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Unfall - Reparieren oder Neu?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 4. Dezember 2007 um 14:19

Hallo,

leider hat sich mir eine B-Klasse in Weg gestellt. Jetzt ist sie Totalschaden. Bei mir ist der Schade nicht groß genug, damit es ein Totalschaden ist. Aber trotzdem hat mir jemand den Floh ins Ohr gesetzt, das man trotzdem ein neues Auto verlangen kann. Geht das? Ist nur rein Info, da es schon repariert wird, aber es würde mich nur so interessieren, damit ich den Sprücheklopfern und Besserwissern endlich mal eine korrekte und fundierte Antwort geben kann.

Gruß

Fredy5

P.S. Ach ja, der Wagen ist auf Wert 33000€ geschätzt worden, und Schaden ist 25000€

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9 Antworten

Wenn Du die Reparatur schon in Auftrag gegeben hast, sind Deine Karten für einen Neuen schlecht ;). Du hättest auch den Dicken zum Restwert über die Versicherung an einen Verwerter verkaufen können und hättest Dir einen anderen Wagen gekauft. So zahlt die Versicherung Deine Reparatur und das wars.

Gruß, Thilo

Wegen Deiner anderen Frage bezüglich Heckablage: lass die doch einfach in der Werkstatt ausbauen, wenn er schon dort steht :D !

am 4. Dezember 2007 um 15:04

Hi,

 

ich hatte erst vor kurzem das gleiche Problem mit dem 206CC meiner Frau. Schaden lag bei 8000€, Restwert des Fahrzeuges 12.500€ (ohne Unfall). Ein Kumpel meinte, ich solle mal den Vertragshändler fragen der den Wagen repariert, ob der den Wagen ankaufen wolle. Vorteil des Händlers wäre gewesen:

Auto über den Winter wieder aufbauen (kann der Chef persönlich nach Feierabend machen und hat somit keine Lohnkosten) und im Frühjahr verkaufen, er hätte lediglich Materialkosten und die Lackierung als Fremdleistung gehabt, die Lohnkosten hätte er sich sparen können. Die 8000€ hätte er auf jeden Fall von der Versicherung bekommen, hätte erden Wagen dann für ca. 11.000 - 11.500€ vertickt, hätte ernoch einen guten Schnitt gemacht. Da er mir aber keine 10.000€ für den Wagen geben wollte (wegen Gebrauchwagengarantie und Unfallwagengejammer) hab ich Ihn reparieren lassen; somit fahren wir den Wagen noch bis zum Sommer und verkaufen ihn dan privat.

 

Du kannst ja mal fragen, ob dein :) so was macht.

Zitat:

Original geschrieben von NU14022006

Hi,

 

ich hatte erst vor kurzem das gleiche Problem mit dem 206CC meiner Frau. Schaden lag bei 8000€, Restwert des Fahrzeuges 12.500€ (ohne Unfall). Ein Kumpel meinte, ich solle mal den Vertragshändler fragen der den Wagen repariert, ob der den Wagen ankaufen wolle. Vorteil des Händlers wäre gewesen:

Auto über den Winter wieder aufbauen (kann der Chef persönlich nach Feierabend machen und hat somit keine Lohnkosten) und im Frühjahr verkaufen, er hätte lediglich Materialkosten und die Lackierung als Fremdleistung gehabt, die Lohnkosten hätte er sich sparen können. Die 8000€ hätte er auf jeden Fall von der Versicherung bekommen, hätte erden Wagen dann für ca. 11.000 - 11.500€ vertickt, hätte ernoch einen guten Schnitt gemacht. Da er mir aber keine 10.000€ für den Wagen geben wollte (wegen Gebrauchwagengarantie und Unfallwagengejammer) hab ich Ihn reparieren lassen; somit fahren wir den Wagen noch bis zum Sommer und verkaufen ihn dan privat.

 

Du kannst ja mal fragen, ob dein :) so was macht.

Wer kauft so einen Gebrauchtwagen ? - danach.

