Unfall - reparieren lassen oder lieber neues Fahrzeug?
Liebe A6 Gemeinde,
nachdem mir kurz vor Weihnachten leider jemand meinen A6 zusammengeschossen hat, bin ich auf der Suche nach Rat und Meinungen.
Hier die Eckdaten; A6 3.0 TDI, EZ 12/2006 S-Line mit ordentlicher Ausstattung, vor 2 Wochen gekauft, Kaufpreis € 25.500
Der Schaden liegt lt. Gutachten bei rund € 16.500, der geschätzte Zeitwert vor dem Unfall bei € 23.000 - das kommt mir doch etwas zu niedrig vor..., kann das Fahrzeug nach 1000km und 2 Wochen schon € 2500,- an Wert verloren haben?
Der Schaden ist ein Heckschaden und der Rahmen definitiv in Mitleidenschaft gezogen. Im Prinzip ist die Entscheidung schon gegen das Fahrzeug gefallen, da ich nicht so viel Geld ausgebe um dann mit einem Unfallwagen zu fahren.
Die Frage ist wie komme ich am Besten aus der Sache raus, da das Fahrzeug finanziert ist.
Wenn ich den Wagen über die Versicherung abwickeln lasse, komme ich eben nur auf die € 23.000, mache also schon mal den ersten Verlust.
Der nächste steht dann bei der neuen Finanzierung an, da dieser mit 3,9% läuft und ich das voraussichtlich nicht wieder bekomme. ( Mein Anwalt sagt, dass wir versuchen die höhere Zinsaufwendungen bei der Neuanschaffung bei der Vers. geltend zu machen, ob's klappt kann man nicht sagen)
Fahre ich nicht besser, wenn ich den Wagen aus der Finanzierung kaufe, die € 16.500 für die Reparatur nehme und dann das Unfallfahrzeug selber verkaufe? Steht mir dann nicht auch noch der Wertverlust lt. Gutachten zu?
Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir einen Rat geben, auch wie ich den Unfallwagen am besten verkaufe?
Was würdet ihr tun, die Kiste weiter fahren?
Sorry für den Roman und danke im Voraus für eure Hilfe!
Ähnliche Themen
15 Antworten
Mein Beileid! Ich hoffe es ist niemandem etwas passiert?
Zitat:
Original geschrieben von dondom71
vor 2 Wochen gekauft, Kaufpreis € 25.500
Der Schaden liegt lt. Gutachten bei rund € 16.500, der geschätzte Zeitwert vor dem Unfall bei € 23.000 - das kommt mir doch etwas zu niedrig vor..., kann das Fahrzeug nach 1000km und 2 Wochen schon € 2500,- an Wert verloren haben?
Das kann man jetzt sehen wie man will. Ich sehe es eher so, dass du für das Fahrzeug "zu viel gezahlt" hast. Auf der anderen Seite ist der Wert des Fahrzeugs durch einen weiteren Besitzer auch gesunken. Aber die 2500€ sind eher der Verdienst des Händlers.
Ein Aufbauen käme für mich bei einem solchen Schaden mit Rahmenverzug nicht in Frage. Es ist immer ein Unfallfahrzeug. Ich würde es über die Versicherung abwickeln. Vielleicht auch mal mit dem Autohaus reden, vielleicht kommen diese dir, beim Kauf eines neuen auch entgegen.
Bei dem "Rauskaufen" würde ich aufpassen. Hier greift die 130% Klausel wenn ich mich nicht täusche und da darfst du das Fahrzeug nach fiktiver Abrechnung nicht verkaufen. Kann mir nämlich nicht vorstellen dass der Restwert noch sehr hoch ist. Zudem bekommst du dann auch keine 16.000€ sondern 12.960€ wegen dem MwSt-Abzug. Die MwSt würdest du nur bekommen wenn du das Fahrzeug nachweißlich reparieren lässt / reparierst und die MwSt auch wirklich anfällt.
Gruß Benny
Hi
Ich hatte dieses Jahr einen Unfall und stand vor der gleichen Frage: Ich habe mich für einen neueren entschieden und den Entscheid nicht bereut.
Den Wagen würde ich definitiv abstossen. Auch würde ich keine Reparatur in Auftrag geben, um den Wagen dann später im reparierten Zustand verkaufen zu können. Den bekommst du dann nur mit Abstrichen wieder los.
Ich sehe 2 Möglichkeiten:
1.
Lass dir von der Versicherung den Reparaturpreis auszahlen und verkaufe den Unfall-Wagen an einen Aufkäufer. Hier gibt es eine Vielzahl mehr oder weniger seriöser Händler. Zu den ersteren zählen u.a.
auto-bodenheimer.de
autoankauf-debus.de
Mit Debus habe ich persönlich gute Erfahrungen gemacht. Wenn du Glück hast, bekommst du u.U. einen Ankaufpreis, der über den Euro 6.500 (Differenz aus 23.000-16.500) liegt.
