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unfallgegner nicht versichert

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 13:43

habe vorgestern einen auffahrunfall gebaut. vor mir ein ziemlich neuer audi. kreisverkehr kommt. er vor mir bremst, fährt langsam rein, ich hinterher. geschw.ca.10-20 kmh, kreisverkehr in rechte richtung absolut leer, gucke nach links, beim hinterher fahren,alles frei, bums, dann wars geschehn.

angabe von ihm, sein auto ruckelte und fuhr auf einmal nicht mehr. ich sah auch keine stopplichter, mein beifahrer kann das bezeugen. die polizei nahm das alles auch so auf, enthielt sich natürlich wohlweislich der stimme der schuldfrage. er gab an bei der provinzial versichert zu sein. weil ich der meinung bin, ich habe nicht allein schuld, meldete ich der prov. den schaden, mit falln. der pol. und seinem kennzeichen. angerufen hatte ich den unf.-gegn. auch schon, ihm gesagt, das im falle vor gericht, die sache 50 zu 50 entschieden wird und um unnötige kosten zu vermeiden, er steigt in seiner vollkasko, gerichtskosten, Und mein schwager, (war sein auto, mit dem ich unterwegs war), steigt in seiner haftpflicht.

also schlug ich ihm vor, jeder zahlt sein eigenen schaden. und er: NEIN, schaden,10000,-€.

ich: 3er bmw, 1,6l bj. 97, schaden, re. kotfl., motorhaube, re.scheinw., schloßträger, div. kunststoffteile vo. re.

er: ziemlich neuer audi kombi, a6, glaube ich, schaden: hi. li. stoßfänger aus halterung gerissen.

und jetzt kommst: provinzial rief bei mir heut an: er ist gar nicht bei denen versichert.

und ich hab natürlich keine rechtsschutzvers.

hat jemand einen rat für mich?

viele grüße aus stralsund

Beste Antwort im Thema

@dassowstralsund: Eine kurze Frage an dich.

Nehmen wir an, du stehst mit deinem Fahrzeug an der Einfahrt zu einem Kreisverkehr und musst warten. Als frei ist, willst du anfahren und würgst dabei dein Auto ab (das kann schlicht und einfach jedem einmal passieren - auch einem noch so geübten Autofahrer).

Dann kracht es und es steht einer im Heck deines Fahrzeuges.

Derjenige steigt aus und verlangt sofort 50% seines Frontschadens von dir ersetzt.

 

Wie wäre denn in einem solchen (umgekehrten) Fall dein Rechtsverständnis?

Würdest du sagen: "Nur weil ich meine Karre in der Eile abgewürgt habe, darf der mir hinten reinfahren - sehe ich vollkommen ein - fühle mich zumindest hälftig verantwortlich an diesem Unfall"

Oder wäre dein Rechtsempfinden in einem solchen Falle anders?

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Gib mal dessen Kennzeichen über den den Zentralruf der Autoversicherer ein. Da erfährst Du dann, wo der versichert ist.

Falls nicht versichert, auch kein Problem. Die Haftpflichtversicherer haben einen Zentralverband, der dann reguliert - falls reguliert werden muss.

Hoffentlich war Dein Beifahrer nicht der Schwager. Dann hättest Du im Streitfall nämlich keinen Zeugen mehr.

 

Gruß

Peter

Was ist denn das für eine "Räuberpistole".

Seelze 01

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 14:39

Räuberpistole??? seelze 01

peter: danke für die antwort, habe die informiert, warte auf antwort

Zitat:

@dassowstralsund schrieb am 23. Dezember 2014 um 14:43:09 Uhr:

ihm gesagt, das im falle vor gericht, die sache 50 zu 50 entschieden wird

Abwarten. Bei Auffahrunfällen hat man als Auffahrender meist schlechte Karten.

Deshalb immer Augen auf!

Zitat:

@dassowstralsund schrieb am 23. Dezember 2014 um 14:43:09 Uhr:

und um unnötige kosten zu vermeiden, er steigt in seiner vollkasko, gerichtskosten, Und mein schwager, (war sein auto, mit dem ich unterwegs war), steigt in seiner haftpflicht.

