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Unfall Probezeit

Themenstarteram 21. März 2012 um 20:34

Hallo.

 

Direkt zu anfang: Bitte keine Belehrungen, ja ich weiß selber das ich Mist gebaut hab & ich werde dafür auch gerade stehen!

Ich habe noch Probezeit, hab schon dummerweise ne Nachprüfung hinter mir wegen zu schnellem Fahren. Heute ist mir nen ordentlicher Unfall passiert, war zu schnell in der Kurve und hab mich überschlagen. Mir gehts ganz gut, Auto Totalschaden.

Die Frage lautet jetzt einfach: Ist mein Führerschein jetzt weg?

mfg

Beste Antwort im Thema

Ich denke du solltest mal ein paar Monate zu Fuss gehen, vielleicht ändert sich dann dein fahrerisches Verhalten. 

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am 21. März 2012 um 20:42

JA!!!! Ich fürchte ... deine Frage wird HIER ganz klar beantwortet! Wer nun etwas anderes erzählt, hat entweder keine Ahnung oder erzählt nur Schmarrn! :cool:

Na dann ...

Aber, mal etwas anderes, auf meinem (Firmen)Wagen steht auch WAF-KB ... Ist DEIN Kennzeichen echt?

wurde der unfall durch die polizei aufgenommen?

wenn ja, wurde dir vor ort ein verwarngeld abkassiert?

Naja war die Polizei da?

Soweit ich weiß brauchst du nicht mit einer Straße rechnen, da du keinen Schaden an einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht hast. Du hast ja keine Verkehrsstraftat begangen (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht...), sondern einen Verstoß gegen die StVO.

PS: WAF aufm Kennzeichen? Wo ist das ganze denn passiert? Mit welchem Fahrzeug und wie schnell warst du?

Themenstarteram 21. März 2012 um 20:48

Ja die Polizei war da.

Kein Verwarngeld kassiert.

Auf meinem Kennzeichen stand WAF - BK ;) & Natürlich ist das Kennzeichen echt.

Zitat:

Original geschrieben von xHeftix

Ja die Polizei war da.

Kein Verwarngeld kassiert.

Auf meinem Kennzeichen stand WAF - BK ;) & Natürlich ist das Kennzeichen echt.

Das Fahrzeug auf dem Bild soll sich überschlagen haben? Kein Glas kaputt, nur leichte Blechschäden zu sehen.

Themenstarteram 21. März 2012 um 20:53

Ja. Ich werd morgen mal bessere Bilder machen. Das ganze Dach ist eingebeult, sieht man nicht so gut. Ich hab mich wahrscheinlich genau auf dem Gras überschlagen, sind auch keine Airbags ausgelöst.

Passiert ist das ganze auf der Straße zwischen Sendenhorst und Wolbeck. Sind auch noch ganz ordentliche Bremsspuren zu sehen & der olle Leitpfosten liegt daneben ...

Ich denke du solltest mal ein paar Monate zu Fuss gehen, vielleicht ändert sich dann dein fahrerisches Verhalten. 

Wo ist das ganze denn passiert? Mit welchem Fahrzeug und wie schnell warst du?

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Mit welchem Fahrzeug ...

Siehe Bild.

Zitat:

Original geschrieben von xHeftix

...war zu schnell in der Kurve und hab mich überschlagen.

Fährst du da täglich lang oder war's 'ne Strecke, die du zum 1. Mal befahren hast?

am 21. März 2012 um 21:02

Als Fahranfänger zeichnen Sie sich in den Augen des Gesetzgebers durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Deswegen hat der Gesetzgeber die sogenannte Probezeit eingeführt, in der sich der Fahranfänger bewähren soll und in der Verkehrsverstößen mit besonderen Maßnahmen begegnet wird. Läuft alles „gut“, dauert die Probezeit zwei Jahre, gerechnet ab der Erteilung der Fahrerlaubnis, d.h. der Aushändigung des Führerscheins.

1. Spezifische Folgen von Verkehrsverstößen während der Probezeit, § 2a Abs. 2 StVG:

Bei der Fahrerlaubnis auf Probe wird zwischen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. technischen Fahrzeugmängeln) des Fahrerlaubnisinhabers unterschieden.

a) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (sog. „Nachschulung“). Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a Abs. 3 StVG.

b) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wird er schriftlich verwarnt und wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten empfohlen. Die Befolgung dieser Empfehlung ist freiwillig. Folgt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Empfehlung werden ihm immerhin zwei Punkte (in Flensburg) abgezogen.

c) Eine erneute schwerwiegende oder zwei erneute weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach der unter b) genannten zweimonatigen Frist führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.

