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Unfall Schuld auf Betriebsgelände über Zeitarbeit!

Themenstarteram 21. Dezember 2013 um 9:43

Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich schon mal über meinen Unfall berichtet.

Ich fahre nur auf einem Gelände nicht ausserhalb mit einem 7,5 Tonner.

Über eine Zeitarbeitsfirma bei einer anderen Firma.

Die Firma wo ich fahre hat erst jetzt die Selbstbeteiligungs Rechnung von ca. 500 Euro an meine Zeitarbeitsfirma geschickt.

Nun mache ich mir gedanken ob die das von meinem Lohn abziehen dürfen da ich der schuldige des unfalls war. Ich habe von der Stadt eine Rechnung bekommen von 120 Euro Bußgeld und 3 Punkte.

Es war nur ein Rangierunfall!

Ich habe mit meiner Zeitarbeitsfirma nicht gesprochen hatte nur kurz nach dem Unfall einen Anruf ob ich Schuld war!

Ich vermute schlimmes. Ich denke so viel ich weis müsste die Firma doch so versichert sein das auch wenn mitarbeiter schaden verursachen es übernommen wird?

Beste Antwort im Thema

Das erste, was mir übelst aufstößt, ist das Bußgeld.

Seit wann werden bei Fahrten auf Betriebsgelände die Greifer hinzugezogen und seit wann werden in solchen Fällen Vk-OWi-Anzeigen gefertigt?

Selbst bei Unfällen auf Supermarkts-Parkplätzen (außer Verkehrsflucht oder Alkohol) erklären die doch immer wieder, dass sie nicht zuständig wären.

Dem Bußgeldbescheid würde ich widersprechen.

Und die Forderung Deiner Firma würde aus meiner Sicht jeder Grundlage entbehren, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Gewerkschaft?

Rechtsschutz?

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Das erste, was mir übelst aufstößt, ist das Bußgeld.

Seit wann werden bei Fahrten auf Betriebsgelände die Greifer hinzugezogen und seit wann werden in solchen Fällen Vk-OWi-Anzeigen gefertigt?

Selbst bei Unfällen auf Supermarkts-Parkplätzen (außer Verkehrsflucht oder Alkohol) erklären die doch immer wieder, dass sie nicht zuständig wären.

Dem Bußgeldbescheid würde ich widersprechen.

Und die Forderung Deiner Firma würde aus meiner Sicht jeder Grundlage entbehren, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Gewerkschaft?

Rechtsschutz?

Jeder Unternehmer hat eine Betriebshaftpflicht.

In deinem Fall bist du aber Beauftragter einer anderen Firma, also muß die Betriebshaftpflicht der Zeitarbeitsfirma aufkommen.

Dir selbst darf nur, wie bereits geschrieben, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz etwas berechnet werden !

schreib doch mal was man dir vorwirft in bezug auf punkte .ich habe da eine bestimmte vorahnung..

gerne auch PN

am 23. Dezember 2013 um 5:34

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

 

Selbst bei Unfällen auf Supermarkts-Parkplätzen (außer Verkehrsflucht oder Alkohol) erklären die doch immer wieder, dass sie nicht zuständig wären.

Diese Aussage ist nun mal definitiv falsch !

Bei Supermarktparkplätzen, Parkhäusern, Tankstellen, etc. handelt es sich laut Gesetz um

Privatgelände mit öffentlichem Charakter.

Selbstverständlich gelten hier StVO und StVZO -

selbst wenn diese Grundstücke mit einer Schranke an Ein-und Ausfahrt versehen sind.

Anders sieht es aus, wenn befriedete Grundstücke mit Toren oder Schranken versehen sind, die lediglich nach Zugangskontrolle durch Pförtner, Transponder, Batchkarte oder Einfahrtchip zu erreichen sind.

Hier fehlt das lt. Gesetz vorgeschriebene Merkmal der Offentlichkeit.

(Speditionsgelände, Industriebetriebe, etc.)

Insofern wären mehr Infos vom TE sehr nützlich.

Ob Du die Aussage für falsch oder richtig hältst, ist mir ziemlich schnuppe.

Ich hatte auf dem Parkplatz des Kaufpark Eiche (zu Brandenburg gehörend) vor rund 2½ Jahren als Beifahrer das Erlebnis, dass das fast neue Fahrzeug eines Bekannten "angebufft" wurde. Wegen (nicht nur) Verständigungsproblemen mit dem Verursacher wollte er die Polizei hinzuziehen.

Diese hat sich als "nicht zuständig, da kein öffentliches Straßenland" erklärt. Und das habe ich mit eigenen Ohren gehört, da mein Bekannter in die Diskussion mit dem Verursacher verwickelt war und mich gebeten hat, die (damals noch) grünen Männchen anzurufen.

am 23. Dezember 2013 um 13:47

Wenn Ihr Euch von den Grünen so abspeisen lasst - seid Ihr selber schuld.

