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Unfall, Sachverständiger stellt Rechnung, Fahrzeug nicht richtig repariert
Hallo zusammen,
vor ca. 2 Wochen hatte meine Freundin einen Unfall in einem Kreisverkehr. Ihre Vorfahrt wurde missachtet, die Beifahrertür musste letztendlich erneuert werden. Die gegnerische Versicherung erklärte sich bereit, den Schaden zu bezahlen, da meine Freundin nicht Unfallverursacherin war.
Sie ist dann zu einer Vertragswerkstatt gefahren, hat dort die Abtretungserklärung unterschrieben, einen kleinen Leihwagen bekommen und nach 5 Tagen ihr Fahrzeug wieder abgeholt. Bereits bei Begutachtung des Schadens durch den Meister meinte dieser, er müsse auf Grund der Schadenshöhe einen Gutachter vorbeikommen lassen, sonst zahle die Versicherung womöglich nicht.
Als meine Freundin ihr Fahrzeug übernahm, stellt sie fest, dass die Tür nicht korrekt eingebaut war. Oben stand die Tür ein Stück ab, offenbar schief eingebaut. Sie hat sich sofort wieder in der Werkstatt gemeldet. Die endgültige Reparatur der Tür konnte jedoch nicht sofort erfolgen, da kein Leihwagen mehr frei war und man keine Zeit hatte.
Heute bekam nun der Vater meiner Freundin (Halter des Fahrzeuges) eine Rechnungskopie des Gutachters. Hat er damit überhaupt etwas zu tun? Normalerweise ist es doch Sache der Werkstatt, mit der Versicherung abzurechnen.
Wie geht man nun am besten vor?
Die gegnerische Versicherung informieren, dass der Schaden am Fahrzeug noch nicht korrekt repariert wurde, damit die vorerst nicht zahlen? Sonst dauert das bestimmt ewig, bis die Tür repariert wird?
Was ist wegen der Rechnung vom Gutachter zu tun?
Was ist mit der endgültigen Reparatur des Fahrzeuges. Eigentlich müsste die Werkstatt, falls die Reparatur nicht in kurzer Zeit zu machen ist, wegen des Versäumnisses des Meisters, die Reparatur zu überprüfen, kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen oder? Schließlich wäre es nicht zu dieser Situation gekommen, wenn der Meister die Reparatur überprüft werden.
Beste Antwort im Thema
Ich unterstelle mal, dass der Halter des Fahrzeuges (Pappa deiner Freundin) auch der Anspruchsteller ist.
Im weiteren unterstelle ich mal, dass auch für den Sachverständigen eine Abtretung unterschrieben wurde.
Wenn das nicht der Fall ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Rechnung des Sachverständigen bezahlen und sich das Geld von der Versicherung wiederholen.
2. Die Versicherung schriftlich anweisen, die Rechnung gegenüber derm Sachverständigen auszugleichen.
Leider wird in den Werkstätten mit den Abtretungen und en Beratungen sehr oft viel Mist gebaut.
Grundsätzlich haftet IMMER der Auftraggeber für ALLE Kosten und in Auftrag gegebene Reparaturen.
Das sollte im Annahmegespräch durch den Kundendienstmeister auch immer ganz klar so rübergebracht werden.
Ist aber leider nicht die Regel, da heißt es dann "unterschreiben Sie hier mal rechts unten, Sie brauchen dann hier nix zu bezahlen"
Die Abtretungen sind eigentlich nur "Kundenservice" und dienen der Vereinfachung.
Oft wird vom Geschädigen im Nachgang dann der Einwand gebracht: "wieso muss ich zahlen?, ich hab doch keine Schuld an dem Unfall".
Das mag richtig sein, aber die Werkstatt und der Sachverständige nun mal leider auch nicht.
Und die haben eine Leistung erbracht (wenn in deinem Fall auch wohl nicht ganz korrekt) und möchten dafür entlohnt werden.
Der Sachverständige hat auch nichts mit der mangelhaften Reparatur zu tun. Das ist ein so genannter Mangel aus einem Werkvertrag zuwischen dem Auftrageber und der Werkstatt.
Hier muss die Werkstatt nachbessern.
Dier Versicherung hat das auch nicht zu interessieren, wie die Arbeit ausgeführt wurde, es sei denn, dass Arbeiten in Rechnung gestellt wurden, die tatsächlich nicht ausgeführt worden sind, aber das dürfte hier ja nicht der Fall sein.
Gruss
Delle
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10 Antworten
Ich unterstelle mal, dass der Halter des Fahrzeuges (Pappa deiner Freundin) auch der Anspruchsteller ist.
Im weiteren unterstelle ich mal, dass auch für den Sachverständigen eine Abtretung unterschrieben wurde.
Wenn das nicht der Fall ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Rechnung des Sachverständigen bezahlen und sich das Geld von der Versicherung wiederholen.
2. Die Versicherung schriftlich anweisen, die Rechnung gegenüber derm Sachverständigen auszugleichen.
Leider wird in den Werkstätten mit den Abtretungen und en Beratungen sehr oft viel Mist gebaut.
Grundsätzlich haftet IMMER der Auftraggeber für ALLE Kosten und in Auftrag gegebene Reparaturen.
