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Unfallgegner meldet sich bei der Versicherung nicht - sitzt ich auf meinen Schaden?

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 21:57

hi,

mir wurde vor nem monat mein parkendes auto von einem fahrer beschädigt. polizeit hatte das gesehen und den schaden aufgenommen. rechtlich gesehen ist der fall klar. gegnerische versicherung zahlt den schaden. der typ war zudem betrunken und hatte fahrerflucht begangen aber das so nebenbei gesagt.

nach 2 tagen kam ein gutachter und hat 1600 euro berechnet. jetzt warte ich schon 3 wochen auf antwort oder geld, aber nix ist. habe nachtgefragt und die HUK meint, dass sich der unfallgegner noch nicht "gemeldet" hat, trotz mahnungen. ihm droht verlust des versicherungsschutztes.

jetzt meine fragen: warum muss sich mein unfallgegner noch melden? die sache ist doch klar wer schuld hat und die polizei kann es bestätigen. UND könnte es sogar sein, dass ich auf meinem schaden auf irgendeiner weise sitzten bleiben könnte? dass kann doch nicht sein, denn deswegen muss ja jedes auto gesetzlich haftpflicht versichert sein.

also wenn ich auf meine 1600 euro schaden sitzen bleiben müsste würde ich mehr als sauer werden.

dem können sie ruhig die versicherung tilgen, aber ich will meinen schaden erstattet bekommen.

danke für schnelle antworten,

docmax

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 26. Oktober 2016 um 13:18:11 Uhr:

Den Versicherer möcht ich sehen, der ohne weitere Schadenmeldung und nur auf Grund einer gestellten Schadenersatzforderung des Geschädigten einen Schaden reguliert, ohne das der Verursacher sich dazu äußert.

Der Sachbearbeiter darf sich dann gleich um einen neuen Job kümmern.

(Daran denken, dass die KH nicht nur berechtigte Ansprüche ersetzt, sondern auch unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt).

Du solltest zur Kenntnis nehmen, dass sich oft das Verhalten von Versicherungen und sachlich und gesetzlich Richtiges diametral gegenüberstehen.

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Re: Unfallgegner meldet sich bei der Versicherung nicht - sitzt ich auf meinen Schade

 

ob der fall klar ist oder nicht, da wäre ich an deiner stelle sehr vorsichtig!

denn recht haben und recht bekommen, sind zweierlei!

das was die polizei mit dem fahrer und was die versicherung mit dem fahrer hat, sind zwei völlig unterschiedliche dinge, die miteinander recht wenig zu tun haben!

die versicherung wartet erstmal auf eine aussage ihres versicherungsnehmers...(ach ich sehe gerade, der hat sein auto bei der huk versichert, schnapp dir schonmal ein snickers, das könnt etwas länger dauern!)...diese prüft die dann, und zahlt dann....

so wie sich die sache anhört, würde ich an deiner stelle nen rechtsanwalt aufsuchen! das riecht danach, als wenn das noch ärger geben würde.....

der kann der versicherung einen angemssenen zeitraum nennen, indem der schaden beglichen werden soll.....tut sie dies nicht, kann er (sofern die kostendeckungszusage deiner rechtsschutz vorliegt) vor gericht klagen....

dass du auf deinem schaden sitzenbleibst, ist recht unwarscheinlich, da die versicherung höchstens das geld von ihrem vn wiedereinklagen kann...

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 22:17

so, jetzt bin ich sauer. ich gehe morgen sofort zur HUK. und sag ihnen ich will meinen schaden erstattet.

die sind selber schuld wenn die so einen idioten versichern!!! mir scheiss egal ob der sich meldet oder nicht!!!

MAN BIN ICH JETZT SAUER! auf anwalt und hin und her habe ich kein bock! der fall ist klar! die polizei ist zeuge! eine akte wurde angelegt!

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

so, jetzt bin ich sauer. ich gehe morgen sofort zur HUK. und sag ihnen ich will meinen schaden erstattet.

das würde ich an deiner stelle in einem ruhigen ton machen!

wenn du denen "quer" kommst, zögern die das hinaus...und die haben vieeeel zeit.....

