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Unfall TÜV abgelaufen Teilkaskoschaden Wildunfall Hilfe!!

Themenstarteram 21. September 2013 um 14:41

Hallo liebe Community,

folgendes ist mir widerfahren, ich hatte Gestern Abend einen Wildunfall. Bin zum Glück mit dem Wild nicht kollidiert was für die Versicherung zwar erstmal nicht zahlen bedeutet aber ich hatte das "Glück" das ein Autofahrer hinter mir fuhr und es bezeugen kann.

Nunja habe gebremst es war feucht und es hat mich hingelegt :/... nun zu meiner Frage.

Habe bis August TÜV mit meiner Maschine, diesen Monat soll er neu gemacht werden.

Sollte ich der Versicherung den Schaden erst nach dem TÜV-Termin melden oder ist es eig egal wann? Weil letztlich habe ich ja kein TÜV gehabt und meine Versicherung würde für den Schaden nicht aufkommen...

Vielen Dank schon mal

 

PS. Hoffe hier ist die richtige Rubrik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

 

Und kleineres Wild wie einen Hasen - das einen Wildschaden bedeutet, da es gejagt wird! - kann man mit dem Motorrad durchaus überfahren. Ich habe so einen Langlöffler mal mit etwa 120 km/h im Genick erwischt.

Richtig. Ich hab auch mal nen Fuchs mit der Harley erlegt. Aber ich denke, mit einem Motorrad kann man ein Ausweichen begründen (Angst) und damit ist die Versicherung fällig.

Aber nachdem der TE uns weder die Art seiner Versicherung noch die des Tiers mitteilt denke ich, er hat kein Interesse mehr.

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zum einen wird deine versicherung eh nicht zahlen werden, zum anderen sieht die versicherung eh wann der tüv fällig war, weil das im fz-schein abgestempelt wird...

Die Versicherung zahlt. Bloß nicht, wenn sie belogen wird.

Bei Teilkasko wird die Versicherung eh den eigenen Schaden nicht zahlen,

egal ob mit TÜV oder ohne

Sicher. Unfall mit Haarwild.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Sicher. Unfall mit Haarwild.

M.W. nur wenn Du das Tier auch erwischst (bei Teilkasko), ich kann mich aber auch irren. Da Du einen Zeugen hast, kann es sein, daß das die große Ausnahme von der Regel ist. Das fragst Du am besten erst die Versicherung und, wenn die Nein sagt, einen Anwalt. Bei Vollkasko muß sie bezahlen.

Das mit dem TüV ist wurstegal - einen Monat darf man locker überziehen, da kann die Versicherung gar nix machen.

Wichtiger wäre, daß Du das möglichst schnell der Versicherung meldest.

Versicherung melden und gut ist.

Wildschaden wird von der Teilkasko bezahlt, auch wenn das Vieh ned erwischt wurde, sofern ein Zeuge vorhanden ist. Da braucht man kein Glück. Wird seit Jahren so praktiziert. Ferner ist auch ned bei jedem Wildunfall immer n Rest vom Tier am Auto.

Was dann mit TÜV ist weiß ich nicht aber wenn du zum Tricksen anfängst hast schlechtere Karten als wennst alles von Anfang an offen liegst.

TÜV ist unerheblich!

da noch nicht mal "richtig" überzogen!

Das mit dem Unfall ist wohl eine Streitsache- was kann der "Hinterfahrende" denn bezeugen?

um Welches Tier hat es gehandelt?

Ein Wildschwein DARF gebremst werden - ein Hase nicht!

gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

 

Ein Wildschwein DARF gebremst werden - ein Hase nicht!

gruß Alex

Naja - bei der Frage geht es darum, ob ein "Draufhalten" nicht weniger Schaden verursacht hätte. Wenn ein Auto über nen Hasen fährt, ist meistens nix kaputt (außer evt. Spoiler). Bei einem Motorrad sieht das anders aus.

