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Unfall - Wertminderung beantragen ja oder nein?

Themenstarteram 26. September 2012 um 8:48

Hallo zusammen,

am WE ist jemand meiner Freundin beim ausparken volle Lotte in das Heck gefahren.

Es wurde polizeilich aufgenommen und festgestellt, dass die Unfallgegnerin Schuld hat.

Gestern waren wir in der Vertragswerkstatt und es wurde ein Kostenvoranschlag von ca. 2.000 Euro erstellt. Stossstange austausche, lackieren, etc.

Nun meine Frage. Durch den Ausstausch von Neuteilen muss man den Wagen nun als Unfallwagen deklarieren. Und damit entsteht eine merkantile Wertminderung.

Wie errechne ich die jetzt? Ich gehe nicht davon aus, dass bei der Summe ein Gutachter kommt.

Das Auto (Peugeot 307) ist jetzt 5 Jahre alt, Top-Zustand und hat weniger wie 50TEUR km gelaufen.

Aus meiner Sicht entsteht da schon eine Minderung.

Im Netz liest man aber sehr unterschiedliche Meinungen hierzu.

Wie also jetzt am besten weiter vorgehen?

Gruß und Dank

PK

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Eine Wertminderung kann auch bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug, oder von mir aus auch noch älter, eintreten, auch bei kleinen Schäden.

Bei bestimmten höherwertigen und seltenen Fahrzeugen wird dies sicherlich zutreffend sein. Beim 15 Jahre alten 08/15-Wagen, der wohl eher wahrscheinlich ist, hat man eher das latente Problem des wirtschaftlichen Totalschadens und dann ist es mit Wertminderung sowieso gegessen. Hinzu kommt der Schaden für noch am Unfallfahrzeug vorgenommene Instandhaltungsarbeiten, weil man das Fahrzeug noch ein paar Jahre fahren wollte. Diese Arbeiten ersetzt einen auch niemand und ein Vergleichsfahrzeug, bei dem erst kräftig investiert wurde, gibt es erst recht nie.

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Hier im Forum gibt es unterschiedliche Ansicht was dem Austausch der Stoßstange angeht.

An einer neuen Stoßstange wird man im Nachhinein nicht unbedingt einen Unfall sehen können. Eine Stoßstange könnte auch wegen altersschwache ausgetauscht werden und dann wäre es auch kein Unfallwagen.

Wenn es dir um die Versicherung geht, dann lass einfach ein Unfallgutachten erstellen.

Zitat:

Durch den Ausstausch von Neuteilen muss man den Wagen nun als Unfallwagen deklarieren

Das ist nicht zwingend so zu sehen. Wenn nur nichttragende Teile (und das sind angeschraubte Stoßfänger und Karosserieteile in der Regel) ausgetauscht werden ist der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.

Letztlich wird das nur ein Gutachter verbindlich beantworten können.

LG

Christian

am 26. September 2012 um 9:14

Hallo Pk,

selbst wenn Du eine Werminderung errechnen könntest, würde es Dir nichts nützen.

Die einzig sinnvolle Möglichkeit ist es, selbst einen unahängigen Gutachter ein Gutachten erstellen zu lassen. Ob hier eine Wertminderung gegeben ist, wird das Gutachten zeigen.

Auf gar keinen Fall solltest Du einen Gutachter der Versicherung ans Fahrzeug lassen oder selbst einen von einer versicherungsabhängigen Organisation, wie z.B. Dekra beauftragen.

Den GA muss übrigens der Unfallverursacher zahlen.

Gruß Manu

Themenstarteram 26. September 2012 um 9:34

Das geht aber schnell hier....vielen Dank.

Tja so viel Infos wie man im Netz bekommt, leider sind halt auch viel Unwahrheiten und Halbwissen dabei. Es ist schwer das richtige rauszuselektieren.

Ich hatte gelesen, dass bei einem Schaden >700 Euro es sich auf jeden Fall um einen Unfallwagen handelt.

Und hier bei "Autobild" und auch anderen Seiten steht

Zitat:

4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Kann man auf einen Gutachter bestehen?

Wenn ich einen bestelle und der stellt keine Minderung fest, dann dürfen wir den bezahlen oder?

Erstmal ist das mit den 700 Euro genau wie du bereits sagst eine Aussage eines Halbwissendem, denn ein Unfallwagen wird auf Grund des Schadens als Unfallwagen eingestuft und nicht weil die Kosmetik einen bestimmten Betrag übersteigt. Ich kann mir auch alle Schrauben vergolden lassen und somit viel Geld rein stecken.

Ein Gutachten muss immer der Unfallbeteiligter bezahlen oder deren Versicherung und hier wird der gesamt Schaden ermittelt, wo die Minderung erstmals keine Rolle spielt, diese wird ggf. mit einbezogen.

