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Unfallflucht oder doch nur Betrug ?!
Stellt euch vor, ihr bekommt Post vom Anwalt.
Das Fahrzeug seines Mandanten wurde beschädigt und ihr seid einfach abgehauen !
Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 95 Euro.
Wenn nicht bis zum gezahlt wird, dann wird Anzeige wegen Unfallflucht pp. erstattet.
Und nun ? Viele zahlen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, obwohl ihnen nicht bewusst ist, ein anderes Fahrzeug geschädigt zu haben.
Leider derzeit traurige Realität:
Eine nicht existente Anwaltskanzlei hat im Mai bereits tausende solcher Zahlungsaufforderungen quer durch Deutschland verschickt und es sind auch schon viele auf diese wohl neue Betrugsmasche hereingefallen.
Beste Antwort im Thema
Stellt euch vor, ihr bekommt Post vom Anwalt.
Das Fahrzeug seines Mandanten wurde beschädigt und ihr seid einfach abgehauen !
Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 95 Euro.
Wenn nicht bis zum gezahlt wird, dann wird Anzeige wegen Unfallflucht pp. erstattet.
Und nun ? Viele zahlen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, obwohl ihnen nicht bewusst ist, ein anderes Fahrzeug geschädigt zu haben.
Leider derzeit traurige Realität:
Eine nicht existente Anwaltskanzlei hat im Mai bereits tausende solcher Zahlungsaufforderungen quer durch Deutschland verschickt und es sind auch schon viele auf diese wohl neue Betrugsmasche hereingefallen.
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 98 Euro.
Wer bei dieser "Summe" Schadenersatz und RA- Honorar nicht stutzig wird, ist aber sehr blauäugig...
Dennoch ein sehr guter und sicherlich hilfreicher Hinweis eines* um weiteren Betrug vorzubeugen.
Gruss
Delle
*Anti- Verbraucherschützer
Und so sieht das Schreiben aus:
Möchte ja mal den "Blech- / Lackschaden" sehen, der für 70€ behoben werden konnte... Die Tricks werden ja immer besser
Joa, mal wieder was neues.
Interssant ist auch die Tatsache dass noch nicht mal das Kennzeichen genannt ist welches angeblich bekannt ist. Und der "Fahrer" der Unfallflucht müsste ja auch erst mal ermittelt werden
Grüße
Steini
nun ja, wer des öfteren mit Rechtsanwälten zu tun hat, würde diesen Fake schnell durchschauen.
Aber der Oto- Normalverbraucher hätte hier bestimmt "Muffensausen".....
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Möchte ja mal den "Blech- / Lackschaden" sehen, der für 70€ behoben werden konnte... Die Tricks werden ja immer besser
OT an: Geht alles..... in der Vertrauenswerkstatt der Versicherung OT aus
Ich würde die "Kanzlei" wegen Betrugsversuch anzeigen. Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
nun ja, wer des öfteren mit Rechtsanwälten zu tun hat, würde diesen Fake schnell durchschauen.
Zumal das Wort Unfallflucht nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird.
Juristen sprechen von "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Danke für das Veröffentlichen des Schreibens xAKBx.
Ich hatte von der Masche gestern oder vorgestern im Fernsehen mitbekommen und mich gefragt, wie das Schreiben wohl aussieht.
Da sind tatsächlich so viele Fehler und unprofessionelle Formulierungen drin, dass man den Fake erkennt, wenn man selbst vom Fach ist.
Aber für Laien wirkt das ganze sehr überzeugend.
Allerdings dürfte das Glück von kurzer Dauer sein. Die StA hat keine Probleme, den Geldfluß nachzuvollziehen...
Gruß
Hafi
teile davon sollten auch in den sticky bei "sicherheit" ?
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
teile davon sollten auch in den sticky bei "sicherheit" ?
Harry
Hi Harry,
es ist sicher eine gute Idee, dies in den Sticky einzufügen
Aber langsam frage ich mich, ob überhaupt noch jemand den Sticky aufgrund seiner Größe liesst. Ich werde da mal vorschlagen, ob es eine Möglichkeit gibt die Übersichtlichkeit wieder herzustellen.
Grüße
globalwalker
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Zumal das Wort Unfallflucht nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird.
Juristen sprechen von "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Ja korrekt, einer einer von vielen weiteren gravierenden Fehlern .............
Zitat:
Original geschrieben von globalwalker
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
teile davon sollten auch in den sticky bei "sicherheit" ?
Harry
Hi Harry,
es ist sicher eine gute Idee, dies in den Sticky einzufügen
Aber langsam frage ich mich, ob überhaupt noch jemand den Sticky aufgrund seiner Größe liesst. Ich werde da mal vorschlagen, ob es eine Möglichkeit gibt die Übersichtlichkeit wieder herzustellen.
Grüße
globalwalker
uuups.. ein neuer Mod ?
das kostet aber eine Runde !!
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ja korrekt, einer einer von vielen weiteren gravierenden Fehlern .............
Jepp, aber ehr ein harmloserer, finde ich.
Mal ne Frage an die jenigen, die Ahnung haben:
In den Schreiben wird ja zur Zahlung aufgefordert und dann wäre alles erledigt.
Wäre so etwas denn eigentlich durch einen "echten" Anwalt möglich?
Es wird doch ausführlich erläutert, das Fahrerflucht eine Straftat ist.
Wäre somit der Geschädigte/Anwalt nicht zur Anzeige verpflichtet, da ja hier ein öffentliches Interesse besteht?
Würde ein solches Schreiben nicht schon den Tatbestand der Aufforderung zur Strafvereitelung (oder wie man das nennt) erfüllen und der Geschädigte/Anwalt müsste selber mit einer Anzeige rechnen?
Ist ein solches Schreiben nicht auch, genaugenommen, schon als Nötigung/Erpressung zu werten?