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Unfall Regulierung

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 13:43

Hallo.

Mir ist am Samstag eine Dame in mein parkendes Auto gefahren. Sie war wohl zu schnell in der Kurve und hat sich dann mehrfach gedreht.

Jetzt ist mein Kotflügel hinten links, meine Stoßstange und auch das linke Rücklicht beschädigt. Ich war heute schon bei meiner Werkstatt, die haben den Schaden angeguckt und schicken mir einen KV zu.

Die Unfallverursacherin hat lediglich einen Leihwagen ihrer Werkstatt gefahren, da ihr eigenes Fahrzeug gerade bei denen zum TÜV ist. Der Fahrzeughalter, KFZ-Mechaniker, wollte den Schaden ohne Versicherung regulieren, habe ich direkt abgelehnt. Nun wusste die Fahrerin nicht, bei welcher Versicherung das Fahrzeug gemeldet ist. Ich habe sie gestern dann noch mal angeschrieben und gebeten mir die Infos schnellstmöglich zukommen zu lassen, aber angeblich ist der Besitzer nicht erreichbar. Auch heute habe ich noch nichts gehört. Kommt mir alles etwas spanisch vor.

Durch Google bin ich aber schon auf den Zentralruf der Autoversicherer gekommen und konnte somit die Versicherung ermitteln. Den Unfall habe ich dort schon gemeldet, ich hoffe wenigstens die rühren sich. Sind die überhaupt zuständig, wenn es im Prinzip ein Leihwagen ist oder muss ich mich an die Versicherung der Fahrerin wenden? Ich möchte den Schaden schnellstmöglich beheben lassen, da das Rücklicht gebrochen ist.

Meine Werkstatt teilte mir dann mit, ich müsse bei denen eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit diese dann mit der Versicherung die Reparatur abrechnen können. Jetzt bin ich aber eigentlich der Meinung, dass die Regulierungssumme (vielleicht lasse ich auch noch ein Gutachten erstellen) höher ausfallen wird, als die Reparaturkosten am Ende sein werden oder? Auch der Wertverlust ist ja mit reinzurechnen oder? Den Differenzbetrag hätte ich natürlich gerne. Kann ich dann nicht fiktiv abrechnen und die Rechnung der Reparatur dann nachreichen, damit ich auch die MwSt. bekomme?

Und mit welchem Zeitraum der Prüfung und Genehmigung der Gegenversicherung muss ich ca. rechnen? Gibts da Richtwerte? Die Schuldfrage ist ja einwandfrei geklärt. Allerdings hat die Polizei gesagt, sie hätte, da es geregnet hat, ihre Fahrweise den Bedingungen anpassen müssen. Zahlt die Versicherung da überhaupt?

LG

Wenke

Beste Antwort im Thema

@WeNkEsTyLe

Übergib das alles direkt einem Anwalt. Du kennst dich mit dem Prozedere nicht aus, bist am Unfall nicht Schuld und unterm Streich ist das für Dich die sinnvollste Art und Weise, alle Ansprüche auch vernünftig reguliert zu bekommen.

13 weitere Antworten
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13 Antworten

..weshalb wurde das Angebot des Halters direkt pauschal abgelehnt???

Ah.... Gewinnsteigerung. .. :eek: :o :D

am 25. Juni 2018 um 14:27

Zitat:

@WeNkEsTyLe schrieb am 25. Juni 2018 um 15:43:41 Uhr:

Hallo.

Mir ist am Samstag eine Dame in mein parkendes Auto gefahren. Sie war wohl zu schnell in der Kurve und hat sich dann mehrfach gedreht.

Jetzt ist mein Kotflügel hinten links, meine Stoßstange und auch das linke Rücklicht beschädigt. Ich war heute schon bei meiner Werkstatt, die haben den Schaden angeguckt und schicken mir einen KV zu.

Die Unfallverursacherin hat lediglich einen Leihwagen ihrer Werkstatt gefahren, da ihr eigenes Fahrzeug gerade bei denen zum TÜV ist. Der Fahrzeughalter, KFZ-Mechaniker, wollte den Schaden ohne Versicherung regulieren, habe ich direkt abgelehnt. Nun wusste die Fahrerin nicht, bei welcher Versicherung das Fahrzeug gemeldet ist. Ich habe sie gestern dann noch mal angeschrieben und gebeten mir die Infos schnellstmöglich zukommen zu lassen, aber angeblich ist der Besitzer nicht erreichbar. Auch heute habe ich noch nichts gehört. Kommt mir alles etwas spanisch vor.