2. Übersicht über die Einstufung der einzelnen Verlkehrsverstöße:

a) schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie A) sind

folgende Straftaten nach dem StGB:

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)

- Fahrlässige Tötung* (§ 222)

- Fahrlässige Körperverletzung* (§ 229)

- Nötigung (§ 240)

- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)

- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

- Trunkenheit im Verkehr (§ 316)

- Vollrausch (§ 323a)

- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)

folgende Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):

- Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)

folgende Straftaten nach den Pflichtversicherungsgesetzen:

- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)

sowie Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, § 24a StVG und § 24c StVG:

das sind Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften betreffend

- den Abstand,

- das Rechtsfahrgebot,

- die Geschwindigkeit,

- das Überholen,

- die Vorfahrt,

- das Abbiegen,

- das Wenden,

- das Rückwärtsfahren,

- die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen,

- das Verhalten an Bahnübergängen,

- das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulbussen und Fußgängerüberwegen,

- die übermäßige Straßenbenutzung,

- das Verhalten an Ampeln und Stopschildern, bzw. gegenüber den Haltzeichen von Polizeibeamten

- Verstöße gegen die Vorschriften der StVZO über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis

- Verstöße gegen § 24 a StVG oder § 24 c StVG (Alkohol, berauschende Mittel)

Es muss niemand gefährdet worden sein. Alleine die Tatsache: Fahranfänger, zu hohe Geschwindigkeit genügt. Und ein "Bussgeld" muss vor Ort auch nicht entrichtet werden, weil es zur Anzeige kommt! Das ist doch für die Polizei ein Freudenfest einen Fahranfänger bei so einem Unfall zu erwischen!

Wie geschrieben, reicht der angerichtet Schaden, auch wenn niemand direkt betroffen war. FLURSCHADEN heißt das auf schön Amtsdeutsch.

Würde mich echt wundern, wenn da nix nachkommt ... zumal du ja offensichtlich bereits negativ aufgefallen bist.

Allerdings gönnen ich dir nicht, das du den Führerschein verlierst! Ich hab' mit 18 auch den Führerschein gemacht und bin die ersten Jahre nicht immer STVO konform gefahren ... Allerdings waren das noch andere Zeiten *soifz*

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

JA!!!! Ich fürchte ... deine Frage wird HIER ganz klar beantwortet! Wer nun etwas anderes erzählt, hat entweder keine Ahnung oder erzählt nur Schmarrn! :cool:

am 21. März 2012 um 21:03

Während er zu Fuß unterwegs sein sollte, lernt er aber kein Autofahren! Eher die Einstellung zur eigentlichen Sache müsste überdacht werden....er wird ja wohl nicht lernresisstent sein, oder?

 

;)

 

Tue Dir die Ruhe an...denke an deine Angehörigen und Freunde....und an die Fremdgefährdung!

 

Jeder hat mal angefangen....alles Gute! ;)

 

 

So; gleich fallen sie über Dich her...wie die Wölfe über das Schaf.....halte durch...geht vorbei!

:D

 

 

P.S. ...langer Text ohne Quellenangabe....wieder ein "Gutenberg" hier.... 

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Mit welchem Fahrzeug ...

Siehe Bild.

Hups, stimmt ja, hatte ich von oben kopiert ;)

Mich würde mal interessieren wo genau das war, da ich in der Gegend jede Woche unterwegs bin. Herleshausen Richtung Hessisch- Lichtenau.

Naja ich bin auch erst 20 Jahre alt und habe bisher kein Kratzer in ein Auto gefahren, fahre ca. 30.000 km mit Fahrzeugen aller Klassen. Meistens Landstraße und Autobahn (Langstrecke).

Habe bisher keinen Strafzettel für irgendwas bekommen. Jeder macht mal Fehler, will mich da gar nicht freisprechen, allerdings muss man einen langen Fehler machen um bei allem erwischt zu werden.

Jeder von uns fährt mal zu schnell, es muss auch gar nicht bewusst sein, da man Schilder auch übersehen kann. Allerdings trifft es doch immer die Richtigen, nämlich diejenigen die dauerhaft zu schnell sind!

Zum TE, es geht schon sehr viel dazu ein Auto in einer Kurve zum Überschlag zu bringen…! (Es waren keine 10 km/h zu viel…..)

Wow, so ein Corsa B scheint gar nichtmal so ein unsicheres Auto zu sein... Überschlag, einmal drüberpoliert, weiterfahren... :)

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