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Unfallabwicklung bei Oldtimern???

Hallo Gemeinde...
Mich interessiert die Frage, wie bei Oldtimern im Schadensfall, die Unfallabwicklung von statten geht??
Wird wie bei jedem ordinären KFZ nur der Zeitwert bzw Wiederbeschaffungswert gezahlt oder ist die Versicherung verpflichtet die Reperaturkosten zu zahlen....
Ein Oldtimer sollte meiner Meinung nach eine Sonderstellung einnehem da er ja auch bei der H-Zulassung seine "Erhaltenswürdigkeit" unter Beweis stellen muss....
(Vorrausgesetzt ist natürlich, daß der Oldtimerfahrer nicht der Unfallverursacher gewesen ist)
Gruß
Patronn-citron

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10 Antworten

Meines Wissens ist dies jeweils eine Einzelfallentscheidung, wobei ein Gutachter entscheidet, ob es sich um eine leicht wiederbeschaffbare Rostlaube (= Totalschaden zum Zeitwert) oder um einen echten Oldtimer (hoher Wiederbeschaffungswert oder hohe Reparaturkosten) handelt und demnach wird gezahlt.
Besonders bei einer leicht wiederbeschaffbaren Rostlaube kann man finanziell böse auf die Nase fallen: ein Bekannter erwarb einen ausgefahrenen Behörden-Käfer, baute ihn mit viel Zeitaufwand, Liebe und vielen neuen Ersatzteilen neu auf; dann der unschuldige Unfall mit Totalschaden, und zum Schluß der finanzielle Totalschaden mit der Zahlung von ein paar Kröten durch die gegnerische Versicherung.

wobei man in einem solchen Fall nur sagen kann: falsch versichert gewesen
man JEDES Auto (insbesondere Oldtimer) zum Wert laut Gutachten (nicht Classic-Data sonder TÜV/DEKRA) versichern. Allerdings kostet das etwas mehr (je nach Wert). In so einem Fall ersetzt die Versicherung im Totalschadensfall den Wert laut Gutachten und nicht den Zeitwert.

@ speedguru
Deine Antwort verstehe ich nicht!
Wenn ein Kaskoschaden vorliegt, dann ist deine Versicherung wohl richtig.
Und bei einem Haftpflichtschaden?
Zahlt dann die Haftpflichtversicherung des Gegners den Zeitwert und deine Versicherung legt den Rest oben drauf?
Eines meiner Fahrzeuge ist 21 Jahre alt und hatte in den letzten 15 Jahren 6 leichte Bagatellschäden, die durch andere Verkehrsteilnehmer verschuldet wurden (unisone Antwort dieser Unfallverursacher: was wollen sie denn mit diesem alten Wagen, haben sie kein Geld für ein anderes Auto, sie armer Mensch, von mir bekommen sie nichts, hätten sie etwas gescheites gelernt (PS: habe ich!), dann könnten sie sich ein neues Auto leisten ...) und die keinerlei Respekt vor fremdem Eigentum hatten.
Jede gegnerische Versicherung verlangte auch für die Bagatellschäden ein Einzelgutachten, ein normaler Werkstattkostenvoranschlag war denen nicht ausreichend! Je älter der Wagen wird, desto genauer wird der Gesamtzustand geprüft und bewertet. Und nur von diesem aktuellen Gesamtzustand wurde die Versicherungsleistung abhängig gemacht, nicht vom Alter oder eines H-Kennzeichens.

nee dann muss die HP den vollen (Gutachten) Wert ersetzten, weil das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls soviel Wert war. Allerdings sollte so ein Gutachten nicht älter als zwei Jahre sein, die meisten Besitzer sehr hochwertiger Oldtimer lassen deshalb bei jeder HU ein neues machen.

Moin,
Zum Teil richtig ...
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtet sich an ein bestehendes WGA zu halten. Classic-Data-Gutachten sind mittlerweile anerkannt, da der Verein die genaueren Preise ermittelt. Der TÜV liegt in den seltensten Fällen richtig.
In jedem Fall wird die Versicherung auf ein Schadensgutachten bestehen (Ist Ihr gutes Recht, wie auch deins) und danach zahlen. Kommt dieses Gutachten bzw. das was du machst, zu einem niedrigerem Wert als das alte WGA hat man leider Pech gehabt. Auch Oldie-Preise variieren.
Ist man nicht mit der Regulierung seitens der gegnerischen Versicherung einverstanden muss man den komplizierten Weg über ein Gericht bzw. eine Schiedsstelle gehen.
Also ... den ULTIMATIV richtigen Weg gibt es nicht, ein WGA ist etwas sinnvollen, aber auch nix verlässliches.
Ich hab das Prozedere selbst so durchgemacht, die gegnerische Versicherung bot Zeitwert (ca. 2500 DM) WGA war jedoch 20.000 DM ... der vom Gericht bestellte Gutachter kam auf 21000 DM ... die habe Ich dann schlussendlich auch bekommen.
Aber es war eine Menge Stress.
MFG Kester

