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Unfall polo 6n2 und benz

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 20:07

huhu ihr lieben

 

ich weiß das es nicht direkt hier hineingehört aber ich bräuchte mal nen rat von euch und eventuel wenn möglich eine antwort auf meine frage.

und zwar sind wir heute in schrittgeschwindikeit auf einen benz drauf gerutscht. von außen kann man keinen schaden sehen nicht mal einen kratzer. die polozei riefen wir sofort und fragten die fahrerin ob alles ok sei und ob ein krankenwagen von nöten ist, die fahrerin jedoch verneinte. sie lief ums auto und meinte sie wolle ihre tochter anrufen. sie stieg auf der beifahrerseite ein telefonierte und stieg aus und stieg auf der fahrerseite wieder ein als der polizeiwagen hinter uns hielt. der polizei sagte sie ihr täte der hals weh. daraufhin kam ein krankenwagen mit diesem sie nicht fahren wollte.nach langem hin und her fuhr sie weiter.

nun meine frage;-)

wenn von der frau ihrgendwas kommen sollte was tun?

gibt es ihrgendeine ausnahme die bestätigen kann das bei schritgeschwindikeit nix passiert sein kann?sprich das man sich nicht verletzten kann?

wir hatten kaum kmh

mein freund bremste und lenkte noch weg. der aufprall war minimal ist ja auch kein schaden zu sehen.

danke im vorrauß für jede antwort

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17 Antworten
am 9. Januar 2009 um 21:25

Hallo,was hat Die Polizei denn gesagt?Habt ihr eine Geldstrafe zahlen müssen?

am 9. Januar 2009 um 21:31

Auch bei Aufprall mit "Schrittgeschwindigkeit" können Verletzungen in Muskel und Gelenken entstehen, ich wurde vor vielen vielen Jahren gerammt, noch heute habe ich echte Probleme in der Wirbelsäule, trotz diverser OPs nicht in den Griff zu bekommen...

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 21:38

mein freund musste 35 euro geldbuse zahlen

am 9. Januar 2009 um 21:59

Hallo,dann ist die Schuldfrage ja geklärt...den rest macht die Versicherung.

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 22:14

die schuldfrage ist ja nicht meine frage gewesen xD

wollte nur wissen ob es nen ausnahme situation gibt zb wenn das tempo zu niedrieg ist und die geschädigte einem was vorspielt so wie sie es offentsichtlich gemacht hat bzw bis jetzt nur versucht und der poliziest sie ein wenig eingeschüchtert hat in ihrem vorhaben als er sie angeschriehen hat und das man sowas nicht auf kosten anderer macht und diese damit ausnimmt. zb schadenersatz vordern für eine verletztung die nie da war ihr mann ist arzt

man kann sich alles aufschreiben lassen ^^ wenn man die kontotakte hat wie wir alles wissen

am 9. Januar 2009 um 22:20

Es ist nebensächlich wie hoch die Geschwindigkeit beim Aufprall war, Verletzungen können jederzeit eintreten.

Einer stösst sich am Tisch, der hat gar nix, ein anderer bekommt nen Bluterguss, wieder ein anderer hat die Pelle ab.

Selber Gegenstand, selbe Geschwindigkeit...

Da ist nichts mit Aufschreiben, Faustregel oder sonstigem ...

am 9. Januar 2009 um 22:25

man kann sich alles aufschreiben lassen ^^ wenn man die kontotakte hat wie wir alles wissen

 

Hallo,was soll ich dazu jetzt sagen!.......Dein Kumpel muß da mal mit seiner Versicherung reden,was die dazu sagen.

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 22:44

naja es wurde weder von der polizei noch von uns ein schaden festgestellt die Benz fahrerin hat nix zu dem ganzen gesagt erst lief sie noch rum als die polizei eintraf saß sie nur noch im auto und hat nix mehr gesagt.

sprich kein schaden

mein freund hat die versicherung informiert jedoch ohne schadensmeldung warten die natürlich die nächsten tage ab.

 

aber sollte die Faherein ihre verletztung nur vortäuschen, muss man doch irgendwas machen können.

sie lief ja noch rum und hat telefoniert und wir haben mehrmals gefragt ob es ihr gut geht und ob wir nen arzt rufen sollen aber sie wollte nicht und sagte es geht ihr gut erst als sie mit ihrer tochter telefonierte und die polizei da war sagte sie zum beamten ihr täte der hals weh!!

sie is auch nicht ausgestiegen geschweige dann uns in die augen zu schaun oder uns generell gegenüber zu tretten .

das ist es was mich zu dem verdacht drängt .

Auch mit Schrittgeschwindigkeit kann ein erheblicher Schaden entstehen...wenn Du an der richtigen Stelle getroffen wirst. Das gilt für Mensch UND Maschine.