2.
Da das ganze auch in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden läuft, würde ich die gegnerische Versicherung anfragen, ob diese den Fall komplett übernehmen würde (Abrechnung auf Totalschadenbasis): D.h. sie übernimmt den Wagen und du erhältst einen Restwert + Reparaturkosten (evtl. noch zu verhandeln).
Grüsse
JR
16000€ Schaden ist nicht gerade wenig. Hast Du zufällig ein paar Fotos vom Schaden?
Hast den eventuell auch Fotos von dem Heckschaden? Würd mich mal Interessieren was laut Gutachter 6500,- euro noch Wert ist!
und was hat der Dicke an Km auf den Buckel?
gruß
schmidt
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Zudem bekommst du dann auch keine 16.000€ sondern 12.960€ wegen dem MwSt-Abzug. Die MwSt würdest du nur bekommen wenn du das Fahrzeug nachweißlich reparieren lässt / reparierst und die MwSt auch wirklich anfällt.
Die MwSt (Differenzbesteuerung) kriegst du auch wenn du ein anderes Auto kaufst.
Ich hatte den Spaß gerade im Oktober. Hab den Dicken zum Restwert an Aufkäufer verkauft und die Differenz zum Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt. von der Versicherung kassiert. Dann denen die Rechnung vom neuen Dicken gemailt und die fehlende MwSt. kam sofort nach.
Guten Abend zusammen,
erstmals vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, die Würfel sind gefallen - der Audi kommt weg!
Ich war heute noch mal beim Händler und habe mir den Schaden angesehen, das ist mir zu krass, Rahmen verzogen, Seitenteile raus flexen und wieder einsetzen..., da fährt irgendwie immer das Gefühl mit das irgendwo die Sicherheit und Stabilität leidet, auch wenn Audi und das Gutachten es anders sehen.
Benny, danke der Nachfrage, außer einem ausgewachsenen Schleudertrauma und einer Gehirnerschütterung scheint nichts schlimmeres passiert zu sein, habe morgen noch einen Termin beim Neurologen vor mir. Bei dem Auf-Fahrer war, soweit ich mitbekommen habe, alles ok.
Ich werde den Wagen wohl aus der Finanzierung kaufen und dann je nach Angebot von Bodenheimer (danke guter Tipp) selber verkaufen oder dem Autohaus überlassen und mir dann die Reparatur ausbezahlen lassen.
Mit dem Gutachten werde ich allerdings nicht so richtig warm, der angegebene Wiederbeschaffungswert liegt gute € 3000,- bis € 5000,- unter vergleichbaren Fahrzeugen bei mobile...?! Im Zweifel schalte ich hier noch einen weiteren Gutachter ein.
Ein paar Fotos habe ich eingestellt, an Kilometern hatte der Gute leider erst 58.000 runter...
Nochmals herzlichen Dank an alle, allzeit gute Fahrt und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
DonDom
PS: hier das tragisch-komische an der Geschichte, am Vorabend des "großen Unfalls" ist mir schon jemand aufgefahren. Kurz nachdem ich noch mit den Worten des Gutachters im Ohr, "das ist keine Große Sache", bei Audi vom Hof gefahren bin, kracht es wieder...
So solltest Dich freuen, dass Du so ein sicheres Auto hast, bzw. hattest.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du das Bestmögliche daraus machst.
Wer bzw was ist dir den da drauf gefahren?
Zitat:
Original geschrieben von dondom71
Ich werde den Wagen wohl aus der Finanzierung kaufen und dann je nach Angebot von Bodenheimer (danke guter Tipp) selber verkaufen oder dem Autohaus überlassen und mir dann die Reparatur ausbezahlen lassen.
Greift hier denn nicht die 130% Klausel? Nach dieser darf man das Fahrzeug bei einer fiktiven Abrechnung die folgenden sechs Monate nicht verkaufen. Oder war die Regelung anders?
Zitat:
PS: hier das tragisch-komische an der Geschichte, am Vorabend des "großen Unfalls" ist mir schon jemand aufgefahren. Kurz nachdem ich noch mit den Worten des Gutachters im Ohr, "das ist keine Große Sache", bei Audi vom Hof gefahren bin, kracht es wieder...
Das sollte, wenn ich mich recht entsinne dein Vorteil sein. Ich meine irgendwo gelesen / gesehen zu haben, dass du beide Schäden abrechnen kannst (sofern es von dem ersten Unfall ein Gutachen gibt). Kann auch sein, dass es mir mein Gutachter sagte. Informiere dich dahingehend einmal, vielleicht bekommst du das fehlende Geld so wieder "rein".
