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Unfall und Restwert

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 16. November 2015 um 19:04

hallo liebe w124 gemeinde,

letzte woche ist jemand beim ausparken in meine fahrertür gefahren, er war daran schuld und hat auch keine anstalten gemacht.

seine versicherung hat angerufen und auch gesagt, sie übernehmen den schaden und nun war ein gutachter da, er meinte die reperatur würde so um die 3000€ liegen, er weiß aber nicht, ob mein auto noch einen so hohen wert hat.

heute kam per email ein restwertangebot fü mein auto:

die daten sind folgende:

Mercedes Benz 300CE

Baujahr 08/1992

Laufleistung 283.699KM

300CE Sportline, 4-Gang Automatik, Sitzheizung, Schiebedach, graues Leder, Fahrer & Beifahrerairbag, Mittelarmlehne, Wurzelholz, Klimaanlage, Scheinwerferreinigungsanlage, Außentemperaturanzeige, elektrisch Höhenverstellbare Lenksäule, 90L Tank, ASR, Alarmanlage, Doppelverschließbare Hecklappe, Feuerlöscher, Schneekettenprogramm, Kopfstützen im Fond, Antenne für Autotelefon, große Batterie, abschließbare Ablagebox, Ausstiegsleuchten, Hecklautsprecher

das sind alle daten vom fahrzeug, dazu kommt noch, motor wurde vor 4 jahren gemacht und letztes jahr wurde noch das getriebe komplett überholt.

es hat auch ein paar kratzer und kelinere roststellen am kotflügel, sonst steht er super da.

so, der restwert liegt laut "cartv.eu" bei 1.122 EUR".

soll das ein witz sein? kann das wirklich sein, oder soll ich damit direkt zum anwalt?

gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

er meinte die reperatur würde so um die 3000€ liegen,

Sind wir im Meinungsforum? Die Kosten der Reparatur stehen doch im Gutachten...

Zitat:

so, der restwert liegt laut "cartv.eu" bei 1.122 EUR".

Ja und? Im Anhang des Gutachtens oder im Gutachten selbst sollte sich die Firma finden, welche das Angebot abgegeben hat. Und das ist 2 Wochen gültig. Da kannst du anrufen und den Wagen für 1122€ abholen lassen. Mehr ist so ne Kiste nicht wert, wobei mich wundert dass das Auto mit den Eckdaten (280.000 gelaufen, Mopf 1 Coupe) überhaupt 1200€ in kaputt bringen soll. Das wird wohl an der Lederausstattung liegen, wir haben sonst bei solchen Autos eher Restwerte von 400-800€. Bei 190ern und Limos muss man schon wen suchen, der überhaupt noch 150€ bietet ^^

Was ich aber in dem Beitrag hier nicht verstehe ist dein Problem. Hast du überhaupt schon das Gutachten? Restwert ist der Wert den das Auto noch in kaputt hat. Wo ist dein Problem damit? Der ist fix und fertig.

Die Frage ist, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Und ob damit ein Totalschaden vor liegt, oder nicht. Wenn es kein Totalschaden ist, Geld ausbezahlen lassen, selbst reparieren, Sachverständigen eine Reparaturbestätigung schreiben lassen, der Versicherung einreichen, Ausfallzeit abrechnen, fertig.

Ob man damit unbedingt zum Anwalt muss, seih dahin gestellt, ein guter Fachanwalt ist empfohlen, aber besser selber machen als nen Pfeifenanwalt...

Was das Thema Unfall an unseren Autos angeht, kann ich nur eine ganz ganz ganz wichtige Empfehlung geben...

Den Sachverständigen im Haftpflichtfall kann man sich aussuchen. Da ist der Knackpunkt einer fairen und guten Abwicklung. Das allerwichtigste ist ein ordentliches Gutachten, wo das Auto richtig bewertet wird und der Rest richtig festgelegt wird. So ein Coupe mit deinen Eckdaten hat einen Wert, der liegt je nach Zustand zwischen 1000-6.000€. Da liegt dann auch der "Bewertungsspielraum" des Sachverständigen.

