1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. Unfall, wie schätzt Ihr die Sache ein?

Unfall, wie schätzt Ihr die Sache ein?

BMW 3er E46
Themenstarteram 16. Mai 2006 um 11:38

Hallo,

keine Angst meine nicht mich, sondern meine Oma hat den Unfall gebaut.

Das Ganze an sich ist schnell erzählt:

Sie fuhr mit Ihren Nissan Micra auf eine T-Kreuzung zu (kam vom Fuß des "Ts") und wollte nach links abbiegen. Sie musste stehenbleiben weil von rechts ein Auto in Ihre Straße abbiegen wollte.

Leider hat sie sich etwas zu weit links eingeordnet und der Abbiegende hat den Nissan vorne links gestreift. Normal würde ich sagen, daß meine Oma Schuld hat, weil sie ezu weit links gestanden hatte aber sie stand da schon deutlich bevor der andere abbog ergo hätte er keine Probs gehabt sauber drum rum zu fahren.

Der "Unfallgegner" wollte meiner Oma schon die gesamte Schuld aufhalsen darauf hat sie sich nicht eingelassen und die Polizei gerufen eben weil sie ja bereits vollkommen stand.

Wie würdet Ihr die Situation einschätzen? Schuldlos kommt sie nicht raus (weiß sie ja selber) aber meint ihr, daß der andere völlig schuldlos davonkommt?

Ich weiß, ist hier kein Rechtsforum , deshalb bitte ich nur um ein paar Meinungen. Wie es ausgeht werden wir demnächst eh erfahren.

Danke ;)

MfG Y

Ähnliche Themen
20 Antworten

Wenn nachweisbar ist, dass deine Oma schon gestanden hat, dann hat sie ja nicht so viel falsch gemacht. Höchstens nen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Das sollte sie allerdings auch beweisen können. (Zeugen)

 

In dem Fall wäre es ja fast so, als wenn der andere in ein parkendes Auto gefahren ist. Somit würde sie mE nach keine Schuld treffen.

 

Problematisch wird aber sein, dass nachzuweisen. Es sei denn der andere sagt, sie stand zwar, aber doch viel zu weit auf meiner seite. Dann hätte der sich nen ziemlichen Bock geschossen.

Was ist sie bei der polizeilichen Unfallaufnahme denn geworden. 01 oder 02?

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 11:51

Unfallaufnahmen hab ich noch nicht gesehen. Das mit dem Beweisen ist sicher blöd weil die anderen zu zweit waren, von meiner Oma kam zwar ein Bekannter dazu, der auch gleich Fotos gemacht hat aber wie ich es verstanden habe, könnte es schon sein, daß der andere Fahrer genau den von Dir beschriebenen Fehler gemacht hat. Naja, warten wir es mal ab.

MfG Y

Wenn das so wäre, dann hätte er in jedem Fall den schwarzen Peter. Wäre immerhin ehrlich von ihm wenns denn auch so war.

Denn da kann deine Oma ja dann direkt wirklich nichts für, dass er keine Augen im Kopp hat. Dann muss er halt mal auf seine Vorfahrt verzichten und die Engstelle auflösen lassen

Hat der Gegner vielleicht die Kurve geschnitten und dabei seine eigene Fahrzeuggroesse ueberschaetzt? Wie schaut es mit Fahrbahnmarkierungen aus?

Ich weiss auch nicht, ob beim Linksabiegen Rechtsfahrgebot gilt. In der DDR gab es sogar die Pflicht sich nach links abzusetzen, damit man vom Nachfolgeverkehr auch wahrgenommen wird. Ich finde das Linksabsetzen eigentlich ziemlich sinnvoll.

Ich denke mal, wenn Deine Oma ueber die Mitte hinaus war, dann laeuft es auf Teilschuld. Es sei denn der Gegner sagt, sie waere angefahren. Aber das waere unwahrscheinlich wenn die Streifspuren beim Gegner ab Fahrzeug mitte erst losgehen, also typisch fuer ein Schneiden der Kurve.

