Unfall
Leider hatte ich so eben einen Unfall, ich kann es selbst nicht glauben da ich vor 3 wochen den letzten Unfall hatte, an dem ich nicht schuld war!
Ich vor auf einer Haupstraße im Ort und wollte links abbiegen!Das Auto vor mir hielt an weil ein Fußgänger den Zebrastreifen überqueren wollte!
Der Fußgänger betrat den Zebrastreifen, doch das Auto, das mir entgegenkam bremste nicht ab und fuhr mir seitlich in mein Auto (ich war ja scho sogut wie in der Gasse)!
Danach bin ich sofort in der Gasse stehengeblieben, doch der Fußgänger, sowie der Lenker des vor mir fahrenden Fahrzeuges waren schon verschwunden!
Die Polizei war dann nach 10 Minuten zur Stelle und nahm alle Daten auf!Der Fahrzeuglenker erwähnte nichts von dem Fußgänger!
Was meint ihr?Wie stehen meine Chancen?
Mfg Abercrombie
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42 Antworten
foto
hier ein foto meines a3's
unfall
aja noch etwas habe ich vergessen!
alter des fahrzeuglenkers: 75!!!!!!
Schlecht, da du dich vergewissern musst, dass du den entgegenkommenden Verkehr nicht beim abbiegen gefährdest.
Da darfst du dich nicht drauf verlassen, dass der andere anhält.
Er kann immer noch behaupten, dass der Fußgänger kein eindeutiges Zeichen gegeben hat und dass es so für ihn nicht ersichtlich war, dass dieser die Straße überqueren will.
Du musst wahrscheinlich beweisen, dass der Unfallgegner grob fahrlässig mit dieser Situation am Zebrastreifen umgegangen ist und kannst so auf eine Teilschuld hoffen!!!
Gruß
Michael
ja ok dass ist schon klar,aber der fußgänger hat den zebrastreifen ja scho betreten!
dann ists doch klar dass er die straße überqueren will!
Wenn das so ist, würde ich nen Anwalt nehmen und den Unfallgegener auf Fahrtauglichkeit (MPU) testen lassen.
Da es ja gut sein kann, dass der Unfallgegner fahruntauglich ist, da er den Fußgänger übersehen hat. Somit dürfte er garnicht auf der Straße sein!
Gruß
Michael
Zitat:
ja ok dass ist schon klar,aber der fußgänger hat den zebrastreifen ja scho betreten!
dann ists doch klar dass er die straße überqueren will!
Kannst du es beweisen? Das ist ja das Problem, wenn du keine Zeugen hast!
Gruß
deine chancen stehen schlecht, denke ich, weil du im kreuzungsbereich gestanden bist und der, der dir entgegenkam eigentlich 'vorrang' hat.
aber normalerweise kommt man nicht so schnell auf eine kreuzung zu, um ein auto zu übersehen, das dort steht.. vl. wollte der alte mann ja ne neue stossstange.
Zitat:
Original geschrieben von Stello
. vl. wollte der alte mann ja ne neue stossstange.
Um sie trotzdem selbst zu zahlen?
Dafür hätte er aber schon anhalten müssen, um die Personalien von abercrombie13 aufnehmen zu können
Da der PKW vor dir und der Fußgänger verschwunden sind, stehen deine Chance ganz schlecht bis null. Egal ob der Unfallgegner hätte anhalten müssen oder nicht.
Ich bezweifel es auch das dein Anwalt oder sonst wer einen Unfallgegener zur MPU schicken kann um festzustellen oder dieser mit einem PKW an diesem hätte sein dürfen.
wenn du rechtsschutz versichert bist ab zum anwalt!
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
wenn du rechtsschutz versichert bist ab zum anwalt!
Das sowieso!!!
ja bin zum glück rechtschutz versichert!
aber ich glaub da wird nicht viel rauskommen!
Zitat:
Original geschrieben von micha982
Wenn das so ist, würde ich nen Anwalt nehmen und den
Das geht ja so ganz einfach, mal eben einen anderen Verkehrsteilnehmer per eigenem Anwalt zur MPU schicken .
Verlief der Zebrastreifen parallel zu der Straße, von der Du abgebogen bist? Also quasi als Überquerungshilfe für die Seitenstraße, in die Du abbiegen wolltest?
Falls ja, dann denke ich hast Du leider schlechte Karten. Weil dann fuhr der "alte Mann" "vorfahrtsberechtigt" und hätte wegen dem Fussgänger auf dem zebrastreifen nicht anhalten müssen, da er gradeaus fahren wollte und nicht abbiegen wollte.
Außerdem sagst Du ja selber, dass der Fußgänger den Zebrastreifen schon betreten hatte. Da Du diese Verkehrssituation erkannt hattest (und auch hättest erkennen müssen), durftest Du erst gar nicht in den Gegenverkehr einbiegen. Dir war klar, dass Du wegen dem Fussgänger auf dem Zebrastreifen anhalten musstest, und das auf der Gegenfahrbahn. Daher hättest Du in Deiner Spur halten, den Fussgänger die Straße überqueren lassen und den Gegenverlehr abwarten müssen. So hast Du dem Gegenverkehr die Vorfahrt genommen und ihn zu halten (bzw. zum in Dich reinfahren) genötigt. Ich fürchte da wirst Du nicht viel machen können, auch Dein Anwalt nicht.