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Unfall vor2,5 Monaten - jetzt meldet sich Versicherung.Rechnung oder KVA??

Themenstarteram 1. Februar 2016 um 16:38

Hallo zusammen,

vor 2,5 Monaten musste ich einem Fahrzeug (PKW 1)ausweichen und beschädigte daraufhin ein anderen PKW. (PKW 2) .Ich hatte keine Zeugen aber ich wußte aus welcher Ausfahrt das andere Fahrzeug ( PKW 1 )kam. Der Halter wurde auch ermittelt und mir das Kennzeichen mitgeteilt. Der Schaden den ich an PKW 2 verursacht habe wurde von meiner Versicherung bezahlt aber man wollte prüfen welche Ansprüche man an die Versicherung von PKW 1 evt. stellen könnte.

Ich ermittelte die Versicherung von PKW 1 und schrieb diese daraufhin an.

In der Zwischenzeit musste ich meinen PKW in meine Werkstatt geben - dort wurde auch ein KVA gemacht über 3.000 Euro und auch Fotos. Ich ließ mein Fahrzeug aber nur notdürftig reparieren sodaß es fahrtüchtig war, also ohne Lackierung etc.

Somit war die Rechnung dann auch nur ein Bruchteil dessen weil ich auch keine 3.000 Euro hatte.

Ich hatte von keinem Beteiligten mehr etwas gehört. Meine Versicherung schickte mir lediglich eine neue Beitragsrechnung weil ich jetzt hochgestuft wurde. Also hatte ich das für mich schon abgehakt.

Gestern kam jetzt plötzlich doch ein Schreiben der Versicherung Schadensabteilung von PKW 1 mit der Bitte einen KVA und Fotos hinzuschicken. Da keimt jetzt natürlich Hoffnung auf. Meine Fragen daher:

1. Mein Auto wurde ja schon repariert - d.h. wenn ich jetzt den KVA hinschicke der ja das dreifache an Kosten beinhaltet wie die tatsächliche Reparatur - können die mir dann einen STrick daraus drehen?

2. Kann die Versicherung einen Gutachter schicken weil ihnen der KVA zu hoch erscheint? Was mache ich dann - wieder das Problem - das Auto ist ja schon repariert

3. Muss ich in dem Fall die Rechnung hinschicken? Die können sich ja denken dass ich in der Zwischenzeit schon was gemacht habe?

Ich hab halt Angst dass wenn ich den KVA hinschicke die sich dann querstellen weil es zu hoch ist. Ich wäre ja froh wenn ich überhaupt etwas bekomme und würde auch in der Tat die Rechnung hinschicken...Das eine ist zu hoch, das andere würde zumindest meine tatsächlich angefallenen Kosten decken.

Gibt es da irgendwelche Tricks wie ich überhaupt irgendwas bekommen kann?

Danke und Gruß

Eva

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12 Antworten
am 1. Februar 2016 um 16:47

Zitat:

@Wassermann8274 schrieb am 1. Februar 2016 um 17:38:20 Uhr:

 

1. Mein Auto wurde ja schon repariert - d.h. wenn ich jetzt den KVA hinschicke der ja das dreifache an Kosten beinhaltet wie die tatsächliche Reparatur - können die mir dann einen STrick daraus drehen?

2. Kann die Versicherung einen Gutachter schicken weil ihnen der KVA zu hoch erscheint? Was mache ich dann - wieder das Problem - das Auto ist ja schon repariert

3. Muss ich in dem Fall die Rechnung hinschicken? Die können sich ja denken dass ich in der Zwischenzeit schon was gemacht habe?

Gibt es da irgendwelche Tricks wie ich überhaupt irgendwas bekommen kann?

1.) nö, du hast es ja nicht sach und fachgerecht repariert. sie werden aber nicht beide kosten tragen.

2.) nö, du hast Recht auf einen eigenen Gutachter.

3.) Kommt darauf an, was Du möchtest. Entweder Rechnung und Thema abhaken oder Auto fachgerecht nochmal reparieren. Die Versicherung zahl nur eine Reparatur.

Ja, Schaden wahrheitsgemäß melden.

am 1. Februar 2016 um 16:51

Zitat:

@Wassermann8274 schrieb am 1. Februar 2016 um 17:38:20 Uhr:

 

Ich hatte von keinem Beteiligten mehr etwas gehört. Meine Versicherung schickte mir lediglich eine neue Beitragsrechnung weil ich jetzt hochgestuft wurde. Also hatte ich das für mich schon abgehakt.

Welchen Wert hat denn dein Auto überhaupt?

Wenn die Sache für dich schon abgehackt war, dann kann (dir) dein Auto ja nicht wirklich viel Wert sein?

Du kannst ja den vom Gutachter festgestellten Schaden auszahlen lassen. Punkt.

Dass Du einen Teil der Summe davon verwendet und in eine Art Vorschuss für eine Notreparatur eingesetzt hast ist das eine. Dass Du nun jetzt noch einmal Lackieren lassen kannst, etwas anderes. Brauchst Du auch nicht und fährst so rum.

Wenn man die Rechnungen von Werkstatt und Lackierung im Nachinein nach der Regulierung einreicht, erhält man die MwSt. noch nachgereicht. Man kann auch selbst Teile der Reparatur durchführen, erhält dafür aber keine MwSt.

Würde denen vorerst mal gar nichts schicken.

Die sollen zuerst bestätigen daß sie für den Schaden aufkommen.

Dann kannst du immer noch in Ruhe überlegen was du machst.

Hast du erst mal den kva eingereicht könnte es nachher Probleme geben wenn du, z.b. wegen Wertverlus, doch ein Gutachten willst.