Durch Google bin ich aber schon auf den Zentralruf der Autoversicherer gekommen und konnte somit die Versicherung ermitteln. Den Unfall habe ich dort schon gemeldet, ich hoffe wenigstens die rühren sich. Sind die überhaupt zuständig, wenn es im Prinzip ein Leihwagen ist oder muss ich mich an die Versicherung der Fahrerin wenden? Ich möchte den Schaden schnellstmöglich beheben lassen, da das Rücklicht gebrochen ist.

Meine Werkstatt teilte mir dann mit, ich müsse bei denen eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit diese dann mit der Versicherung die Reparatur abrechnen können. Jetzt bin ich aber eigentlich der Meinung, dass die Regulierungssumme (vielleicht lasse ich auch noch ein Gutachten erstellen) höher ausfallen wird, als die Reparaturkosten am Ende sein werden oder? Auch der Wertverlust ist ja mit reinzurechnen oder? Den Differenzbetrag hätte ich natürlich gerne. Kann ich dann nicht fiktiv abrechnen und die Rechnung der Reparatur dann nachreichen, damit ich auch die MwSt. bekomme?

Und mit welchem Zeitraum der Prüfung und Genehmigung der Gegenversicherung muss ich ca. rechnen? Gibts da Richtwerte? Die Schuldfrage ist ja einwandfrei geklärt. Allerdings hat die Polizei gesagt, sie hätte, da es geregnet hat, ihre Fahrweise den Bedingungen anpassen müssen. Zahlt die Versicherung da überhaupt?

LG

Wenke

Also mindestens 1 bis 2 wochen muss gemeldet sein bei der gegenversicherung und wenn alles geprüft & mitgeteilt ist wird der schaden innerhalb 1 Woche behoben sein. Bei mir hat sich weder die gegnerische Versicherung noch der unfallverursacher gemeldet

am 25. Juni 2018 um 14:30

Zitat:

@MM478 schrieb am 25. Juni 2018 um 16:27:24 Uhr:

Zitat:

@WeNkEsTyLe schrieb am 25. Juni 2018 um 15:43:41 Uhr:

Hallo.

Mir ist am Samstag eine Dame in mein parkendes Auto gefahren. Sie war wohl zu schnell in der Kurve und hat sich dann mehrfach gedreht.

Jetzt ist mein Kotflügel hinten links, meine Stoßstange und auch das linke Rücklicht beschädigt. Ich war heute schon bei meiner Werkstatt, die haben den Schaden angeguckt und schicken mir einen KV zu.

Die Unfallverursacherin hat lediglich einen Leihwagen ihrer Werkstatt gefahren, da ihr eigenes Fahrzeug gerade bei denen zum TÜV ist. Der Fahrzeughalter, KFZ-Mechaniker, wollte den Schaden ohne Versicherung regulieren, habe ich direkt abgelehnt. Nun wusste die Fahrerin nicht, bei welcher Versicherung das Fahrzeug gemeldet ist. Ich habe sie gestern dann noch mal angeschrieben und gebeten mir die Infos schnellstmöglich zukommen zu lassen, aber angeblich ist der Besitzer nicht erreichbar. Auch heute habe ich noch nichts gehört. Kommt mir alles etwas spanisch vor.

Durch Google bin ich aber schon auf den Zentralruf der Autoversicherer gekommen und konnte somit die Versicherung ermitteln. Den Unfall habe ich dort schon gemeldet, ich hoffe wenigstens die rühren sich. Sind die überhaupt zuständig, wenn es im Prinzip ein Leihwagen ist oder muss ich mich an die Versicherung der Fahrerin wenden? Ich möchte den Schaden schnellstmöglich beheben lassen, da das Rücklicht gebrochen ist.

Meine Werkstatt teilte mir dann mit, ich müsse bei denen eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit diese dann mit der Versicherung die Reparatur abrechnen können. Jetzt bin ich aber eigentlich der Meinung, dass die Regulierungssumme (vielleicht lasse ich auch noch ein Gutachten erstellen) höher ausfallen wird, als die Reparaturkosten am Ende sein werden oder? Auch der Wertverlust ist ja mit reinzurechnen oder? Den Differenzbetrag hätte ich natürlich gerne. Kann ich dann nicht fiktiv abrechnen und die Rechnung der Reparatur dann nachreichen, damit ich auch die MwSt. bekomme?

