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Unfall Vollkasko zurückkaufen, SB?
Ich lasse eine Reparatur über die VK reparieren. Je nach Schadenhöhe werde ich evtl. zurückkaufen, bekomme ich dann die SB zurück doer ist diese sowieso weg ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
sry ich wußte nicht, dass es VU's gibt die lt. bedingungen tatsächlich eine rückzahlung im kasko-schadensfall dem kunden verwehren können.
für mich ist das im höchsten falle unseriös. aber wer bei solchen unternehmen eindeckt ist auch selber schuld demnach.
Kredite - auch für eine Fahrzeugreparatur - gibt es bei der Bank und nicht bei der Versicherung
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21 Antworten
Du kannst den schaden zurück kaufen,dann bliebt alles beim alten,also dein Vertrag
ist dann nicht mit den Schaden belastet.
L.G.
Werner
JA, aber ich lasse diese Woche reparieren. Dann bezahle ich ja die SB an die Werkstatt.
Was ist denn dann damit ? Bekomme ich die zurück oder wie läuftf das ab ?
Da die Versicherung nur den Rechnungsbetrag abzgl. SB zahlt, kaufst du auch zu diesem "Preis" zurück,
SB hast an die Werkstatt gezahlt, Rest an die Versicherung.
Aso sagen wir mal einfach Repkosten wären 2300 € mit 300 SB.
Dann zahlt VS 2000 € an WErkstatt und ich 300 €
Wenn ich den Schaden zurückkaufe, dann "nur" 2000 € an Versicherung, richtig ?
Zitat:
Original geschrieben von StylesPaniro05
Aso sagen wir mal einfach Repkosten wären 2300 € mit 300 SB.
Dann zahlt VS 2000 € an WErkstatt und ich 300 €
Wenn ich den Schaden zurückkaufe, dann "nur" 2000 € an Versicherung, richtig ?
hast dir doch schon selber die antwort gegeben.
die versicherung zahlt 2.000 eur und du zahlst dennen 2.000 eur zurück.
wie groß ist dann der schaden der versicherung?
Wie der Schaden der Versicherung ? Mich interessiert eher mein Schaden, aber dann kostet mich das ja trotzdem 300 € obwohl ich die Versicherung eigentlich gar nicht in ANspruch nehme !?
fast hattest du es
die versicherung zahlt 2.000 eur oder?
dann ist für die versicherung der schaden 2.000 eur (also ihre aufwendung) und das musst du der versicherung erstatten, wenn du eine rückstufung vermeiden willst.
deine aufwendungen sind dann 2.000 eur + 300 eur = 2.300 eur wenn du ihn zurückzahlst.
irgendwie musst ja auch auf die schadenssumme von 2.300 eur kommen ^^
Du hast auch vorher in den AKBs nachgelesem?
Der Rückkauf in der Kasko ist meist nur in den Premium, Top, etc Tarifen möglich.
wäre mir das neuste dass es versicherer gibt, bei denen man einen schaden nicht zurückzahlen kann.
stell dir mal vor es gäbe ein KH schaden und am schluss bezahlt deine versicherung nur 50 eur weil die schadensaufwendung am anfang nicht abzusehen war.
Ja das geht bei denen, bin auch im Plus Tarif, daran hapert es nicht.
Es haprt nur gerade in meinem Gehirn ^^
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
wäre mir das neuste dass es versicherer gibt, bei denen man einen schaden nicht zurückzahlen kann.
stell dir mal vor es gäbe ein KH schaden und am schluss bezahlt deine versicherung nur 50 eur weil die schadensaufwendung am anfang nicht abzusehen war.
Es geht nur hier um die Kasko und nicht um einen KH-Schaden.
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
wäre mir das neuste dass es versicherer gibt, bei denen man einen schaden nicht zurückzahlen kann.
stell dir mal vor es gäbe ein KH schaden und am schluss bezahlt deine versicherung nur 50 eur weil die schadensaufwendung am anfang nicht abzusehen war.
Es geht nur hier um die Kasko und nicht um einen KH-Schaden.
der KH schaden war ein BEISPIEL - guten morgen
@StylesPaniro05
bist du noch am rätseln oder kommst klar?
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Es geht nur hier um die Kasko und nicht um einen KH-Schaden.
der KH schaden war ein BEISPIEL - guten morgen
Es gibt aber einen kleinen Unterschied zwischen KH und Kasko.
KH Schäden kann man überall und in jedem Tarif zurückkaufen. Kaskoschäden nicht...
Nun verstadnen?
sry ich wußte nicht, dass es VU's gibt die lt. bedingungen tatsächlich eine rückzahlung im kasko-schadensfall dem kunden verwehren können.
für mich ist das im höchsten falle unseriös. aber wer bei solchen unternehmen eindeckt ist auch selber schuld demnach.
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Du hast auch vorher in den AKBs nachgelesem?
übrigens sind die AKB's nicht bei allen VU's gleich, da empfehlung vom GDV?
wenn schon dann müsste es in den besonderen bedingungen stehen oder?