Gruß Benny
Zitat:
Original geschrieben von dondom71
Hier die Eckdaten; A6 3.0 TDI, EZ 12/2006 S-Line mit ordentlicher Ausstattung, vor 2 Wochen gekauft, Kaufpreis € 25.500
Der Schaden liegt lt. Gutachten bei rund € 16.500, der geschätzte Zeitwert vor dem Unfall bei € 23.000 - das kommt mir doch etwas zu niedrig vor..., kann das Fahrzeug nach 1000km und 2 Wochen schon € 2500,- an Wert verloren haben?
Kann ich nicht verstehen. Da das Fzg nur zwei Wochen bei Dir war ist der Zeitwert dieses speziellen Fahrzeugs bekannt.
Wenn der Gutachter ein gleiches Fahrzeug zu dem Preis findet würde ich ihm seine Schätzung abnehmen, sonst nicht.
Aber ich mag da auch falsch liegen.
lg
W.
Zitat:
Original geschrieben von Pasha2929
Wer bzw was ist dir den da drauf gefahren?
das war ein Opel Transporter, so in der Klasse MB Sprinter. Der Fahrer war ein DHL Paketfahrer im Weihnachts-Stress, der mir mit geschätzten
80 Km h ins stehende Fahrzeug gekracht ist... - O-Ton: ich habe Sie einfach nicht gesehen, plötzlich waren Sie vor mir... - und mich gute 30 bis 40 Meter nach vorne "geschubst" hat, dem Weihnachtsengel sei Dank, nicht in den Gegenverkehr!
Die nette junge Dame in dem schönen schwarzen TT die hinter dem Transporter fuhr hat schon von weitem meine Bremslichter und auch den Blinker gesehen, bleibt also die Frage, was hat der Fahrer gemacht...?!
Zitat:
Original geschrieben von dondom71
Zitat:
Original geschrieben von Pasha2929
Wer bzw was ist dir den da drauf gefahren?
das war ein Opel Transporter, so in der Klasse MB Sprinter. Der Fahrer war ein DHL Paketfahrer im Weihnachts-Stress, der mir mit geschätzten
80 Km h ins stehende Fahrzeug gekracht ist... - O-Ton: ich habe Sie einfach nicht gesehen, plötzlich waren Sie vor mir... - und mich gute 30 bis 40 Meter nach vorne "geschubst" hat, dem Weihnachtsengel sei Dank, nicht in den Gegenverkehr!
Die nette junge Dame in dem schönen schwarzen TT die hinter dem Transporter fuhr hat schon von weitem meine Bremslichter und auch den Blinker gesehen, bleibt also die Frage, was hat der Fahrer gemacht...?!
wohl in den Rückspiegel geschaut. Was dir aber auch nicht weiterhilft, in der Sache.
Hi Benny
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Greift hier denn nicht die 130% Klausel? Nach dieser darf man das Fahrzeug bei einer fiktiven Abrechnung die folgenden sechs Monate nicht verkaufen. Oder war die Regelung anders?
Die 130% Klausel tritt ein wenn die Kosten für die Reparaturen über den Wiederbeschaffungswert steigt ...In solche Fällen können die Reparaturen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswert betragen. Allerdings muss man den Wagen dann mindestens 6 Monate behalten! Ganz wichtig dabei ist, dass das Gutachten/Reparaturkostenvoranschlag unter diese 130% Grenze liegt... denn wenn am Ende die Rechnung der Reparaturen auch nur einen cent über die 130% Grenze liegt, bleibt man auf die gesamten Kosten sitzen, denn dann ist/war der Wagen einen Wirtschaftlichen Totalschaden.
Auch noch wissenswert: Zwischen Kostenvoranschlag und tatsächliche Rechnung kann es bis zu 10% Unterschied geben (nicht alles ist sofort erkennbar,...) ... war bei mir so, und beinahe wäre ich auf die Kosten sitzen geblieben.
Auch noch Wissenswert... beim gab es natürlich auch wieder 2 Jahre Gewährleistung auf die Arbeit...
Zu meinen Unfall, ich gebe zu es war mir damals mullmich die Reparaturen in Auftrag zu geben, habe es aber nicht bereut und der Wagen fährt heute noch perfekt ( 4 Jahre nach dem Unfall) , allerdings war der Auprall nicht so echtig wie in den Bilder vom TE.
Ausser ein paar Justierungen und eine Wolkige Hecktür gab es keinen Vorfall, der Wagen war fast wie neu, aber ein Unfallwagen... hat damals der Gegnerische Versicherung einiges gekostet...inkl. Rechtsanwaltskosten
VG
Thaindal
Zitat:
Original geschrieben von Thaindal
Die 130% Klausel tritt ein wenn die Kosten für die Reparaturen über den Wiederbeschaffungswert steigt
Alles klar, da ist mein Fehler!
Ich habe Wiederbeschaffungswert und Restwert durcheinander gebracht. Denn dann wäre man sehr schnell über den 130%.
Gruß Benny