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Unfallfahrzeug gekauft, Verkäufer wusste es jedoch verschwiegen
Also es geht um einen Privatverkauf. Es war ein Leasingfahrzeug. Baujahr 2021 mit 85000km für 23500 Euro gekauft (Österreich). Ich habe leider keinen Ankaufstest gemacht weil das Auto immer laut Serviceintervallen in der Werkstätte war und keine Mängel aufgewiesen hat. Ich war vor kurzem bei einer Kia Werkstatt wegen einem anderen Problem und da hat her gesehen das die komplette Stoßstange und Kotflügel neu lackiert worden sind aber schlecht. Weiters hat er eine Beule im Motorraum entdeckt die nicht gut gerichtet worden ist. Letztes Service war bei 75000km. Alle Checks inkl. Karosserie haben keine Mängel aufgewiesen. Also ist das Zwischen 75000 und 85000 passiert. Am Mittwoch habe ich einen richtigen Ankauftest und hier wird alles festgestellt. Den Verkäufer habe ich schon gewarnt. Er wollte es aber abstreiten und wusste nix davon. Jedoch habe ich den Beweis von dem Kia Service Buch. Hat er auch irgendwie gemerkt und hat gesagt ich soll überlegen was ich machen soll, weiters hat er gesagt nicht zum Gericht weil er kein Stress will und das Auto dann 2 Monate beim Gericht steht usw. Aber es ist eine Arglistige Verschweigung und die ist Strafbar. Also bitte ich euch um eure Meinung. Was würdest ihr machen. Einen Schock habe ich auch.
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22 Antworten
Man muss hier denke ich unterscheiden, wenn es rein kosmetische Ausbesserung waren wie zum Beispiel Kratzer oder Dellen, Lackabplatzer etc., dann handelt es sich ja um keinen Unfall.
Das mit dem Unfall müsste natürlich erst einmal von einem Gutachter bestätigt werden, danach würde ich mich rechtlich beraten lassen.
Entscheidend wird sein, was im Kaufvertrag steht. Wurde in diesem die Unfallfreiheit bestätigt, dann wäre bei einem durch Gutachten (nicht ADAC-/ÖAMTC-Ankaufstest!) bestätigten Unfall der Kaufvertrag in meinen Augen ungültig. Falls im Kaufvertrag keine Unfallfreiheit bestätigt wurde, sieht es schon wieder ganz anders aus.
Außerdem bist du hoffentlich noch nicht so viele km gefahren seit dem Kauf? Nicht, dass am Ende dir unterstellt wird, der Unfall wäre erst passiert, als das Auto bereits in deinem Besitz war. Ich weiß, es ist weit hergeholt, aber wer weiß, wie weit der Verkäufer zu gehen bereit ist, um evtl. nachträgliche Kaufpreisminderung oder gar Rückabwicklung des Vertrags zu verhindern.
Zum Preis: bitte nicht von deutschen Gebrauchtwagenpreisen ausgehen - die österreichischen Preise sind leider meist in deutlich höheren Regionen angesiedelt. Wenn ich in einer österr. Gebrauchtwagenbörse im Internet suche, finde ich zu ProCeed, 2021, 80-90 tkm genau ein Fahrzeug und das kostet 25.990 € (allerdings beim Händler). Lasse ich die km weg, dann sind es 10 Fahrzeuge, von denen das o.g. Händlerfahrzeug das günstigste ist. Die Preise gehen dann bis 31.000 € - allerdings bei geringeren km-Ständen.
Sprich mit dem Verkäufer du möchtest das Fahrzeug zurückgeben und dein Geld wieder.
Das Fahrzeug behalten ist doch doppelt schlecht:
1. hast du dann ein unfallfahrzeug. spielt beim wiederverkauf dann wieder eine rolle das wird einfach die allermeisten abschrecken und wirkt sich dann auch wertmäßig aus. hast du selbst einen unfall und es wird ein gutachten gemacht wird der alte unfall ggf auch auffallen und du siehst weniger geld von der versicherung
2. wenns sogar schlecht gemacht ist so dass du das lackmäßig schon am sauberem fahrzeug siehst, nicht 'nur' farbabweichung sondern weitere details wirst du dich regelmäßig drüber ärgern, wenn du es siehst oder irgendwann nochmal für viel geld nacharbeiten lassen.
