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Unfall: Rechtsfrage wer ist Schuld

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 16:55

Hatte heute leider einen kleinen Unfall. Und zwar bin ich aus einer privaten Ausfahrt in einem Gewerbegebiet herausgefahren. Die komplette rechte Seite war zugeparkt mit Autos und Vans. Dummerweise stand direkt ein Van im Sichtbereich, der mir den Blick raubte. So konnte ich max nur 10m sehen ob links was kommt. Danach bin ich nach rechts auf die Straße rausgefahren und als ich gerade beschleunigen wollte schießt mir ein Jeep von hinten an der Seite vorbei. Er hat mich zum Glück nur leicht gestriffen.

Auf der Straße waren 50km/h erlaubt, jedoch war der Mechaniker auf Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug und mit Sicherheit schneller als 50 unterwegs. (so kams mir zumindest vor)

 

Aber nun zur Schuldfrage, bin ich zu 100% Schuld oder gibt es Teilschuld?

 

Der Jeep hatte am Kotflügel schon einen Vorschaden, man sieht noch die rote Grundierung. Nun sind Dellen im Kotflügel und Kratzer in der Stoßstange. Lohnt sich sowas überhaupt über die Versicherung zu laufen?

Eine Lackierung des Kotflügels muss ich ja dann nicht bezahlen.

Oder doch lieber zum Anwalt?

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16 Antworten

Was willst du denn beim Anwalt??

DU hast die Vorfahrt missachtet und bist damit Schuld. Zu 100%. (So leid es mir tut)

Es hilft dir auch nichts, dass du nichts gesehen hast.

Akzeptiere dass einfach, klär es am besten im direkten Gespräch mit der Werkstatt/dem Autobesitzer, vielleicht kannst du den Schaden sachlich und ohne Versicherung klären und eine Hochstufung vermeiden. Wenn du dich stur/pingelig stellst, wird das die andere Seite auch tuen. Ein nettes Gespräch hilft meist mehr als ein Anwalt.

am 10. Januar 2008 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

DU hast die Vorfahrt missachtet und bist damit Schuld. Zu 100%. (So leid es mir tut)

Nicht wenn man nachweisen kann, dass der Unfallgegner viel zu schnell unterwegs war und der Unfall beim Einhalten der zHg vermeidbar gewesen wäre.

Dieser Nachweis ist natürlich schwer zu erbringen, deshalb rate ich dir auch zu versuchen es mit dem Unfallgegner persönlich zu klären, es sei denn der Schaden ist zu hoch.

Mfg Stephan

evtl. kann der halter des fahrzeugs, das dir die sicht versperrt hat, eine teilschuld kriegen, vorausgesetzt er stand im halteverbot.

Ansonsten hast du schlechte karten. ob er 50 oder 60 km/h gefahren ist, fakt bleibt, du hast zu gucken, bevor du dich in den fließenden verkehr einordnest.

Geschwindigkeit nachzuweisen ist sehr sehr schwierig, und meistens endet das, wenn überhaupt, nur in eine teilschuld.

Aber da ich davon ausgehe, dass mittlerweile beide fahrzeuge nicht mehr an der unfallstelle sind, wird sich das nicht mehr eindeutig nachweisen lassen.

Also zahl, und ruhe! Letztendlich warst du der derjenige, der nicht geguckt hat, geschwindigkeit hin oder her.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

evtl. kann der halter des fahrzeugs, das dir die sicht versperrt hat, eine teilschuld kriegen, vorausgesetzt er stand im halteverbot....

Das halte ich für eine sehr gewagte These.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

evtl. kann der halter des fahrzeugs, das dir die sicht versperrt hat, eine teilschuld kriegen, vorausgesetzt er stand im halteverbot....

Das halte ich für eine sehr gewagte These.

es soll wohl präzedenzfälle gegeben haben, kann diese aber nicht belegen, da das jahre her ist, dass ich das irgendwo gelesen habe.

Wie mache ich es denn dann, wenn ich, trotz extrem vorsichtiges reintasten in den fließenden Verkehr, nix sehen kann? Einweisen lassen geht ja auch nicht immer.

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Wie mache ich es denn dann, wenn ich, trotz extrem vorsichtiges reintasten in den fließenden Verkehr, nix sehen kann? Einweisen lassen geht ja auch nicht immer.

Das möchte ich auch wissen :)

am 10. Januar 2008 um 19:33

@ florian

Der schwarze Peter wird wohl bei Dir bleiben, hier gibt es (leider?) eindeutige Rechtsgrundlagen. Wenn Du nicht die ausreichende Übersicht hattest, hättest Du Dich von einer 2. Person einweisen lassen müssen. Klingt blöd, macht eh keiner, ist aber so.

Verhalte Dich so, wie oben von Dsrihk geschrieben - meine volle Zustimmung.

@ Toni

" evtl. kann der halter des fahrzeugs, das dir die sicht versperrt hat, eine teilschuld kriegen, vorausgesetzt er stand im halteverbot...."

Gab es früher einmal, heute kann kein parkendes KFZ (ruhender Verkehr)

mitverantwortlich gemacht werden für einen Verkehrsunfall im fließenden Verkehr. Wer Zeit und Nerven hat, kann dieses natürlich auf seperatem Wege zur Anzeige bringen (vorausgesetzt, der stand falsch im Sinne der StVO), aber ob's das bringt, Knollen für 15 EUR?

mfg. Matt

 

 

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.