Nur weil die 'ne Uniform anhaben - haben sie die Weisheit ja nicht mit Löffeln gefressen!

Der Kaufpark Eiche ist mir durchaus bekannt - und weil die zuständige Polizeidirektion wohl zu Bernau/Eberswalde gehören dürfte hatten die vor allem keine Lust und noch weniger Ahnung!

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 20:25

Hallo,

bin leider erst jetzt wieder online.

Alos der fall ist ca 2-3 Monate her. Ich musste 120 Euro Bußgeld zahlen und habe 3 Punkte(meine ersten) bekommen.

Ich hätte nicht rückwärts in die einbahnstrasse des geländes rangieren dürfen während ich eine leicht kurve einschlug. Alle LKW fahren dort rückwärts rein. Weil dort keine andere möglichkeit besteht wenn die über 3,50 m hoch sind.

Wir haben auf dem gelände die Stvo.

Nun was soll ich tun. War das fahrlässig?

Also wenn die Zeitarbeit mir die 500 vom Lohn abzieht gehe ich sofort zum Anwalt.

Ich bin nicht im Rechtsschutz. Mein Onkel ist Anwalt. Aber der ist im moment im Urlaub.

Ich habe noch nichts erzählt.

Tolle sache alles.

Also wenn die Betriebshaftpflicht die selbstbeteiligung der anderen Firma wo ich eingesetzt wurde übernimmt dann wäre es Ok. Wenn nicht muss ich den Anwalt beauftragen.

Das heist aber für ich bin mein Job los dann kündigen die mich evt Fristgerecht oder verlängern meinen befristeten Vertrag nicht im Febr.

Ok neuer Job suchen was ich schon die ganze zeit mache aber nur absagen bekommen habe!

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Ob Du die Aussage für falsch oder richtig hältst, ist mir ziemlich schnuppe.

Ich hatte auf dem Parkplatz des Kaufpark Eiche (zu Brandenburg gehörend) vor rund 2½ Jahren als Beifahrer das Erlebnis, dass das fast neue Fahrzeug eines Bekannten "angebufft" wurde. Wegen (nicht nur) Verständigungsproblemen mit dem Verursacher wollte er die Polizei hinzuziehen.

Diese hat sich als "nicht zuständig, da kein öffentliches Straßenland" erklärt. Und das habe ich mit eigenen Ohren gehört, da mein Bekannter in die Diskussion mit dem Verursacher verwickelt war und mich gebeten hat, die (damals noch) grünen Männchen anzurufen.

In so einem Fall immer etwas von Personenschaden erzählen dann müssen die kommen wenn sie dann da sind kann sich ja klären das das mit dem Personenschaden nur ein Missverständniss war.Kann ja mal passieren bei der ganzen Aufregung.

Mir hat ein Pole auf einem Betriebsgelände in Wuppertal mein Spiegel abgefahren. Dem musste ich brüllend hinterher rennen und da war keine Reaktion. Zum Glück musste er an einer Schranke anhalte und da habe ich ihn erwischt :p . Naja lange Rede gar kein Sinn, ich habe die Polizei angerufen und die sind direkt gekommen. Bei einem anderen Vorfall genauso, da hat mir ein Staplerfahrer seine Gabel leicht in die Seite gedrückt. Er hat es ab gestritten obwohl die Farbe vorn noch dran war :rolleyes: . Polizei ist auch da gekommen, obwohl es Betriebsgelände war . Das ist nicht mein Fahrzeug und wenn da ein Unfall oder sonst etwas ist, rufe ich immer die Polizei. Wenn ich sie nicht brauche, dann sind die ja auch immer da :D .

Um nicht immer wieder OT zu rutschen, noch ein letzter Kommentar zu der "Kaufpark Eiche"-Sache:

Die Weißmützen sind damals gekommen, nachdem ich dem Knaben in der Leitstelle kurz und knapp gesagt habe, dass er vom Schreibtisch aus wohl kaum die Situation abschätzen könne und es gute Gründe gäbe, warum ich die 110 gewählt habe. Er solle mal unter 258a ins StGB schauen und entweder einen Wagen schicken oder mir seine Dienstnummer geben. Als letzten Hiweis habe ich vorsichtig angefügt, "dass möglicherweise der Unfallgegner nicht nur Himbeersaft getrunken haben könnte" ...

Hatte er auch nicht. Waren zwar "nur" 0,65 auf dem Display oder so ... aber eben eindeutig nicht 0,00 ;)

@ chaotix: Nur weil ich im ersten diesbezüglichen Beitrag nicht den ganzen Senf abgelassen habe, glaubst Du doch wohl nicht, dass ich mich so abspeisen lasse? Und überheblich bist Du ja mal gar nicht ...

@ worti32: Ich halte die "möglichweise nicht ganz nüchtern"-Variante für besser (und jahrelang erfolgreich). Weil wenn niemand "aua" gerufen hat, ist Verletzung eher unwahrscheinlich --- aber einen Alkomaten haben eben nur die Weißmützen.

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