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Unfall wäre vermeidbar gewesen
Hallo,
ich habe derzeit folgendes Problem. Ich fahre in einer leichten Linkskurve mit dem Krad mit ca. 65 Kmh in eine Ortschaft ein. Ein Pkw nimmt mir als Linkabbieger die Vorfahrt. Ich Notbremsung um noch hinter dem abbiegenden Fahrzeug ohne Kollision vorbeizukommen. Das Hinterrad blockiert und das Heck bricht aus. Ich muß den Bremsvorgang am Hinterrad abbrechen. Das Motorrad stellt sich mit einem Highsider auf als der Hinterreifen wieder greift. Ohne Bremsen schaffe ichdas krad noch hinter dem Fahrzeug vorbeizudrücken, schaffe aber jetzt die Kurve nicht mehr. ich überfahre den Bordstein, der Reifen hat auf dem Rasen keinen Grip und ich stürze und rutsche gegen ein Hindernis. Festgestellte Bremsspur der Polizei ergab 58 kmh.
Der Rest des Weges erfolgte weitesgehen ungebremst wegen Kurvenaufstellmoment. Polizei nimmt den Unfall auf. Die Verursacherin sagte ich wäre zu schnell gewesen. Versicherung des Gegners fordert Akte an, macht Begehung mit einem Technischen Gutachter an der Unfallstelle (73 kMH ?) und er sagte der Unfall wäre räumlich vermeidbar gewesen. Jetzt verweigert die Versicherung jede Zahlung
somit auch Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall, Anschaffung Ersatzfahrzeug.
Ich habe keine Rechtsschutz und der Anwalt behauptet ich müßte ein Gegengutachten erstellen lassen wenn ich Klage. Wo finden dann
Aspekte wie Fahrt mit Notbremsung in einer Kurve, Stollenbereifung und niedrigere Bremsleistung einer Enduro.
Ich wollte jetzt schon wegen zu erwartender Teilschuld nur auf 50% klagen
Kann da jemand den Sachverhalt nachvollziehen und die Klagechancen abwägen.
Wenn alles total daneben geht hätte ich 2000€ Motorradschaden
500€ Gutachter, 400 € Anwalt. und 1700€ Prozesskosten und ca 1000€ für das Unfallrekonstruktionsgutachten. Bei dem eigentlichen Materialschaden und jetzt den anderen Kosten schlägt man sich doch vor die Stirn
danke schon mal für Antworten
Beste Antwort im Thema
Typischer Fall, Ausweichschaden ohne Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer.
Die nicht seltene Behauptung der Gegenseite ist, der Sturz wäre aus anderen Gründen erfolgt, muss von dem gestürzten Biker widerlegt werden. Zum nachteiligen Hintergrund gehört die offensichtliche unangepasste und festgestellte Geschwindigkeit des geschädigten Bikers. Der TE darf auch davon ausgehen, dass ihm vorgehalten wird, dass ein Ideal-Motorradfahrer stets mit einer entstehenden Gefahrensituation durch Linksabbieger gerechnet hätte. Die 58 kmh sind dann ein Hinweis dafür, dass der TE blind auf seine Vorfahrtgewährung vertraute. Ferner wird m. E. ein Gutachter anmerken, dass ein "Highsider" nur möglich ist, wenn "Gas" gegeben wird.
Ich will es kurz machen, wenn es keine Zeugen des TE gibt, Finger weg vom Rechtsweg und "friedlich mit der Gegenseite verhandeln".
Bekanntlich nützen einem Rechte nichts, wenn man sie gelten machen kann, da das Kostenrisiko hierfür nicht ausgelagert wurde.
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28 Antworten
Typischer Fall, Ausweichschaden ohne Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer.
Die nicht seltene Behauptung der Gegenseite ist, der Sturz wäre aus anderen Gründen erfolgt, muss von dem gestürzten Biker widerlegt werden. Zum nachteiligen Hintergrund gehört die offensichtliche unangepasste und festgestellte Geschwindigkeit des geschädigten Bikers. Der TE darf auch davon ausgehen, dass ihm vorgehalten wird, dass ein Ideal-Motorradfahrer stets mit einer entstehenden Gefahrensituation durch Linksabbieger gerechnet hätte. Die 58 kmh sind dann ein Hinweis dafür, dass der TE blind auf seine Vorfahrtgewährung vertraute. Ferner wird m. E. ein Gutachter anmerken, dass ein "Highsider" nur möglich ist, wenn "Gas" gegeben wird.