Und mit welchem Zeitraum der Prüfung und Genehmigung der Gegenversicherung muss ich ca. rechnen? Gibts da Richtwerte? Die Schuldfrage ist ja einwandfrei geklärt. Allerdings hat die Polizei gesagt, sie hätte, da es geregnet hat, ihre Fahrweise den Bedingungen anpassen müssen. Zahlt die Versicherung da überhaupt?

LG

Wenke

Also mindestens 1 bis 2 wochen muss gemeldet sein bei der gegenversicherung und wenn alles geprüft & mitgeteilt ist wird der schaden innerhalb 1 Woche behoben sein. Bei mir hat sich weder die gegnerische Versicherung noch der unfallverursacher gemeldet. Unfall war letzte Woche Mittwoch Abend mit Personenschaden mal sehn was rauskommt bin morgen bei polizei Aussage tätigen

Viel Glück für dich .....

Zitat:

@WeNkEsTyLe schrieb am 25. Juni 2018 um 15:43:41 Uhr:

die haben den Schaden angeguckt und schicken mir einen KV zu.

=> Wenn du mehr willst, als die bezahlte Reparatur in deiner Werkstatt, benötigst du ein Gutachten, keinen KV

Sind die überhaupt zuständig, wenn es im Prinzip ein Leihwagen ist

Ja

Auch der Wertverlust ist ja mit reinzurechnen oder?

Wenn der Gutachter einen solchen feststellt, kannst du den geltend machen

Kann ich dann nicht fiktiv abrechnen und die Rechnung der Reparatur dann nachreichen, damit ich auch die MwSt. bekomme?

kannst du, wobei sich mir der Sinn nicht erschließt, wenn du den kompletten Schaden reparieren lässt.

Und mit welchem Zeitraum der Prüfung und Genehmigung der Gegenversicherung muss ich ca. rechnen?

2 Wochen bis 3 Jahre

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 14:43

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 25. Juni 2018 um 15:55:03 Uhr:

..weshalb wurde das Angebot des Halters direkt pauschal abgelehnt???

Ah.... Gewinnsteigerung. .. :eek: :o :D

Ernsthaft? Ich kenne die Person gar nicht, weiß nicht welche Leistung er am Ende erbringt, vielleicht pfuscht er noch und weil das nirgends dokumentiert wurde, bleibe ich auf den Schäden dann sitzen. Wäre das jetzt ein Kratzer oder so, mein Gott, kein Ding. Aber nicht, wenn die Teile so sehr verbogen sind, dass sie ausgetauscht werden müssen und wer weiß, welche Schäden überhaupt noch ans Licht kommen. Das Risiko will ich nicht eingehen.

Und es geht mir nicht um Gewinnsteigerung. Aber wenn ein Gutachter z.B. sagt, wegen Behebung und Wertminderung stehen mir k.A. 2000 € zu und meine Werkstatt, bei der ich Stammkundenrabatt bekomme, repariert für 1500 €, dann soll mir mal jemand sagen, über die 500 € Differenz freut sich niemand :-)

wer sagt denn, dass der Fahrzeughalter den Schaden selbst reparieren will? Du sagst ja selbst, er will ohne Versicherung regulieren.

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 15:08

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 25. Juni 2018 um 16:54:37 Uhr:

wer sagt denn, dass der Fahrzeughalter den Schaden selbst reparieren will? Du sagst ja selbst, er will ohne Versicherung regulieren.

Ich dachte, dass würde man aus meiner Aussage herauslesen, da ich ja geschrieben hatte, er ist KFZ-Mechaniker. Er hatte gesagt, er repariert meinen Schaden, ich könne das dann anschließend auch gerne bei einer anderen Werkstatt kontrollieren lassen und wenn mir etwas nicht passt, bessert er nach. Aber auf sowas möchte ich mich einfach nicht einlassen.

Das ist verstaendlich. Darauf wuerde ich mich auch nicht einlassen.

Zitat:

@WeNkEsTyLe schrieb am 25. Juni 2018 um 17:08:16 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 25. Juni 2018 um 16:54:37 Uhr:

wer sagt denn, dass der Fahrzeughalter den Schaden selbst reparieren will? Du sagst ja selbst, er will ohne Versicherung regulieren.

