1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. unfall

unfall

BMW 3er E36
Themenstarteram 20. Januar 2010 um 0:13

ich hatte einen unfall beim spurenwechsel...

polizei hat durch zufall alles aufegenommen....

nun hab ich im november letzten jahres einen brief bekommen worin

steht das ich in der versicherung um das doppelte steigen werde...

nun wollte ich wissen kann man da noch etwas machen???

eure antworten würden mir helfen

lg steff

bitte meldet euch privat für hilfreiche tipps

Beste Antwort im Thema

Soll jetzt nicht gegen dich unbedingt sein, aber gegen manche Blinker habe ich nen "Hals".

Benutzen den Blinker wie eine Art Vorfahrtzeichen, nach dem Motto, ich blinke, also haben die anderen in die Eisen zu steigen und mich rüber zu lassen.

Am besten sind die, welche erst die Spur wechseln und wenn sie schon fast komplett auf der anderen Spur sind, den Blinker kurz setzen.

Können sie sich dann auch sparen. :mad:

Das Setzen des Blinkers zeigt den Wunsch an und kein Recht, die Spur zu wechseln, der fließende Verkehr hat stets Vorfahrt.

Den Blinker scheinen Viele falsch zu interpretieren und ist eine Seuche wie Mittelspurschleichen.

Nicht falsch verstehen, soll jetzt nicht heißen, dass ich dir Obiges unterstelle.

Musste aber mal raus. :rolleyes:

Wenn der Unfallgegner dich nicht rüber lassen wollte und provokant beschleunigte um dich daran zu hindern, ist das natürlich nicht ok.

Ich glaube aber auch nicht, dass man da in deinem Fall noch was machen kann, nach so einer Zeit.

Aber da wird wohl nur ein Fachanwalt helfen können (Gefahr, noch höhere Kosten).

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten
am 20. Januar 2010 um 0:27

Hä? Was? :confused:

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 0:31

Zitat:

Original geschrieben von M336

Hä? Was? :confused:

ich hatte einen zusammenstoß mit einen wagen.... ich wollte auf die rechte spur wechseln...

er hat mich gesehen wie ich geblinckt hab, ist jedoch trotzdem schneller gefahren

er hat es bei der versicherung angezeigt, nun hab ich von der versicherung ein schreiben erhalten

worin steht das ich zum anfang des jahres steigen werde... hab den brief aber im november erhalten, mein dad

meinte man hätte einspruch erheben können aber die frist ist abgelaufen, was kann ich

noch tun?

am 20. Januar 2010 um 0:35

Achso, sorry... Hatte vorhin gar nicht begriffen was überhaupt passiert ist.

Zum Thema kann ich leider nichts beitragen, ich komme aus der CH, mit dem Zeugs kenne ich mich ergo auch nur in der CH aus und nicht in D... ;)

Ja kannst du nicht zum Anwalt gehen? Denke da wird man dir eher helfen können.

Du hast im November schon Post von der Versicherung bekommen? Wenn ja, warum hast du denn kein einspruch eingelegt, bzw. dich jetzt erst gemeldet?

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 0:41

Zitat:

Original geschrieben von Staatsfeind-Nr1

Ja kannst du nicht zum Anwalt gehen? Denke da wird man dir eher helfen können.

Du hast im November schon Post von der Versicherung bekommen? Wenn ja, warum hast du denn kein einspruch eingelegt, bzw. dich jetzt erst gemeldet?

naja hab ein bisschen geschlampt... nicht richtig gelesen kann man da trotzdem noch was machen?

Hast du denn ne Rechtschutz-Versicherung? Würde dann mal zum Anwalt mich erkundigen, ansonsten, mußt mal Online bzw. im Internet einen Anwalt anrufen, ist zwar ne 0900 nummer, aber du mußt ja auch nicht ne Stunde mit ihm sprechen...hatte ich auch schonmal, bevor ich ne Rechtschutz-Versicherung hatte.

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 0:50

Zitat:

Original geschrieben von Staatsfeind-Nr1

Hast du denn ne Rechtschutz-Versicherung? Würde dann mal zum Anwalt mich erkundigen, ansonsten, mußt mal Online bzw. im Internet einen Anwalt anrufen, ist zwar ne 0900 nummer, aber du mußt ja auch nicht ne Stunde mit ihm sprechen...hatte ich auch schonmal, bevor ich ne Rechtschutz-Versicherung hatte.

ne ich glaub ich hab keine... mh ja mal gucken ob ich was finde

Hi,

wenn Du die Frist "verpennt" hast, hilft Dir nun auch kein Anwalt mehr ... Ausser, Dein Geld noch schneller los zu werden ... :(

was hat den dein unfall hier zu suchen?

verstehe manches hier nicht,vielleicht besser so.

keiner kann dir helfen,außer du dir selbst.

du bist Ihm reingefahren, Deine Versicherung zahlt--> Steigender Versicherungsbetrag.........Da kann auch kein Anwalt was machen.

Soll jetzt nicht gegen dich unbedingt sein, aber gegen manche Blinker habe ich nen "Hals".

Benutzen den Blinker wie eine Art Vorfahrtzeichen, nach dem Motto, ich blinke, also haben die anderen in die Eisen zu steigen und mich rüber zu lassen.

Am besten sind die, welche erst die Spur wechseln und wenn sie schon fast komplett auf der anderen Spur sind, den Blinker kurz setzen.

Können sie sich dann auch sparen. :mad:

Das Setzen des Blinkers zeigt den Wunsch an und kein Recht, die Spur zu wechseln, der fließende Verkehr hat stets Vorfahrt.

Den Blinker scheinen Viele falsch zu interpretieren und ist eine Seuche wie Mittelspurschleichen.

Nicht falsch verstehen, soll jetzt nicht heißen, dass ich dir Obiges unterstelle.

Musste aber mal raus. :rolleyes:

Wenn der Unfallgegner dich nicht rüber lassen wollte und provokant beschleunigte um dich daran zu hindern, ist das natürlich nicht ok.

Ich glaube aber auch nicht, dass man da in deinem Fall noch was machen kann, nach so einer Zeit.

Aber da wird wohl nur ein Fachanwalt helfen können (Gefahr, noch höhere Kosten).

was soll denn das geschreih nach einem anwalt?

JEDE versicherung bietet die möglichkeit, dass man den schaden "zurückkaufen" kann.

Sprich man zahl an die Versicherung das geld, was sie dem Geschädigten gezahlt hat, dafür wird man wieder auf sein altes level runtergestuft...quasi ist der unfall nie geschehen.

dies lohnt sich jedoch nur, wenn es sich um kleinere bis mittlere summen handelt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

dies lohnt sich jedoch nur, wenn es sich um kleinere bis mittlere summen handelt.

Wenn das mal in obigem Fall nicht der Kasus Knaktus ist. :rolleyes:

Im Übrigen hoffe ich ja mal, dass oben ein E36 involviert war, sonst gehörts ja hier nicht nur nicht rein, sonder garnicht nicht hier rein. ;)

Ich kenne den Sachverhalt garnicht und aus dem Thread konnte ich auch nicht rauslesen, dass der TE schuld hatte....hatte ihm nur den Tip mit dem Anwalt gegeben, da denke hier nicht viele sind die sich mit dem juristischen Kram auskennen. Kann sein das ich die Geschichte falsch verstanden habe (soll vorkommen)

 

Also wenn der TE schuld hatte, denke ich das er das so akzeptieren muß!

Nochmal sorry, hatte es anders verstanden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen