ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfallschaden am Leasing-Fahrzeug, welche Dauer für Nutzungsausfall?

Unfallschaden am Leasing-Fahrzeug, welche Dauer für Nutzungsausfall?

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 15:35

Hallo,

 

bei uns ist ein LKW in unser parkendes Fahrzeug gefahren.

Polizei war da, Zeugen ebenfalls, die Sache ist klar.

Der Schaden bewegt sich in einer Höhe, in der die Leasing-Firma das Fahrzeug wieder zurücknimmt und mir vorgeschlagen hat, dass ich ein neues Fahrzeug bestellen könnte.

Gutachten liegt vor, Reparatur würde 9 Tage dauern.

Schön und gut, jedoch dauert die Lieferung der Neubestellung 8 Wochen.

Stehen mir Nutzungsausfall für 8 Wochen zu oder 9 Tage wie im Gutachten für die Reparatur angegeben?

Gibt es weiteres was ich wissen sollte bzw. geltend machen kann?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wie die Reparatur dauern würde. Bei unverschuldeten Unfall nimm dir ein Anwalt, der wird von dem gegner bezahlt. Der kann dir auch alles fachliche nennen was du gelten machen kannst.

Und was soll dieser tun außer den Kostenpauschale zu fordern?

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Wie die Reparatur dauern würde. Bei unverschuldeten Unfall nimm dir ein Anwalt, der wird von dem gegner bezahlt. Der kann dir auch alles fachliche nennen was du gelten machen kannst.

Das würde ich zunächst mal mit dem Leasingunternehmen besprechen.

Vielleicht haben die für solche Fälle Ersatzfahrzeuge.

Nutzungsausfall für 8 Wochen wirst du nicht bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wie die Reparatur dauern würde. Bei unverschuldeten Unfall nimm dir ein Anwalt, der wird von dem gegner bezahlt. Der kann dir auch alles fachliche nennen was du gelten machen kannst.

Und was soll dieser tun außer den Kostenpauschale zu fordern?

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wie die Reparatur dauern würde.

Das heißt 9 Tage und danach 6,5 Wochen ohne Fahrzeug obwohl ich nichts dafür kann?

Ich habe morgen den Termin bei meinem Anwalt, würde nur gerne vorab wissen ob diesbezüglich Erfahrungen vorliegen.

Das die Leasingfirma bei so einer Schadenshöhe den Wagen "lieber zurücknimmt" und Dir ein neues Leasingfahrzeug anbietet und Du den Vorschlag annehmen willst, ist doch ausschließlich "euer Vergnügen". Da kann wiederum die Versicherung nichts für. Die ist doch nicht dafür da, irgendwelche Leasingfirma-internen Handlungen a la "so machen wir das in solchen Fällen..." zu bezahlen. Und da ein Gutachter die Reparatur ja anscheinend als wirtschaftlich angesehen hat (sonst wäre es ein wirtschaftl. Totalschaden) und die Reparaturdauer mit 9 Tagen ja auch schon sehr solide angesetzt hat, ist doch soweit alles im Lack ...;) 

Bin ja mal gespannt, was der Herr Anwalt sagt. Sehr sogar :eek:

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 17:03

Ich kenne mich mit der Materie nicht aus, war mir jetzt auch nicht wirklich sicher was richtig wäre und was falsch.

Es ist nicht so, dass ich auf Teufel komm raus Geld rausholen möchte aus der Sache, sondern nur meine Rechte kennen möchte.

Diese werde ich dann natürlich einfordern, da ich eben ohne Fahrzeug bin und nichts für den Unfall kann.

Klingt vielleicht blöd, habe aber bei anderen Fahrzeugen die nicht geleast waren, es vermieden zum Anwalt zu gehen um die Kosten nicht weiter zu erhöhen. Habe mich dann informiert und mich mit der Versicherung abgesprochen.

Hier ist die Sache nur komplex, sodass ich etwas ratlos bin.

Was ist denn komplex? Das Auto könntest Du nach neun Tagen repariert und frisch gewaschen abholen (oder es gibt sogar einen Bringservice?), Du steigst ein, fährst los und alles ist erledigt. Alles was darüber hinaus zwischen Dir und der Leasingfirma "läuft", ist sinnvollerweise Eure Sache ... Dass Du dann noch weiter mehr als sechs Wochen ohne Auto bist, das hast ausschließlich Du nach der Vereinbarung mit der Leasingfirma zu verantworten. Komplex? Eventuell stehe ICH ja auf dem Schlauch und sehe die Problematik einfach nicht ...? ;)

 

Grüße

Superlolle

Hier ist gar nix Komplex :)

Nur das der Leasinggeber ein Geschäft wittert und du Lust auf ein anderes Auto hast. Für beides kann dein Unfallgegner bzw dessen Versicherung nichts, von daher gibt es dafür auch nichts.

