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Unfall nach einem spur wechsel
Audi
Themenstarter
Guten tag
Vor knapp ein monat hat ich ein verkehrunfall nach einem spurwechsel gehabt wo die unfall gegnerin besculdigt wurde ich fuhr auf der rechten spur grade aus und die unfall gegnerin etwas vor gesetzt linke fahrstreifen. Als ich neben ihr war und bisschen vor gefahren binn zog sie nach links und fuhr links seitlich über dem heck an meinem auto zu.
An meinem auto sind deutliche lack schaden.Und die unfallgegnerin hatte noch ein gipps schiene an der rechten arm als die polzei da war haben sie auch vermerkt das sie gar nicht so fahren durfte und meinten wer die spur wechselt haftet imemr den verkehrunfall.
Die Dame sagte aber das ich schneller als 50km wäre und ausserdem hatte sie eine bei fahrerrin mitbei,
Ich war beim gutachten die kosten waren 1150 euro für mein auto und habe es ein anwalt übergeben.Der anwalt hat jetzt ein einspruch wiedergelegt auf die gegnerische versicherung aber die gegnerische versicherung meint nach dieser schilderung könne es gar nicht zu ein unfall kommen laso weigern sie und wollen bisschen stress machen.
Die gegnerische versicherung hat eine polizeiliche akte angefordert es ist schon fast ein monat und immer noch nichts passiert?
Meine frage 1.) was wird genau bei der polizeilische akte ermittelt wofür wichtig?
2.) Binn ich 100% unschuldig nach eurer erfahrung nach der schilderung der unfall?
3.) wann würde ich mein schaden ersetzt kriegen wie lange dauert das noch ganze?
Der anwalt sagt mir nix meint jedoch abwarten und sehen was im polizeilische akte stehen wird was meint ihr ich bitte um antworten und freundlich gruß.
Doris
Beste Antwort im Thema
mir persönlich würde es erheblich leichter fallen, wenn du das schreiben mit Punkt, Komma und Absatz mal einführen würdest. Dann würden sich bestimmt einige erbarmen das durchzulesen.(inkl. mir)
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42 Antworten
bei sowas brauchst du einen langen ATem!
hab ich auch schon durch und meine Gerichtsverhandlung war 9 Monate später nach dem Unfall!
da war der Schaden alerdings etwas höher bei 6,5k
das heißt es dauert aber meinste ich würde den schaden ersetzt kriegen??
Zitat:
Original geschrieben von Hille2001
bei sowas brauchst du einen langen ATem!
hab ich auch schon durch und meine Gerichtsverhandlung war 9 Monate später nach dem Unfall!
da war der Schaden alerdings etwas höher bei 6,5k
hatte auch ein unfall mit spurwechsel allerdings etwas anders, hinter mir ist eine motorradfahrerin gestürzt weil sie bei nässe vorderbremse gezogen hat. das verfahren war 1 jahr und 2 monate nach dem unfall und ich wurde freigesprochen.
also das dauert alles ewig.
man muss auch vorsichtig sein, denn:
anfangs ging es um 250 euro schaden der am mopped entstanden ist.
am ende musste die mopedfahrerin ca 4000 euro zahlen für anwalt, gutachten und und und..
also wie schon gesagt. langer atem ist wichtig und aufpassen das man sich nicht in unkosten stürzt
was ich wissen möchste ist diese polizeiliche akte was gefordert wurde was ist das genau und was passiert dannach wenn das gekommen ist ?? kann mir einer das genauer erzählen was da stehen könnte und wie es dannach weiter geht?
Die Polimanzei nimmt ja eh nur den Schaden auf
die haben nicht über wer hat Recht bzw Unrecht zu befinden sondern verteilen max ein Busgeld.
In der Akte sollte dann der genaue Schadenshergang stehen
deine Versicherung will von Dir ja sicherlich nochmal den genauen Schadenshergang wissen
denn deine Gegnerin versucht ja gegen Dich Ansprüche zu stellen oder?