Wenn man also den gegnerischen Versicherungsgutachter beauftragt, oder irgend eine Flitzpiepe die vor einem gepflegten 300CE steht, der 4-5.000€ mit der Laufleistung und Ausstattung kostet, die Nase schläge mobile auf, gibt Alter und KM ein und schreibt ins Gutachten "gibts für 1200€" dann hat man die Nummer im Prinzip verloren.

Deshalb ist wichtig, dass man einen Sachverständigen hat, der sich mit den Autos auskennt.

Bei unseren Autos ist im Wiederbeschaffungswert viel Spielraum, schon das anklicken einer Klimaanlage kann den Wert um mehrere tausend Euro verschieben... 190D mit Klima, 190D ohne Klima, das sind Welten...

Auch bei dickeren Unfällen die um den Totalschaden rum liegen, kann man einiges machen. Man kann so ein Auto auch offiziell mit gebrauchtteilen in Stand setzen, wenn alle wollen. Wenn der Kunde sagt "wenn das kein Totalschaden wird, bzw. das Auto damit in der 130% Grenze liegt dann schreib ne gebrauchte Haube auf", auch das geht... Das sind aber alles Dinge, die muss man zusammen besprechen, mit dem Sachverständigen. Man muss mit dem Arbeiten, völlig gleich ob man das privat selber repariert, oder in der Werkstatt reparieren lässt.

Auch was den Reparaturweg angeht, setzt man etwas in Stand, oder erneuert man lieber? Nimmt man Geld für Instandsetzung eines Kotflügels oder macht man den gleich neu? Das sind alles Dinge, die muss man besprechen, sprechenden Leuten kann geholfen werden...

Dafür braucht man einen kompetenten Sachverständigen, denn das was im Gutachten steht ist der entscheidende Punkt. Leider tummeln sich auf dem Markt viele Leute, die überhaupt keine Ahnung haben, denn Sachverständiger darf sich jeder nennen. Vorher waren wir Bademeister, ach, ist doof, werden wir KFZ Sachverständiger...

Wenn in der Region Ruhrgebiet / Ruhrgebiet Nord mal jemand einen braucht, der Ahnung von unseren Autos hat und ein faires Gutachten schreibt und einer ordentlichen Organisation angehört, auch Wertgutachten für Versicherungen nach Classic Data, etc. kann er sich an mich wenden, ich gebe dann die Addresse weiter.

Nur, zaubern kann der natürlich auch nicht, wenn ganz platt, dann ganz platt und wenn einer ne durchgerostete tote Verkehrsunsichere Ranzbude hinstellt, kann der auch keinen Wiederbeschaffungswert von 500% drauf schreiben, da muss man realistisch bleiben...

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NIE einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung kommen lassen!

lass die Tür gegen eine gebrauchte tauschen und gut ist. Sollte keine 500 € kosten, sofern es nicht den Rahmen verzogen hat.

Je nach Zustand hat dein Wagen nen Wert zwischen 500€ bis 6000€.

mal die hälfte angepeilt abzüglich reperaturkosten von 3000€ (bei Benz) gehen die 1122 schon auf.

Was spricht dagegen, die Sache einem versierten Anwalt zu überlassen ? Wenns nur die Tür ist, dann gibts ja reparaturmäßig null Probleme.

Schönen Gruß

Hans

Und Deinen Anwalt hat auch die gegnerische Versicherung zu bezahlen. Gerade bei klaren Fällen hast Du keine Kosten dadurch. Auch hast Du Anrecht auf Nutzungsausfallentschädigung. Also ab zum Anwalt Deines Vertrauens, der wird Dich zum richtigen Sachverständigen schicken und Alles für Dich regeln.

Zitat:

er meinte die reperatur würde so um die 3000€ liegen,

Sind wir im Meinungsforum? Die Kosten der Reparatur stehen doch im Gutachten...

Zitat:

so, der restwert liegt laut "cartv.eu" bei 1.122 EUR".