Zur Ermittlung der Schuldfrage ist es mMn im Moment nicht notwendig die Schadenhöhe mitzuteilen

Wichtig wären die Fotos an Deinen KFZ vor den reparierten Schaden (Nachweis) und KVA.

Schick das hin und teile mit, dass Dein KFZ bereits teilrepariert wurde.

Dann Antwort abwarten.

Teile auch Deinen Versicherer mit, was die Versicherung des Gegners gefordert hat.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 11:30

Hallo zusammen,

danke erstmal für die Antworten. Ich habe meine Versicherung angerufen und sie informiert.

Mein Problem ist dass im 1. Satz des Schreibens steht "damit wir uns zur Haftung äußern können, haben wir die Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten beantragt..."

Das liest sich so als wäre es eben noch offen was passiert. Wenn ich jetzt den KVA hinschicke bei dem ein Teil repariert ist (nämlich das notdürftigste ) dann habe ich Angst dass sie dann gar nichts zahlen weil er zu hoch ist und wenn ich die Rechnung hinschicke für das was notdürftig gemacht wurde hab ich ja immer noch meine Beule im Kotflügel da noch nicht repariert. Mein KFZ Mann sagte ich soll den KVA + Fotos schicken und schreiben wie Corsadiesel meinte - nämlich sagen das ein Teil davon schon repariert wurde - meine Versicherung meinte jetzt Rechnung hinschicken.

Also bin ich genauso schlau wie vorher

Ich denke ich werde es so machen dass ich den KVA mit Fotos hinschicke und sage ein TEil davon wäre repariert...

LG

am 3. Februar 2016 um 11:33

Du hast eine evtl. sehr wichtige Frage noch nicht beantwortet:

Wie hoch war der Wert deines Fahrzeuges vor dem Schaden?

Zitat:

@Wassermann8274 schrieb am 3. Februar 2016 um 12:30:17 Uhr:

Ich denke ich werde es so machen dass ich den KVA mit Fotos hinschicke und sage ein TEil davon wäre repariert...

Nicht mehr Infos als unbedingt notwendig, schicke NICHT den KVA sondern nur Fotos vom Schaden, so hälst du dir den Weg zum eigenen Gutachter offen.

Wenn du den Schaden noch reparieren lässt kannst du zusätzlich auch Kosten für eine Notreparatur geltende machen mit der die Verkehrssicherheit wiederhergestellt wurde. Mit dem Verweis darauf dass der Versicherung damit ja der zu zahlende Nutzungsausfall/Leihwagen erspart bleibt. Hier hilft aber ein Gutachter der im Gutachten auf die mögliche und in deinem Fall tatsächlich durchgeführte Notreparatur verweist. Auch Sachen wie Wertminderung, evtl. im Raum stehender Totalschaden oder eine fiktive Abrechnung auf Totalschadenbasis werden so geklärt.

Rechtschutzversichert? In Sachen strittige Schuldfrage und Co. ist eine professionelle rechtskundige Hilfe dringend empfehlenswert. Bist du nicht schuld zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt, bei Teilschuld oder nicht nachgewiesener Schuld des Unfallgegners müsstest du die Kosten sonst anteilig oder komplett selber zahlen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 3. Februar 2016 um 13:07:28 Uhr:

Zitat:

@Wassermann8274 schrieb am 3. Februar 2016 um 12:30:17 Uhr:

Ich denke ich werde es so machen dass ich den KVA mit Fotos hinschicke und sage ein TEil davon wäre repariert...

Nicht mehr Infos als unbedingt notwendig, schicke NICHT den KVA sondern nur Fotos vom Schaden, so hälst du dir den Weg zum eigenen Gutachter offen.

Auf welcher Basis soll denn ein Gutachter den ursprünglichen Schaden bewerten, wenn dieser bereits teilweise repariert ist?

Ich würde den KVA schicken und um eine fiktive Abrechnung auf der Basis bitten.

am 3. Februar 2016 um 15:59

Zitat:

@Wassermann8274 schrieb am 3. Februar 2016 um 12:30:17 Uhr:

Hallo zusammen,

danke erstmal für die Antworten. Ich habe meine Versicherung angerufen und sie informiert.

Mein Problem ist dass im 1. Satz des Schreibens steht "damit wir uns zur Haftung äußern können, haben wir die Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten beantragt..."

Das liest sich so als wäre es eben noch offen was passiert.

exakt, sie fordern die EA an. Darin steht, was die Polizei protokoliert hat.

ich würde den zurückschreiben, dass Du wartest bist die Haftung sich abschließend zur Haftungslage geäußert haben. First von vier Wochen setzen.

Der Schaden der Höhe nach hat nichts mit der Haftung zu tun.

Falls die Versicherung ihre Eintrittspflicht bestätigt hast du u.U noch weitere Ansprüche die über den kva hinaus gehen, z.b. Wertminderung. Evtl müsste auch die provisorische Reparatur erstattet werden.

Und falls es in den Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens kommt gibt es mit dem kva sicher auch Probleme. Auch bei fiktiver Abrechnung wäre ein Gutachten wahrscheinlich weniger "angreifbar" als ein kva.

 

Deshalb nochmal: es ist mMn zur Ermittlung der Schuldfrage bzw. Eintrittspflicht nicht notwendig daß die gegnerische Versicherung einen kva hat.

Du kannst dir damit evtl weitere Schritte verbauen bzw. erschweren.

Dein Auto ist (jetzt wieder) fahrbereit also musst du jetzt auch nichts überstürzen.

Wie ist es bis jetzt weiter gegangen?

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