Hast du VK oder TK?
ne die dame war unfall verursacher meinte auf jedenfall die polizei und ich habe auch keine bußgeld oder so bekommen von der polzei und ich habe deutlich gefragt wer nach dem verkehrordnung recht hat meinte ich habe recht wer die spur wechselt haftet immer für den verkehrunfall sagte sie zu den unfallgegner auch aber was mich beführchtet das die gegnerische versicherung ürgendwie bisschen stress machen möchet und aucf akten fordert und nicht bezahlen möchte habe ich das gefühl
Zitat:
Original geschrieben von Hille2001
Die Polimanzei nimmt ja eh nur den Schaden auf
die haben nicht über wer hat Recht bzw Unrecht zu befinden sondern verteilen max ein Busgeld.
In der Akte sollte dann der genaue Schadenshergang stehen
deine Versicherung will von Dir ja sicherlich nochmal den genauen Schadenshergang wissen
denn deine Gegnerin versucht ja gegen Dich Ansprüche zu stellen oder?
Hast du VK oder TK?
mir persönlich würde es erheblich leichter fallen, wenn du das schreiben mit Punkt, Komma und Absatz mal einführen würdest. Dann würden sich bestimmt einige erbarmen das durchzulesen.(inkl. mir)
Zitat:
Original geschrieben von Chefkoch1984
mir persönlich würde es erheblich leichter fallen, wenn du das schreiben mit Punkt, Komma und Absatz mal einführen würdest. Dann würden sich bestimmt einige erbarmen das durchzulesen.(inkl. mir)
Da kann ich dir nur zustimmen. Ich habe einfach keine Lust, das ganze dreimal zu lesen, um es zu verstehen.
Ja ,ne andere Schreibweise würde manches erleichtern,..
Ich bin aber der Meinung,daß Du wahrscheinlich eine Teilschuld am Unfall bekommen wirst,Du hast rechts überholt,.....ich mache sowas ja auch,wenn jemand auf der anderen Spur kriecht,aber immer mit nem mulmigen Gefühl und man sieht ja ,was bei Dir passiert ist ( ich denke nicht ,daß man pauschal sagen kann,wer den Spurwechsel ausführt,der ist auch an einem möglichen Unfall schuld )
Also abwarten und das beste hoffen
Zitat:
Original geschrieben von Gekko2
Ich bin aber der Meinung,daß Du wahrscheinlich eine Teilschuld am Unfall bekommen wirst,Du hast rechts überholt,
Steht aber nicht von BAB, oder?
Wenn innerorts mehrere Fahrstreifen sind, dann darf ich auch rechts vorbeifahren...
Ich habe auch nichts von BAB gesagt ,sondern meinte innerorts
Vielleicht täusche ich mich ja,aber es gibt da ne gewisse Sorgfallsplicht beim rechts überholen,so urteilen jedenfalls Richter teilweise in so einem Fall,kann sein,muß aber nicht sein
Außerdem darfst Du nicht vergessen,die anderen waren zu zweit,..wenn die sagen,der kam mit nem Affenzahn angeschossen,ich konnte den gar nicht sehen,dann wird's erst recht schwierig
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass jeder Spurwechsel und vor allem das wieder einordnen nach rechts eine besondere Vorsicht erfordern. §7(5) STVO hilft.
Deswegen wäre das Argument "der/die kam mit einem Affenzahn angeschossen" ein Schuss ins eigene Knie: Wenn man jemanden schnell herankommen sieht und trotzdem die Spur wechselt hat man verloren.
Übrigens ist man vor Gericht nicht in einer Demokratie: Egal wie viele Zeugen jemand hat, der Richter entscheidet über die Plausibilität. Es gewinnt nicht der mit mehr "Zeugen".
prinzipiell spricht der anscheinsbeweis erstmal gegen den spurwechsler (wenngleich ich nicht verstehe, wie jemand der links neben dir faehrt bei spurwechsel nach links dein fahrzeug beschaedigen kann) auch die eingeschraenkte motorik der fahrerin im unfallgegnerischen fahrzeug ist nicht gerade ein entlastungsargument.
die sache macht einen halbwegs klaren eindruck.
gruesse vom doc
Doc,..Du alter Hund,das ist mir bisher ja noch gar nicht aufgefallen,..mit dem nach links ziehen( aber die Schreibweise wurde ja schon erwähnt ),..aus mir wird nie ein Rechtsanwalt werden ,ich werde immer Schreiner bleiben,...lol
Aber da kann man mal wieder sehen,..wer lesen kann,der ist klar im Vorteil !