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Unfall Spiegel, ausgestiegen, umgeschaut, später zur Polizei
Hallo.
Freund hatte Unfall, enge Straße , Gegenverkehr, viele geparkte Autos...
Sein Spiegel ist beschödigt. Er hat später angehalten, ist ausgestiegen, hat sich ein paar Autos angschaut, nichts gesehen, ist dann weiter gefahren zum Termin und nach ca. 2h war er es bei der Polizei melden.
Die war auch abends bei direkt Ihm.Mit dem Unfallgegner das geht klar, keine Anzeige, 80€ Schaden laut WErkstatt, wird so beglichen.
Aber die Polizei meinte zu ihm, Sie geben es an die Staatsanwaltschaft weiter. Er ist sich nicht genau sicher, ob nun eine Anzeige wegen FAhrerflucht erfolgt.
Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Ich denke mal, die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt von Amts wegen. Denn rein juristisch gesehen gab es ja ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Da die Sache aber durch die Selbstanzeige aufgeklärt wurde, wird der Staatsanwalt die ganze Sache einstellen. Zumal sich das öffentliche Interesse in sehr engen Grenzen bewegen wird.
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14 Antworten
Nein, nicht bei 80 € Schaden.
Ich denke mal, die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt von Amts wegen. Denn rein juristisch gesehen gab es ja ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Da die Sache aber durch die Selbstanzeige aufgeklärt wurde, wird der Staatsanwalt die ganze Sache einstellen. Zumal sich das öffentliche Interesse in sehr engen Grenzen bewegen wird.
Ok, hoffen wir es mal.
Hätte ich auch getippt.
Er war zwar nicht direkt bei der Polizei, aber für 100€ Schaden sollte ein Staatsanwalt wohl besseres zu tun haben.
D.h. erstmal abwarten, machen kann man aktuell nichts, und zum Anwalt kann man später immer noch?
So etwas Ähnliches hatte ich auch mal - Kontakt der Fahrzeuge im Begegnungsverkehr (PKW gegen meinen Wohnwagen), bei dem ich den Kontakt nicht bemerkt hatte. Unfallgegner hat sich an die Polizei gewandt, diese hat sich mit mir in Verbindung gesetzt. Ich habe eine viertel Stunde lang suchen müssen, bis ich einen kleinen Kratzer am Wohnwagen gefunden habe. Anschließend erfolge von mir Info an den PKW-Fahrer und an die Polizei mit dem Hinweis, daß ich deswegen keine Ansprüche stelle. Damit war die Sache erledigt.
Anwalt würde nicht von der RS bezahlt. Unfallflucht lässt nur vorsätzlich begehen und vorsätzliche Straftaten sind bei der RS ausgeschlossen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Juni 2016 um 19:41:27 Uhr:
Nein, nicht bei 80 € Schaden.
Auch bei Bagatellschäden hat man die Pflicht für eine gewisse Zeit zu warten, bzw. das der Polizei zu melden.
Einfach ein Zettel zu hinterlassen "Hallo, Ich, KFZ-Kennzeichen, bin gerade an ihrem Spiegel hängengeblieben. Bitte rufen Sie mich unter folgender Tel. Nr. ********** an", wie das viele machen, ist zwar gut gemeint und auch Ok, aber eigentlich auch nicht erlaubt.
Es ist nunmal leider so, daß hier der Tatbestand der Unfallflucht vorliegt. In dem Fall "enerlaubtes Entfernen vom Unfallort"
Gibt es den keine Handys mehr? 110 damit anrufen? Oder werden die für was anderes als telefonieren gebraucht?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 2. Juni 2016 um 12:01:57 Uhr:
Gibt es den keine Handys mehr? 110 damit anrufen? Oder werden die für was anderes als telefonieren gebraucht?
Bei der Fahrerflucht ?!
Ein Handy am Steuer zu benutzen ist nicht erlaubt
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Juni 2016 um 19:41:27 Uhr:
Nein, nicht bei 80 € Schaden.
Straftaten sind abhängig von der Höhe des Schadens?
Also kann ich jemanden ruhig erschiessen, wenn ich drauf achte, dass ich ihm nur 80 Euro danach klaue?
Gleiterfahrer hat es genau richtig erklärt.
Mich wundert nur gerade: Er war bei der Polozei zur Selbstanzeige. Warum kommen die dann Abends nochmal zu ihm?
Wenn der Kollege sich bei der Polizei meldet, liegt keine Unfallflucht vor.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 3. Juni 2016 um 10:07:16 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Juni 2016 um 19:41:27 Uhr:
Nein, nicht bei 80 € Schaden.
Straftaten sind abhängig von der Höhe des Schadens?
die Verfolgung von Straftaten ist auf jeden Fall abhängig von der Schwere des Vergehens. In dem Fall geringfügiger Schaden, Verursacher hat sich gemeldet, Schaden wird beglichen - kein Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft, Einstellung des Verfahren.
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 8. Juni 2016 um 09:20:53 Uhr:
Wenn der Kollege sich bei der Polizei meldet, liegt keine Unfallflucht vor.
Das bezweifel ich.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort hat stattgefunden. Im Nachhinein bei der Polizei aufschlagen ist zwar gut und richtig, aber hebt den Tatbestand ja nicht auf.
Das wäre ja fast so als wenn ich jemandem 100 € klaue, die dann nachher aber doch wieder hinbringe. Meine Tat hat ja trotzdem stattgefunden.
Oh Mann, soviel Käse auf einem Haufen! Man merkt, dass wir einen Milchüberschuss haben.....
1. Der Tatbestand des § 142 StGB wurde verwirklicht. Es kam zu einem Unfall (Zusammenstoß, bei dem ein Schaden entstanden ist), der Beteiligte hat sich vom Unfallort entfernt.
2. Aus den oben genannten Gründen muss die Polizei zwingend eine Anzeige erstellen und an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens und entscheidet alleine, ob und wie eine Strafverfolgung erfolgt. Die Polizei hat da nichts zu melden.
3. Die Höhe des Schadens (80 Euro sind allerdings nach gängiger Lehrmeinung kein Bagatellschaden mehr, davon spricht man bei Schäden unter 50 Euro) sowie die Meldung bei der Polizei (bevor der Geschädigte Anzeige erstattet hat) wirken sich natürlich positiv für den "Täter" aus. Tendenziell wird das Verfahren bei dieser Sachlage eingestellt, was wiederum mit oder ohne Geldauflage geschehen kann.
4. Das einzige rechtlich völlig einwandfreie Verhalten wäre in diesem Fall gewesen, am Unfallort zu bleiben und die Polizei zu verständigen. Dann gäbe es auch keine Anzeige.