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Unfall und zuviele km

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 19:24

Hallo,

Ich habe mal ne frage, ich hatte am Freitag nen Unfall, auf der Schnellstraße sind mir Wildschweine vors auto gelaufen, ich hatte letztes Jahr meine Verischerung gewechselt, bin zur AXA gegangen, weil das viel günstiger war, habe damals im Dezember den vertrag abgeschlossen, habe damaligen km stand angegeben 175tsd km....so jetzt steht das auto draußen mit 191tsd...

Also habe ich 1000km zuviel...wie seht das den jetzt mit dem versicherungsschutz aus? mache mir jetzt voll die gedanken, heute war gutachter da um das Auto zu begutachten und den Wert zu ermitteln....

Hoffe mir kann jemand von euch helfen, oder eine Antwort darauf geben.

mfg

Darius

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20 Antworten

Eigentlich liegen 1000 KM noch im Kulanzbereich! Sollte das deine Versicherung anders sehen, so kommt lediglich eine Sanktion auf dich zu, indem du halt für das eine Jahr die höhere KM-Leistung nachzahlst. Aber Versicherungsschutz hast du in jedem Fall! Zumal die neuen Verträge auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten! Und 1000 km sind wohl nicht grob fahrlässig.

wobei eine falsche Angabe der Laufleistung aber wenig mit Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit gemein hat oder ?

 

Wäre doch wohl eher eine Obliegenheitsverletzung........

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

 

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 20:11

also mein ihr ich brauch mir da nicht so viele sorgen machen? würde das dann ändern, komme normalerweise immer mit 12-13 tsd..im jahr hin, blos dieses jahr bin ich öffters längere strecken gefahren,hamburg hannover.......

am 15. Oktober 2008 um 20:19

Dann gleicht sich mit den Km ja nächstes Jahr wieder aus.

Also erst mal Ruhe bewahren.

Gruß

Frank

am 15. Oktober 2008 um 21:59

Keine Sorge

Kulanz bzw. Toleranz bei 1000 KM Überschreitung kann ich nur bestätigen - eine drohende Nacherhebung würde sich nicht für die Versicherung lohnen

dafür ist der Prämienunterschied zwischen zwei angrenzenden KM-Klassen nicht hoch genug

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

wobei eine falsche Angabe der Laufleistung aber wenig mit Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit gemein hat oder ?

Wäre doch wohl eher eine Obliegenheitsverletzung........

Gruß

Delle

Nein, eine Verletzung der weichen Tarifmerkmale ist keine Obligenheitsverletzung.

Wenn dann eine Verletzung der Tarifbestimmungen. Unterschied ist erheblich bei Verletzungen von Obligenheiten ist der Versicherer zum Teil von

der Leistungspflicht befreit.

@TE

Wenn du im Oktober schon 1.000 drüber liegst, kann es schon zu einer Nachberechnung führen, da du ja bei 15.000 vereinbarten nochmal rund 2.500 km bis Jahresende fahren würdest(bei linearer Betrachtung.)

Allerdings wäre das wohl nicht sehr viel Unterschied.

am 16. Oktober 2008 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Wenn du im Oktober schon 1.000 drüber liegst, kann es schon zu einer Nachberechnung führen, da du ja bei 15.000 vereinbarten nochmal rund 2.500 km bis Jahresende fahren würdest

Wenn man mit 12 fortlaufenen Monaten als Jahr rechnet, ist das nachvollziehbar.

Man hört aber bei Versicherungen immer den Begriff "Versicherungsjahr".

Dort wird ein Versicherungsahr von Januar bis Dezember bezeichnet, endet also am 31.12.

Wenn nun eine Jahreskilometerleistung 15Tkm mit Vertragsbeginn "Dezember" vereinbart wurde,

sind dann bis 31.12 des Abschlußjahres 15Tkm möglich

und mit dem Folgejahr weitere 15Tkm?

Dann wären ja im Abschlußfolgejahr bis zum Ende des Versicherungsjahres 30 Tkm möglich.

Leider finde ich in den AGB meiner Fzg-Versicherung keine Abgrenzung des Begriffs "Jahr"

Also bevor jetzt die Kritik kommt: "Sowas ist doch klar, wie lange ein Jahr geht": (Das erste) Versicherungsjahr ist ja nicht zwingend 12 Monate.

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 19:58

Also der versicherungsabschluß war am 17.12.2007 da hatte ich 175 230 km drauf, steht auch so in den papieren...so und jetzt habe ich ca. 191222 km aufn tacho...bei meiner versicherung kann man angeben 12, 15 18 tausend km im jahr, naja..jetzt haben war oktober und ich habe die 15 schon mit 1000km überschritten...