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

die sind selber schuld wenn die so einen idioten versichern!!!

die müssen den zumindest in der haftpflicht versichern!

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

mir scheiss egal ob der sich meldet oder nicht!!!

eben nicht....du willst doch dein geld oder?

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

auf anwalt und hin und her habe ich kein bock!

dann kauf dir am besten direkt ne ganze blister-verkaufspackung an snickers...

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

der fall ist klar!

sagt wer?

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

die polizei ist zeuge!

die polizei ist kein zeuge!

die hat den unfall lediglich aufgenommen!

kleiner, aber dennoch entscheidender unterschied.....

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

eine akte wurde angelegt!

auf die nunmal nur ein anwalt zugriff hat, sofern diese freigegeben ist.....

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 22:36

also ich glaube du stellst dich gegen mich! wieso denn?

ich komme zu meinem auto. auf dem auto ein zettel: "ihr auto wurde beschädigt, kommen sie zur wache. ihre polizei bremen."

auf der wache haben sie den typen alkoholisiert und auf frischer tat ertappt - zu meinem glück.

polizei macht fotos vom auto und versichert mir, der schaden wird erstattet.

ich rufe meine versicherung an und die haben gesehen dass der typ auch bei der huk ist (ich bin bei der huk24).

ich gebe das aktenzeichen der polizei an und die sollen dann alles mit der polizei klären, denn die kennen den genauen hergang und den fz-halter.

WARUM IM GOTTES NAMEN SOLLTE ICH DENN JETZT PROBLEME BEKOMMEN MEINEN SCHADEN ERSTATTET ZU BEKOMMEN? BIN ICH IM FALSCHEN FILM ODER WAS?

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

also ich glaube du stellst dich gegen mich! wieso denn?

eigentlich stelle ich mich nicht gegen dich!

ich gebe dir nur den ratschlag einen anwalt aufzusuchen!

insbesondere die huk ist für ihre "rumdruckserei" mittlerweile bekannt (hier im forum findest du auch einiges dazu).....

wie ich bereits geschrieben habe "recht haben und recht bekommen sind zweierlei!".....

€dit: ich hänge jetzt mittlerweile im dritten oder vierten monat, auch dem geld eines parkremplers hinterher.....das fz war ein leihwagen einer deutschen kfz-vermietfirma...also war der fahrer schonmal kein problem....lediglich der wohnt in frankreich, und muss sich auch erstmal zur sache äußern (sowohl bei der polizei als auch bei der versicherung)....solange der das nicht macht, kann ich weder mit dem geld rechnen, noch vor gericht klagen, da ohne dem seine aussage die polizeiakte nicht freigegeben wird, und so die (meine) rechtsschutzverischerung keine kostendeckungszusage für das gericht gibt (da die sich auch mal ein "unabhängiges bild" von der lage machen wollen), von der gegnerischen versicherung mal ganz zu schweigen....das kann sich noch locker 4-6monate hinziehen, bis die französische polizei den befragt hat, und die akten zurückschickt.....

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 22:57

ok dann jetzt mal klartext:

sollte sich der typ bei der versicherung garnicht äussern, was soll ich machen? wie lange soll ich warten, bis ich einen anwalt aufsuche? muss ich wirklich so hart sein und mit einem anwalt kommen? eigentlich weiss die versicherung doch dass sie so oder so zahlen muss, wenn man sich den fall mal anschaut. muss ich letztendlich mit dem unfallverursacher einen streit liefern, oder mit der gegnerischen versicherung?

mit dem verursacher möchte ich mich ehrlich gesagt nicht anlegen, denn das war ein ziemlich

***EDITIERT: Gossensprache wird nicht geduldet [Schreddi]***

ruf morgen bei der huk an, und sag denen (im freundlichsten ton, den du drauf hast!), die sollen dir schnellstmöglich eine kostendeckungszusage schicken.....

