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Unfall und keinen richtigen Vertrag

Themenstarteram 1. September 2008 um 22:52

Tach Leute,

da ist was blödes passiert und zwar habe ich ein Auto gekauft, dieses dann mit Doppelkarte angemeldet.

Nun habe ich heute den Wagen an einen Kumpel verborgt und der Hat auch gleich ein Auto auf der Kreuzung zusammen geschoben, nur hab ich mit meiner Versicherung noch keinen richtigen Vetrag gemacht. Muss ich mir jetzt Sorgen machen oder alles halb so schlimm weil ich ja eine Doppelkarte hatte?

Grüße

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16 Antworten

Moin Moin.

Da Du das Fahrzeug scheinbar biem Verkehrsamt zugelassen hast,

besteht auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung

für dieses Fahrzeug.

Mit einer VB-Nummer (Früher Doppelkarte/Deckungskarte)

ist das Fahrzeug sogar auf dem Weg zum Verkehrsamt

versichert gewesen.

Der andere Fahrer hat für Dich in Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung nur negative Folgen,

wenn Du vorher einen Versicherungsvertrag alls "Alleinfahrer,etc."

unterschrieben hast.

In des SF-Klasse wirst Du allerdings hochgestuft,das solltest/kannst

Du Dir evtl.,von dem Fahrer erstatten lassen.

(Das ist deine Sache)

MfG.alrock01

Themenstarteram 1. September 2008 um 23:43

Danke alrock01

jetzt kann ich auf jeden Fall besser schlafen ;)

Ohne Versicherung (was ja eigentlich nicht sein kann) könnte die Sache sonst ruinös ausgehen zumal Personenschaden besteht. Das mit der Hochstufung werde ich morgen mal dem Versicherungsmann aus dem Kreuz leiern.

merci.

Moin noch mal kurz,

Die Hochstufung in der SF-Klasse kommt Dir über die Jahre teuer zu stehen.

Bei diesem Punkt liegt das "Problem".

Ob Du den Fahrer belangen kannst/möchtest oder nicht,daß ist dein

"Problem"

MfG.alrock01

Themenstarteram 2. September 2008 um 0:04

Zitat:

Ob Du den Fahrer belangen kannst/möchtest oder nicht,daß ist dein

"Problem"

Das befürchte ich. :(

Moin.

Wenn Du jemandem dein Auto verleihst,solltest Du wissen,daß alle Folgen

im Zweifel zunächst von Dir zu tragen sind.

Rein Rechtlich gesprochen/gesehen !!!

Aus meinem gewerblichem Sinn,gebe ich teilweise auch Fahrzeuge heraus,

ich bin mir aber immer bewußt-ich trage die Verantwortung

gegenüber meiner Versicherung!!!

Also,Rate mal,die höheren Versicherungsprämien,bleiben bei Dir hängen.

Das nennt sich Lehrgeld!

Ich mit Sicherhet,und sehr viele andere,haben auch schon bezahlt:D

:D=:confused:=:cool:=:rolleyes:

MfG.alrock01

PS. Ich hoffe für Dich TE,das die Geschädigten nicht schwer verletzt sind !

Themenstarteram 2. September 2008 um 21:28

Tachschön,

nöö ist nicht schwer verletzt. Hat sich nur leicht gezerrt und konnte heute schon wieder arbeiten.

Das mit dem Lehrgeld ist wohl so wie es ist. Kann ich wohl nicht ändern.

Das mit der Doppelkarte habe ich jetzt auch genauer in Erfahrung gebracht.

Man kann wohl 3 Monate auf Doppelkarte fahren.

Grüße

am 3. September 2008 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Tonmann

 

Man kann wohl 3 Monate auf Doppelkarte fahren.

Es besteht nur vorläufiger Versicherungsschutz und auch nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt kein endgültiger Vertrag zustande, wird der Versicherer die vorläufige Deckung kündigen und seine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zurückziehen.

