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Unfall passiert bitte helfen
Hallo liebe Community.
Ich habe ein Problem. Mir ist letztes Jahr um diese Zeit ein malör passiert und ich bräuchte mal ein paar kommentare dazu.
Ich fange mal an. Ich wurde gebetten meine Freundin ins Krankenhaus zu fahren, da sie große schmerzen hatte. Dort wurden wir abgewiesen und wir sind dann wieder zurück gefahren. Mitten auf der Fahrt ist sie eingeschlafen was mir ansich nichts ausgemacht hat, aber dann hatte ich auch einen sekunden Schlaf und bin dann mit ihr zusammen gegen ein Baum (aber ein recht kleinen) und gegen einen Zaun gefahren. Wir beide hatten nicht wirklich große verletztungen. Ich ein paar kratzer hier und ein paar blaue Flecke dort. Sie hatte eine Mittlere Gehirn erschütterung. So nun kommt der Punkt. Das Auto gehörte Ihrer Mutter und sie haben mir verschwiegen das das Auto erst versichert sei für alle Altersgruppe ab 25 und darauf. Anfangs meinte sie das ich kein Geld zahlen muss und es wurde auch nichts Schriftlich festgehalten dahingehend, danach meinte sie ich solle für den Schaden aufkommen indem ich bei ihr zuhause Helfe beim Renovieren und sonstigen Arbeiten die Anfallen. Darauf habe ich mich natürlich eingelassen und jetzt heißt es wenn ich mich von meiner derzeitigen Freundin trennen sollte würden sie mich verklagen, das ich so die Schulden Zahlen soll und ich habe gerade erst mit meiner Ausbildung angefangen.
Da kommen also meine fragen.
Darf bzw. kann sie mich deswegen wirklich verklagen?
Würde ich das wirklich zahlen müssen? und wenn ja wie viel?
Muss ich mir noch weitere Sorgen machen?
Bitte Bitte Helft mir ich stehe gerade vorm verzweifeln...
Beste Antwort im Thema
Der Unfall ist letztes Jahr passiert und bereits versicherungstechnisch geregelt. Da wird die Halterin wohl falsche Angaben gemacht haben, oder den Schaden selbst gezahlt haben ...
Erpressungen dieser Art klingen weder für die Schwiegermutter noch für den Nachwuchs sehr vertrauenerweckend.
Fazit m.E.: Erpressung ist nicht möglich und wahrscheinlich eine Luftnummer und: Finger weg und Froh sein, wenn man den Anhang los ist!
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54 Antworten
Ich wußte gar nicht, das Schwiegermütter so gemein sein können.
Hoffentlich keine Ausbildung, in der man viel schreiben muss.
Prinzipiell obliegt der Halterin des Fahrzeugs auch eine gewisse Pflicht, wen sie fahren lässt. Wer am Steuer einschläft, wird aber wohl bei einer Vollkasko trotzdem große Probleme mit der Auszahlung bekommen (grob fahrlässig).
Das ist eine Frage für einen Anwalt
Grundsätzlich bezahlt die Versicherung, sofern Vollkasko besteht. Dass Du "zu jung" bist, führt höchstens dazu, dass man Versicherungsprämie nachzahlen muss. Der Versicherungsschutz erlischt durch so was NICHT.
Das soweit mein Kenntnisstand.
Theoretisch könnte man Dich aber wegen des Unfalls noch anzeigen. Oder wurde der Unfall sowieso polizeilich aufgenommen? Dann würde ja alles seinen Lauf nehmen.
Aber Übermüdung und dadurch einen Unfall .... lies mal den 315c StGB!
Da könnte der Lappen weg sein.
Der Unfall ist letztes Jahr passiert und bereits versicherungstechnisch geregelt. Da wird die Halterin wohl falsche Angaben gemacht haben, oder den Schaden selbst gezahlt haben ...
Erpressungen dieser Art klingen weder für die Schwiegermutter noch für den Nachwuchs sehr vertrauenerweckend.
Fazit m.E.: Erpressung ist nicht möglich und wahrscheinlich eine Luftnummer und: Finger weg und Froh sein, wenn man den Anhang los ist!
Zitat:
@tischler28 schrieb am 10. August 2016 um 18:03:54 Uhr:
Der Unfall ist letztes Jahr passiert und bereits versicherungstechnisch geregelt. Da wird die Halterin wohl falsche Angaben gemacht haben, oder den Schaden selbst gezahlt haben ...