also ich hab selber ja schon eine ganze Reihe von Oldtimerschäden abgewickelt (hab schließlich lange genug für einen Versicherungsagenten gearbeitet) und es gab da nie Probleme, sogar die kleinlichste Vers. Deutschlands (der berühmte blaue Konzern aus München) hat bisher noch jedes WGA (ausser denen von Classic Data, mangels Vereidigung der Gutachter) akzeptiert und auch danach reguliert, der höchste Schaden war ein ziemlicher zernitterter Mercedes aus den 30er Jahren, die gegnerische Versicherung hat damals ohne zu mucken die fast 100.000 DM die der Wagen laut Gutachten wert war bezahlt.
Die meisten Leute die in Versicherungssachen das Gericht brauchen, sind (das soll jetzt gegen keinen hier anwesenden gehen, es ist einfach ein Erfahrungswert) selber schuld. Versicherungswesen ist eine extrem komplizierte Materie und man sollte deshalb immer auf den Rat eines Unabhängigen Experten (Agent oder Makler, nicht Vertreter) zurückgreifen.

*grinsel*
Mein Dad ist selbst Makler.
Daran lag es nicht. Liegt nur daran, das manche Wagen halt durchaus noch bei Schwacke etc. geführt werden. Diese Preise aber mittlerweile jeglicher Grundlage entbehren.
z.B. ist der Preis für einen Fiat X1/9 der bei schwacke o.ä. nachwievor mit einem Zeitwert von derzeit ca. 1800 Euro nicht repräsentativ für ein 74er Modell.
Ich hatte also ein Angebot für einen Alltags-7.Hand X1/9 bekommen, obwohl es sich bei meinem um ein sorgsam restauriertes Liebhaberfahrzeug handelte.
Es gibt da Grauzonen und da hilft dann auch kein WGA (vom TÜV) über 20.000 Euro. Das hat nur insofern geholfen, als das meine Rechtsschutzversicherung aufgrund dessen sagte, wir ziehen es durch.
Es mag in 80% aller Fälle, so problemlos funktionieren, aber man wird halt immer den ein oder anderen Fall finden, wo es einfach nicht klappt.
Und sei es an der Borniertheit des Sachbearbeiters ;)
MFG Kester

das stimmt natürlich auch wieder, es gibt halt leider keine einheitliche Definition für "Oldtimer" und deshalb kann es manchmal Probleme, aber ich bin trotzdem der Meinung das man vieles auch ohne Gericht klären kann.

Hallo, "man JEDES Auto (insbesondere Oldtimer) zum Wert laut Gutachten (nicht Classic-Data sonder TÜV/DEKRA) versichern. Allerdings kostet das etwas mehr (je nach Wert). In so einem Fall ersetzt die Versicherung im Totalschadensfall den Wert laut Gutachten und nicht den Zeitwert."
Junge, du hast doch nicht die geringste Ahnung. Oldtimer werden ausschließlich nach Classic-Data Gutachten versichert. Den Mist von Tüv und Dekra akzeptiert keine Oldtimerversicherung. Außerdem werden alle TÜV und Dekra-Suuupergutachten durch Classic-Data geprüft.

Moin,
bedenke bitte, das sich die Zeiten ändern !
Classic Data Gutachten sind seit ca. 3-4 Jahren uneingeschränkt anerkannt.
Davor war ein TÜV Gutachten der bessere Spielball. Zeiten ändern sich, bei der Versicherung einfach nachfragen, welche WGAs anerkannt sind. Ich meine, es gibt sogar noch 1 oder 2 Versicherungen die Classic Data Gutachten nicht anerkennen.
Welche WGAs eine Versicherung und im Zweifel auch ein Gericht anerkennen, liegt ganz im Auge der Pesonen die da sitzen und mit den WGAs arbeiten müssen.
MFG Kester

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