Gruss

Joe

Es ist überhaupt kein Problem nachzuweisen, ob deine Oma gestanden hat oder nicht. Kommt ganz auf die Kratzer an. Wenn sie beim Unfallgegner in einer geraden Linie verlaufen, beim Auto deiner Oma aber nur an einer Stelle sind (keine vertikalen Kratzer), dann muss sie gestanden haben. Und dann hat der andere Autofahrer definitiv was falsch gemacht, denn er hätte bemerken müssen, dass es nicht passt. Einfach weiterfahren und danach sagen, der andere Wagen hat falsch gestanden, ist nicht. Er hätte ja nochmal korrigieren können. Wenn deine Oma gestanden hat, bekommt sie wenn dann den geringeren Teil der Schuld.

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Es ist überhaupt kein Problem nachzuweisen, ob deine Oma gestanden hat oder nicht. Kommt ganz auf die Kratzer an. Wenn sie beim Unfallgegner in einer geraden Linie verlaufen, beim Auto deiner Oma aber nur an einer Stelle sind (keine vertikalen Kratzer), dann muss sie gestanden haben. Und dann hat der andere Autofahrer definitiv was falsch gemacht, denn er hätte bemerken müssen, dass es nicht passt. Einfach weiterfahren und danach sagen, der andere Wagen hat falsch gestanden, ist nicht. Er hätte ja nochmal korrigieren können. Wenn deine Oma gestanden hat, bekommt sie wenn dann den geringeren Teil der Schuld.

Hab mir grad mal das Auto meiner Oma angeschaut und konnta auch mit ihr selber sprechen (meine Mutter hat mir eben alles erzählt).

Also der andere Fahrer bestreitet, daß sie stand (hab ich wohl was falsch interpretiert)

Am Auto ist unterhalb des linken Scheinwerfers eine Delle und lt meiner Oma hat der andere eine Delle vor dem hinteren linken Rad und das ist die Sache die mich wundert, da der Schaden im hinteren Bereich des Autos ist hätte meine Oma ja losfahren müssen während er noch mitten im Abbiegevorgang war was ich jetzt einfach mal ausschließe. Außerdem ist die Stelle recht unübersichtlich und meine Oma eine vorsichtige Autofahrerin (mit 73 ist man ja auch nicht mehr die Jüngste). Also schließe ich daraus, daß er ziemlich die Kurve geschnitten hat.

Heute Abend will die Polizei noch wegen den Bildern anrufen und der Bekannte der ebenfalls welche geschossen hat seine bei uns vorbeibringen. Dann kann man noch genaueres sagen. Außerdem ruft heute evtl. noch die Polizei an. Halte Euch auf dem Laufenden ;)

MfG Y

am 16. Mai 2006 um 14:40

Wenn der gegnerische Schaden nennenswert ist UND sie ganz ehrlich gestanden hat, muss da ein Anwalt ran.

Das muss dann nämlich von mindestens 2 Gutachtern geprüft werden, und das kostet.

WENN sie gestanden hat (egal wo auf der Straße!!), trägt der Gegner zumindest den größten Teil der Schuld, vermutlich 100%. Ein stehendes Hindernis jeglicher Art kann man ja nicht einfach rammen.

So wie du es beschreibst, kann es durch Losfahren deiner Oma ODER durch sehr großen Lenkeinschlag des Gegners beim Linksabbiegen passiert sein. Ein Sachverständiger kriegt das anhand der Spuren heraus!

Viele Grüße, auch an Omma! :)

Timo

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Wenn der gegnerische Schaden nennenswert ist UND sie ganz ehrlich gestanden hat, muss da ein Anwalt ran.

Das muss dann nämlich von mindestens 2 Gutachtern geprüft werden, und das kostet.

