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Unfall - nun Totalschaden wann kann ich kündigen ?
Hallo zusammen, folgende Situationen.
Ich hatte in den vergangenen Wochen 2 Unfälle.
Der eine wird morgen gemeldet - Gutachten gibt es schon. Kann also von der Versicherung direkt beglichen werden.
Der andere Schaden ist schon länger gemeldet und die Versicherung hat bereits mit der geschädigten telefoniert. Sie kann es aber erst am 1 Nov. in die Werkstatt schaffen.
Ich hatte heute allerdings ein Aquaplaning und habe nun einen Totalschaden (nur ich - keine anderen Autos/Personen).
Daher werd ich es natürlich abmelden. Kann ich das ohne Probleme zum Ende diesen Monats kündigen oder muss ich die noch ein Monat laufen lassen weil der eine Unfall erst am 1. Nov in die Werkstatt geht ?
Beste Antwort im Thema
..ich denke das hier eine große Verarsche stattfindet.Der TE hat überhaupt keine Ahnung von Auto/-fahren.Hier scheint jemand seine Langeweile mit solchem Müll zu spamen oder etwas stimmt in seinem Oberstübchen nicht.
Gruß
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41 Antworten
Hattest Du jetzt wirklich schon wieder einen Unfall?
Dann bist Du wirklich nicht zu beneiden, aber irgendetwas kann an Deinem Fahrstil auch nicht in Ordnung sein. Das Fahrsicherheitstraining hast Du ja schon in Planung, wenn ich richtig gelesen habe.
Wenn Dein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, dürfte einer sofortigen Abmeldung nichts im Wege stehen.
Naja diesmal konnte ich wirklich nichts machen, mit knappen 20 km/h in der Kurve - Aquaplaing . keine Kontrolle mehr und direkt frontak an einen Steinpfeiler... da kann ich wirklich nichts mehr machen am Fahrstil lag es zumindest dieses mal nicht.
Es hat den Kühler und die Lenkung übel erwischt auch Elektronik da die Beleuchtung teilweise ausfiel also mehr Schaden als das Auto noch Wert ist.
Die Frage ist ob die Versicherung dann auch zahlt wenn die Person erst am 1 Nov ihren Betrag nennt.
Eigenlich müsste sie doch da ich zum Zeitpunkt ja versichert war und schon bezahlt habe dafür, oder ?
Junge, Junge, du hast aber auch ein Pech.........
Hoffentlich waren deine Reifen auch in Ordnung.
Ich kann das bald gar nicht glauben, dass man sonst mit 20 km/h (auch nicht bei Regen) einfach so abfliegt
Gruß
Delle
20km/h, wie tief war die Pfüzte ???
Zahlen wird die Versicherung den Haftpflichtschaden am Steinpfeiler. Hauptsache Du meldest wieder alles, wie es sich gehört.
Die Versicherungsfachleute können Dir evtl. noch ein paar Tipps geben.
Für die Zukunft wünsche ich Dir alles Gute und mache bitte in jedem Fall mindestens das Fahrsicherheitstraining, nur denke ich allein damit ist es nicht getan.
Es ware ca 16-18 km/h ich bin eigentlich ruhig gefahren eben weil es Regnete. Naja...Kurve....Regen...Kopfsteinpflaster... das ist alles andere als gut... aber der Schaden ist wirklich ziemlich groß für so eine "kleine" Geschwindigkeit...andererseits...so ein schweres Ding von ein auf die andere Sekunde auf 0 zu Bremsen...
Am Pfeiler ist absolut kein Schaden entstanden...da war ein bischen Lack abgeblättert von meiner Motorhaube was da bischen hing, aber ansonsten wirklich GARNICHTS.
Kann ich meine Versicherung also bis zum 30. diesen Monats kündigen oder muss ich sie noch 1 Monat laufen lassen weil der eine Schaden erst am 1Nov reapriert wird ?
Zitat:
Original geschrieben von Citroen85
Am Pfeiler ist absolut kein Schaden entstanden...da war ein bischen Lack abgeblättert von meiner Motorhaube was da bischen hing, aber ansonsten wirklich GARNICHTS.
Du hast aber doch hoffentlich die Polizei gerufen und hast dich nicht einfach so vom Unfallort entfernt oder ?
Sag bitte, dass du das nicht gemacht hast ja?....
Gruß
Delle
Die sind wenige Minuten drauf als ich noch Stand zufällig vorbei gekommen.
Hatten diesbezüglich aber nichts gesagt. Wie gesagt, da war nichts gebrochen oder beschädigt der Lack der drauf war war abgeblättert von mir und konnte mit dem Finger entfernt werden. Es ist da also kein Schaden entstanden.
Einen Schaden oder auch nicht stellen Mitarbeiter vom Strassenbauamt oder von ähnlicher offizieller Seite fest. Weder Du noch die Polizei. Wichtig ist immer die Meldung des Unfalles. Wenn die Polizei zufällig dort war hat sie hoffentlich alles aufgenommen.
Wenn nichts passiert ist bekommst Du eine Nachricht, ebenso wenn ein Schaden festgestellt wurde.
Für die Regulierung des Schadens, der bereits eingetreten und gemeldet war, spielt es keine Rolle, ob Du danach kündigst.
Wichtig ist nur, dass am Schadentag Versicherungsschutz bestand.
Und natürlich wird der Nachversicherer vom jetzigen Versicherer über die gemeldeten Schäden informiert. Da geht nix verloren.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und natürlich wird der Nachversicherer vom jetzigen Versicherer über die gemeldeten Schäden informiert. Da geht nix verloren.
Was für den TE aber ziemlich egal sein dürfte, da er eh schon auf der obersten Sproße der Prozentleiter angekommen war.
Mfg Zille
Ich werde mit wohl entweder wieder einen Kleinwagen holen oder einen Caravan da die ja recht günstig in der Versicherung sind.
Aus dem Anderen Thread, falls dort keiner mehr lesen sollte:
Zitat:
Original geschrieben von Citroen85
innerhalb 6 Monate wo ich mein Schein
[...]
Mein Beruf hängt davon ab.
Das heißt du bist in der Probezeit?
Ich weiß nicht wie die anderen das sehen. Allerdings würde ich mir eher sorgen um die Fahrerlaubnis machen. 3 Haftpflichtschäden heißt für mich, dass du in allen drei Fällen der Unfallverursacher gewesen bist und dementsprechend auch Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen dich laufen.
Also ich glaube da einfach nicht dran !?
Wie kann man so viele Unfälle in der Zeit haben ? Sind doch Ferien