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Unfall, Reparieren lassen oder Geld von der Versicherung nehmen?
Hallo,
mir ist jemand in meinen Parkenden Golf 7 gefahren. Habe ein Gutachten machen lassen. Beide Türen auf der Linken Seite müssen gemacht werden. Im Gutachten stehen ~4200€ Brutto für Material und Aufwand in einer VW Fachwerkstatt. Das Auto ist bei VW Finanziert. Der Ungefähre Marktwert des Fahrzeugs liegt bei 14.500€. Ich hatte schon vorher mit dem Gedanken gespielt das Auto zu verkaufen. Bin ich durch die Finanzierung gezwungen die Reparatur bei einer VW Fachwerkstatt durchzuführen? Oder kann ich mir die 4200€ von der Gegnerischen Versicherung auszahlen lassen und den Schaden in einer Freien Werkstatt Reparieren lassen?
Vielen dank,
Gruß
Pablo
Beste Antwort im Thema
warum willst Du direkt den anwalt mit ins Boot hohlen? Der verkompliziert die sache nur unnötig und kostet Geld.
frag den Gutachter, der hat das Problem fast täglich. Und auf jedenfall zeitgleich die bank informieren. nix tun, erstmal nur Info. Die bank wird sich melden wenn sie etwas "will".
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14 Antworten
Bist du Eigentümer oder ist das die Bank? Falls Bank, dann geht es nicht ohne deren Info sowie deren Zustimmung, egal welcher Weg gewählt werden soll. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass diese eher auf Reparatur in der Fachwerkstatt bestehen dürfte.
Über die VW Bank, also die haben die Zulassungsbescheinigung Teil 2
Fragen würde ich die Bank auf alle Fälle. je nach dem wie hoch der noch offene betrag ist wird auch eine reparatur in einer "anerkannten Fachwerkstatt" (freie Meisterwerkstatt) akzeptiert.
was den wertverlust angeht: Das auto ist nunml nicht mehr Unfallfrei, egal ob fachgerecht repaiert oder nicht. Somit hast du eh einen verlust erhalten.
Eine weiter Überlegung war, den Schaden zu lassen und die 4200€ von der Versicherung zu nehmen und den Wagen dann für 10000€ zu verkaufen wäre somit dann wieder + / - 0. Also wäre der beste weg das Gespräch mit meinem Gutachter und Anwalt aufzunehmen und bei der VW Bank nachzufragen
Da steht garantiert was zu im Darlehensvertrag. Wahrscheinlich bist du verpflichtet den Unfall unverzüglich zu melden.
warum willst Du direkt den anwalt mit ins Boot hohlen? Der verkompliziert die sache nur unnötig und kostet Geld.
frag den Gutachter, der hat das Problem fast täglich. Und auf jedenfall zeitgleich die bank informieren. nix tun, erstmal nur Info. Die bank wird sich melden wenn sie etwas "will".
Ist bei der Finanzierung ein garantierter Rückkaufwert mit dabei? Dann hätte der Händler auch ein Wörtchen mitzureden.
Wie hoch ist denn die angegebene Wertminderung? Diese müsstest du ja in jedem Fall ausgezahlt bekommen.
Im übrigen bekommst du nicht den Brutto- sondern denn Nettobetrag ausgezahlt, also ca. 3500€. Die Mwst. kann nur dann ausgezahlt werden, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist.
Wenn du sowieso auf 0 rauskommst, warum dann nicht reparieren lassen und dann verkaufen? Dann ist die Käuferschicht aufjedenfall viel größer. Ich würde z.B. niemals einen Wagen für 10.000 kaufen und für 4000 reparieren wenn ich für 14000 direkt einen unfallfreien bekomme.
Das muss schon ein Rabatt drin sein. Für dich wäre das ein Verlustgeschäft.
Wertminderung sind 250€
Die Fachwerkstatt nimmt 156€ Stundensatz. Alleine die Arbeitsdauer wären Knapp 2000€. Wenn ich es in meiner Freien Meisterwerkstatt aufm Dorf machen lasse komme ich doch wesentlich günstiger bei rum
klar wäre das günstiger aber frage ist was die Bank dazu sagt. wenn Du von der bank das Ok hast, kannst Du das auto auch unrepaiert verkaufen, wenn der Preis stimmt.
Zitat:
@SpikeX86 schrieb am 28. August 2019 um 14:21:00 Uhr:
Ist bei der Finanzierung ein garantierter Rückkaufwert mit dabei? Dann hätte der Händler auch ein Wörtchen mitzureden.
Wie hoch ist denn die angegebene Wertminderung? Diese müsstest du ja in jedem Fall ausgezahlt bekommen.
Im übrigen bekommst du nicht den Brutto- sondern denn Nettobetrag ausgezahlt, also ca. 3500€. Die Mwst. kann nur dann ausgezahlt werden, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist.
Wenn du sowieso auf 0 rauskommst, warum dann nicht reparieren lassen und dann verkaufen? Dann ist die Käuferschicht aufjedenfall viel größer. Ich würde z.B. niemals einen Wagen für 10.000 kaufen und für 4000 reparieren wenn ich für 14000 direkt einen unfallfreien bekomme.
Das muss schon ein Rabatt drin sein. Für dich wäre das ein Verlustgeschäft.
bei einer Finanzierung hat sich der absatz mit dem rückkaufswert erledigt.
Die angegebene wertminderung sagt am end enix über den tatsächlichen Verkaufspreis aus.
Ich würde so ein Auto ohne reparatur garnicht kaufen oder für einen extrem günstigen Preis der weit ab jedes Angebotes ist. 5.000,00 € oder sowas.
@Don_Pablo
Lass Dich von einem Anwalt beraten und ggf. auch vertreten. Bei der gegebenen Sachlage hat den die gegnerische HP-Versicherung zu bezahlen. Dir steht noch mehr zu als lediglich die hier diskutierten Zahlen und die gegnerische Versicherung beschäftigt ebenfalls Profis, nur dass die dafür sorgen sollen, dass Dir möglichst wenig auszuzahlen sein wird. Ein Anwalt vertritt hingegen allein deine Interessen, nimmt dir die Arbeit ab und sorgt dafür, dass alles richtig läuft.
Wenn Du den Schaden in der (Marken)Werkstatt reparieren läßt, kannst Du das über die gegnerische Versichung direkt abrechnen lassen. Du gibt das kaputte Auto dort ab und holst es repaiert wieder ab. Vorher mußt Du bei der Werkstatt nur ein entsprechendes Formular unterschreiben. Das wars dann. das wäre wohl das Einfachste.
Die Wertminderung geht übrigens an VW