand, mein erstes motorrad wusst nicht genau worauf ich achten muss ist echt scheisse gelaufen!

morgen gibts anzeige.

wegen betrugs.

am 27. August 2008 um 21:35

Hallo,

wenn Du wirklich was erreichen willst konsultiere zunächst einen Rechtsanwalt. Eine Strafanzeige hilft zivilrechtlich gar nichts und dir nutzt es auch nichts, wenn er eine Geldbuße bekommt..

Wir alle hier (mich eingeschlossen) sind juristische Laienspieler, aber nach meinem Wissenstand hat dein Motorrad einen Sachmangel. Das ist ein juristischer Begriff der meint, dein Fahrzeug ist nicht in dem Zustand, wie Du es bei Übergabe erwarten konntest. In dem Fall liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer, er muß ggf. nachweisen, dass dieser Sachmangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war. Ihm würde nur helfen, wenn er auf diesen Mangel im Vertrag hingewiesen hat oder pauschel die Sachmangelhaftung mit Hinweis auf Unfallmotorrad ausgeschlossen hat.

Viele Grüße - Georg-W.

Themenstarteram 27. August 2008 um 22:03

Also wenn das echt so ist dann dürfte ich ja kein problem haben... danke für dein rat georg-w. ;)

aber das ist doch echt schon hart wie man verarscht wird bin das teil schon ausgefahren wär da was passiert hätt ich alt ausgesehen und andere vll auch...

am 28. August 2008 um 1:33

Zitat von White-Tee

Zitat:

nein es steht das fahrzeug ist unfallfrei nein angekreuzt, es hatte folgenden schaden rutscher rechte seite, kupplungsdeckel/ kurbellwellendeckel/ mit kratzer.

Na ja White-Tee wie du sagst steht im Kaufvertrag klar das es sich um ein Unfallmotorrad handelt! Du hast also ein Unfallmotorrad von Privat gekauft und es dir im Kaufrausch nicht richtig angeschaut! Ich fürchte das wirst du wohl als Lehre abhacken können. Das mit den 6 Monaten Beweispflicht beim Verkäufer und so gilt doch sicher bei gewerblichen Käufen. Wenn du von Privat kaufst steht sicher irgendwo im Vertrag gekauft wie gesehen oder so und das es sich um ein Unfallmotorrad handelt hat der Verkäufer ja angegeben. Er kann also jederzeit behaupten als Laie die schäden nicht erkannt zu haben, genau so wie du sie nicht gesehen hast als du die Maschine das 1. mal begutachtest hast.

Was lernst du daraus? Nächstes Mahl besser aufpassen!

Wenn du schon nen Schnäppchen mit nem günstigen Unfallmotorrad machen möchtest dann musst du eben jemanden mitnehmen der Ahnung hat. :rolleyes:

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