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Unfall!! Wär hat Schuld???

Themenstarteram 28. Februar 2003 um 22:27

Hallo,

ich hat heute meinen ersten Unfall (hab den Lappen erst seit Januar). Es ereignitte sich so: Ich bin von rechts aus einer Straße auf einem Parkdeck gekommen, als mich (ich bin 10 km/h gefahren) ein Auto mit 25 km/h überhohlt und ich ausweichen muß, da die Straße in ca. 2m sich auf eine breite von 2m beschrängt (kurz bevor sich die Straße auf 2m verängt war das was mich überhohlt hat schon auf meiner höhe). Ich weiche nach rechts aus und kann 2 parkenden Autos nicht mehr ausweichen. Achso, ich habe das rote Auto gar nicht mitbekommen, erst als es plötzlich neben mir war.

Genaueres in der Skizze.

Wer hat Schuld und mit was muß ich rechnen???

MfG Sven

http://www.f-d-h.com/skizze.jpg

NACHTRAG: Die Straße ist nicht 3m breit sondern 4m.

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17 Antworten
am 1. März 2003 um 13:43

Auf deinen Schaden wirst du wohl sitzen bleiben.Erstmal ist der Typ ja abgehauen.Der wird sich wohl auch bestimmt nicht mehr melden.Hättest ihn mal bei dir reinfahren lassen sollen.Währe dann anders gelaufen.Aber hinterher ist man ja meistens schlauer.

Erhoffe dir auch nicht viel von der Polizei.Die haben weitaus mehr zu tun als einer Bagatelle nachzuforschen.

Ist natührlich nicht Negativ gemeint zur Polizei

Gruß mannamax

ich frage mich, wieso du ausgewichen bist? schliesslich waren die geschwindigkeiten ja nicht hoch und in 2 parkende autos hineinzufahren, ist auch nicht gerade das kleinere übel.

ich denke mal, deine chancen stehen schlecht, wieder an das geld heranzukommen. trotzdem viel glück!

am 1. März 2003 um 20:51

Ich schließe mich da den anderen Meinungen an. Wird wohl ein teurer Spaß für dich werden. Hättest echt eifach in die Eisen steigen sollen.

Themenstarteram 2. März 2003 um 10:15

Auf den Schaden sitzen bleiben werde ich wohl, das weis ich jetzt. Aber zum Glück ist der Schaden bei meinem Auto doch nicht so hoch wie erst vermutet (Mein Dad ist Kfz-Mechaniker und der hat die Beulen wieder rausbekommen), nur den Seitenblinker muß ich ersetzen. Der Skoda Fahrer hat mir mittgeteilt das er keinen Schadensanspruch stellt, da es zum Glück nur kleine Kratzer waren, die er mit Pollitur rausbekommen hat (puhh, Glück gehabt). Der VW Fahrer stellt auch keine Anprüche, da er sich irgendwelche Tuning Stoßstangen gekauft hat die er eh anbauen wollte. Also nochmal Glück gehabt.

Warum ich ausgewichen bin?? Ganz einfach!!! Der andere Fahrer hat nicht mal anstalten gemacht zu bremsen. Und wie gesagt hab ich ihn erst gesehen als er neben mir war (Toterwinkel). Wäre es zu einem Zusammenstoß gekommen, hätte es passieren könne das er durch die Scheibe geknallt war die links vor der Leitplanke war (hinter der Scheibe geht es 8 Meter nach unten).

MfG Sven

Unfall im Parkhaus

 

schau dich mal erneut in dem parkhaus um!

wird der bereich bei dem es genknallt hat kameraüberwacht?

wenn ja, kannst du mal mit dem parkhausbetreiber kontakt aufnehmen aber baldigst den die bandaufnahmen werden nach einer gewissen zeit wieder überspielt.

nur so mal als anmerkung, zum glückbei dir ist aber alles glimpflich abgelaufen.

gruß

support ;-)

Hallo alle

Also erstmal Glückwunsch, daß es so gut für Dich abgelaufen ist.

Folgende Aussage "Hättest ihn mal bei dir reinfahren lassen sollen" vergesst mal lieber. Auf Parkplätzen, in Parkhäusern usw. glt nämlich nicht zwangsläufig die "Rechts vor Links" Regelung.

