- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall ohne Polizeiaufnahme, Falschaussage von Beifahrerin Gegner
Unfall ohne Polizeiaufnahme, Falschaussage von Beifahrerin Gegner
Servus Leute,
wollte mal ne Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Für alle die sich die Verkehrsführung im Detail anschauen wollen hier der Google View Link Straßenführung
https://www.google.de/.../...81c329787424!8m2!3d50.1317191!4d8.6862271
Nun zum Hergang. Zwei Abbieger, Person A auf der linken Rechtsabbiegerspur, Person B auf der rechten Abbiegerspur 2 Meter weiter vorne.
Die Straße in der Eingebogenwird ist 3 Spurig, davon laut zwei Geradeausfahrspuren getrennt jeweils für den kommenden Rechtsabbieger durch die Leitlinie. Die ganz Rechte Spur ist eine weiterführende Rechtsabbiegerspur. Im Späteren Straßenverlauf eröffnet sich auf diesem Straßenabschnitt für die Linksabbieger eine weitere Spur von der 1. Geradeausfahrspur gesehen, was aber nur der Vollständigkeit halber wichtig ist, für den Fall selber hat dies keine wirkliche Relevanz.
Nun zum Geschehen.
Ampel wird Grün beide Parteien fahren los. Person B der 2 Meter weiter vorne startet fährt nach der Leitlinie auf den 2. Fahrstreifen von Rechts. Person B tut dies ebenfalls nur eben weiter hinten. Es kommt zum Unfall. Unfallschaden sind von Person B ab Fahrertür Mitte, bei Person A der Kotflügel.
Die Polizei ist nicht dazugekommen da niemand verletzt worden ist. Beim nächsten mal wird einfach gesagt hier ist jemand verletzt und Feierabend. Hätte um einiges geholfen wenn die Kollegen mal ihren Arsch bewegt hätten.
Aktueller Stand der Dinge ist, dass der Pe*****, und seine Beifahrerin behaupten, dass Sie hinter mir gefahren sind und ich von der Rechtsabbiegerspur dann den Spurwechsel auf die Geradeausfahrspur getätigt habe. Totaler Schwachsinn, sorry.
Seht ihr da ne Chance? Vor Gericht müsste man unter Eid die Wahrheit sagen, aber bei solchen Patienten sicherlich ebenso nicht verwunderlich wenn Sie vor Gericht weiter flunkern würden.
Ähnliche Themen
5 Antworten
Wenn keine Polizei sollte man zumindest Foto`s von den Unfallfahrzeugen machen. So wie sie nach dem Unfall gestanden sind. Sich Ausweis, Führerschein und Versicherung zeigen lassen. Wenn nicht, Kennzeichen aufschreiben.
Normal Polizei rufen, wenn etwas unklar ist oder der Schädiger einen "Zeugen" hat und man selbst nicht. Da Polizei manchmal recht träge ist, sagen man hat Halswirbelschmerzen, Kopfschmerzen, Prellung, oder sonst was. Bei Leasing-Fahrzeugen, Taxi oder Öffentlicher Verkehr müssen die auch kommen.
Zur Frage, natürlich würde ich das bei der Versicherung angeben. Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und der eigenen Versicherung mitteilen, dass hier eine Falschaussage vorliegt.
Schlimmsten Falls geht es vor Gericht und ob der Zeuge da nochmal die falsche Aussage widerholt ist fraglich. Auch eine "normale" Falschaussage vor Gericht ist strafbar.
Schön wäre es wenn er Zeugen hat. Sind nicht irgendwelche bekannte in der Näher rum gestanden die den Unfall zufällig gesehen haben?
Bei mir hatte ein Schädiger vor Gericht plötzlich 20 Zeugen die gesehen haben dass ich Schuld war. Da kann man nicht viel machen. Auch wenn der Richter meinte es stinkt in den Himmel.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 19. April 2018 um 18:37:05 Uhr:
Wenn keine Polizei sollte man zumindest Foto`s von den Unfallfahrzeugen machen. So wie sie nach dem Unfall gestanden sind. Sich Ausweis, Führerschein und Versicherung zeigen lassen. Wenn nicht, Kennzeichen aufschreiben.
Normal Polizei rufen, wenn etwas unklar ist oder der Schädiger einen "Zeugen" hat und man selbst nicht. Da Polizei manchmal recht träge ist, sagen man hat Halswirbelschmerzen, Kopfschmerzen, Prellung, oder sonst was. Bei Leasing-Fahrzeugen, Taxi oder Öffentlicher Verkehr müssen die auch kommen.
Zur Frage, natürlich würde ich das bei der Versicherung angeben. Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und der eigenen Versicherung mitteilen, dass hier eine Falschaussage vorliegt.
