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Unfall ohne Schaden trotzdem 500 Euro?

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 13:25

Hallo,

Gestern Abend habe ich leider beim Ausparken einen parkenden Auto ganz leicht angerempelt, der Fahrer war auch am Unfallort. Ein Schaden war nicht zu sehen. Die hintere Stoßstange war an der Stelle wo die Berührung stattfand bisschen schwarz, doch dies lies sich ohne Probleme wegwischen. Nach dem Fahrer sei ein Knick an der Stoßstange, welches aber nicht zu sehen ist. Die Polizei wurde nicht gerufen doch es wurden Bilder gemacht. Das Auto von ihm ist ein Leasing Wagen und er selber ist anscheinend Karosseriebauer. Er meinte wir sollen die Versicherung ausm Spiel lassen da es für mich besser wäre. Er möchte 500€ haben und bietet mir an eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Den Schaden (welches in meiner Sicht nicht vorhanden ist) will er selber beheben. Meine Frage nun ist ob ich die Versicherung einschalten sollte doch den Schaden selber zahlen, da ich nicht denke, dass der Schaden 500€ hoch ist.

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2015 um 16:05

Zitat:

@Noname96 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:25:07 Uhr:

Das Auto von ihm ist ein Leasing Wagen und er selber ist anscheinend Karosseriebauer.

du zahlst dem keinen Cent. Er hat überhaupt keinen Anspruch gegen Dich, weil ihm das Fahrzeug garnicht gehört. Das ist schon fast anzeigewürdig.

Melde es der Versicherung und dieser auch das es ein Leasingfahrzeug ist.

gruß

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Zitat:

@Noname96 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:25:07 Uhr:

Er meinte wir sollen die Versicherung ausm Spiel lassen da es für mich besser wäre. Er möchte 500€ haben und bietet mir an eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

Sowas lässt mich immer zusammen zucken. Ich persönlich würde meine Versicherung einschalten. Dort kann er dann seine Ansprüche geltend machen. Die Versicherung wird unberechtigte Ansprüche abwehren oder aber sie wird zahlen - welchen Betrag auch immer. Wenn sie zahlt hast du immer noch die Möglichkeit, den Schaden zurück zu kaufen, um eine Hochstufung zu vermeiden.

Zitat:

@AMenge schrieb am 8. Juni 2015 um 16:03:17 Uhr:

Zitat:

@Noname96 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:25:07 Uhr:

Er meinte wir sollen die Versicherung ausm Spiel lassen da es für mich besser wäre. Er möchte 500€ haben und bietet mir an eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

Sowas lässt mich immer zusammen zucken. Ich persönlich würde meine Versicherung einschalten. Dort kann er dann seine Ansprüche geltend machen. Die Versicherung wird unberechtigte Ansprüche abwehren oder aber sie wird zahlen - welchen Betrag auch immer. Wenn sie zahlt hast du immer noch die Möglichkeit, den Schaden zurück zu kaufen, um eine Hochstufung zu vermeiden.

Ich würde es auch so machen.

Seelze 01

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 14:32

Zitat:

@AMenge schrieb am 8. Juni 2015 um 16:03:17 Uhr:

Zitat:

@Noname96 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:25:07 Uhr:

Er meinte wir sollen die Versicherung ausm Spiel lassen da es für mich besser wäre. Er möchte 500€ haben und bietet mir an eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

Sowas lässt mich immer zusammen zucken. Ich persönlich würde meine Versicherung einschalten. Dort kann er dann seine Ansprüche geltend machen. Die Versicherung wird unberechtigte Ansprüche abwehren oder aber sie wird zahlen - welchen Betrag auch immer. Wenn sie zahlt hast du immer noch die Möglichkeit, den Schaden zurück zu kaufen, um eine Hochstufung zu vermeiden.

Danke für die Schnelle Antwort.