Das hört sich eher danach an, als ob du glimpflich aus der Sache kommen wolltest. Immerhin handelt es sich beim anderen Auto wohl um einen neueren Typ, während dein BMW schon an der 20 Jahre Marke kratzt.

Wieso beim Geschädigten die Vollkasko steigt ist mir ja auch schleierhaft :D

Die Beweisführung, dass der Audi vorne ruckelte und unerwartet nichtmehr fuhr wird auch nicht gelingen, deshalb wird es am Ende wie ein normaler Auffahrunfall abgerechnet.

Da kann ich schon verstehen, dass man versucht den Geschädigten einzuschüchtern und auf "jeder trägt seinen Schaden selbst" zu drängen :D

Also für mich hatte schon mal den gleichen Unfall bist Du alleine schuld, der wo auffährt ist immer der Schuldige, daher spielt es keine Rolle wo der andere versichert ist, da Deine Versicherung zahlen muss.

Kannst doch nicht sagen der hat nicht gebremst und fährst auf und der andere soll mit Schuld sein.

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 15:22

es ist tatsache so gewesen, wie ich es geschildert hab. der audifahrer hat in meinem beisein das auch genauso der polizei geschildert. ich versuche hier nicht, die schuld von mir abzuwälzen. ich weiß, daß wer auffährt eigentlich auch schuld hat. aber es war so... und dann kann ich nicht allein schuld haben

Zitat:

@GTITyp schrieb am 23. Dezember 2014 um 16:11:58 Uhr:

Also für mich hatte schon mal den gleichen Unfall bist Du alleine schuld, der wo auffährt ist immer der Schuldige, daher spielt es keine Rolle wo der andere versichert ist, da Deine Versicherung zahlen muss.

Das ist so nicht richtig. Es gibt schon Urteile von Auffahrunfällen, wo der Vordermann sogar bis zu 100% Schuld zugewiesen bekam.

Es gilt zu beweisen, dass der Vordermann grundlos abbremste und absichtlich einen Auffahrunfall provozierte.

Das ist aber ziemlich schwierig.

Bei dem Fall oben seh ich aber schwarz. Wenn beim Vordermann das Auto ruckelt und der Motor ausgeht, dann kann ich nicht einfach auffahren und 50:50 verteilen. Der Vordermann ist ja nicht absichtlich stehen geblieben.

D.h. ich muss einen Abstand halten, so dass ich auch dann noch zum Stehen komme, wenn der Vordermann plötzlich stehen bleibt.

Ausnahmen gibt es in der Stadt bei grüner Ampel oder so. Da urteilen Gerichte auch mal anders, so dass man diesen Abstand nicht immer einhalten muss.

Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen.

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 15:30

ja ok, ich versteh schon, da ist es dann auch egal, fals der gegner wirklich nicht versichert war?

Falls der Gegner wirklich nicht versichert ist, hätte er sich garnicht auf öffentlich Straßen bewegen dürfen.

Zitat:

@dassowstralsund schrieb am 23. Dezember 2014 um 16:30:11 Uhr:

ja ok, ich versteh schon, da ist es dann auch egal, fals der gegner wirklich nicht versichert war?

Ok ist es nicht. Wenn er tatsächlich nicht versichert war, dann ist das nach § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) eine Straftat. D.h. der Unfallgegner hat ein dickes Problem.

Inwiefern sich das auf die Schuldfrage auswirkt, kann ich nicht beurteilen. Die Frage ist wahrscheinlich auch, ob der andere Wagen eine Plakette hatte usw.

Wie gesagt, Anwalt konsultieren.

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 15:47

ok, werd ich machen, vielen dank für die ratschläge, allen.

fröhliche weihnachten und einen guten rutsch, gruß micha aus stralsund

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Dezember 2014 um 14:56:50 Uhr:

 

Hoffentlich war Dein Beifahrer nicht der Schwager. Dann hättest Du im Streitfall nämlich keinen Zeugen mehr.

Dafür hätte dann aber sein Schwager einen.

Allerdings einen sehr schwachen.

Weil der ja nicht nach vorne schaute.

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 16:05

war nicht mein schwager, ein kollege

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