Hättest Du ihn bei Dir in die Seite fahren lassen, währe der Schaden bestimmt größer gewesen. Und auf dem währst Du dann auch sitzen geblieben. Also unbewußt in dieser Situation das richtige gemacht.

siehe z.B.

http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

und

http://www.fahrschule.de/Auto/20000329a.html

Gruß und weg

..war der rote denn auch auf dem parkplatz unterwegs oder warst nur du auf eine straße die zu dem parkplatz gehört ??

da du ja erst die fleppen gemacht hats dürfte dir der unterschied zwischen vorfahrt udn vorrang ja bekannt sein..also wenn er (der rote) sich auf einer normalen straße bewegt hat..dann hatte er vorrang , selbst wenn due vorfahrt gehabt hättest (weil von rechts)

wenn du aus einer spielstraßekomms tmusst du ja auch auf alle anderen warten

 

..meine meinung dazu: es ist schade das dein wägelchen so früh schon in mitleidenschaft gezogen wurde..und mach dir nix draus ..vielen alten hasen würde das auch passieren ...in der panik vergißt man vielleicht zu bremsen oder man fährt schon so routiniert (ich bin hier schon x-mal lang gefahren, hie rkam nie einer) .

So wie die Skizze ausgesehen hat, hat Dich der Rote (ewig diese Kommunisten) überholt. Das an einer Stelle, wo es eigentlich nicht möglich war. Der Link weiter oben bezieht sich auf Vorfahrtsunfälle. Nicht auf Dinge, die beim Überholen passieren. Hättst Du den Meister erwischt, hät er das Ding auch abgefressen. Aber hätte, hätte liegt im Bette....

MfG

Hallo detti62 und alle anderen

gp4_meister schreibt:

"...Ich bin von rechts aus einer Straße auf einem Parkdeck gekommen, als mich (ich bin 10 km/h gefahren) ein Auto mit 25 km/h überhohlt ..."

Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, z.B.:

1. Er befindet sich weiterhin auf einem Parkdeck (parkplatz ..) und die 2m breite "Straße" ist Ausfahrt vom Parkplatz/-deck (so deute ich seine Skizze). Dann gibt es kein Rechts vor Links, da beide Fahrzeuge sich immer noch auf dem Parkplatz/-deck befinden.

2. Er fährt vom Parkdeck auf eine öffentliche Straße. Dann hätte er eh warten müssen (siehe mwolff139)

Dies immer vorausgesetzt, daß nicht irgend welche Verkehrszeichen etwas anderes bestimmen. Doch von Verkehrszeichen lese ich nichts.

Übrigens: Wenn ich mir die Skizze ansehe, so sind rechts, links und gegenüber Parkplätze. Das bedeutet, daß er den roten Wagen hätte sehen müssen. Mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h kann er nicht aus dem "Nichts" auftauchen.

Jedenfalls sehe ich es nicht so wie detti62 "Hättst Du den Meister erwischt, hät er das Ding auch abgefressen".

Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren. Dies sollte dann aber schon stichhaltig untermauert werden (so wie ich es durch die beider Links versucht habe). Es nützt in solch einer Situation überhaupt nichts zu denken Recht zu haben. Auch wenn mein Gefühl mir sagt, daß ich es habe. Denn das geltende Recht hat fast nie etwas mit dem eigenen Rechtsempfinden zu tun. Und geltendes Recht durchzudetzen ist schon schwierig genug (siehe einschlägige Urteile).

Gruß Harald

Tester58, so wie die Skizze aussieht, war gp_4meister schon wenigstens 2-3m auf derselben Straße, wie der rote. Aus 25 km/h Geschwindigkeit kann ich ein Auto auf diese Entfernung zum Stehen bringen. Das mußte der nicht einmal. Auf 10 km/h abbremsen hätte ja gereicht. Er hat aber nicht gebremst. Er hat gp_4meister einfach in die parkenden Autos gedrängt. Das ist rücksichts -und verantwortungslos. Meiner Meinung nach hat der im roten Auto Glück gehabt, daß er bei dieser Aktion einen Fahranfänger erwischt hat. Ich in dieser Situation hätte auf die Bremse getreten und währe im übrigen in meiner Spur geblieben. Erwischt er mich vorn am Kotflügel, kann mir kein Anwalt der Welt fehlerhaftes Verhalten nachweisen. 1. ich fahre die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. 2. Ich bleibe in meiner Spur und bremse, da ein seitliches Ausweichen nicht möglich ist. Ne, ne tester, da hilft alle Spitzfindigkeit nichts, der Fahrer im roten Auto hat die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten. Ein gefahrloser Überholvorgang war vor Erreichen der Straßenverengung von 4 auf 2 m nicht abzuschließen. Daher mußte der Rote abbremsen und nicht Gas geben. Wird er (der im roten Auto) dabei erwischt, frißt er das Ding. Hundert pro mein Bester.

MfG

Hallo detti62 und alle anderen

Du schreibst: "1. ich fahre die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h". Ich lese nichts davon, daß es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h gibt. Und wenn jemand mit 10 km/h vor mir her fährt liegt es nahe, daß er einen Parkplatz sucht. Also fahre ich an ihm vorbei (so könnte es der im roten Wagen auch gesehen haben - was ihn aber logischer Weise nicht von seinen Sorgfallspflichten entbindet).

usw. usw. usw.