Muss ich dann noch zusätzlich den Gutachter bezahlen oder wird dies von meiner Versicherung übernommen? Ich möchte eigentlich nicht hochgestuft werden. Doch es gibt ja auch das Risiko dass ein Gutachter sehr hoch ansetzt und ich nun nach verhandeln mit mehr als 450€ rausgehe.

Gutachter - und Rechtsanwaltgebühren sind u.a. nicht belastende Zahlungen und müssen bei der Schadenrückzahlung nicht gezahlt werden.

Die Frage ist, ob da überhaupt ein Gutachter tätig wird. Wenn dein Gegner es nur auf die Kohle abgesehen hat und genau weiß, dass da nichts ist, dann wird der sich hüten einen Gutachter zu beauftragen. Und ob die Versicherung bei den Bildern einen rausschickt ist auch fraglich.

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 14:48

Also am Besten der Versicherung melden?

Gutachter kannst ich glaube erst ab einem Schaden von 750€ heranziehen denn ansonsten zahlt die der Geschädigte wenn er einen holt! Gutachter geht dich garnix an da sich darum der Geschädigte selber kümmern muß! Auf den Bildern ist nix zusehen und ich glaube da will einer bissel Urlaubsgeld für lau verdienen!

am 8. Juni 2015 um 16:05

Zitat:

@Noname96 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:25:07 Uhr:

Das Auto von ihm ist ein Leasing Wagen und er selber ist anscheinend Karosseriebauer.

du zahlst dem keinen Cent. Er hat überhaupt keinen Anspruch gegen Dich, weil ihm das Fahrzeug garnicht gehört. Das ist schon fast anzeigewürdig.

Melde es der Versicherung und dieser auch das es ein Leasingfahrzeug ist.

gruß

am 8. Juni 2015 um 16:19

Auf jeden Fall der Versicherung melden. Und ob er wirklich ein fachkundiger Karosseriebauer ist, bleibt abzuwarten. Hast du auch noch Fotos aus anderen Winkeln?

Zitat:

@Noname96 schrieb am 8. Juni 2015 um 15:25:07 Uhr:

da ich nicht denke, dass der Schaden 500€ hoch ist.

nur kurz zu diesem Teilaspekt:

Wenn da wirklich ein Knick im Stoßfänger (bzw. einem der beteiligten Kunststoffteile) ist, wird eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt (darauf hätte der Geschädigte einen Anspruch) mit ziemlicher Sicherheit mehr als 500 Euro kosten, ggf. sogar deutlich mehr.

Ob da aber tatsächlich ein solcher Schaden vorhanden ist, kann man aus der Ferne (und anhand der gezeigten Fotos) unmöglich beurteilen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass ein Laie einen solchen Schaden nicht sieht bzw. erkennt.

Insofern wird hier wohl niemand unterscheiden können, ob der Unfallgegner wirklich ein netter Mensch ist, der dir Kosten ersparen will und im Gegenzug eigene Risiken in seinem Verhältnis mit dem Leasinggeber in Kauf nimmt oder ob er dich schlichtweg über den Tisch ziehen und aus nichts Geld machen will.

am 8. Juni 2015 um 18:20

mir ist sehr wohl klar was hier "gespielt" werden soll:

500€ netto in de Däsch.

Kassieren, ein bedeutungslosen wisch unterschreiben, beule wegmachen (er ist ja vom Fach).

und wenn es ganz dumm läuft, findet der Leasinggeber es doch heraus und der Themenstarter zahlt doppelt. Denn Leasinggeber muss sich den Haftungsfreistellung vom Leasingnehmer nicht anrechnen lassen.

100 Pro, würde irgend jemand auf die Idee kommen dem angeblichen Geschädigten 500,-- anzubieten, wenn es sich bei dem anderen Fahrzeug um einen Mietwagen handelt?

Auf die Hand gibt man 50 Euro, aber keine 500 ! Schon gar nicht beim Leasingwagen, der muss eh in die Werkstatt.

Ab zur Versicherung !

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