Das sollte im Annahmegespräch durch den Kundendienstmeister auch immer ganz klar so rübergebracht werden.
Ist aber leider nicht die Regel, da heißt es dann "unterschreiben Sie hier mal rechts unten, Sie brauchen dann hier nix zu bezahlen"
Die Abtretungen sind eigentlich nur "Kundenservice" und dienen der Vereinfachung.
Oft wird vom Geschädigen im Nachgang dann der Einwand gebracht: "wieso muss ich zahlen?, ich hab doch keine Schuld an dem Unfall".
Das mag richtig sein, aber die Werkstatt und der Sachverständige nun mal leider auch nicht.
Und die haben eine Leistung erbracht (wenn in deinem Fall auch wohl nicht ganz korrekt) und möchten dafür entlohnt werden.
Der Sachverständige hat auch nichts mit der mangelhaften Reparatur zu tun. Das ist ein so genannter Mangel aus einem Werkvertrag zuwischen dem Auftrageber und der Werkstatt.
Hier muss die Werkstatt nachbessern.
Dier Versicherung hat das auch nicht zu interessieren, wie die Arbeit ausgeführt wurde, es sei denn, dass Arbeiten in Rechnung gestellt wurden, die tatsächlich nicht ausgeführt worden sind, aber das dürfte hier ja nicht der Fall sein.
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von KingRollo1
Heute bekam nun der Vater meiner Freundin (Halter des Fahrzeuges) eine Rechnungskopie des Gutachters. Hat er damit überhaupt etwas zu tun? Normalerweise ist es doch Sache der Werkstatt, mit der Versicherung abzurechnen.
Ich lese hier nur was von Kopie? Also nur zur Info und zur Ablage in den Unterlagen?
Allerdings würde ich hier die Versicherung informieren, dass die Reparatur noch nicht komplett abgeschlossen ist, nicht dass die später rumzicken, falls evtl. noch Kosten nachkommen.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Ich lese hier nur was von Kopie? Also nur zur Info und zur Ablage in den Unterlagen?
Allerdings würde ich hier die Versicherung informieren, dass die Reparatur noch nicht komplett abgeschlossen ist, nicht dass die später rumzicken, falls evtl. noch Kosten nachkommen.
Dann wäre ein entsprechendes Anschreiben vom Sachverständigen dabei, in welchen darauf hingewiesen wird, das die Originalrechnung nebst Gutachten an die Versicherung übermittelt wurde.
Das die Reparatur nicht Ordungsgemäß duchgeführt wurde ist Sache zwischen dem AG und AN.
Wenn die Werkstatt zu dämlich ist eine Tür richtig einzupassen, können dafür in Nachgang nicht noch Kosten anfallen.
Das hier ist schlicht und ergreifend ein Problem zwischen Werkstatt und Kunden, wie ich schon geschrieben habe.
Gruss
Delle
Hallo Delle, hört sich alles schlüssig an, aber
wenn jemand von mir eine Rechnung bezahlt haben möchte, dann möchte ich keine Rechnungskopie sondern das Original. Er bekommt dann ja auch original Euros und keine Kopierten.
Und möchte die Versicherung nicht auch das Original?
Gruß
Frank
Das ist so die Regel. Aber das Gutachten und auch die Originalrechnung ist Eigentum des Auftraggeber. Es soll sogar schon Fälle gegeben haben, da wurde das Gutachten nach der Regulierung vom Anspruchsteller zurückgefordert
Mann könnte natürlich auch den Original Vorgang an den Kunden senden und das Duplikat an die Versicherung.
Macht aber keiner.
Aber all das ändert aber nix an dem Unstand, dass der Auftrageber für die Kosten geradesteht.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dann wäre ein entsprechendes Anschreiben vom Sachverständigen dabei, in welchen darauf hingewiesen wird, das die Originalrechnung nebst Gutachten an die Versicherung übermittelt wurde.
Gruss
Delle
OK.
Also wenn TE nur eine Rechnungskopie hat, dann hat der Sachverständige halt im Anschreiben etwas vergessen.
Da würde doch sicher helfen nachzufragen wo die Originalrechnung hingekommen ist.
Nicht das der Arme Sachverständige 2x Geld bekommt.
Gruß
Frank, der "Originalrechnungen" bezahlt
So, heute haben wir mal ein wenig telefoniert.
Die Beauftragung des gutachters war offenbar in Ordnung. Die gegnerische Versicherung weiß bescheid und bezahlt das Gutachten. Wegen der mangelhaften Reparatur hat sich die Versicherung über die Info gefreut, die bezahlen die Werkstatt nicht, bis der Schaden vernünftig repariert ist.
Bin mal gespannt, wann die Werkstatt einen Termin frei hat, vermutlich sehr schnell, wenn sie sonst von der Versicherung kein Geld bekommen.
freu dich nicht zufrüh.wenn die werkstatt kein geld bekommt, holt sie sich das geld beim auftraggeber. und hat sogar ein pfandrecht, das auto. nur nebenher zur info.
Bis dahin haben wir das Auto längst wieder :-)
Und wenn es dann in Ordnung ist, kriegen die ja ihr Geld.