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Unfall nicht Schuld, aber leider kein TÜV was erwartet mich ?

Themenstarteram 5. November 2015 um 4:06

Guten Morgen ! Ich habe ein Problem und zwar ich stand mit nem Kollegen an einem Supermarkt Parkplatz. Habe mich mit ihm Unterhalten usw alles gut... doch da kam ein Firmenfahrzeug und wollte die Plakate neu bekleben. Die parkten mitten auf der Straße, also haben nicht mal geparkt nur das Auto mitten auf der Straße laufengelassen. Dummerweise vegesste einer der Fahrer die Handbremse anzuziehen und sein Sprinter rollte gegen mein Fahrzeug... Polizei habe ich nicht gerufen da der Schaden nicht gerade hoch ist. Mein Fahrzeug hat eine eingedrückte Tür an der Fahrerseite und ein kaputten Seitenspiegel.

Alles kein Problem, doch mein Auto hat leider keinen Tüv mehr seit 3 Monaten, da ich es eh verkaufen wollte. Aber jetzt kann ich es ja mit dem Verkaufen vegessen da mein Wagen in dem Zustand nichts mehr wert ist.

Ich habe mich informiert das wenn man sein Fahrzeug nicht sichert, es zu einer Grobenfahrlässigkeit kommen kann.

Der Gutachter war schon bei mir, der Schaden beläuft sich von

500 - 1000 € das muss er aber noch kalkulieren.

Wer hat jetzt die Schuld ? Das ich kein Tüv mehr habe oder das einer vergessen hat die Handbremse anzuziehen und sein Wagen mitten auf der Straße mit laufendem Motor abgestellt hat ohne es zu sichern ?

Beste Antwort im Thema
am 5. November 2015 um 4:18

Moin,

Na kannste nicht schlafen ?

Wenn kein Zusammenhang zwischen einem Defekt und dem Unfall besteht, dürfte der überzogene TÜV für die Schadensregulierung folgenlos sein.

Hättest du den Unfall mit Tüv verhindern können ?

Nein...

Daher keine Panik...schau einfach nur das du soviel wie möglich kriegst und dann ausschlachten (je nach zustand)

Außerdem...an die "ich parke mit Gang" parker...wenn das Getriebe alt ist kann mal ratz fatz der gang rausspringen und die Karre rollt..daher lieber handbremse!"

 

 

MFG

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am 5. November 2015 um 4:18

Moin,

Na kannste nicht schlafen ?

Wenn kein Zusammenhang zwischen einem Defekt und dem Unfall besteht, dürfte der überzogene TÜV für die Schadensregulierung folgenlos sein.

Hättest du den Unfall mit Tüv verhindern können ?

Nein...

Daher keine Panik...schau einfach nur das du soviel wie möglich kriegst und dann ausschlachten (je nach zustand)

Außerdem...an die "ich parke mit Gang" parker...wenn das Getriebe alt ist kann mal ratz fatz der gang rausspringen und die Karre rollt..daher lieber handbremse!"

 

 

MFG

Themenstarteram 5. November 2015 um 4:30

Danke für die schnelle Antwort !

Bin Frühaufsteher :D.

Ja so denke ich auch, dem Wagen fehlt nichts alles Technische und andere Sicherheitsfaktoren sind in einem guten Zustand Bremse wie neu alles funktioniert einwandfrei.

Doch der rechte Seilzug macht ein wenig Probleme... die ich aber beseitigen werde da ich zwei neue Seilzüge bei mir daheim schon rumliegen habe.

Hab mir gedacht falls der Käufer einen neuen Tüv unbedingt braucht, werde ich ihn auch neuen besorgen....

Ja die haben den Wagen nicht ausgemacht und nicht mal Handbremse eingelegt, das ist ja das Dumme dran...

Supermarktparkplatz sollte wohl Privatgelände sein.

Von daher spielt der abgelaufene TÜV m.M.n. erst Recht keine Rolle.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 5. November 2015 um 09:05:52 Uhr:

Supermarktparkplatz sollte wohl Privatgelände sein.

Von daher spielt der abgelaufene TÜV m.M.n. erst Recht keine Rolle.

Falsch.

Für den Unfall spielt der TÜV natürlich keine Rolle. Ansonsten handelt es sich zwar um Privatgelände, jedoch für jeden frei zugänglich und somit auch um öffentlichen Verkehrsraum im Sinne des Gesetzes. Wäre es keiner, würden hier auch keine Unfälle aufgenommen, da für einen Unfall öffentlicher Verkehrsraum/Straßenverkehr die Vorraussetzung ist. Aber das Thema ist so alt wie die Welt und hat nichts mit der Frage des TE zu tun.

Themenstarteram 5. November 2015 um 11:00

Also habe ich keine Teilschuld ? Denn ich konnte ja wirklich nichts dafür.

Das ist ja der einzige Hacken für die Versicherung das ich kein TÜV habe.

Teilschuld bekommt man, wenn man durch sein Handeln den Unfall mit verursacht hat.

 

Eine Sanktion wegen dem TÜV hättest Du nur bekommen, wenn die Polizei gekommen wäre in Form eines Verwarngeldes von der Polizei. In der Abwicklung als Haftpflichtschaden in in Deinem Fall unrelevant. Zumal zu geparkt hast.

Der einzige Punkt, in dem die überfällige HU eine Relevanz für die Schadenabwicklung haben wird ist der dadurch geringere Wiederbeschaffungswert.

Zitat:

@rambonaut schrieb am 5. November 2015 um 05:18:02 Uhr:

Wenn kein Zusammenhang zwischen einem Defekt und dem Unfall besteht, dürfte der überzogene TÜV für die Schadensregulierung folgenlos sein.

exakt.

Ansonsten gehört ein Supermarktparkplätz, wie bereits gesagt, zum öff. Verkehrsraum, da er eben öffentlich zugänglich ist.

Es droht höchstens Haue von den Ordungshütern.

Themenstarteram 10. November 2015 um 12:57

Also der Gutachter hat mein wagen angesehen Rechnung habe ich inzwischen auch bekommen 2500 Euro wirtschaftlicher Totalschaden.

Angaben von den Gutachter waren das mein Fahrzeug verkehrssicher ist und alles funktioniert und das mein Fahrzeug überraschenderweise sich in einem außerordentlichen Zustand befindet.

Alle Angaben bei sehr gut eingestuft.

Und was hat er in die Spalte "nächste Hauptuntersuchung" bzw. "TÜV bis" eingetragen?

Wenn er dazu keine Angaben gemacht hat, sei froh.

Wie hoch wurde der Restwert angesetzt?

Und wenn er die Angaben gemacht hat, was ändert das?

Ändern wird sich dadurch nichts wenn der SV es bei seinem Gutachten berücksichtigt hat.

Habe nachgefragt, da sich diese Angaben auf den WBW und RW auswirken.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 10. November 2015 um 23:22:33 Uhr:

Und was hat er in die Spalte "nächste Hauptuntersuchung" bzw. "TÜV bis" eingetragen?

Wenn er dazu keine Angaben gemacht hat, sei froh.

Wie hoch wurde der Restwert angesetzt?

Kenne kein Gutachten, wo die Position nächste TÜV Fälligkeit nicht beantwortet wird.

Zitat:

@PreludegoesPrelude schrieb am 5. November 2015 um 12:00:56 Uhr:

Also habe ich keine Teilschuld ? Denn ich konnte ja wirklich nichts dafür.

Das ist ja der einzige Hacken für die Versicherung das ich kein TÜV habe.

Danach fragt die gegnerische Versicherung aber nicht.

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