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Unfall :(

BMW 3er E46
Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 19:31

Grüß euch!

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, war ich unschuldigerweise in einen Unfall verwickelt.

Bin bei Rot an einer Ampel gestanden und mir ist jemand aufgefahren.

Die Ampel stand ca. 30m nach einer Kreuzung. Derjenige muss zu schnell um die Kurve (Kreuzung) gefahren sein und meinte, er hätte mich mitsamt der Ampel übersehen. Er konnte ein klein wenig ausweichen und hat somit nur die linke Seite "zerstört". Obwohl ich bei der Ampel auf der Bremse stand, hat er das Auto ca. 1m weit nach vorne geschoben (sah man an meinen Reifenspuren)

Meine Beifahrerin musste die Nacht im Krankenhaus verbringen.

Ich war echt fertig, als ich ausstieg und gesehen habe, was passiert ist.

Mich würde nun die Wertminderung interessieren und gewisse versicherungstechnische Fragen hätte ich auch.

Also dass die Reperatur von seiner Versicherung bezahlt werden muss, ist klar.

Aber da der Wiederverkaufswert meines Autos somit auch gesunken ist, wird mir dies irgendwie rückvergütet?

2 Fotos:

http://members.aon.at/scius/unfall1.jpg

http://http://members.aon.at/scius/unfall2.jpg

Mit freundlichen Grüßen

 

Ernst

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25 Antworten

scheisse das sieht nicht gut aus.....

Mein beileid

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 19:38

Ja, mir ist richtig schlecht geworden, nachdem ichs gesehen habe.

Weil normal nervt mich jeder kleinste Kratzer oder kleine Steinschläge ...

 

Am kommenden Freitag soll das Auto jedoch schon wieder repariert sein (beim Freundlichen).

Dort meinten sie, dass es garnicht so schlimm ist.

Hallo, Ernst -

erst einmal mein Beileid zu der Sauerei, die doppelt ärgerlich ist, wenn man nicht selbst die Schuld trägt :(

Du hast als Geschädigter folgende Rechte: (ist bei unseren Leasingfahrzeugen in der Firma so)

1. Schaden wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, bei Dir ist die Schuldfrage gottlob klar.

2. Nimm einen eigenen Gutachter (oder bestimme ihn) und unterschreibe eine Abtretungserklärung beim Freundlichen - am besten nur dort. Wenn Dir die gegnerische Versicherung eigene Kfz-Werkstätten vorschlägt, lass´ Dich nicht darauf ein - die wollen sparen und unterhalten billige Ketten für solche Fälle. Du hast vom Gesetzgeber ein Anrecht auf die Fachwerkstatt - in dem Fall BMW. Da ist auch die Sache mit der Garantie besser.

3. Die gegnerische Versicherung zahlt Dir den Wertminderungsbetrag auf Basis des Kaufpreises und der Schwacke Liste, das sind feste Größen, wird am Stück überwiesen. Ist nur relevant für die, die den Wagen geleast oder finanziert haben oder die ihn wieder verkaufen wollen. Der Betrag steht Dir zu.

Es grüßt Dich die Verena

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 19:48

Hallo,

 

danke für die rasche Antwort.

Als Sachverständiger wurde bereits eine Person meiner Wahl festgelegt. Werkstätte ist bereits auch fix und zwar ein BMW Händler meiner Wahl.

Daher werde ich in dieser Hinsicht sicher nicht obers Ohr gehaut.

Das Fahrzeug ist nicht geleast ...

Mir geht es rein nur daraum, dass ich nun ein Unfallfahrzeug fahre und bei einem Wiederverkauf das auch angeben muss bzw. bestimmt werde.

Wirklich eine blöde Situation.

 

Jedoch schätze ich BMW jetzt umsomehr, da ich seit heute Nachmittag einen Leihwagen der Werkstätte (Fiat Punto 1.2 i Bj. 2004) fahren "darf".

Besser als nichts ;)

Muss dir die gegnerische Vers. nicht einen Wagen bezahlen? Leihwagen mein ich, der gleich ist wie deiner?