Ja und? Im Anhang des Gutachtens oder im Gutachten selbst sollte sich die Firma finden, welche das Angebot abgegeben hat. Und das ist 2 Wochen gültig. Da kannst du anrufen und den Wagen für 1122€ abholen lassen. Mehr ist so ne Kiste nicht wert, wobei mich wundert dass das Auto mit den Eckdaten (280.000 gelaufen, Mopf 1 Coupe) überhaupt 1200€ in kaputt bringen soll. Das wird wohl an der Lederausstattung liegen, wir haben sonst bei solchen Autos eher Restwerte von 400-800€. Bei 190ern und Limos muss man schon wen suchen, der überhaupt noch 150€ bietet ^^

Was ich aber in dem Beitrag hier nicht verstehe ist dein Problem. Hast du überhaupt schon das Gutachten? Restwert ist der Wert den das Auto noch in kaputt hat. Wo ist dein Problem damit? Der ist fix und fertig.

Die Frage ist, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Und ob damit ein Totalschaden vor liegt, oder nicht. Wenn es kein Totalschaden ist, Geld ausbezahlen lassen, selbst reparieren, Sachverständigen eine Reparaturbestätigung schreiben lassen, der Versicherung einreichen, Ausfallzeit abrechnen, fertig.

Ob man damit unbedingt zum Anwalt muss, seih dahin gestellt, ein guter Fachanwalt ist empfohlen, aber besser selber machen als nen Pfeifenanwalt...

Was das Thema Unfall an unseren Autos angeht, kann ich nur eine ganz ganz ganz wichtige Empfehlung geben...

Den Sachverständigen im Haftpflichtfall kann man sich aussuchen. Da ist der Knackpunkt einer fairen und guten Abwicklung. Das allerwichtigste ist ein ordentliches Gutachten, wo das Auto richtig bewertet wird und der Rest richtig festgelegt wird. So ein Coupe mit deinen Eckdaten hat einen Wert, der liegt je nach Zustand zwischen 1000-6.000€. Da liegt dann auch der "Bewertungsspielraum" des Sachverständigen.

Wenn man also den gegnerischen Versicherungsgutachter beauftragt, oder irgend eine Flitzpiepe die vor einem gepflegten 300CE steht, der 4-5.000€ mit der Laufleistung und Ausstattung kostet, die Nase schläge mobile auf, gibt Alter und KM ein und schreibt ins Gutachten "gibts für 1200€" dann hat man die Nummer im Prinzip verloren.

Deshalb ist wichtig, dass man einen Sachverständigen hat, der sich mit den Autos auskennt.

Bei unseren Autos ist im Wiederbeschaffungswert viel Spielraum, schon das anklicken einer Klimaanlage kann den Wert um mehrere tausend Euro verschieben... 190D mit Klima, 190D ohne Klima, das sind Welten...

Auch bei dickeren Unfällen die um den Totalschaden rum liegen, kann man einiges machen. Man kann so ein Auto auch offiziell mit gebrauchtteilen in Stand setzen, wenn alle wollen. Wenn der Kunde sagt "wenn das kein Totalschaden wird, bzw. das Auto damit in der 130% Grenze liegt dann schreib ne gebrauchte Haube auf", auch das geht... Das sind aber alles Dinge, die muss man zusammen besprechen, mit dem Sachverständigen. Man muss mit dem Arbeiten, völlig gleich ob man das privat selber repariert, oder in der Werkstatt reparieren lässt.

Auch was den Reparaturweg angeht, setzt man etwas in Stand, oder erneuert man lieber? Nimmt man Geld für Instandsetzung eines Kotflügels oder macht man den gleich neu? Das sind alles Dinge, die muss man besprechen, sprechenden Leuten kann geholfen werden...

Dafür braucht man einen kompetenten Sachverständigen, denn das was im Gutachten steht ist der entscheidende Punkt. Leider tummeln sich auf dem Markt viele Leute, die überhaupt keine Ahnung haben, denn Sachverständiger darf sich jeder nennen. Vorher waren wir Bademeister, ach, ist doof, werden wir KFZ Sachverständiger...