Schlimmsten Falls geht es vor Gericht und ob der Zeuge da nochmal die falsche Aussage widerholt ist fraglich. Auch eine "normale" Falschaussage vor Gericht ist strafbar.
Schön wäre es wenn er Zeugen hat. Sind nicht irgendwelche bekannte in der Näher rum gestanden die den Unfall zufällig gesehen haben?
Bei mir hatte ein Schädiger vor Gericht plötzlich 20 Zeugen die gesehen haben dass ich Schuld war. Da kann man nicht viel machen. Auch wenn der Richter meinte es stinkt in den Himmel.
Ach du Schei*e. Wie ist der Fall für dich ausgegangen? Negativ wahrscheinlich oder?
Zeugen waren zu der Zeit leider keine da, bzw. in dem Moment nicht dran gedacht den Verkehr anzuhalten kamen ja von einer ganz anderen Straße, und wo die Leute auf der Hauptstraße schon gefahren sind, weiß nicht ob die das genau beobachten hätten können. Beim nächsten Mal ist man klüger. Angegeben habe ich das, beide Versicherungen verweigern wegen Unaufklärbarkeit den Schaden zu regulieren. Ohne Rechtschutz zu klagen ist halt abenteuerlich, sagte mir auch mein Anwalt. Er empfahl mir die Rechtschutz von der Arag abzuschließen, die machen das ja mit einmal nen nachträglichen Fall aufzunehmen. Kostet mich aber 3 Jahre Bindung zu 280€. Halt der Ausgleich dazu den Schaden im Nachgang aufzunehmen.
Beim nächsten Mal auf jeden Fall mehr Jammern mit Schmerzen dann kommen die auch, sagte mein Anwalt auch.
Mein Anwalt sagt, dass die Polizei auch dann nicht dabei war, wenn sie unnötiger Weise geholt wird und das notiert, was die Beteiligten und/oder Zeugen lügen. Wenn sie daran denken, klären sie auch auf, dass gar nichts erzählt werden muss.
Ob es Spuren gegeben hat, die etwas hätten klären können, wissen wir nicht.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 19. April 2018 um 18:37:05 Uhr:
Wenn keine Polizei sollte man zumindest Foto`s von den Unfallfahrzeugen machen. So wie sie nach dem Unfall gestanden sind. Sich Ausweis, Führerschein und Versicherung zeigen lassen. Wenn nicht, Kennzeichen aufschreiben.
Normal Polizei rufen, wenn etwas unklar ist oder der Schädiger einen "Zeugen" hat und man selbst nicht. Da Polizei manchmal recht träge ist, sagen man hat Halswirbelschmerzen, Kopfschmerzen, Prellung, oder sonst was. Bei Leasing-Fahrzeugen, Taxi oder Öffentlicher Verkehr müssen die auch kommen.
Sorry, aber was ist das denn für ein dummer Vorschlag?
Schon mal was vom 145 d StGB gehört. Und wo hast du den Quatsch her, dass Polizei bei Taxen oder Leasingfahrzeugen kommen muss. Die Erlasse der einzelnen Länder richten sich nicht nach der Art der Unfallbeteiligten.
Und die Polizei tauscht bei solchen Bagatellschäden lediglich die Personalien aus, bewertet die Geschichte verkehrsrechtlich und spricht Verwarnungen aus. Ist die Sache unklar wird das zu Papier gebracht, was die einzelnen Beteiligten sagen. Zeugen sind die Polizeibeamten dann auch nicht. Und trenn dich von der ausführlichen Beweissicherung bei Bagatellunfällen.
In NRW wird jeder Unfall aufgenommen. In anderen Ländern ist es anders. Aber einfach eine Straftat erfinden, um eine Unfallmitteilung in den Händen zu halten ist schon ganz schön frech und eigentlich auch strafbar.
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 19. April 2018 um 17:29:14 Uhr:
Servus Leute,
wollte mal ne Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Nun zum Geschehen.
Ampel wird Grün beide Parteien fahren los. Person B der 2 Meter weiter vorne startet fährt nach der Leitlinie auf den 2. Fahrstreifen von Rechts. Person B tut dies ebenfalls nur eben weiter hinten. Es kommt zum Unfall. Unfallschaden sind von Person B ab Fahrertür Mitte, bei Person A der Kotflügel.
Das liest sich ja wie ein normaler "Rennunfall".
Der der vorn ist ist m.M.n. im Recht, es sein denn er macht grundlos ne Vollbremsung, dann trägt er Schuld.
Keine Zeugen, Scheixxe.
Aussagefähige Fotos geknipst?
Gemeinsames Unfallprotokoll aufgenommen?
Gutachten erstellen lassen?
RA beauftragen?
Ich würde mein Auto nicht mal reparieren lassen bis der Fall geregelt ist.
So meine private Meinung.