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Unfallfrei gekauft, laut Dekra Siegel Fahrerseite komplett nachlackiert

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 19. April 2016 um 17:38

Hallo.

Ich habe bei einem VW Händler einen Golf 6 Diesel gekauft.

Vertrag unterschrieben, wo drin steht keine Vorschäden/Unfall bekannt.

Nach dem Kaufvertrag abgeschlossen wurde hat das Autohaus ein Dekra Siegel in Auftrag gegeben. Laut dem Dekra Bericht ist die komplette Fahrerseite (Kotflügel, Fahrertür, Tür hinten, Kotflügel) nachlackiert.

Laut Dekra Bericht konnte nicht abschließend festgestellt werden im Rahmen der beauftragten Dienstleistung ob ein Vorschaden vorliegt.

Auto und Dekra Siegel habe ich erst heute abgeholt. Zu Hause habe ich mir den Dekra Bericht erst angucken können. Der Dekra Bericht wurde erst nach dem Kauf vom Autohaus in Auftrag gegeben und mir erst bei Fahrzeugabholung ausgehändigt.

Meine Frage: Wurde ich übers Ohr gehauen vom VW Vertragshändler?

Auch wenn z.B. nur wegen Vandalismus-Kratzer nachlackiert wurde, hätte man mich nicht darüber informieren müssen? Vorschaden ist Vorschaden, oder?

Komisch ist auch, dass mir der Dekra Bericht nicht mit Brief, Schein, TÜV Bericht, etc. vorab zugeschickt wurde.

Was kann man dagegen tun? Wollte mich erst schlau machen, bevor ich den Chef des Autohauses kontaktiere.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich habe einen Golf VII 1.4 TSI Highline für 17.100 € von Privat gekauft, lt. Kaufvertrag unfallfrei und ohne Vorschäden mit EZ: 04/2014. Der Erstbesitzer kaufte ihn als Neufahrzeug im AH in Wolfsburg.

Nun stellte sich bei meinem VW-Händler heraus, daß lt. Service-Historie in 11/2013 ein Transportschaden an Holm u. Seitenteil repariert wurde und die gewünschte Garantieverlängerung nicht mehr möglich ist, da die Erstzulassung 07/2013 war. Selbst die gewünschte Reparaturrechnung rücken weder Verkäufer noch Händler heraus.

Für mich ein klarer Fall: Rückabwicklung oder 1.500 € Kaufpreisminderung.

Beides lehnt der private Verkäufer bisher unerklärlich ab.

Mir bleibt also nur, mit Rechtsschutz und Anwalt dagegen vorzugehen.

Wenn du deinen Golf nicht über Jahre fahren willst sondern wie ich, alle 1-2 Jahre verkaufe, rate ich zur Rückabwicklung. Beim Wiederverkauf hättest du sicherlich mehr Verlust als 200 €.

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6 Antworten

Zitat:

@gleichung100 schrieb am 19. April 2016 um 19:38:48 Uhr:

Hallo.

Ich habe bei einem VW Händler einen Golf 6 Diesel gekauft.

Vertrag unterschrieben, wo drin steht keine Vorschäden/Unfall bekannt.

Nach dem Kaufvertrag abgeschlossen wurde hat das Autohaus ein Dekra Siegel in Auftrag gegeben. Laut dem Dekra Bericht ist die komplette Fahrerseite (Kotflügel, Fahrertür, Tür hinten, Kotflügel) nachlackiert.

Laut Dekra Bericht konnte nicht abschließend festgestellt werden im Rahmen der beauftragten Dienstleistung ob ein Vorschaden vorliegt.

Auto und Dekra Siegel habe ich erst heute abgeholt. Zu Hause habe ich mir den Dekra Bericht erst angucken können. Der Dekra Bericht wurde erst nach dem Kauf vom Autohaus in Auftrag gegeben und mir erst bei Fahrzeugabholung ausgehändigt.

Meine Frage: Wurde ich übers Ohr gehauen vom VW Vertragshändler?

Auch wenn z.B. nur wegen Vandalismus-Kratzer nachlackiert wurde, hätte man mich nicht darüber informieren müssen? Vorschaden ist Vorschaden, oder?

Komisch ist auch, dass mir der Dekra Bericht nicht mit Brief, Schein, TÜV Bericht, etc. vorab zugeschickt wurde.

 

Ganz übel ! :confused::cool:

Was kann man dagegen tun? Wollte mich erst schlau machen, bevor ich den Chef des Autohauses kontaktiere.

Danke.

Von erheblichen Unfallschäden spricht man (pauschla gesagt), wenn geschweißte Teile getauscht wurden/ werden müüsen. Wird ein geschraubtes Teil wie ein Kotflügel getauscht oder "nur" lackiert wird das bei einer juristischen Auseinandersetzung nicht unbedingt als Unfallschaden gewertet, den der Verkäufer angeben muss.

Näheres zu der juristischen Bewertung im Einzelfall kann aber nur ein Anwalt geben- da wird dann auch ein Gutachten erforderlich.

Also was die juristische Seite angeht, würde ich die Situation so einschätzen, dass man dem Händler nichts vorwerfen kann.