Aber ich fürchte, das werden dann wohl die Gerichte entscheiden. Ich würde jedenfalls den Schaden melden (mit Zeuge) und dann, sobald die ersten Probleme auftreten, sofort zum Anwalt rennen. Oder ,wenn Du auf Nr. Sicher gehen willst, gleich zum Anwalt und den das regeln lassen.

Die Teilkasko zahlt unabhängig von der HU - ich hatte das selber schon, als ein Baum auf unser Auto gefallen war. Der Sachverständige wies nur freundlich auf die fällige HU hin, als er den Schaden aufnahm. Ich habe ihm dann wahrheitsgemäß erklärt, daß der Wagen wegen einer leichten Undichtigkeit keine AU bekommen habe, das aus Zeitgründen noch nicht repariert werden konnte und somit gerade keine HU möglich sei. Das hatte nicht einmal einen wesentlichen Einfluß auf den Wiederbeschaffungswert, weil unabhängig von der fälligen HU die regionalen Händlerverkaufspreise angesetzt werden. Jüngere Gebrauchtwagen gibt es im Handel aber praktisch nur mit gültiger bzw. meist neuer HU.

Was den Wildunfall ohne Wildkontakt angeht - nichts genaues weiß man nicht... Was für ein Viech war das? War das Brems- oder Ausweichmanöver überhaupt angemessen? Also bevor ich das Geld nicht auf dem Konto hätte, wäre ich da seeeehhhhhr vorsichtig.

Und kleineres Wild wie einen Hasen - das einen Wildschaden bedeutet, da es gejagt wird! - kann man mit dem Motorrad durchaus überfahren. Ich habe so einen Langlöffler mal mit etwa 120 km/h im Genick erwischt. Das war nicht viel anders wie ein richtig fieses Schlagloch (so diese "10 cm tief oder mehr"-Kategorie). Die Trägheit schützt einem auf dem Moped, sprich passiert das bei nicht zu geringer Geschwindigkeit, dann kann das durchaus glimpflich ablaufen. Für den Motorradfahrer, für den Hasen hat sich da eh alles erledigt... Frau Häsin muß sich einen anderen Rammler suchen!

Übrigens kein Teilkaskoschaden. Es war nämlich nichts kaputt, nur dreckig. Aber Blut ist wasserlöslich, besonders wenn es frisch ist...

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Wenn ein Auto über nen Hasen fährt, ist meistens nix kaputt (außer evt. Spoiler). Bei einem Motorrad sieht das anders aus.

Höh höh! Beim vom Hasen gekillten Zafira meiner Schwägerin lag der (Teilkasko-) Schaden wenn ich mich recht entsinne bei über 2.500 € (Stoßfänger, Kühlergrill, Kühler etc.), dazu noch einmal etwas mehr als das, weil in der Dunkelheit keiner bemerkte, daß der Kühler undicht war und fröhlich auslief. Wenn kein Wasser mehr im Kühler ist, wird auch keine zu hohe Temperatur angezeigt - in Folge hat es auf der Heimfahrt den Motor zerlegt, sprich die Zylinderkopfdichtung ist durchgebrannt und der Kopf war krumm.

"nix kaputt" = rund fünfeinhalb tausend Euronen! Wovon die Versicherung nicht einmal die Hälfte bezahlt hat, denn der Wagen hätte mit dem Unfallschaden auch abgeschleppt werden können, dann hätte es den Motorschaden nicht gegeben.

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

 

Und kleineres Wild wie einen Hasen - das einen Wildschaden bedeutet, da es gejagt wird! - kann man mit dem Motorrad durchaus überfahren. Ich habe so einen Langlöffler mal mit etwa 120 km/h im Genick erwischt.

Richtig. Ich hab auch mal nen Fuchs mit der Harley erlegt. Aber ich denke, mit einem Motorrad kann man ein Ausweichen begründen (Angst) und damit ist die Versicherung fällig.

Aber nachdem der TE uns weder die Art seiner Versicherung noch die des Tiers mitteilt denke ich, er hat kein Interesse mehr.

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