Sprich mit dem Leasinggeber ob er dir ein anderes KFZ für die Lieferzeit zur gleichen Konditionen zur Verfügung stellt. Das liegt aber rein bei dem Leasinggeber und dir.

Der Schaden ist reparabel in 9 Tagen, dafür gibt es Ausfall oder eben einen Mietwagen den am besten von der gegnerischen Versicherung vermitteln lassen, dann gibts auch keinen Ärger über die Rechnung. Der Leasinggeber erhält die Wertminderung und der Fall ist geschlossen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 17:41

Okay, klingt plausibel, da die gegnerische Versicherung ja den Schaden bezahlt und die Sache dadurch erledigt ist.

Das heißt 9 Tage Ausfall und das wars.

Seit 5 Tagen steht der Wagen schon in der Werkstatt zwecks Gutachten etc. und war nach dem Unfall nicht mehr fahrbar.

Kriege ich diese Tage zumindest auch ersetzt oder auch das nicht?

Wenn du einen MB hast, gibt es dort das sogenannte aktive Schadenmanagement - da kümmern die sich eigentlich um alles für dich.

Also ruf erst mal dort an und lass dich aufklären - dann kannst du immer noch weitersehen...

am 6. Mai 2014 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Und was soll dieser tun außer den Kostenpauschale zu fordern?

Das Wichtigste: Sein Honorar.

Bis du Mitglied eines Automobilklubs, wird eine gründliche Erstberatung durch einen Vertragsanwalt in der Nähe deines Wohnorts weder von dir noch von der Gemeinschaft der Versicherten (indirekt), sondern vom Klub bezahlt.

Das hätte ich längst hinter mir (wenn ich nicht selbst Bescheid wüsste).

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Und was soll dieser tun außer den Kostenpauschale zu fordern?

Das Wichtigste: Sein Honorar.

 

Bis du Mitglied eines Automobilklubs, wird eine gründliche Erstberatung durch einen Vertragsanwalt in der Nähe deines Wohnorts weder von dir noch von der Gemeinschaft der Versicherten (indirekt), sondern vom Klub bezahlt.

 

Das hätte ich längst hinter mir (wenn ich nicht selbst Bescheid wüsste).

Und der druckt sich sein Geld selbst ... oder wie ... oder was :rolleyes: Wäre dann ja die nächste Schlagzeile wert: 

"Riesen-Kellergewölbe mit Druckmaschinen in der ADAC-Zentrale entdeckt! :D

am 6. Mai 2014 um 16:52

Zitat:

"Riesen-Kellergewölbe mit Druckmaschinen in der ADAC-Zentrale entdeckt! :D

Braucht es wohl gar nicht (die Druckmaschinen). Denn da sollen eine gute Milliarde lagern. Davon kann man eine Weile leben.

Zur Aufklärung an den/die Unwissenden: Die Klubmitglieder bezahlen für diese Leistung ihren Klubbeitrag und ob die Vertragsanwälte pauschal oder per Einzelabrechnung bezahlt werden, weiß ich nicht. Vielleicht auch gratis, denn das hier allgegenwärtige Geschrei nach dem Anwalt - auch wegen eines geringfügigen Kratzers - führt sicher dazu, dass 99 Prozent der Erstberatungen in eine Mandatierung münden. So tüchtig wird der Anwalt mit seiner Beratung dann schon sein.

Zitat:

Original geschrieben von V8-STGT

Das heißt 9 Tage und danach 6,5 Wochen ohne Fahrzeug obwohl ich nichts dafür kann?

Dafür sparst Du für die 8 Wochen auch die Rate. ;)

Spaß beiseite: Der Versicherung kans natürlich egal sein welche Regelung Du mit welcher Leasinggesellschaft abschliesst. SIe zahlt natürlich den Leihwagen / Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, all deine privaten Vereinbarung gehen sie nichts an.

Ich würde aber tatsächlich zunächst mal die LG kontaktieren.

Auch in meinem Fall würde die LG den Vertrag bedingungsgemäß bei einem wirtschaftl. Totalschaden einseitig kündigen.

Allerdings würde ich auf Wunsch ein adäquates Fahrzeug bis zur Auslieferung des Neuen bekommen.

Würde mich fast wundern wenn das bei Dir so viel anders wäre.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfallschaden am Leasing-Fahrzeug, welche Dauer für Nutzungsausfall?