Aber der Vertrag wurde am 17 dezember abgeschlossen, von den tag an bin ich ja bis zum neujahr ja auch gefahren....also woher wollen die eigentlich wissen was für ein km stand am 1.1.2008 war? in der zeit hätte ich ja auch 2tsd km fahren können oder? was meint ihr?

mfg

Darius

Das Versicherungsjahr (01.01.-31.12.) gilt für die Beitragszahlung. Die km-Klasse errechnet sich ab tatsächlichem Versicherungsbeginn, d.h. Versicherungsbeginn z.B. 08.10.2007, dann berechnet sich das Jahr für die gefahrenen km vom 08.10.2007 bis 07.10.2008. Geringfügige Überschreitungen sind akzeptabel. Man sollte also immer die tats. gefahrenen km "im Auge behalten" und bei Überschreitung eine Anpassung vornehmen. Es wird nirgendwo so gelogen (und betrogen), wie bei der Vereinbarung der km-Klasse. Wenn dann mal etwas passiert o.ä., wo der aktuelle km-Stand festgehalten wird, dann kann es sehr teuer werden. Einige Gesellschaften berechnen für das laufende Jahr dann den Beitrag nach der höchsten km-Klasse und zusätzlich einen Jahresbeitrag als "Strafe". Dies triftt vor allem oft (nicht immer) für die günstigen "online-Versicherungen" zu, die "großen" Versicherer sind meist kulanter. Schaut mal in die jeweiligen Versicherungsbedingungen, da sind manchmal einige Überraschungen vorhanden, ....... und nicht nur bei der km-Klasse. Manche dieser Versicherungen stufen beim ersten Unfall auf 100% zurück, selbst wenn man schon bei 30% (SFR 25) angekommen ist. Dann hilft auch kein Wechsel mehr, die 100% werden mitgenommen! Also - ganz wichtig - nicht nur nach dem Preis schauen, sondern auch in die Bedingungen schauen (machen nur die Wenigsten)! Da kommt man aus dem Staunen manchmal nicht heraus!

am 17. Oktober 2008 um 4:53

Hi,

zur Kilometersache - ich meine auch, dass der Zeitpunkt der Überschreitung schon zu zeitig ist - aber hier gilt es abzuwarten und/oder vorher direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die KM-Leistung anpassen lassen.

Eine wirkliche "Strafzahlung" erwarte ich eher nicht - nur der angepasste Beitrag zur nöächsthöheren Klasse wird wohl rückwirkend fällig.

Es gibt sicher auch gesellschaftsspezifische Berechnungen:

Eine mir bekannte Rechnung geht vom Tag des Versicherungsbeginn aus, rechnet dann bis Ende des ersten Jahres (31.12.) - anteilig die vereinbarte KM-Leistung durch die Restjahreszeit.

Beispiel beim TE:

Beginn 17.12.07 mit 175.000 km bei 15.000 km/a

--> 15.000 km/a / 12 Monate = 1.250 km/Monat [Laufleistung pro Monat]

Für 2007: 0,5 Monate * 1.250 km/Monat = 625 km --> Ende 2007 dürften also grob 176.000 aufm Tacho stehen

Und dann halt weiter.... Ende 2008 dürften 191.000 stehen etc....

Wenn wir jetzt Mitte Oktober haben, dann kommen also auf die 176.000 zum Jahresstart 2008 noch 9,5 Monate drauf:

176.000 km + 9,5 Monate * 1.250 km/Monat = 187.250 [das dürfte aktuell aufm Tacho stehen bei linearer Rechnung]

Die aktuelle Laufleistung mit 191.000 ist also nicht vereinbar mit 15.000 km/Jahr, es sei denn Du machst glaubhaft, dass das Auto bis Jahresende in die Garage kommt ;)

Mal grob die aktuell anzunehme Laufleistung für 2008 [Unterstellung: Laufleistung pro Monat bleibt auf dem bisherigen Niveau von 2008]

176.000 km + 9,5 Monate * x =191.000

x = 1580 km/Monat [reale Laufleistung sei 01.01.08 bis heute]

--> x * 12 = 18.960 km/Jahr [anzunehme Laufleistung für 2008]

--> hier könnte also gar die 18.000er Grenze kritisch werden.

Es ist absolut klar, dass die Laufleistung nicht immer linear verbraucht wird - aber meines Wissens wird so zumindest computerunterstützt erstmal die zu unterstellende KM-Grenze generiert und gegen die vereinbarte geprüft.

Alles andere ist dann sicher wieder ne gesellschaftsspezifische Frage (Kulanzgrenzen, generelle Handhabung etc...)

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

(...) und nicht nur bei der km-Klasse. Manche dieser Versicherungen stufen beim ersten Unfall auf 100% zurück, selbst wenn man schon bei 30% (SFR 25) angekommen ist. Dann hilft auch kein Wechsel mehr, die 100% werden mitgenommen! Also - ganz wichtig - nicht nur nach dem Preis schauen, sondern auch in die Bedingungen schauen (machen nur die Wenigsten)! Da kommt man aus dem Staunen manchmal nicht heraus!