Ja du kannst auf einen eigenen Gutachter bestehen.

am 26. September 2012 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von Panzzerknakker

 

Kann man auf einen Gutachter bestehen?

Wenn ich einen bestelle und der stellt keine Minderung fest, dann dürfen wir den bezahlen oder?

Ja. es ist Dein Recht einen eigenen Gutachter mit der genauen Schadenfeststellung zu beauftragen. Auch wenn keine Wertminderung festgestellt wird, müsst Ihr ihn nicht selbst zahlen.

Gruß Manu

Zitat:

Kann man auf einen Gutachter bestehen?

 

Wenn ich einen bestelle und der stellt keine Minderung fest, dann dürfen wir den bezahlen oder?

Da es sich um keinen offensichtlichen Bagatellschden handelt, hast Du das Recht Dein Fahrzueg von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind vom Verursacher bzw. seiner Versicherung zu zahlen. Das ganze unabhängig davon ob eine merkant. Wertminderung vorhanden ist oder nicht.

Hi,

mit ist mal einer in mein geparktes Mercedes Sportcoupe gefahren. Dabei hat die gesammte Vorderachse verbogen.

Schaden waren so um die 8000€,das Fahrzeug war damals keine 3 Jahre alt und und hatte 30tkm.

Wertminderung 500€ :eek:

Die kiste dann hinterher mit so einem massiven Vorschaden zu verkaufen war richtig problematisch,er ging dann in den export nach Griechenland.

Was will ich damit sagen,du wirst wenn überhaupt nur ein taschengeld als Wertminderung bekommen.

Allerdings bin ich auch der Meinung das dein Wagen nach der Reparatur kein Unfallwagen ist,allerdings sollte der Stoßstangentausch bei einem verkauf erwähnt werden.

 

Gruß tobias

Zitat:

Schaden waren so um die 8000€,das Fahrzeug war damals keine 3 Jahre alt und und hatte 30tkm.

Wertminderung 500€

Wenn das der erste Unfallschaden an diesem Auto war, das Auto in einem sehr guten Zustand und keine wesentlichen Altschäden vorhanden waren dann hätte ich eine deutlich höhere Wertminderung ins Gutachten geschrieben.

Hi,

wäre ich mal bei dir gewesen :rolleyes: ich hatte mich da auf den Werksservice von MB direkt in Stuttgart verlassen das die einen anständigen Gutachter haben.

hab ihn damals sogar angerufen aber er hat nur gemeint mehr zahlen die versicherungen net mehr egal was er da rein schreibt.

Hab dann aber damals beim Nutzungsausfall ein paar € gut machen können und habs dann dabei gut sein lassen.

Ärgerlich wurde es halt erst dann wieder beim verkauf,trotz dokumentation das der Schaden zu 100% und Spurlos behoben wurde.

Gruß tobias

Moin,

 

die Höhe der Wertminderung richtet sich nach der Höhe des Schadens und nach dem Alter des KFZ.

 

Wenn ein Stoßfänger bei einen 10 Jahre alten KFZ getauscht (Neu) wird, stellt das keine Wertminderung sondern ein Wertverbesserung dar.

 

Die Wertminderung legt der GA fest. Bei 700,- dürfte es keine Wertminderung geben, da ja nur der Stoßfänger getauscht / wiederhergestellt wird, wie er vorher gewesen ist.

 

Und wenn mir Jemand sagt, dass der Stoßfänger getauscht wurde, dann kaufe ich das Auto trotzdem, sofern kein anderer Schaden vorhanden ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

die Höhe der Wertminderung richtet sich nach der Höhe des Schadens und nach dem Alter des KFZ.

Wenn ein Stoßfänger bei einen 10 Jahre alten KFZ getauscht (Neu) wird, stellt das keine Wertminderung sondern ein Wertverbesserung dar.

Die Wertminderung legt der GA fest. Bei 700,- dürfte es keine Wertminderung geben, da ja nur der Stoßfänger getauscht / wiederhergestellt wird, wie er vorher gewesen ist.

Und wenn mir Jemand sagt, dass der Stoßfänger getauscht wurde, dann kaufe ich das Auto trotzdem, sofern kein anderer Schaden vorhanden ist.

Hör bitte auf hier immer und immer wieder Müll zu erzählen!

Eine Wertminderung kann auch bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug, oder von mir aus auch noch älter, eintreten, auch bei kleinen Schäden.

am 26. September 2012 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

 

Hör bitte auf hier immer und immer wieder Müll zu erzählen!

Das wird er leider nicht tun, er möchte, daß auch der Letzte von seiner grenzenlosen Unkenntnis erfährt.

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Eine Wertminderung kann auch bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug, oder von mir aus auch noch älter, eintreten, auch bei kleinen Schäden.

na da bin ich aber mal gespannt..

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