Ich dachte, dass würde man aus meiner Aussage herauslesen, da ich ja geschrieben hatte, er ist KFZ-Mechaniker. Er hatte gesagt, er repariert meinen Schaden, ich könne das dann anschließend auch gerne bei einer anderen Werkstatt kontrollieren lassen und wenn mir etwas nicht passt, bessert er nach. Aber auf sowas möchte ich mich einfach nicht einlassen.

Das kann mindestens genau so gut sein wie in deiner Werkstatt. ..oder auch nicht. .... .

Man kann doch erstmal alle Möglichkeiten erörtern und besprechen.

Also- pauschal ablehnen muss man es ja nicht. ..

Aber du hast ja schon Antworten bekommen. ..

Viel GLÜCK :)

Zitat:

@WeNkEsTyLe schrieb am 25. Juni 2018 um 16:43:55 Uhr:

Und es geht mir nicht um Gewinnsteigerung. Aber wenn ein Gutachter z.B. sagt, wegen Behebung und Wertminderung stehen mir k.A. 2000 € zu und meine Werkstatt, bei der ich Stammkundenrabatt bekomme, repariert für 1500 €, dann soll mir mal jemand sagen, über die 500 € Differenz freut sich niemand :-)

Bzgl. fiktiver Abrechnung geht deine Rechnung aber nur bedingt auf.

Bei dem o.g. Zahlenspiel würdest du ja statt 2.000 EUR brutto nur 1.680 EUR netto von der Versicherung bekommen.

Wenn du jetzt für 1.500 EUR brutto reparieren läßt, erhältst du nicht nochmal die in diesem Betrag enthaltene Mwst. (ca. 240 EUR), weil du ja schon mehr Geld bekommen hast, als die Reparatur gekostet hat.

@WeNkEsTyLe

Übergib das alles direkt einem Anwalt. Du kennst dich mit dem Prozedere nicht aus, bist am Unfall nicht Schuld und unterm Streich ist das für Dich die sinnvollste Art und Weise, alle Ansprüche auch vernünftig reguliert zu bekommen.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 25. Juni 2018 um 17:56:44 Uhr:

Bei dem o.g. Zahlenspiel würdest du ja statt 2.000 EUR brutto nur 1.680 EUR netto von der Versicherung bekommen.

Wenn du jetzt für 1.500 EUR brutto reparieren läßt, erhältst du nicht nochmal die in diesem Betrag enthaltene Mwst. (ca. 240 EUR), weil du ja schon mehr Geld bekommen hast, als die Reparatur gekostet hat.

Selbstverständlich bekäme sie die Mehrwertsteuer von diesen 1500 EUR Reparaturkosten, wenn vorher 2000 EUR abzgl. Mwst fiktiv abgerechnet wurden.

Im "Zahlenspiel" hat die Wertmenderung und / oder Nutzungsausfall diesbezüglich natürlich nichts verloren.

Zitat:

@WeNkEsTyLe schrieb am 25. Juni 2018 um 16:43:55 Uhr:

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 25. Juni 2018 um 15:55:03 Uhr:

..weshalb wurde das Angebot des Halters direkt pauschal abgelehnt???

Ah.... Gewinnsteigerung. .. :eek: :o :D

Ernsthaft? Ich kenne die Person gar nicht, weiß nicht welche Leistung er am Ende erbringt, vielleicht pfuscht er noch und weil das nirgends dokumentiert wurde, bleibe ich auf den Schäden dann sitzen. Wäre das jetzt ein Kratzer oder so, mein Gott, kein Ding. Aber nicht, wenn die Teile so sehr verbogen sind, dass sie ausgetauscht werden müssen und wer weiß, welche Schäden überhaupt noch ans Licht kommen. Das Risiko will ich nicht eingehen.

Und es geht mir nicht um Gewinnsteigerung. Aber wenn ein Gutachter z.B. sagt, wegen Behebung und Wertminderung stehen mir k.A. 2000 € zu und meine Werkstatt, bei der ich Stammkundenrabatt bekomme, repariert für 1500 €, dann soll mir mal jemand sagen, über die 500 € Differenz freut sich niemand :-)

Optimistin. Ist das die Werkstatt, bei denen du die Abtretung unterschreiben musst? Warum wohl?

Erinnert mich an meinen früheren Arbeitgeber, der mir meinen Unfall auch günstig reparieren wollte und dann - welch ein Zufall - ziemlich genau die Summe laut Gutachten berechnete.

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