->soviel kann/wird dir der verkäufer gar nicht entgegenkommen als dass es sinn macht das fahrzeug zu behalten. er soll halt unter ehrlicher angabe des vorschadens an jemand anderen verkaufen.
falls du ihn behälst und ihr euch auf eine preisminderung einigt:
zur reperatur gibt es sicher eine rechnung und je nach verursacher eventuell auch ein gutachten sowie auch bilder. das würd ich mindestens sehen wollen.
in dl ist arglistige täuschung ein anfechtungsgrund. wird in at nicht viel anders sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html
Ruf doch mal die Leasingfirma an, der Kaufvertrag ist nichtig wenn die Unfallfreiheit bestätigt wurde per Vertrag, wenn es nicht so ist, bist du Selbstschuld und musst damit Leben, ausse du kannst Beweisen das dir VOR dem Kauf gesagt wurde das er Unfallfrei ist.
Also ich weiß nicht, wie es in AT ist, aber in DE muss der Händler meines Wissens nach proaktiv - d.h. ungefragt - darauf hinweisen, ob es ein Unfallfahrzeug und/oder Mietwagen war.
Im Kaufvertrag steht die Vorschadenfreiheit kann nicht garantiert werden. Aber dies hat nix mit dem Punkt zu tun, dass er mir verschwiegen hat, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Im inserat steht Unfallfrei. Ich glaube das ist Beweis genug.
Aus meiner Sicht schwierig. Du schriebst, es wäre ein Privatkauf gewesen, also du hast nicht von einem gewerblichen Händler gekauft? War der Vorbesitzer der Leasingnehmer und hatte das Fahrzeug nach Ende des Leasingvertrages gekauft? Oder war Vorbesitzer nicht der Leasingnehmer? Im zweiten Fall könnte es ja sein, dass der Verkäufer selbst nichts von einem Unfall wusste - also selber getäuscht wurde.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ab zum Anwalt. Ansonsten solltest du auf alle Fälle eine Erstberatung (meist kostenlos) bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.
Nein ist privat. Ja der vorherige Besitzer, also vor mir hatte einen leasingvertrag und hat das Auto gekauft und den Restbetrag bezahlt. Ja ich habe den ersbesitzer gefragt, ob er einen Unfall hatte und er meinte nur dass er einen Hasen angefahren hat. Der zweite also der Verkäufer hat diesen verschwiegenen Unfall gemacht.
...Leasingvertrag und hat das Auto gekauft und den Restbetrag bezahlt...
wäre die Nachzahlung an den Leasing Partner wohl ein bissl hoch geworden?
...ob er einen Unfall hatte und er meinte nur dass er einen Hasen angefahren hat...
würde ich auch auf diese Frage auch als Antwort erwarten, hat er aber bestimmt noch ein paar Insekten unterschlagen.
Im Kaufvertrag steht die Vorschadenfreiheit kann nicht garantiert werden.
Der Mörder ist immer der Verkäufer
also in Deutschland würde der Fahrzeugbrief dann die folgenden Eintragungen haben:
1. Zulassung: Leasing Gesellschaft
2. Zulassung : der Hasentöter
3. Zulassung: der Verkäufer (oder andere Person od. Firma)
4. Zulassung: du
Oder: du hättest den Wagen in dritter Hand gekauft und der Verkäufer hat das Fahrzeug gegen seine Hebebühne gedonnert. Was natürlich nicht ausgeschlossen werden kann
Wie auch immer, ich wünsche dir, dass du gut aus dieser Sache raus kommst - so was braucht man nun wirklich nicht
Damit ist er raus, im fast jeden Insereat Steht das sie für Irrtümer nicht haften und das dir Angaben aus dem Inserat nicht rechtlich bindend sind.... Der Vertrag ist mit der Passage auch rechtlich einwandfrei.
Sorry aber damit musst du Leben!
Das stimmt nicht. Er hat Schäden verschwiegen und haftet dafür. Ist doch nicht so schwer. Was ist an einer arglistigen Täuschung nicht zu verstehen. Im inserat stand nichts, nichts. Nur dass er unfallfrei sei. Stimmt nicht.
Die Frage ist aber nicht, ob wir die "arglistige Täuschung" verstehen oder nicht, sondern ob im Zweifel das Gericht diese sieht oder nicht.
Hast du das Inserat gut aufgehoben, z.B. per ausgedrucktem Screenshot? Falls nicht und der Verkäufer hat es bereits gelöscht, wäre es bereits nicht mehr beweisbar, was in diesem Inserat stand.
Wie auch immer, was wir hier betreiben, ist "Kaffeesatzlesen". Nimm deine Unterlagen und dazu das, was bei dem nachträglichen Ankaufstest herauskommt und geh' damit zu einem Anwalt. Oder alternativ, geh' vorher zum Verkäufer, versuche, nachzuverhandeln und lass' durchblicken, dass du bei nicht befriedigendem Ergebnis einen Anwalt einschalten wirst.