Aber es gehört definitiv zum "guten Ton", dass man einen Käufer über derartige Nacharbeiten informiert und auch die Bilder zeigt die den Schaden zeigen (in 99% der Fälle gibt es diese). Denkbar wäre auch, dass ein gewisser Wertverlust mit dem Schaden verbunden sein könnte.

Ich würde einen Termin beim Händler machen, darum bitten, dass der Verkäufer und der Geschäftsführer dabei sind und dann ruhig und sachlich über den nachträglich kommunizierten Schaden reden und fragen welche Lösung vorgschlagen wird. Wenn beide sich uneinsichtig zeigen, würde ich in Ruhe einräumen, dass sie es sich noch 7 Tage überlegen können und dich dann über eine Entscheidung informieren sollen.

Entspricht die Lösung nicht deiner Vorstellung bleibt dir der Weg zum Anwalt.

Themenstarteram 22. April 2016 um 12:55

Mittlerweile wurde Rücksprache mit dem Autohaus gehalten. Angeblich wussten die von der nachlackierten Fahrerseite (Kotflügel vorne&hinten, Tür vorne&hinten) auch nichts, haben es selbst durch das Dekra Siegel erfahren und haben es mittlerweile schriftlich vom Vorbesitzer, dass das Auto keinen Unfall hatte und nur aufgrund von Kratzern nachlackiert wurde.

Das Autohaus verdient seine Brötchen mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen, hier darf doch erwartet werden, dass mit einem Lackstift (Lackschichtdickenmessen) auf Nachlackierung überprüft wurde. Die Kaufen ja auch nicht die Katze im Sack.

Bei einem Vertragshändler der gleichen Marke wurde anhand der Fahrgestellnummer festgestellt, dass die Fahrzeughistorie sauber ist und in keiner Vertragswerkstatt etwas nachlackiert wurde. Anscheinend wurde dies bei einer freien Werkstatt durchgeführt.

Am Telefon bietet der Verkäufer eine Rückabwicklung an, wo eine gesetzliche Pauschale für die Aufwendungen bezahlt wird.

Eine möglicher Nachlass in Höhe von ca. 200 € bei Behalt des Fahrzeuges stand auch im Raum. Fahrzeugkaufpreis ist im oberen vierstelligen, fast fünfstelligen Bereich.

Hätte ich gewusst, dass eine komplette Fahrzeugseite nachlackiert ist, hätte ich nicht gekauft. Mittlerweile wurde aber das Altfahrzeug verkauft, sodass neben den entstandenen Kosten und Zeitaufwand ich kein Auto mehr habe, was ich bei Rückabwicklung benutzen kann. Berufsbedingt bin ich auf ein Auto angewiesen.

Ein Nachlass in welcher Höhe ist angemessen? Ich wurde nach meiner Vorstellung gefragt, habe das aber offen gelassen. Verkäufer hält noch Rücksprache mit dem Geschäftsführer.

Da der Vertragshändler eine Rückabwicklung anbietet, ist er fein raus?

Hat sich der Vertragshändler hier strafbar gemacht und welche Rechte habe ich als Käufer? Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten oder kann das nach hinten losgehen=

Steht mir wie bei einem Geschädigten bei einem Autounfall auch eine juristische Beratung, die Beauftragung eines Gutachters um endgültig abzuklären ob Unfall- oder Kosmetikschaden oder Ähnliches zu, dessen Kosten das Autohaus auf jeden Fall auch bei einer Einigung tragen muss?

Ich würde schon gerne wissen, welche Rechte ich habe bevor es ggf. eine Einigung gibt.

Vielen Dank.

Ich würde Sachleistungen vorschlagen, wie z.b. 2 Inspektionen inkl. Öl und Filter...

Aber wenn du weiter gehen willst, kann dir nur ein Anwalt Rat geben.

Ich habe einen Golf VII 1.4 TSI Highline für 17.100 € von Privat gekauft, lt. Kaufvertrag unfallfrei und ohne Vorschäden mit EZ: 04/2014. Der Erstbesitzer kaufte ihn als Neufahrzeug im AH in Wolfsburg.

Nun stellte sich bei meinem VW-Händler heraus, daß lt. Service-Historie in 11/2013 ein Transportschaden an Holm u. Seitenteil repariert wurde und die gewünschte Garantieverlängerung nicht mehr möglich ist, da die Erstzulassung 07/2013 war. Selbst die gewünschte Reparaturrechnung rücken weder Verkäufer noch Händler heraus.

Für mich ein klarer Fall: Rückabwicklung oder 1.500 € Kaufpreisminderung.

Beides lehnt der private Verkäufer bisher unerklärlich ab.

Mir bleibt also nur, mit Rechtsschutz und Anwalt dagegen vorzugehen.

Wenn du deinen Golf nicht über Jahre fahren willst sondern wie ich, alle 1-2 Jahre verkaufe, rate ich zur Rückabwicklung. Beim Wiederverkauf hättest du sicherlich mehr Verlust als 200 €.

Der Rechtsstreit wurde letztendlich vor Gericht mit 2.500 € Wertminderungszahlung gewonnen.

Nach 1 Jahr haben wir den Golf mit etwas Gewinn und Angabe des Vorschadens verkaufen können.

Die Enkeltochter fährt nun einen unfall- und schadenfreien Golf GTD Sport & Sound.

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