Zitat:

Original geschrieben von cocaine78

Muss dir die gegnerische Vers. nicht einen Wagen bezahlen? Leihwagen mein ich, der gleich ist wie deiner?

fast,

der leihwagen wird von der gegnerischen versicherung nur gezahlt, wenn er eine stufe unter dem eigenen wagen liegt. wäre wohl ein 1er oder ein Mini. als mir mein BMW zerschossen wurde, habe ich als ersatz allerdings ein 3er cabrio bekommen, weil die vermietung gerade nichts anderes da hatte, wurde auch gezahlt...

ein fiat punto ist etwas lächerlich denke ich, aber wenns nur für ein paar tage ist, akzeptabel.

gruß, olz

Zitat:

Original geschrieben von cocaine78

Muss dir die gegnerische Vers. nicht einen Wagen bezahlen? Leihwagen mein ich, der gleich ist wie deiner?

ja, und du darfst dir den auch aussuchen. muss in der selben Klasse sein wie deiner!!

Darfst dir auch die Vermietung aussuchen!

mfg

fjt

oh no...

mein beileid!

Oh das sieht nicht gut aus :(

Ich wünsche dir eine reibungslose und faire Abwicklung!

 

Gruß,

Marko

Zitat:

Original geschrieben von markan

Oh das sieht nicht gut aus :(

So sehe ich das auch ... :(

Zur Wertminderung:

 

Die Rede ist dabei meist von der "merkantilen Wertminderung" - dabei finden folgende beeinflussende Faktoren Beachtung:

Reparaturumfang, Fahrzeugalter, Laufleistung, Allgemeinzustand, Marktgängigkeit und Fahrzeugwert.

Aber dein Gutachter wird sicher eine gute Summe errechnen (es gibt dazu auch Einzelurteile der Rechtsprechung).

 

Viele Grüße, Thomas

Thommy19 hat die Geschichte mit der Wertminderung gut beschrieben. In Sachen Leihwagen muß man normalerweise wirklich "eine Klasse kleiner" nehmen. Die Versicherungen begründen dies damit, daß man dafür wärend der Rep. sein eignes Auto nicht fährt und damit "abnutzt".

MFG Sven

Themenstarteram 3. Dezember 2004 um 23:26

Also beim Mietwagen, werden die Tageskosten von der Werkstätte finanziert. Versicherung zahlt unter Umständen die gegnerische Versicherung, was ich total unfair finde.

Ich habe mit dem Gedanken gespielt, den Wagen einzutauschen. Wie läuft das genau ab? Dann solche relativ starken Coupés sind in Österreich relativ selten. Und für diesen Unfallwagen werd ich sicher nicht mehr sonderlich viel bekommen ...

Ach, ich hasse es, ... da ist man unschuldig, hat nur Probleme am Hals und kann mit einem Unfallwagen weiterfahren :(

Zitat:

Original geschrieben von Scius

Also beim Mietwagen, werden die Tageskosten von der Werkstätte finanziert.

Da sahnt deine Werkstatt/Vermieter aber richtig ab ...

Sie gibt ein Ersatz-Fahrzeug nicht zum normalen "Ersatztarif" heraus, sondern sicher zum lukrativeren und teueren "Unfallersatztarif".

Bei EUROMOBIL (VW) kostet ein Golf 1.4 stattliche 110 € netto/ Tag.

Aber das nur nebenbei - kann dir ja egal sein. ;)

Statt einem Leihwagen kann man sich auch das Geld nach Nutzungsausfall auszahlen lassen. 50 € pro Tag sollten da bei deinem Auto durchaus "rumkommen" können.

Die genauen Sätze kennt sicher auch der Gutachter.

Und diese sollten ab dem Schadenstag für die Reparaturdauer gezahlt werden - ebenso, als wenn du einen Leihwagen beanspruchen würdest.

PS

Eine Woche Rep.-Dauer kommt schon gut hin ...

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