Mein Rekord war ein Golf, auf den ich etwa mit 20 gerutscht bin. Ich traf ihn genau an der richtigen Stelle. Die Folge: Rahmen des Gegners verzogen. Ich katte fast nichts an meinem....

Wenn ein Mensch zwischen zwei Autos steht und mit Schritt getroffen wird, so wird der sicher auch einen Schaden davon tragen. Ein HWS - was die Frau offenbar hatte - kann sich mitunter erst nach einer gewissen Zeit (Schock) zeigen. Es entsteht durch eine kurze - aber heftige - Überstreckung des Halsvwirbels, wie es bei einem plötzlichen Stopp passiert, der Kopf aber noch in Bewegung ist...und so ein Kopf hat schon etwas Masse :-) Es sollte vermerkt sein, daß oft auch die Fahrer eine gewisse Mitschuld tragen, wenn die Kopfstützen und Lehnen falsch eingestellt sind.

cu..Marcus

Zitat:

Original geschrieben von pischi1988

aber sollte die Faherein ihre verletztung nur vortäuschen, muss man doch irgendwas machen können.

klar kannst du da was amchen...das problem wird nur das du nachweisen musst, das die verletzungen vorgetäuscht sind....und diese kosten die dafür entstehen, sind in keinem verhältniss zum "schadensersatz"...

und wenn man unter schock steht, merkt man nicht unbedingt sofort ob etwas weh tut oder nicht.....

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 14:08

danke für eure zahlreichen antworten.

also ich bin mir eigendlich sehr sicher das der wagen nix hat, da auf den bildern nicht einmal kratzer oder dellen zu sehen sind wie gesagt wir sind recht ein paar meter gerutscht und haben weggelenkt und sind ihr seitlich aufgerutscht also bei mir hat sich nichteinmal der sicherheitsgurt bewegt.

was ihre angeblichen schmerzen angehen werden wir abwarten wir haben beide den unfall zu papier gebracht und die versicherung informiert.

zudem haben wir die aussage der beiden polizisten das sie es selber als vortäuschung ansehen.

uns bleibt also nur abwarten.

und sollte der wagen tatsächlich einen schaden haben werden wir ein gutachten einfordern und dann weitersehen.

danke euch

Zitat:

Original geschrieben von pischi1988

zudem haben wir die aussage der beiden polizisten das sie es selber als vortäuschung ansehen.

habt ihr das schriftlich?

ich denke das habt ihr sicherlich nicht, denn durch eine solche aussage riskieren die beamten eine dienstaufsichtsbeschwerde, da sie sich garnicht zu solchen dingen äußern dürfen!

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 18:17

man muss es nicht schrieftlich haben jedoch wenn man vor gericht so etwas verlauten lässt wird es geprüft.

aber da sie nicht in den krankenwagen einsteigen wollte als er gerufen wurde ist es doch ihre schuld nicht unsere und wenn sich durch das gutachten und dem zettel vom arzt raußstellt das sie es vorher schon hatte oder gar nie nix hatte von dem kleinen aufsetzter ( wohl gemerkt ihr wagen hat sich kaum bewegt eher musste uns was passiert sein) ist es schon eine sauerrei die situation schamlos auszunutzen nur um geld zu kassieren. wir wissen wer schuld ist und sind bereit die zeche dafür zu zahlen, aber sich sowas dann auch noch anzuhänge obwohl es vieleicht nicht einmal unser verschulden war find ich sch..... . zudem ist es strafbar von ihrer seite wenn sie sowas abzieht und wird von uns wenn es tatsächlich so ist ( wissen wir ja noch nicht) werden wir sehen ^^

Zitat:

Original geschrieben von pischi1988

man muss es nicht schrieftlich haben...

wenn du es nicht schriftlich hast, wäre ich an deiner stelle dann lieber vorsichtig mit solchen behauptungen alá "die polizei hat gesagt!" denn wie gesagt, vor gericht werden sich die beamten an sowas NICHT erinnern können, da sie solche aussagen garnicht machen dürfen!

Zitat:

aber da sie nicht in den krankenwagen einsteigen wollte...

ein schleudertrauma etc. kann durchaus auch noch tage später von einem arzt festgestellt werden!

und mir wäre es nicht bekannt, das man verpflichtet ist (gearde wenn man unter schock steht) in einen krankenwagen etc. einzusteigen!

Zitat:

zudem ist es strafbar von ihrer seite wenn sie sowas abzieht

auch hier wieder der hinweis, DU musst der frau nachweisen, das sie sowas nur "abzieht", die kosten für gutachten (durchaus mehrere tausend €uro) musst DU vorstrecken, und wenn sich dann rausstellt, das sie doch nix abgezogen hat, bleibst DU auf den kosten sitzen und die frau kann ihren verdienstausfall etc. auch noch bei dir geltend machen!

 

 

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