Kurze Frage dazu:

Gab es hier Änderungen?

Gemeldet werden doch bei Versicherungswechsel schadenfreie Jahre zzgl. Anzahl Schäden im laufenden Versicherungsjahr.

Die neue Versicherung stuft gemäß Ihren eigenen Bedingungen ein (z.B. SF25 -> auf SF22 bei einem Schaden) --> wie sollen da Beitragsprozente mitgenommen werden?

Pech ist natürlich, dann nach nem Unfall nicht zu wechseln - wenn die SF-Klasse im Folgejahr dann erstmal ruiniert ist...

Aber im Folgejahr zu wechseln ist doch kein Thema.

Oder gibts hier wirklich Neuerungen? Lasse mich ja auch gern eines Besseren belehren :)

Grüße

Schreddi

am 17. Oktober 2008 um 7:10

Da hat sich noch nichts geändert.

Es werden immer noch die schadensfreien Jahre zzgl. der Schadensfälle im laufenden Versicherungsjahr zur Berechnung herangezogen.

Gruß

Frank

@ Schreddi: Natürlich wird die SFR-Gruppe an die - dann - neue Versicherung gemeldet. Aber die Art von Versicherung, von der ich spreche, stuft dich bei einem Unfall nicht z.B. von SFR 25 nach SFR 22 zurück, sondern in die SFR, die 100%-Beitrag entspricht! Und dann fängst du bei der - neuen - Versicherung mit 100%-Beitrag an. Wenn du es nicht glaubst, fordere mal die Bedingungen von mehreren online-Versicherungen an, dann kommst du aus dem Staunen nicht heraus. Dazu noch ein Beispiel: Wenn du zwei Autos bei der betr. Gesellschaft hast, die bekommen i.d.R.meistens auch die gleiche SFR-Klasse, werden aber beide auch bei Unfall eines Fahrzeugs zurückgestuft.

Ich weiss leider nicht mehr den Namen der Versicherung, weil ich die Unterlagen gleich entsorgt habe, aber es war eine online-Versicherung, die viel Werbung macht. Sie hatte mir vor etwa 2 Jahren ebenfalls unaufgefordert für meine beiden Autos ein Angebot unterbreitet.

Ich hatte vor Jahren auch mal, weil sie als günstig bekannt waren, Unterlagen und Angebote eingeholt von mehreren Versicherungen, wie DA, Cosmos und wie sie alle heißen. Bei den meisten scheiterte es schon daran, daß sie "teure" Autos nur in der HV versicherten, aber keine Kasko. Das fing damals so bei Typklasse 25 aufwärts an und Wert des Autos von mehr als 40.000 €.

Aber - wie gesagt - es wird sich einiges evtl. geändert haben, aber das mit der SFR (siehe oben) gibt es heute immer noch!

Hallo,

und genau dass bezweifel ich.

Nochmal:

Die alte Versicherung kann (eher muss) die schadenfreien Jahre und die im laufenden Jahr aufgetretenen Schäden melden.

Ob sie dann in SF1 (100%) oder was auch immer stuft, soll egal sein - maßgeblich für die Einstufung bei der neuen Versicherung sind ausschließlich deren Rückstüfungstabellen.

Und dann such ich mir eben nach einem Schaden zum Jahreswechsel eine, die weniger schlimm stuft.

Wie gesagt - man mag mich gern eines besseren belehren, aber ich meine Du liegst da falsch.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

Die alte Versicherung kann (eher muss) die schadenfreien Jahre und die im laufenden Jahr aufgetretenen Schäden melden.

Ob sie dann in SF1 (100%) oder was auch immer stuft, soll egal sein - maßgeblich für die Einstufung bei der neuen Versicherung sind ausschließlich deren Rückstüfungstabellen.

Und dann such ich mir eben nach einem Schaden zum Jahreswechsel eine, die weniger schlimm stuft.

Das sehe ich genauso.

Mal umgekehrt gedacht:

a) man ist VN bei einer Versicherung, die keinen Rabattretter ab SF22 anbietet

b) man ist in SF25, hat einen Schaden und würde bei dieser Versicherung z.B. auf SF10 zurückgestuft werden

c) man wechselt zum nächsten Jahr zu einer Versicherung, die den Rabattretter anbietet und wird von dieser in SF18 eingestuft -> 8 Klassen "gespart"

Ich weiß, man zahlt in EUR und nicht in %, aber wenn das wirklich funktioniert (ich wüßte nicht, was dagegen spricht), wäre das Verkaufsargument "Rabattretter" eine Krücke

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