wenn die anfangen mit äußerungen wie "von unserem derzeitigen ermittlungsstandpunkt etc......können wir......leider.....nicht", teilst du denen mit, das ab jetzt dein anwalt der ansprechpartner für alles weitere ist......das ist dann auch erfahrungsgemäß der moment, indem die geschulten telefonistinen am anderen ende der leitung ziemlich abweisend und unfreundlich werden.....

dann gehst du zu einem ra (idealerweise verkehrsrecht), schilderst dem die sache, der setzt nen schrieb auf, schickt den an die huk, und der ruft dich dann nach ca. 3-4tagen wieder an, und wird dir dann berichten, was die dem zurückgeschickt haben......entweder die schicken dann das geld ODER der wird noch einen schrieb aufsetzen.....aber das wird der dir dann erklären...

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 23:06

alles klar. das sind doch mal klare ansagen! danke für die tipps!

"das ist dann auch erfahrungsgemäß der moment, indem die geschulten telefonistinen am anderen ende der leitung ziemlich abweisend und unfreundlich werden....."

hmm... ich dachte das wäre dann eher der moment, wo die versicherung zur einsicht kommt.

man man man, wie ich solchen rechtsstreit hasse. wo doch die sache klar ist.

ps: noch ne andere frage. der gutachter hat bereits ein gutachten gemacht. damit ist die kostenfrage ja eigentlich geklärt oder? ich habe den schaden bereits günstig selber behoben. habe jetzt aber keine speziellen rechnungen oder so. werde ich später noch irgendwie in eine beweispflicht gelangen, bei der ich zeigen muss, dass der schaden tatsächlich 1600 euro war? das meisste liess sich eigentlich recht gut wegpolieren bzw. ausbeulen.

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

danke für die tipps!

und nicht vergessen, dir steht ein umkosten-pauschalbeitrag von irgendwas um die 20€ zu..... ;)

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 23:13

umkosten-pauschalbeitrag? was ist denn das? ok gut zu wissen. ps. schau dir noch meinen letzten beitrag an. hab was edititert.

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

was ist denn das?

ein pauschaler entschädigungsbetrag, für auftretende kosten deinerseits die durch briefverkehr, telefongespräche etc. entstehen.....

wie das jetzt genau heißt, müsst ich gucken, dazu hab ich aber momentan nicht irgendwie großartig lust....kannst ja selbst mal die bekannten suchmaschinen benutzen... :D

am 20. Juni 2007 um 5:23

Hi,

zunächst mal wäre der TE gut beraten, sich arg im Ton zu mäßigen.

Das Sprachniveau lässt zu wünschen übrig.

Bei allem Ärger versteh noch ein paar Punkte:

  • nicht die Versicherung ist Dir ins Auto gefahren, sondern der Unfallgegner --> die regulieren nur nach Sachverhalt...
  • was die Polizei zur Schadenabwicklung sagt ist unerheblich
  • die Anforderung eines Unfallprotokolls der Polizei kann bis zu mehrere Monate dauern

Daher ist hier sinnvoll, eigene Unfallschilderungen anzubringen - geht schneller und unkomplizierter.

Im vorliegenden Fall ist aufgrund der eigenen Unerfahrenheit ein Anwalt dringend anzuraten.

Jedoch sei gesagt - und jetz nich schon wieder in die Luft gehen - sollte es auf Teilschuld rauslaufen, wäre hier ne Rechtsschutz sinnvoll.

Das sind Eventualitäten, die du schlichtweg bedenken musst.

Dir helfen sicher auch die FAQ weiter - dort sind einige Posten zum Unfall aufgelistet - etwa www.unfallweb.de

Aber all das kann und wird Dir dein Anwalt erklären.

Für die Zukunft auf MT: Auch hier kann man vernünftig schreiben/sprechen.

Grüße

Schreddi

am 20. Juni 2007 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

zunächst mal wäre der TE gut beraten, sich arg im Ton zu mäßigen.

Jedoch sei gesagt - und jetz nich schon wieder in die Luft gehen - sollte es auf Teilschuld rauslaufen, wäre hier ne Rechtsschutz sinnvoll.

Grüße

Schreddi

Teilschuld, bei geparktem Auto ?

buba

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