Zitat:

Original geschrieben von bobbymotsch

Zitat:

Original geschrieben von NU14022006

Hi,

 

ich hatte erst vor kurzem das gleiche Problem mit dem 206CC meiner Frau. Schaden lag bei 8000€, Restwert des Fahrzeuges 12.500€ (ohne Unfall). Ein Kumpel meinte, ich solle mal den Vertragshändler fragen der den Wagen repariert, ob der den Wagen ankaufen wolle. Vorteil des Händlers wäre gewesen:

Auto über den Winter wieder aufbauen (kann der Chef persönlich nach Feierabend machen und hat somit keine Lohnkosten) und im Frühjahr verkaufen, er hätte lediglich Materialkosten und die Lackierung als Fremdleistung gehabt, die Lohnkosten hätte er sich sparen können. Die 8000€ hätte er auf jeden Fall von der Versicherung bekommen, hätte erden Wagen dann für ca. 11.000 - 11.500€ vertickt, hätte ernoch einen guten Schnitt gemacht. Da er mir aber keine 10.000€ für den Wagen geben wollte (wegen Gebrauchwagengarantie und Unfallwagengejammer) hab ich Ihn reparieren lassen; somit fahren wir den Wagen noch bis zum Sommer und verkaufen ihn dan privat.

 

Du kannst ja mal fragen, ob dein :) so was macht.

Wer kauft so einen Gebrauchtwagen ? - danach.

Das Ausland ;)

Dort wird man unsere A6 4F auch dann kaufen wenn Diesel hier teurer kommt als Super+ ;)

am 5. Dezember 2007 um 6:50

der wirtschaftliche Totalschaden ist nicht erreicht. Daher wird die gegnerische Versicherung nur den Betrag des begutachteten Schadens übernehmen.

Es ist aber freigestellt, was man mit seinem Fahrzeug macht:

1.) reparieren lassen - auf Kosten der versicherung

2.) gar nicht reparieren lassen - Geld des Gutachtens kassieren

 

Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von OpiW

der wirtschaftliche Totalschaden ist nicht erreicht. Daher wird die gegnerische Versicherung nur den Betrag des begutachteten Schadens übernehmen.

Es ist aber freigestellt, was man mit seinem Fahrzeug macht:

1.) reparieren lassen - auf Kosten der versicherung

2.) gar nicht reparieren lassen - Geld des Gutachtens kassieren

 

Gruß Wolfgang

Beim 2.Punkt gibts ,so glaube ich , aber Preis ohne MwSt. erstattet -oder?

Alex.

am 5. Dezember 2007 um 7:17

 

Beim 2.Punkt gibts ,so glaube ich , aber Preis ohne MwSt. erstattet -oder?

Alex.

ja, ist richtig - wollte es nicht komplizieren.

Versicherung geht davon aus, dass nicht repariert wird und somit kieine MWST anfällt- also auch kein Ersatz.

Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von OpiW

[/quote

 

Beim 2.Punkt gibts ,so glaube ich , aber Preis ohne MwSt. erstattet -oder?

 

Alex.

[/quote

 

ja, ist richtig - wollte es nicht komplizieren.

 

Versicherung geht davon aus, dass nicht repariert wird und somit kieine MWST anfällt- also auch kein Ersatz.

 

Gruß Wolfgang

 

 

Edit: MWST gibt es nur dann, wenn man eine vergleichbare Ersatzbeschaffung vornimmmt.

Vergleichbar ist in den Augen der Versicherung ein Fzg dann, wenn der Wiederbeschaffungswert erreicht oder überschritten wird. Ist das Ersatzfzg günstiger gibt es die MWST nur für den gezahlten Kaufpreis....

 

BTW: Bei einem Schaden von rund 25 KEUR und einem Wert von rund 33KEUR hätte ich das nicht mehr machen lassen. (Ich stand Ende Juli vor genau der selben Entscheidung und hab mich für eine Ersatzbeschaffung entschieden...)

 

am 5. Dezember 2007 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von AlbertV6

Zitat:

Original geschrieben von bobbymotsch

 

 

 

Wer kauft so einen Gebrauchtwagen ? - danach.

 

Das Ausland ;)

 

Dort wird man unsere A6 4F auch dann kaufen wenn Diesel hier teurer kommt als Super+ ;)

@ boobymotsch und @AlbertV6:: Schaut mal unter

www.motor-talk.de/.../...s-instandgesetzten-unfallwagens-t1646236.html 

da findet ihr ein paar Antworten. Ein fachgerecht instantgesetzter Unfallwagen ist demnach nicht wesentlich weniger wert, als ein vergleichbarer Gebrauchtwagen, solange die Sicherheitszelle nicht beschädigt und die Airbags nicht gezündet wurden.

 

Wie'S beim A6 des Themenstarters aussieht, kann ich nicht sagen... 

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