Erpressungen dieser Art klingen weder für die Schwiegermutter noch für den Nachwuchs sehr vertrauenerweckend.
Fazit m.E.: Erpressung ist nicht möglich und wahrscheinlich eine Luftnummer und: Finger weg und Froh sein, wenn man den Anhang los ist!
So seh ich das auch.
Schieß deine Freundin mit samt Mutter in den Wind.
Bei ner Anzeige schießt sie sich doch selber ins Bein.
Sachen gibts... Also: Die Kontrolle wen sie fahren lässt obliegt ganz allein der "Schwiegermutter" . Wenn sie jemanden fahren lässt, muss SIE sich vorher vergewissern ob der/diejenige einen Führerschein hat, und ob, wie in deinem Fall das geforderte Mindestalter hat. Du hast mit dem Schaden nur soviel zu tun als dass du ihn mehr oder weniger fahrlässig verschuldet hast. Bezahlen musst du ihn keinesfalls, denn die Versicherung betrifft das Auto, nicht den Fahrer.
Sie hat keinen Schaden außer der Rückstufung. Möglich ist aber dass du die Mehrkosten für die Rückstufung in der SFK zumindest teilweise bezahlen musst. Andererseits wäre das grob unbillig, weil du ja praktisch in ihrem Auftrag hilfreich gewesen bist. Ich denke nicht dass die Dame dich verklagen wird. und wenn wird sie wohl keinen Erfolg haben. Sicher weiss man das vorher nie, es ist eine Einzelfallentscheidung ders Richters.
Allerdings rate ich dir in diesem Falle sofort einen Anwalt hinzuzuziehen, denn als Laie kann man Dinge oft nicht einschätzen, zb ob Forderungen des gegnerischen Anwalts überhaupt rechtmäßig sind. Fordern kann man viel....
Und oft kennt man ein Schlupfloch nicht, mit dem man aus einer Sache rauskommt. Du alleine gegen einen Anwalt.. da hast du schon von vorneherein verloren. also: lass alles auf dich zukommen, unterschreib nichts und gib nichts zu. Du musst ja nicht lügen, es reicht schon zu schweigen. Manch einer hat sich schon um Kopf und Kragen geredet.
Und wenn deine Freundin sich auf die Seite der Mutter schlägt, obwohl du ihr in der Not geholfen hast, dann weißt du was du von ihr zu halten hast.
Ich wuerde sofort jegliche Hilfe im Haushalt der Schwiegermutter in Spe einstellen und ihr das auch so mitteilen. Darum ging es dir doch hier im Thread. Da du deine Hilfen nicht nachweisen koennen wirst und deine Exfreundin in Spe dir wenns drauf ankommt nicht zur Seite stehen wird. Eine Basis fuer gegenseitiges Vertrauen zur Schwiegermutter besteht ja mit ihrem Erpressungsversuch nicht mehr.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 10. August 2016 um 17:54:06 Uhrt, wird aber wohl bei einer Vollkasko trotzdem große Probleme mit der Auszahlung bekommen (grob fahrlässig).
Ich habe überlesen, dass der TE von einer Vollkasko schrieb. Oder meint das der TE mit "versicherungstechnisch" - kann auch die Haftungsfrage sein. Wenn es eine Kasko gibt, beinhalten viele Verträge den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (z. B meine gute HUK24; nie anders abschließen). Zudem ist das ja abgewickelt - was auch immer.
Interessant wäre die Höhe des Betrages, um den es hier geht (Hochstufungsbeträge, ggf. über mehrere Jahre? SB aus Kasko? Die Reparaturkosten in welcher Höhe)? Sind die Kosten belegt?
Auch zu berücksichtigen, wie viele "Stundensätze" der TE nun schon "abgearbeitet" hat.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 10. August 2016 um 17:54:06 Uhr:
Hoffentlich keine Ausbildung, in der man viel schreiben muss.
Also generell gibt es Sonderausnahmen bei den Versicherungen, was den Fahrerkreis des Fahrzeuges betrifft.
Wenn ich mein Auto so versichere, das erst Fahrer ab 23 Jahren damit fahren dürfen, dann dürfen in einem Notfall bzw. Sonderfall auch Personen unter 23 Jahren damit fahren.