Ich glaube wir könnten diese Diskusion noch endlos weiter führen. Und ich glaube es ist eine Frage, aus welcher Sicht man diese Situation sieht. Wenn ich mir Deine Argumentationen aus Deiner Sicht ansehe klingen die für mich auch logisch. Aber, sie sind genau so subjektiv wie meine. Uuuuuund:

Das, was wir hier ganz außer Acht lassen ist, wie würde es ein Richter sehen? Bei denen ist es genau wie bei uns, jeder hat seine eigene Ansicht darüber. Die Meinungen stützen sich letztendlich auf subjektives Empfinden und Rechtsbefinden. Nur mit dem großen Unterschied, daß von deren Meinung dann die Schuldfrage abhängt. Die Paragraphen selber sind so gummihaft, daß sie jeder nach gut Dünken auslegen kann.

Beispiel:

Auf einer Landstraße fahren 2 entgegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei. Die Fahrerin des einer Wagens hat nachweislich keinen Fahrfehler oder sonstiges begangen. Der Fahrer des entgegenkommenden Wagens fühlte sich unsicher und setzte seinen Wagen in den Graben. Urteil des Richters: Die Fahrerin des entgegen kommenden Wagens trägt eine Mitschuld, da sie ja am Straßenverkehr teilgenommen hat. Unglaublich ??? Ja, aber wahr (rechtskräftiges Urteil).

Soviel zu " Hundert pro mein Bester."

Zum Schluß noch eins. Ich wünsche uns allen, daß brenzliche Situationen für uns auch so glimpflich ausgehen wie für gp4_meister. Denn Blech und materieller Schaden ist irgendwie zu ersetzen (wenn auch ärgerlich).

In diesem Sinne

Gruß Harald

Hallo Tester58, ich denke, daß ich in einem Deiner Links was von 10 erlaubten km/h auf Parkdecks gelesen habe. Irgendwo hat gp4_meister auch was von Parkdeck geschrieben. Das dazu.

Zu Deinem Beispiel. Kenn ich tatsächlich einen Fall genau anders rum. Bekannter fährt auf rutschiger Straße über einen Bahnübergang welcher in einer ziemlich scharfen S-Kurve liegt. Entgegenkommende Frau rutscht aufgrund unangepaßter Geschw. aufn Acker. Er hält an zwecks Hilfeleistung. Ende vom Lied: Er kriegt ne Klage an Hals wegen Blenden und Abdrängen. Die Klage wurde jetzt in 2. Instanz abgewiesen. (Die anderen 3 Insassen bei der Frau haben die Version meines Bekannten bestätigt.)

Sind wirklich alles Gummiparagraphen. Da hast Du recht. Die Rechtssprechung taugt nichts.

MfG

am 4. März 2003 um 11:08

Moin,

@Tester 58:

das ist das Betriebsrisiko... genaugenommen machst du dch schon mitschuldig, wenn du dich ins Auto setzt und losfährst, also am verkehr teilnimmst - allerdings, wenn ich auf einer Landstrasse fahre und mein Gegenüber setzt seine karre in den Graben, werde ich den Teufel tun und eine Mitschuld anerkennen - Berufung heisst das Zauberwort... mit Rechtschutzversicherung kein problem... ;)

zum Parkdeck : soweit ich weiss, ist ein Parkplatz rechtsfreier Raum, es sei denn, es steht ein Hinweis irgendwo, dass die StVO gilt... Zeugen sind wohl keine da, die das Ganze gesehen haben... und wenn, hättest du wohl mindestens eine Mitschuld (siehe oben), vermutlich hätte man dir dann Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil du nicht gebremst hast, obwohl du eigentlich Vorfahrt hattest... usw. blablabla... Scheissparagraphen...

Gruss cocker

Cocker, genau das ist was ich meine - Betriebsrisiko.

Habe mal den Beitrag angehängt. Ist aus der Zeitschrift "Auto/Straßenverkehr" Heft 06/2001 S.51.

Es ist schon ganz schön krank, wenn man so was liest. Wenn ich mir nur diese beiden Fälle (den hier im Anhang und den von detti62) ansehe muß ich ja eigendlich zu dem Schluß kommen niemals anzuhalten. Wer weiß denn, was der andere dann sagt um mir einen Strick zu drehen - und das nur. um seine eigene Schuld zu mildern.

Allein der Gedanke, daß mir mal was passiert und mir keiner hilft, nur weil der andere denkt er könnte von mir in die Pfanne gehauen werden , ist beängstigend.

Ich hoffe, daß der Großteil der Verkehrsteilnehmer ehrlich und fair zu sich und anderen ist. Unsere Paragraphen tragen leider nicht dazu bei.

So, das soll von mir aber endlich reichen. Denn eigendlich ging es hier um das Thema von gp4_meister.

Gruß Harald

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