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Unfall, Schaden knapp um Marktwert

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 16:17

Guten Tag,

gestern hat es mich auch erwischt, ein anderes Auto hat die Vorfahrt missachtet und ist mir ins Auto geknallt.

Auto wurde abgeschleppt und steht jetzt an einer Strasse und ich überlege wie ich vorgehen soll.

Mein Auto hat einen Wert von ca. 5500 Euro und ein befreundeter KFZ Mechaniker hat den Schaden auch auf ca. 5000 geschätzt. Das es dabei bisschen Spielraum gibt ,seitens des Gutachters ist ja klar.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

Ich denke, dass man das Auto reparieren kann und damit weiter fahren kann. Sobald der Wert des Schadens den Wert des Autos übersteigt, kriege ich den Marktwert des Autos - Minus den restwerts abgezogen. z.b. 5500 - 1000 = 4500.

Was ist eigentlich, wenn der Schaden knapp unter dem Marktwert des Autos geschätzt wird. Dann bekomme ich ja sagen wir mal 5000 minus Mehrwertsteuer ausbezahlt und kann mit dem Geld mein Auto reparieren. Macht es Sinn, wenn ich dem Gutachter sage, er soll wenn er kann den Schadne knapp unter dem Marktwert schätzen?

Meine Frage, kann die Versicherung nachdem Gutachten, sagen das der Restwert des Autos ein anderer ist und wie würdet ihr vorgehen?

Kann ich mir einfach einen Verkehrsanwalt nehmen (die anderen hatten 100% Schuld) und macht es Sinn?

Wie verhalte ich mich am schlauesten, weil dei Versicherungen auch anfangen zu tricksen um mir möglichst wenig Geld zu zahlen und ich meine Interessen wahren möchte.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rustar

Wie gesagt ich kenn den gutachter persónlich. Dementsprechend ist da luft nach unten. Deswegen frage ich, was generell besser ist. Ich möchte gern das auto selbst reparieren und deshalb frage ich welche option besser ist.

ob du den kennst, oder im Keller fällt eine Schaufel um.

 

Entweder macht er ein Gutachten, welches man zu Regulierung verwenden kann, oder er macht eines für die Rundablage.

 

Wird ja immer schöner, jetzt bestimmen schon die Auftraggeber ob Luft rausgelassen oder aufgepumpt wird.

 

Frag einfach mal deinen Gutachter nach deinen Optionen. Wenn ich dein Gutachter wäre (gut das ich das nicht bin) würde ich schon die passenden Worte für dein Anliegen finden.

 

Das glaub mal............:mad:

 

Echt unglaublich !!    

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Hallo,

sofern die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegt besteht generell die Möglichkeit zu reparieren.

Bei der fiktiven Abrechnung darf die Versicherung auch auf Totalschadensbasis abrechnen, dies ist dann der Fall, wenn der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert - Restwert) geringer als die Netto - Reparaturkosten.

Im Haftpflichtfall kannst Du auch auf Basis der Opfergrenze (130%- Regelung) reparieren.

Bei einem Wiederbeschaffungswert von z.B. 10.000,00 € könntest Du dein Fahrzeug theoretisch bis max. 13.000,00 € Reparaturkosten instand setzen lassen.

Allerdings muss die Reparatur sach- und fachgerecht nach Gutachten durchgeführt werden sowie das Fahrzeug für mindestens weitere 6 Monate nach der Reparatur noch auf dich zugelassen sein.

Eine Teilreparatur wird nicht anerkannt.

Eine fiktive Abrechnung ist bei dieser Regelung nicht möglich, es bleibt hier bei der Abrechnung Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Also erst mal die Zahlen aus dem Gutachten abwarten.

Natürlich kann die Versicherung dir ein höheres Restwertgebot anbieten, insbesondere dann wenn Du dein Fahrzeug verkaufen möchtest.

Üblicherweise sind jedoch die Restwertgebote der seriösen sowie ortsansässigen Aufkäufer maßgebend.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von rustar

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

Kann ich mir einfach einen Verkehrsanwalt nehmen (die anderen hatten 100% Schuld) und macht es Sinn?

zu 1) Ich würde einen Kfz-Sachverständigen meiner Wahl beauftragen. Wenn Dir dann die Zahlen vorliegen kannst Du weiter überlegen, wie Du vorgehst.

zu 2) Ja und das macht wirklich Sinn einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

am 17. Januar 2014 um 19:18

Warum macht es Sinn einen Anwalt zu nehmen?

Gibts denn schon Probleme?

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 19:53

Übernimmt die gegnerische versicherung 100% der kosten des anwalts? Probleme wird es geben, kann ich den anwalt von anfang an in anspruch nehmen?

würdet ihr lieber nach totalschaden abrechnen oder fiktiv?

 

 

 

Das Recht auf einen Anwalt hast Du, wenn Du mit Problemen rechnest, nimm Dir einen und frag den dann...

Zitat:

Original geschrieben von rustar

 

würdet ihr lieber nach totalschaden abrechnen oder fiktiv?

Das ist keine Wahl, die man trifft. Es kommt einfach auf die Zahlen im Gutachten an, welche Möglichkeiten du hast. 

 

Abearten, Tee trinken. 

Themenstarteram 17. Januar 2014 um 20:48

Wie gesagt ich kenn den gutachter persónlich. Dementsprechend ist da luft nach unten. Deswegen frage ich, was generell besser ist. Ich möchte gern das auto selbst reparieren und deshalb frage ich welche option besser ist.

Naja, dann kann ich hier eh gleich schließen wenn es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt....

Der Gutachter sollte dann ja auch wissen was er in sein Papier schreibt. Von daher bin ich dafür dass es hier keine weiteren Tips gibt.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von rustar

Wie gesagt ich kenn den gutachter persónlich. Dementsprechend ist da luft nach unten. Deswegen frage ich, was generell besser ist. Ich möchte gern das auto selbst reparieren und deshalb frage ich welche option besser ist.

ob du den kennst, oder im Keller fällt eine Schaufel um.

 

Entweder macht er ein Gutachten, welches man zu Regulierung verwenden kann, oder er macht eines für die Rundablage.

 

Wird ja immer schöner, jetzt bestimmen schon die Auftraggeber ob Luft rausgelassen oder aufgepumpt wird.

 

Frag einfach mal deinen Gutachter nach deinen Optionen. Wenn ich dein Gutachter wäre (gut das ich das nicht bin) würde ich schon die passenden Worte für dein Anliegen finden.

 

Das glaub mal............:mad:

 

Echt unglaublich !!    

Soll ich mal raten, wie es hier weiter geht?

Als nächstes kommt: "Hilfe....die böse Versicherung hat die Werte aus meinem Gutachten gekürzt".

Und dann werden die "üblichen" Kläffer hier wieder auftauchen und folgende Parolen absondern, wie z.B.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Ja und das macht wirklich Sinn einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

Eigentlich immer irgendwie das Gleiche........

Soviel dazu .

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