Hier mal ein Beispiel: Ich fahre mit meiner 20-jährigen Freundin irgendwohin (Einkaufen, Freizeit etc.) und knicke dort um und kann kein Auto mehr fahren. Dann darf meine 20-jährige Freundin natürlich das Fahrzeug zurückfahren, da ich es nicht mehr kann. Passiert hier nun ein Unfall, dann muss nicht zwangsläufig eine Versicherungsprämie nachgezahlt werden. Es handelt sich um einen Sonderfall oder man könnte auch sagen Notfall. Hier gelten Ausnahmeregeln.
In würde in Deinem Fall einen Fachanwalt kontaktieren und dort um ein Gespräch bitten. Wenn Du eine Rechtschutz oder Verkehrsrechtschutz-Versicherung hast, umso besser (Verkehrsrechtschutz gibt es auch über den ADAC).
Wenn ich das so richtig lese, dann handelte es sich in Deinem Fall ja um einen Notfall oder Sonderfall. Deine Freundin (oder hoffentlich mittlerweile EX-Freundin) hatte anscheinend so starke Schmerzen, das sie in ein Krankenhaus musste (man fährt ja nicht umsonst in ein Krankenhaus). Die Mutter war anscheinend anwesend, aber konnte oder wollte selbst nicht fahren. Also bist Du gefahren. Es liegt nicht in Deiner Pflicht, Dich vorher zu erkundigen ob und für wen die Versicherung des KFZ gültig ist. Dieses obliegt dem Halter des Fahrzeuges.
Nun ist der Unfall passiert.... Das heißt, die Versicherung hat damals bei der Schadenregulierung ja auch einen sogenannten Unfallbogen bzw. eine Schadensereignismeldung angefordert. Hier muss ja der Unfallhergang niedergeschrieben und unterschrieben worden sein.
Was steht in diesem Unfallbogen drin? Du wirst ihn ja unterschrieben haben, oder haben das die Eltern gemacht? Wenn Letzteres, dann würde ich mir von der Versicherung mal diesen Unfallhergang anfordern.
Zu der Erpressung bzw. der Thematik mit Deiner Freundin:
Lass Dich nicht erpressen, Du hast keinerlei Arbeiten (weder Renovierung noch sonstige Arbeiten) unentgeltlich zu erledigen. Weiterhin würde ich an Deiner Stelle unverzüglich die Beziehung zu Deiner Freundin beenden! Sowas geht gar nicht und Du kannst doch schon an 5 Fingern abzählen, das Deine Freundin mit deren Eltern unter einer Decke steckt. Also Kopf hoch und durch.
Es wird definitiv nicht so schlimm enden, wie Du Dir das vorstellst. Das, was Dir passiert ist, passiert 100-fach anderen Leuten Tag für Tag.
Was habt ihr alle mit der Versicherung? Das hat hier nichts mit Versicherungsrecht zu tun.
Der TE benutzte das Auto der Mutter und beschädigte es. Die Versicherung zahlte (zu Recht) nicht.
Die spannende Frage ist einzig und allein: Kann die Mutter den TE für die von ihm verursachten Schäden haftbar machen (ähnlich als wenn die Mutter der TE ihre Kamera gibt und er diese fallen lässt).
Wichtig hierbei zu wissen: Wie kam der TE an das Fahrzeug? Geschah es mit Einverständnis der Mutter oder hat er sich es einfach genommen?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 10. August 2016 um 20:09:38 Uhr:
Die Versicherung zahlte (zu Recht) nicht.
Hat der TE also die entspr. Fragen beantwortet. Schon wieder etwas, was ich einfach überlesen hatte. Muss mich besser konzentrieren.
Zitat:
@situ schrieb am 10. August 2016 um 20:14:55 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 10. August 2016 um 20:09:38 Uhr:
Die Versicherung zahlte (zu Recht) nicht.
Hat der TE also die entspr. Fragen beantwortet. Schon wieder etwas, was ich einfach überlesen hatte. Muss mich besser konzentrieren.
Ist aber für den Fall auch uninteressant. Die Mutter macht ihren Schaden beim Verursacher geltend. Selbst wenn eine Kasko bestehen würde, ist sie nicht verpflichtet diese zu nutzen.
Ich finde es aber interessant (besonders, wenn der TE antworten würde), ob wir uns hier für des TE den Kopf um 1.000 EUR SB etc., ein paar 100 EUR für einen Lackkratzer oder um 30.000 plus EUR für einen Totalschaden zerbrechen.
Wie weit die Mutter seiner Freundin Forderungen an ihn durchsetzen kann ...