WENN sie gestanden hat (egal wo auf der Straße!!), trägt der Gegner zumindest den größten Teil der Schuld, vermutlich 100%. Ein stehendes Hindernis jeglicher Art kann man ja nicht einfach rammen.

So wie du es beschreibst, kann es durch Losfahren deiner Oma ODER durch sehr großen Lenkeinschlag des Gegners beim Linksabbiegen passiert sein. Ein Sachverständiger kriegt das anhand der Spuren heraus!

Viele Grüße, auch an Omma! :)

Timo

Hallo Timo,

ja danke, die Grüße richte ich an sie aus ;)

Du musst wissen, daß sie in den 15 Jahren keine 35tkm gefahren ist und auch nicht die sicherste Autofahrerin ist. Deshalb fährt sie immer nur zum Friedhof oder zum Tante Emma-Laden ins Nachbardorf zum Einkaufen. In die Stadt (Lauf an der Pegnitz mit 20000 Einwohnern) fährt sie wenn überhaupt nur bis zum Großparkplatz am Rand und läuft dann rein. Von daher weiß ich es zu 100% daß sie nur losfährt wenn auch kein Auto in der Nähe ist und wenn sie behauptet, daß sie Stand dann lege ich dafür meine Hand ins Feuer.

Der Schaden ist anscheinend nicht sonderlich hoch. Beim Nissan lassen wir wahrscheinlich nix reparieren oder nur notdürftig und der andere muss auch eine rechte Rostlaube haben. Aber lass die Karre noch 1000Euro Wert haben, dann rentiert es sich schon mal nachzuforschen. Keiner von uns in der Familie hätte ein Problem damit einen Fehler einzugestehen aber keiner würde auch den Fehler eines anderen, Fremden "übernehmen" wenn man selber keine bzw. nich die volle Schuld hat. Außerdem muss sich der Unfallgegner auch recht arrogant aufgeführt haben.

Bin mal gespannt was rauskommt. Und wenn meine Oma volle Schuld hat...ja mein Gott dann geht die Welt auch net unter :p es gibt Schlimmeres.

Wollte nur mal wissen, wie Ihr es seht ;)

MfG Y

am 16. Mai 2006 um 15:48

ich drück deiner oma auch die daumen ;)

habt ihr denn einen rechtschutz ? das macht die ganze sache wesentlich einfacher und auch zu keinem finanziellen "risiko" ...

 

das der schaden von dem typ aber hinten am auto ist find ich auch komisch irgendwie ... aber naja du wirst uns ja auf dem laufenden halten ;)

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von custom-eta

ich drück deiner oma auch die daumen ;)

habt ihr denn einen rechtschutz ? das macht die ganze sache wesentlich einfacher und auch zu keinem finanziellen "risiko" ...

 

das der schaden von dem typ aber hinten am auto ist find ich auch komisch irgendwie ... aber naja du wirst uns ja auf dem laufenden halten ;)

Glaub nicht, daß meine Grandma ne Rechtsschutz hat. Meine Eltern haben eine und die deckt mich ab, weiß nicht wie weit die Leistungen da gehen.

MfG Y

am 16. Mai 2006 um 15:58

Hi,

die Frage nach der Schuld wird im vorliegenden Fall nicht einfach sein...

Es steht v.a. auch die Frage im Raum, ob sich ein großartiger Rechtsstreit tatsächlich lohnt...

Einfach einen Anwalt und evtl. noch einen Gutachter zu nehmen ohne eine Rechtsschutz ist dahingehend kritisch, dass sie dafür sicher nicht alle Kosten ersetzt bekommt und somit auch auf eignen Kosten sitzen bleiben kann.

Grundsätzlich:

Gegen stehende Autos fahren bedingt heutzutage nahezu immer ne Teilschuld.