Ich will es kurz machen, wenn es keine Zeugen des TE gibt, Finger weg vom Rechtsweg und "friedlich mit der Gegenseite verhandeln".
Bekanntlich nützen einem Rechte nichts, wenn man sie gelten machen kann, da das Kostenrisiko hierfür nicht ausgelagert wurde.
in diesem fall, wuerde ich zu einem beratungsgespräch mit einem fachanwalt raten.
kostet nicht die welt und ist zusammen mit vlt ein paar meiungen hier sinnvoll.
dass die Polizei bei der Unfallaufnahme der Verursacherin auf ihren Hinweis ich wäre zu schnell gewesen sagte, aber sie habe die Vorfahrt missachtet spielt hier keine Rolle. Anscheinend steht das so gar nicht im Unfallbericht der Polizei?
ist das üblich, da die ja keine Schuldfestellung machen, oder ist das Schlamperei?
Zitat:
Original geschrieben von tuxwarp4
dass die Polizei bei der Unfallaufnahme der Verursacherin auf ihren Hinweis ich wäre zu schnell gewesen sagte, aber sie habe die Vorfahrt missachtet spielt hier keine Rolle. Anscheinend steht das so gar nicht im Unfallbericht der Polizei?
ist das üblich, da die ja keine Schuldfestellung machen, oder ist das Schlamperei?
Über die Schuldfrage befinden nun mal die Gerichte und nicht die Polizei.
niedrigere Bremsleistung einer Enduro ???
Gerade auf Grünstreifen hat man wenn dann überhaupt mit einer Enduro noch die Möglichkeit Grip zu haben.
Auch sonst habe ich mit einer Enduro noch nie einen merklich weiteren Bremsweg gehabt, wie mit einer Straßenmaschine.
Wenn dem tatsächlich so wäre, dass deine Enduro schlechter bremst als andere Motorräder kann man dir noch mehr Schuld zuteilen, denn dann hast du erst recht defensiver/langsamer zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von tuxwarp4
mit dem Krad mit ca. 65 Kmh in eine Ortschaft ein.
...ist doch zu schnell, oder?
Zugegeben, ich lasse mich auch immer "reinrollen".
Zitat:
Original geschrieben von Rumpelgnom
Zitat:
Original geschrieben von tuxwarp4
mit dem Krad mit ca. 65 Kmh in eine Ortschaft ein.
...ist doch zu schnell, oder?
Zugegeben, ich lasse mich auch immer "reinrollen".
Das zu schnell bestreitet ich ja auch niemand. Es geht um die Verhältnismäßigkeit und die komplette Zahlungsverweigerung.
Hätte ich die Karre ohne einen Unfallgegner ins Gemüse gefahren,
hätte ich wohl kaum einen Anwalt oder Gutachter beauftragt.
Das wäre nach jetzigem Stand billiger gewesen und mit weniger Stress
verbunden.
....will der gegnerische Versicherer denn gar nichts regulieren oder nur eine Teilschuld Deinerseits abziehen (die aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit berechtigt wäre)?
Was sagt denn Dein RA dazu? Die Vorfahrtsmissachtung der Unfallgegnerin kann man ja jetzt nicht einfach wegdiskutieren und dass Du mehr aufpassen musst, als ein PKW ist zwar prinzipiell ratsam, aber die Betriebsgefahr eines PKW ist sicher höher, als die einer Enduro....
So sieht es aus: --Wir können keine Zahlung leisten--
Der Unfall wäre lt. Gutachter räumlich vermeidbar gewesen.
Der RA mein nur das wird ein reiner Gutachterkrieg
....kann mal jemand sagen, was "räumlich vermeidbar" heisst....
Ansonsten kann das Klagerisiko sicher am besten Dein RA beurteilen... Auch hier wäre wieder mal interessant, welcher Versicherer dahinter steht (nur für meine persönliche Meinungsbildung)....
Zitat:
Räumliche Vermeidbarkeit
Den Abstand, den ein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Gefahreneintritts vom Kollisionsort hat, bezeichnet man als Abwehrstrecke. Ist die Abwehrstrecke größer als der Anhalteweg aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, so ist der Unfall räumlich vermeidbar; das Fahrzeug hätte vor dem Kollisionsort zum Stillstand gebracht werden können.
Die Abwehrstrecke setzt sich aus der während der Reaktionszeit durchfahrenen Strecke und dem Bremsweg vor der Kollision zusammen. Ist bereits der Bremsweg vor der Kollision größer als der Anhalteweg aus zulässiger Höchstgeschwindigkeit, so ist der Unfall in jedem Fall räumlich vermeidbar.
Es ist m. E. ohne allgemeines Interesse, welcher Versicherer sich in diesem Fall dieser juristischen Bewertung angeschlossen hat.
Ich kann da keine allg. gültige brauchbare Erkenntnis/Verwertung, gar für die Zukunft, erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von tuxwarp4
Zitat:
Original geschrieben von Rumpelgnom
...ist doch zu schnell, oder?
Zugegeben, ich lasse mich auch immer "reinrollen".
Das zu schnell bestreitet ich ja auch niemand. Es geht um die Verhältnismäßigkeit und die komplette Zahlungsverweigerung.
Hätte ich die Karre ohne einen Unfallgegner ins Gemüse gefahren,
hätte ich wohl kaum einen Anwalt oder Gutachter beauftragt.
Das wäre nach jetzigem Stand billiger gewesen und mit weniger Stress
verbunden.
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Zitat:
Räumliche Vermeidbarkeit
Den Abstand, den ein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Gefahreneintritts vom Kollisionsort hat, bezeichnet man als Abwehrstrecke. Ist die Abwehrstrecke größer als der Anhalteweg aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, so ist der Unfall räumlich vermeidbar; das Fahrzeug hätte vor dem Kollisionsort zum Stillstand gebracht werden können.
Die Abwehrstrecke setzt sich aus der während der Reaktionszeit durchfahrenen Strecke und dem Bremsweg vor der Kollision zusammen. Ist bereits der Bremsweg vor der Kollision größer als der Anhalteweg aus zulässiger Höchstgeschwindigkeit, so ist der Unfall in jedem Fall räumlich vermeidbar.
...ok, ich habs zwar gefühlte achtzehnmal lesen müssen, bis ichs kapiert habe, aber jetzt glaub ich doch gecheckt...
Die Frage ist also, ob es der TE geschafft hätte, rechtzeitig vor der Unfallgegnerin zum Stehen zu kommen... Und wenn das nicht der Fall ist, bleibt die Vorfahrtsmissachtung ohne Folgen?
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Es ist m. E. ohne allgemeines Interesse, welcher Versicherer sich in diesem Fall dieser juristischen Bewertung angeschlossen hat.
Ich kann da keine allg. gültige brauchbare Erkenntnis/Verwertung, gar für die Zukunft, erkennen.
...wie gesagt, persönliches Interesse.... Ich arbeite halt lieber mit Versicherern, bei denen ich ein gutes Gefühl habe und wenn z.B. jedes dritte Urteil im Versicherungsbereich von einem coburger Gericht gefällt wird, dann hat das Einfluss auf mein persönliches Empfinden... Ich hatte aber nicht vor eine Statistik zu veröffentlichen....
Die Frage ist also, ob es der TE geschafft hätte, rechtzeitig vor der Unfallgegnerin zum Stehen zu kommen... Und wenn das nicht der Fall ist, bleibt die Vorfahrtsmissachtung ohne Folgen?
Zur Ergänzung: Bremsung eingeleitet, dann wegen blockierendem Hinterrad und ausbrechender Maschine Bremsung unterbrochen.
Maschine mehr schlecht als recht gerade noch so hinter dem UG
"vorbeigetorkelt" und dann über Bordstein ins Grüne
Niemals hätte ich vor dem Auto anhalten können!