Wenn in der Region Ruhrgebiet / Ruhrgebiet Nord mal jemand einen braucht, der Ahnung von unseren Autos hat und ein faires Gutachten schreibt und einer ordentlichen Organisation angehört, auch Wertgutachten für Versicherungen nach Classic Data, etc. kann er sich an mich wenden, ich gebe dann die Addresse weiter.

Nur, zaubern kann der natürlich auch nicht, wenn ganz platt, dann ganz platt und wenn einer ne durchgerostete tote Verkehrsunsichere Ranzbude hinstellt, kann der auch keinen Wiederbeschaffungswert von 500% drauf schreiben, da muss man realistisch bleiben...

Wie Mark schon sagt, der Restwert ist eigentlich uninteressant. Wichtig ist der Zeitwert der auch im Gutachten stehen sollte. Zeitwert verglichen mit den Reparaturkosten entscheidet über Totalschaden oder Reparatur. Beim Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich Restwert ersetzt. (Grob gesagt)

Nein, nicht der Zeitwert ist entscheident. Der Zeitwert ist den Wert den das Fahrzeug am Markt bei einem Verkauf bringt. Der ist nur im Kaskofall relevant. Im Haftpflichtfall zählt der Wiederbeschaffungswert. Beim Wiederbeschaffungswert sind so Dinge wie Abholung, Anmeldung, Feinstaubplakette, etc. mit zu berücksichtigen. Auch wenn jemand n Spoiler dran geklebt hat (und es gibt son Auto mit dem Spoiler nicht) müssen ggfls. dafür zusätzliche Kosten berücksichtigt werden. Besondere Räder ummontiert werden, Tieferlegung umgebaut werden, Radio und Navigationsgeräte, persönliche Aufkleber, etc.

Der Restwert wird natürlich abgezogen, denn den zahlt der Restwertaufkäufer und nicht die Versicherung. Wenn das Fahrzeug jedoch "repariert" und mindestens 6 Monate weiter genutzt wird, darf der Restwert auch nicht in Ansatz gebracht werden.

Wer also z.B. Wiederbeschaffungswert 5.000€ hat, einen Schaden von 4500€ und einen Restwert von 1000€, der bekommt von der Versicherung 4.000€ und vom Aufkäufer 1000€, um auf seine 5.000€ zu kommen.

Wird der Schaden repariert, bekommt er von der Versicherung 4500€...

Wichtig ist, bei einer ordentlichen Reparatur diese zu dokumentieren. Nicht jeder lässt sein Auto in der Werkstatt mit Rechnung reparieren, wer z.B. eine gebrauchte Türe montiert und damit den Zustand wieder her stellt, sollte vom Sachverständigen eine Reparaturbestätigung machen lassen und diese der Versicherung ein reichen.

Dinge wie "Ausfallgeld für Reparaturzeit", also eine Ausfallentschädigung wenn man auf einen Leihwagen verzichtet gibt es nur, wenn auch nachweislich repariert wurde.

Weiterhin werden solche Schäden in einer zentralen Datenbank erfasst, das heist, wenn du keinen Reparaturnachweis hast, dann kann die Versicherung den Auszug ziehen und behaupten, dein Fahrzeug ist kaputt und hat einen Restwert von 1000€ und nach dem 2. Schaden noch einen Restwert von 800€, dann bekommt man blos 200€ raus... Hat man einen Reparaturnachweis, dann wird der Sachverständige den Wert neu festlegen und kommt dann wieder auf 5.000€ und der nächste Schaden wird wieder beglichen...

Doppelt abrechnen ist damit mitlerweile nicht mehr möglich.

Wenn das Auto natürlich hinten kaputt gefahren wird, ohne Nachweise repariert wird und dann vorne kaputt gefahren wird, ist das nicht so das Problem, denn dann kann der SV nach hinten gehen und feststellen, da war jetzt heile... Fährt aber nochmal einer hinten auf den ohne Nachweise reparierten Schaden auf, dann muss man selbst nachweisen dass dieser repariert war, gelingt das nicht, gibts kein Geld. Dann hat man die A Karte...

immer regelmäßig Gutachten machen lassen.

Und natürlich sofort zum Anwalt es sei denn du hast Geld wie Heu.

