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Unfallgegner äussert sich nicht zum Unfall.

Themenstarteram 15. Juni 2018 um 7:37

Hallo zusammen,

ich hatte Anfang Juni ein Unfall mit einem DPD Transporter. Mir wurde gleich am nächsten Tag ein Leihwagen gestellt und ein Gutachter hat sich den Wagen auch sehr zeitnah angeschaut. Ergebnis: wirtschftl. Totalschaden.

Nun sind seitdem 2 Wochen vergangen und ich hab lt. Versicherung kein Anspruch mehr auf den Leihwagen.

Jedoch hat sich das Transportunternehmen bzw. der Fahrer ( der nichtmal deutsch kann) bislang nicht zum Unfallhergang geäussert. Laut Versicherung hat das Transportunternehmen nun nochmal eine Frist von 2 Wochen um sich zu dem Unfall zu äußern und bis ich mein Geld bekomme.

Hat jemand damit Erfahrung? Ohne das Geld kann ich mir kein Auto kaufen, aber ich bin mehr oder weniger auf ein Auto angewiesen...

Beste Antwort im Thema

In der Regel ignoriere ich solche Provokateure und Stänkerer, da ihre Beiträge einfach nur strunzdumm sind.

Auf persönliche Pöbeleien muss ich aber doch ab und an reagieren... :)

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am 15. Juni 2018 um 7:55

Entweder zum Anwalt gehen oder bei der Versicherung anrufen, dass ohne Zahlung kein neues FZG gekauft werden kann und daher der Leihwagen solange bezahlt werden muss bis das Geld da ist. Das es Verzögerungen gibt ist nicht Dir anzulasten, sondern dem Schädiger. Eine Zahlung ist auch ohne die Äusserung des Schädigers möglich.

War die Polizei vor Ort? Haben die den Unfall aufgenommen? Das ganze kann auch 2-3 Monate dauern. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung ersteinmal Akteneinsicht anfordern wird. Und das kann dauern. Nimm Dir evtl. einen Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung eh bezahlen, wenn du zu 100% nicht Schuld warst.

LG

Zitat:

Eine Zahlung ist auch ohne die Äusserung des Schädigers möglich.

Die Versicherung wird sicher nicht ohne Aussage zahlen bzw. bevor die die Akten haben. Das macht keine Versicherung. Evtl. ist ein Anwalt ein besseres Druckmittel. Wie hoch ist der Schaden?

Es ist gerade mal zwei Wochen her. Die Versicherung hat bis zu 6 Wochen Zeit

Oh, welch gesammelte Weisheiten....

Die 6 Wochen Frist steht wo?

Und selbstverständlich wird die Versicherung letztlich auch ohne Äußerung des VN zahlen (müssen).

Hier haben wir einen Fall, der dringend nach einem kompetenten Anwalt schreit. Gerade die Frage nach der Zeitspanne, für die das Ersatzfahrzeug zusteht, ist leider nicht ganz einfach zu beantworten. Der Anwalt sollte das aber können.

Ich hatte einen identischen Fall mit DPD!

Die Werkstatt hatte aber von Anfang an den hauseigenen Anwalt mit einbezogen. Erst nach mehrmaligen Anmahnen hat der DPD Fahrer den Schaden seiner Versicherung bestätigt. Die Freigabe zur Reparatur hat dadurch gut 6 Wochen gedauert. Kosten - auch für die anwaltliche Betreuung - wurden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Ist zwar alles ärgerlich, aber eine Zahlung der versicherung innerhalb 2-4 Wochen haben wohl die wenigsten erlebt. Ich kenne es so, das man mit 2-3 Monaten Regulierungszeit man sich immer noch zu den Glücklichen zählen kann...aber wehe die Sache ist nicht eindeutig dann zieht sich das auch gerne mal über mehrere Monate...

Hallo Malte, da du, wie du selbst sagst, mehr oder weniger auf dein Fahrzeug angewiesen bist, würde mich interessieren, was du jetzt machen würdest, wenn du dir dein Auto jetzt selbst kaputt gefahren hättest und kein Dritter für den entstanden Schaden aufkommen würde?

Beste Grüße!

Dann hätte ihm nicht einmal ein gütiges Schicksal in Form eines gestellten Leihwagens zur Seite gestanden.

By the way, ohne Grund stellt die Versicherung ja keinen Leihwagen zur Verfügung.

Ist die Schuldfrage eindeutig?

Vielleicht mal kurz erwähnen, dass du zur Ersatzbeschaffung einen Kredit aufnehmen willst/musst und die Kosten entsprechend weiter reichst. Kann die Auszahlung möglicherweise beschleunigen.

Oder halt wie schon erwähnt von Anwalt vertreten und beraten lassen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Juni 2018 um 12:08:33 Uhr:

Dann hätte ihm nicht einmal ein gütiges Schicksal in Form eines gestellten Leihwagens zur Seite gestanden.

By the way, ohne Grund stellt die Versicherung ja keinen Leihwagen zur Verfügung.

Selbstverständlich werden auch ohne klare Haftung Leihwagen vermittelt. Dem Anspruchsteller wird dann eben klar mitgeteilt, dass die Übernahme der Mietwagenkosten von der Haftung abhängen. Das ist gängige Praxis.

Zitat:

@beachi schrieb am 15. Juni 2018 um 11:46:02 Uhr:

Hallo Malte, da du, wie du selbst sagst, mehr oder weniger auf dein Fahrzeug angewiesen bist, würde mich interessieren, was du jetzt machen würdest, wenn du dir dein Auto jetzt selbst kaputt gefahren hättest und kein Dritter für den entstanden Schaden aufkommen würde?

Beste Grüße!

Ist das rein persönliche Neugier oder hat das für dich irgendeinen Bezug zu diesem bzw. zu allen anderen unverschuldeten Unfällen für die der Schädiger bzw. dessen Versicherung einzutreten hat?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. Juni 2018 um 12:37:38 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 15. Juni 2018 um 11:46:02 Uhr:

Hallo Malte, da du, wie du selbst sagst, mehr oder weniger auf dein Fahrzeug angewiesen bist, würde mich interessieren, was du jetzt machen würdest, wenn du dir dein Auto jetzt selbst kaputt gefahren hättest und kein Dritter für den entstanden Schaden aufkommen würde?

Beste Grüße!

Ist das rein persönliche Neugier oder hat das für dich irgendeinen Bezug zu diesem bzw. zu allen anderen unverschuldeten Unfällen für die der Schädiger bzw. dessen Versicherung einzutreten hat?

Ich stelle mir oft diese Frage.

Zitat:

@beachi schrieb am 15. Juni 2018 um 12:31:56 Uhr:

Selbstverständlich werden auch ohne klare Haftung Leihwagen vermittelt. Dem Anspruchsteller wird dann eben klar mitgeteilt, dass die Übernahme der Mietwagenkosten von der Haftung abhängen. Das ist gängige Praxis.

Du als Versicherungsmitarbeiter müsstest eigentlich wissen, dass dies versicherungsfremdes Geschäft ist und damit per Gesetz verboten!

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