So konnte ich max nur 10m sehen ob links was kommt.

und darin liegt das problem!

dann bist du einfach auf die straße aufgefahren (anstatt dich langsam hinein zu tasten)?

 

zu einem zeitpunkt, wo dein unfallgener vllt. noch gerade 11-12m (also geringfügig außerhalb deines sichtfensters) entfernt von dir war...und auf 11-12m bekommt man kein auto aus 50kmh zu stehen, da wird dich auch nichts nützen, wenn der mit 70 durch die straße geblasen ist!

hat die polizei den unfall aufgenommen?

ob es sich lohnt den schaden über die vs laufen zu alssen, musst du dir selbst ausrechnen...wenn der ne neue stoßstange braucht, kannste locker 400-700€ einplanen..

am 13. Januar 2008 um 10:12

Holla.

Nur mal zum besseren Verständnis (ich stehe ein wenig auf dem Schlauch).

Du bist aus einer Einfahrt auf eine Hauptstraße gefahren.

Wolltest Du nach links oder rechts fahren ?

Bist Du rückwärts oder vorwärts aus der Einfahrt gefahren ?

1.) Wenn Du vorwärts aus der Einfahrt gefahren bist wärst Du links abgebogen, da der Schaden lt. Foto auf der rechten Fahrzeugseite ist. Das würde bedeuten, daß Du, um auf die richtige Spur zu kommen eine Fahrbahn hättest überfahren müssen. Und da hast Du den Jeep von rechts nicht kommen sehen ?

Wenn Du rückwärts rausgefahren wärst, davon gehe ich einfach mal aus, weil Du geschrieben hast, daß die komplette rechte Seite zugeparkt war und Du nicht sehen konntest was von links an Verkehr ankam, dann hättest Du das Lenkrad nach rechts einschlagen müssen (und Du hast ja geschrieben, daß Du nach rechts fahren wolltest), da wie bereits geschrieben, das Foto einen Schaden auf der rechten Fahrzeugseite zeigt.

Wenn man dem anderen eine Mitschuld anlasten würde, dann nur im geringen Umfang (wenn überhaupt).

Denn, so denke ich, Du hast extrem fahrlässig gehandelt.

Bei Punkt 1 wäre die Sicht nach links frei gewesen und nach rechts nicht wie Du geschrieben hast. D. h. Du hättest noch kurz anhalten und nach rechts schauen können bzw. langsam reintasten müssen.

Bei Punkt 2 hättest Du Dich einweisen lassen müssen. Gerade beim Rückwärtsfahren ist besondere Sorgfaltspflicht erforderlich lt. StVO. Notfalls mit Einweiser.

am 13. Januar 2008 um 10:18

Hoppala.

Punkt 2 sollte sein: Wenn Du rückwärts...

am 13. Januar 2008 um 13:11

Noch zum geparkten Fahrzeug: Es gab ein Urteil, dass besagt, dass auch vom falsch geparkten Pkw eine Betriebsgefahr ausgehen kann. In diesem einen speziellen Fall (Pkw fuhr gegen in zweiter Reihe geparkten Pkw) gaben die Richter dem geparkten Pkw eine Teilschuld von glaube 20 oder 30%.

Es handelte sich hier aber um das Zivilverfahren als es um die Kosten ging. Rein Tatbestandsmäßig gibts da nix in der StVO usw. Deswegen stößt man bei der Polizei in dem Fall auch auf taube Ohren. Auch mit der Geschwindigkeit ist kaum was nachzuweisen. Wenn man mal ehrlich ist, ist das auch ne sehr subjektive Sache, sowas richtig einzuschätzen. Selbst wenn man nachweisen könnte, dass er 60 gefahren ist, was bringt es in dem Fall?

am 13. Januar 2008 um 13:21

Hab zwar das Urteil das ich meine nicht gefunden aber dafür den Artikel hier von der Gothaer Versicherung:

"""""

Falschparker haften bei einem Unfall oft mit

Parken in zweiter Reihe kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Denn Autofahrer können eine Teilschuld bekommen, wenn ihr falsch geparkter Wagen in einen Unfall verwickelt wird. Allerdings kommt es bei der Berechnung des Haftungsanteils immer auf den Einzelfall an. In der Regel ist jedoch mit einer Teilschuld und einer Haftung in Höhe von 25 Prozent an dem entstandenen Schaden zu rechnen, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München.

Möglich ist aber auch, dass den Falschparker keine Teilschuld trifft - oder der Haftungsanteil sogar höher als 25 Prozent ausfällt. Entscheidend sei hier, wie stark der Einfluss des verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs auf das Entstehen des Unfalls war.

Quelle: dpa/tmn

"""""""

am 13. Januar 2008 um 13:23

die schuldfrage ist klar! am besten fuer dich ist jetzt ein freundliches gespræch mit der werkstatt und dem fahrzeughalter. deine versicherung wuerde ich vorab auch schon mal informieren. du weisst ja nicht was am ende fuer kosten kommen. ein rechtsstreit macht keinen sinn. wenn du nen kostenvoranschlag hast kannst dann entscheiden ob du selber zahlst oder die versicherung.

 

gruss

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