 

Das ein Versicherer damit drei Monate warten wird, dürfte sicherlich eher die Ausnahme sein.

ist die (heisst sie nun so?) evb / doppelkarte eben nur 3 monate gueltig und der user verwechselt nur nutzungsmoeglichkeit, mit tatsaechlichem schutz nach anmeldung?

die VS weiss ja , dass das fahrzeug zugelassen wurde und (da schliesse ich mich an) wird kaum 3 monate bis zum vertrag warten.

aber eVb mit deckung von TK bis zur VK kann es doch auch geben ?

sicher ist der regelfall nur die haftpflicht...

HArry

Was wär ansich wenn man einen Wagen mit Kurzzeitkennzeichen bewegt,dazu brauch man ja auch die Deckungskarte und crasht die Kiste in diesen 5 Tagen ordentlich in ein anderes Fahrzeug rein,die Versicherung zahlt ja (mal den Normalfall angenommen, kein Alk etc) wäre es dann nicht unklug danach das Fahrzeug richtig anzumelden und dort zu versichern oder steigt man bei der Versicherung so oder so wenn man beim nächsten mal wieder ein Fahrzeug richtig anmelden will?

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Was wär ansich wenn man einen Wagen mit Kurzzeitkennzeichen bewegt,dazu brauch man ja auch die Deckungskarte und crasht die Kiste in diesen 5 Tagen ordentlich in ein anderes Fahrzeug rein,die Versicherung zahlt ja (mal den Normalfall angenommen, kein Alk etc) wäre es dann nicht unklug danach das Fahrzeug richtig anzumelden und dort zu versichern oder steigt man bei der Versicherung so oder so wenn man beim nächsten mal wieder ein Fahrzeug richtig anmelden will?

so oder so, die versicherung weiss oder meldet den schaden, ausserdem bist du auch zur angabe verpflichtet.

wenn du den schaden zurueckkaufst, steigst du auch nicht.

Harry

Klar muss man den Schaden der Versicherung melden,diese wird dann auch den Schaden beim Gegner dann bezahlen,aber was ist wenn man den Wagen,den man dann halt nur 5 Tage bewegt hat mit den Kennzeichen,doch nicht anmeldet,sprich kein richtiger Vertrag zustande kommt,wird dies dann irgendwo vermerkt das man schon mal einen Crash gebaut hat und wenn man dann irgendwann wirklich einen Wagen anmeldet bekommt man die Quittung?Oder nimmt man dann einfach ne andere Versicherungsgesellschaft und ist aus dem Schneider?

am 5. September 2008 um 15:29

Sowohl die Versicherungsbestätigung für ein Kurzkennzeichen ohne (nachfolgenden) Versicherungsantrag als auch die vorläufige Deckung aufgrund der erteilten Versicherungsbestätigung sind für sich gesehen zunächst einmal eigenständige Verträge. Kommt im Anschluß daran kein "normaler" Versicherungsvertrag mehr zustande, gibt es auch keine Rückstufung eines Schadenfreiheitsrabattes. Nur die Beitragsforderungen für diese kurzfristigen Verträge liegen höher als 3,50 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Sowohl die Versicherungsbestätigung für ein Kurzkennzeichen ohne (nachfolgenden) Versicherungsantrag als auch die vorläufige Deckung aufgrund der erteilten Versicherungsbestätigung sind für sich gesehen zunächst einmal eigenständige Verträge. Kommt im Anschluß daran kein "normaler" Versicherungsvertrag mehr zustande, gibt es auch keine Rückstufung eines Schadenfreiheitsrabattes. Nur die Beitragsforderungen für diese kurzfristigen Verträge liegen höher als 3,50 Euro.

das heisst, dass man am besten einen fake unfall mit jemandem mit KZK macht und der behaelt seinen SF?

das kanns doch ned sein ?

das soll keine anleitung sein!!! , aber das kam mir als erstes in den sinn :(

ich fände das recht bedenklich, oder ich habe was nicht verstanden, sry

Harry

am 5. September 2008 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

das heisst, dass man am besten einen fake unfall mit jemandem mit KZK macht und der behaelt seinen SF?

das kanns doch ned sein ?

das soll keine anleitung sein!!! , aber das kam mir als erstes in den sinn :(

ich fände das recht bedenklich, oder ich habe was nicht verstanden, sry

Harry

Keine Angst Harry, gerade diese Unfallschäden werden von den Versicherungen deswegen besonders geprüft :D

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