Lese aber beim Anfangsthread nirgendwo rauss dass es schade um das Auto ist oder dass der TE ein Liebhaber ist.

Von daher kanns ja auch egal sein.

Foto wäre ja mal nett gewesen um das grob einschätzen zu können.

Zitat:

immer regelmäßig Gutachten machen lassen.

Hast du regelmäßig Unfälle?

Marc hat im Prinzip Recht, wenn er auf den Wiederbeschaffungswert pocht. Allerdings werden die Versicherungen da häufig zu mogeln versuchen. Bei unseren alten Schätzchen (so sie denn gepflegt sind...) wird der Wiederbeschaffungswert in der Regel als Zeitwert+30% gerechnet. Ab einem Alter von >7-10 Jahren spielen die Schwacke- und andere Listen kaum noch eine Rolle, sondern der Zustand wird für die Zeitwertbestimmung immer wichtiger. Gibt es diesen Fahrzeugtyp noch häufig genug im vergleichbaren Zustand, drückt dies auf den Zeitwert. Umgekehrt steigt der Zeitwert für seltene Fahrzeuge.

Zitat:

Allerdings werden die Versicherungen da häufig zu mogeln versuchen.

Allgemein sind die Abrechnungen mit Versicherungen eher unkompliziert, auch wenn die Zahlungsmoral und die Einhaltung der Zahlungsziele nach BGB eher nicht klappt. Die brauchen lange um zu zahlen und zahlen nur was man verlangt, man muss also jeden Einzelposten einzeln einfordern. Kürzen tun die gerne, wenn das Geld ausgezahlt werden soll. Wird repariert hat man eher wenig Probleme. Nur, die VS versuchen da ab zu ziehen, wo Leute versuchen Geld am Schaden zu verdienen, also sich zu bereichern. Das finde ich grundsätzlich auch in Ordnung...

Hallo,kleine Ergänzung zum Restwert- Versicherungen ziehen gerne diesen Betrag ab, wenn der Wagen selbst repariert wird. Nach sechs Monaten kann mit Reparaturnachweis durch Fotos oder Gutachter, der Betrag eingefordert werden. Der Wagen darf in dieser Zeit natürlich nicht verkauft werden.

Gruß Stefan

Du kannst den sogar soweit ich weis (müsste da aber nochmal nach schauen) "kaputt" lassen und kaputt weiter fahren und nach 6 Monaten den Restwert einfordern...

Moin Moin !

Zitat:

immer regelmäßig Gutachten machen lassen.

Es geht hier doch wohl um einen Haftpflichtschaden ,und da ist ein vorheriges Gutachten völlig wertlos.

Zitat:

Und natürlich sofort zum Anwalt es sei denn du hast Geld wie Heu

Es ist richtig ,dass die gegn.Versicherung zwar den Anwalt bezahlen muss ,aber nach meiner Erfahrung kennen sich leider die wenigsten Anwälte mit solchen Schadensabwicklungen aus! Meist kämpft man dann zusätzlich noch gegen den eigenen Anwalt !

Grundsätzlich muss man wissen: In einem Haftplichtschaden gibt es keinen Abzug "neu für alt" !

Es gelten keine "Versicherungsbedingungen" ! Die gegn.Versicherung ist nicht weisungsbefugt!

Das sind alles Vorgaben oder Klauseln aus Kaskoversicherungen ,die aber hier in keinster Weise gelten !Für die Schadensregulierung gilt ausschliesslich das BGB !

Zitat:

Du kannst den sogar soweit ich weis (müsste da aber nochmal nach schauen) "kaputt" lassen und kaputt weiter fahren und nach 6 Monaten den Restwert einfordern...

Wenn man etwas nicht weiss ,sollte man keinen Blödsinn schreiben !Der Restwert ist der Wert des Wagens im jetzigen verunfallten Zustand und den bekommt man natürlich nicht ,wenn man ihn behält !

MfG Volker

Zitat:

Grundsätzlich muss man wissen: In einem Haftplichtschaden gibt es keinen Abzug "neu für alt" !

Doch, es gibt teilweise eine "Wertverbesserung".

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