Von daher:

Auf die "Schutzfunktion" der eigenen Haftpflicht bauen --> die ist auch dazu da, unberechtigte andere Ansprüche abzuwehren - die Rechtsschutz greift hier nur als zweite Instanz und dann auch zur Durchsetzung der eignenen Ansprüche.

Meldet eurer Versicherung das ganze mit all euren Vorbehalten, allen möglichen Fotos und Aussagen und weist daraufhin, dass ihr hier eine Streitfrage vermutet.

Insofern - die günstigste Variante ist zunächst, die eigene Haftpflicht zu nutzen und dort abzuwarten.

Bei genauerer Prüfung der Rechtsschutzverhältnisse kann man auch dort schon anfragen und evtl. melden. Sollte keine vorhanden sein, muss ich ehrlich sagen: Bei ner derartigen Schadenhöhe würd ich nicht in alle Instanzen gehen. (ist aber ne persönliche Meinung)

Grüße

Schreddi

PS: Anfragen, wie weit deine Oma zurückgestuft wird bei einem Schaden --> wenn kein großartige Rückstufung erfolgt, ist ohnehin zu ergründen ob es sich lohnt, das mit ner Rechtsschutz bei evtl. vorhandener Selbstbeteiluigung überhaupt abzuwehren...

am 16. Mai 2006 um 15:59

Zitat:

da der Schaden im hinteren Bereich des Autos ist hätte meine Oma ja losfahren müssen während er noch mitten im Abbiegevorgang war

Nö. Kann man daraus mE nicht schließen. Kann auch beim Abbiegen weiter eingelenkt haben.

am 16. Mai 2006 um 19:14

Der geschilderte Sachverhalt ist der typische Fall für eine strittige Haftung, erst recht, wenn der Verursacher (egal ob Oma oder Abbieger) seine Schuld nicht einsehen will. Diese Uneinsichtigkeit kann Absicht sein, um wider besseres Wissen Schadenersatz zu "erschleichen" oder auch unabsichtlich sein, weil man selbst davon überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben.

Letztendlich wird es stark davon abhängen, was beweisbar ist. Möglicherweise KANN ein Sachverständiger anhand der Schäden an beiden Fahrzeugen feststellen, ob Oma tatsächlich stand oder in Vorwärtsbewegung war (dies ist aber nicht zwingend auf jeden Fall feststellbar):

stand sie: überwiegende bis volle Haftung beim Unfallgegner.

war sie bzw. ihr Auto in Vorwärtsbewegung: wahrscheinlich volle, zumindest aber überwiegende Haftung bei Oma.

ist es nicht mehr klärbar, wäre es ohne Zeugen (Beifahrer) typisch für 50:50. Mit Zeugen wird natürlich dessen Aussage die Haftung stark in eine Richtung "verschieben".

am 16. Mai 2006 um 19:45

Ach so, hab ganz vergessen was zur weiteren Vorgehensweise zu sagen:

1. der eigenen Versicherung den Schaden melden und mitteilen, daß man sich nicht schuld fühlt, daß aber wohl Ansprüche vom Gegner kommen.

2. bei der gegnerischen Versicherung selbst Schadenersatzansprüche stellen und fragen, ob man einen KVA einholen soll oder ob die einen Guatchter schicken. Selbst einen Gutachter zu beauftragen ist aufgrund der unklaren Haftung nicht empfehlenswert, außerdem scheint der Schaden eher gering zu sein? (Bagatellschadengrenze).

Die Rechtsschutz (falls vorhanden) oder einen Anwalt braucht man nur zu bemühen, wenn man selbst Ansprüche bei der gegn. Vers. durchsetzen will, aber sich selbst das ganze nciht zutraut oder nicht die Zeit dazu hat oder einfach nicht selbst tätig werden will oder wenn man sich gegen strafrechtliche Sanktionen (Bußgeld) zur Wehr setzen will. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Unfallgegners ist ausschließlich Aufgabe der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Vorsorglich noch den Schaden am eigenen Fahrzeug fotografisch dokumentieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen