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Unfall-wer bekommt das Geld?

Themenstarteram 10. März 2011 um 7:23

Hallo, ich hatte Ende November einen Unfall, mir ist rückwärts einer reingefahren. Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, jetzt hat sich die Versicherung gemeldet und möchte das Geld ausbezahlen ca 1500Euro. Reparieren lassen wollen wir es nicht, da es sowieso im Sommer keinen TÜV mehr bekommt.

So und nun zu meinem Anliegen, mein Vater sagt jetzt, da das Auto auf ihn zugelassen ist,sei das sein Geld. Aber der Unfall ist passiert, als ich von der Arbeit nachhause gefahren bin. Kann mich leider auch nicht mit ihm einigen 50% er, 50% ich,oder irgendwie anders, er will alles behalten.

Wem steht das Geld jetzt zu?

Beste Antwort im Thema

moin,

nimm es mir nicht übel, aber das ist eher ein Fall für ein Familienforum :mad:

Dass bei Geld die Freundschaft aufhört, ist ja nichts Neues, aber unter Vater und Sohn verdammt traurig !

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am 10. März 2011 um 7:29

demjenigen, der den schaden hat.

wessen eigentum wurde denn beschädigt? deines vaters, oder?

willst du geld, weil der unfall passierte, waehrend du grade mit dem fahrzeug unterwegs warst? nicht dein ernst, oder?

Themenstarteram 10. März 2011 um 7:35

Das Auto habe ich komplett bezahlt, inkl. Steuern + Versicherung. Es war nur auf meinen Dad zugelassen, da es mein erstes Auto war und ich mich mit dem ganzen noch nicht wirklich auskannte.

Wenn das dein Auto ist, aber lediglich auf deinen Dad zugelassen ist, würde ich aus moralischer Sicht schon sagen, dass du das Geld bekommst. Wie das rechtlich aussieht, weiß ich aber leider nicht.

Aber hey, es ist dein Dad. Da sollte doch eine Einigung möglich sein, oder seid ihr zerstritten?

Themenstarteram 10. März 2011 um 7:50

Ich kann mich leider nicht mit ihm einigen, obwohl wir uns immer gut verstanden haben, ich wohn auch noch zuhause, naja echt schade, was passieren kann, wenns um Geld geht. Wären es 100 oder 200 Euro würde ich auch gar nichts sagen, aber wer hätte nicht gerne schnell mal 1500Euro. Na dann werde ich mich mal erkundigen, wie das rechtlich aussieht.

Schon traurig, wie es in manchen Familien zugeht...

am 10. März 2011 um 8:11

Wo gibts denn sowas?

Natürlich bekommst Du das Geld, da es ist Dein Auto ist und somit Dein Eigentum beschädigt wurde. Völlig unabhängig davon, auf wen das Auto zugelassen ist und wer es gefahren hat.

Amen

Wer steht im FZ Brief wenn dein DAD drinsteht steht ihm rein rechtlich das Geld zu!

aber ich finde es eine zimliche sauerrei wen das Auto von deinem Geld gekauft hast und du die Versicherung+steuer bezahlt hast dan sollte dein Dad dir das Geld überlassen!

hat dein Dad das Auto bezahlt soltest du ihm auch das Geld überlassen fileicht gibt er dir ja das Geld für die Steuer und Versicherrung dan kommt ihr ja beide gut davon!

moin,

nimm es mir nicht übel, aber das ist eher ein Fall für ein Familienforum :mad:

Dass bei Geld die Freundschaft aufhört, ist ja nichts Neues, aber unter Vater und Sohn verdammt traurig !

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

moin,

nimm es mir nicht übel, aber das ist eher ein Fall für ein Familienforum :mad:

Dass bei Geld die Freundschaft aufhört, ist ja nichts Neues, aber unter Vater und Sohn verdammt traurig !

Man sollte nicht zu schnell über Familienverhältnisse urteilen. Meistes hängen noch zig Vorgeschichten damit zusammen, die hier wir nicht kennen.

am 10. März 2011 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von Carbon30

Wer steht im FZ Brief wenn dein DAD drinsteht steht ihm rein rechtlich das Geld zu!

Der Brief/die Zulassungsbescheinigung hat nichts damit zu tun.

So ist es.

 

Ansprüche aus dem Unfall hat nur der Eigentümer der Sache.

 

Das muss nicht derjenige sein, der im Brief eingetragen ist.

Allerdings muss der Eigentümer auch nachweisen können, dass er Eigentümer ist und das wird dadurch, dass ein anderer im Brief steht, nicht unbedingt leichter... (Kaufvertrag, Zeugen, Belege).

 

 

Hier ein Beispiel für Eigentümer und Halter:

 

Man nehme einen x beliebigen Gebrauchtwagenhändler. Dieser erwirbt von einem x beliebigen Menschen völlig legal ein Fahrzeug. Das Fahrzeug wird von dem Gebrauchtwagenhändler

 

  • eine Durchsicht gemacht
  • aufbereitet und nötige Reparaturen durchgeführt
  • ausgestellt

 

nach eine geraumen Zeit kommt ein x beliebiger Interessent für dieses Fahrzeug und möchte eine Probefahrt machen und auf dieser Probefahrt wir Dieser unschuldig in einen Unfall verwickelt.

 

In dem Fahrzeugpapieren steht als letzter Halter der Vorbesitzer. Bekommt der nun, trotz ordentlichem Verkauf, auch noch den Schaden ersetzt...

 

Es ist immer der Eigentümer der einen Kaufvertrag und Rechnung- /Zahlungsbelgt mit seinem Namen vorweisen kann. Wurde das Fahrzeug über eine Bank finanziert, ist diese NICHT Eigentümer sondern es wurde nur eine Sicherungsübereignung vorgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

moin,

nimm es mir nicht übel, aber das ist eher ein Fall für ein Familienforum :mad:

Dass bei Geld die Freundschaft aufhört, ist ja nichts Neues, aber unter Vater und Sohn verdammt traurig !

Man sollte nicht zu schnell über Familienverhältnisse urteilen. Meistes hängen noch zig Vorgeschichten damit zusammen, die hier wir nicht kennen.

Diese wurden uns auch nicht genannt und somit kann er/wir nur darüber urteilen (nicht richten) was er von sich gibt oder :confused:

Auch ich bin der Meinung wie frankman01...

am 11. März 2011 um 6:32

Das ist keine Frage für ein Familienforum "Mein Papa ist böse zu mir...." sondern eine ganz einfache eigentumsrechtliche Frage. Den bitteren Beigeschmack können wir getrost hinten an stellen. Und bkj5 hat ganz recht: Wir haben alle keinen Einblick in die Ursachen dieses Streits (ob z.B. der Sohn dem Papa schon länger Geld schuldet o.ä) - geht auch niemand etwas an.

Und Hafi hat es völlig richtig beantwortet. Der Sohn muss den Nachweis des Eigentums führen und glaubhaft machen können (wenn er das z. B. über eine Rechnung kann, steht ihm das Geld zu), sonst geht es nach dem Anschein und das ist die im KFZ-Brief eingetragene Person.

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