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Unfallschaden: Gutachten, Schadenschnelldienst oder Kostenvoranschlag?
Hallo an alle,
meine Frage habe ich schon im 3er Forum klick
gestellt und dort den Tipp bekommen hier noch einmal nach zu fragen.
Es geht um einen Unfallschaden und dessen Bewertung,
bzw. Begutachtung, um eine entsprechende
Rechtssicherheit zu haben, damit auch alles zu meiner
Zufriedenheit abgewickelt wird.
Hier mal der Sachverhalt: beim Ausparken ist mir rückwärts
vorn Links gegen die Felge und die Frontschürze gefahren worden.
Ich stand fast unmittelbar daneben, aber als ich darauf
aufmerksam machen wollte war es auch schon zu spät.
An der Frontschürze sind seitlich unterhalb des Scheinwerfers
eindeutige Kratz,- und Schleifspuren zu erkennen und
an Felge und Reifen sind ebenfalls Abdrücke.
Die gefahrene Geschwindigkeit würde ich mit max.
Schrittgeschwindigkeit einschätzen, es war kein
leichtes gegen rollen.
Vom Verursacher habe ich alle persönlichen und
versicherungstechnischen Daten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
die Spuren an der Frontschürze sind eindeutig, was
eventuell mit der Radbefestigung ist kann ich nicht
sagen, beim Fahren merkt man zumindest nichts.
Was reicht der Versicherung als Schadensmeldung
und wie verhalte ich mich am besten?
Reicht ein Kostenvoranschlag aus einer Werkstatt
oder rechnen die Versicherungen nur gegen
ein offizielles Gutachten ab?
Es ist Jahre her das ich in der Art und Weise
irgendwie an "mein Geld" kommen musste,
vielleicht kann mir jemand mal sagen
wie das so abgehandelt wird.
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13 Antworten
ein kostenvoranschlag kann der versicherung reichen..
allerdings schriebst du oben was von rechtssicherheit.
rechtlich verwertbar duerfte nur ein gutachten sein.
geh zu einem freien sachverständigen deiner wahl, der anhand des schadens entweder ein gutachten oder kurzgutachten erstellt.
Hier hast auch Infos...
Geh bloß nicht zu den Schadenschnellkürzern...
Aufgrund der Beschreibung ist ein Gutachten angemessen. Such Dir einen Sachverständigen.
Warst Du schon in der Werkstatt damit?
Dort wird man Dir eine grobe Einschätzung geben können, wie hoch der Schaden liegen wird.
Bei Schäden unter 700-750 EUR greift in der Regel die sog. Bagatellgrenze. Die Kosten eines SV-Gutachtens sind dann vom Gegner nicht zu erstatten.
Ein zuverlässiger SV wird Dich darauf hinweisen.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Unabhaengiger SV
Geh bloß nicht zu den Schadenschnellkürzern...
Aufgrund der Beschreibung ist ein Gutachten angemessen. Such Dir einen Sachverständigen.
Genau bei diesen Zeitgenossen habe ich
auch so meine Bedenken was Objektivität
und Unbefangenheit anbelangt.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Warst Du schon in der Werkstatt damit?
Dort wird man Dir eine grobe Einschätzung geben können, wie hoch der Schaden liegen wird.
Bei Schäden unter 700-750 EUR greift in der Regel die sog. Bagatellgrenze. Die Kosten eines SV-Gutachtens sind dann vom Gegner nicht zu erstatten.
Ein zuverlässiger SV wird Dich darauf hinweisen.
Hafi
Gestern Mittag kurz vor Feierabend war ich noch
in einer Vertragswerkstatt, über die Kosten konnte
oder wollte sich der Werkstattleiter nicht äußern,
mit dem Verweis auf den Schadenschnelldienst.
Nur welche Arbeiten er für erforderlich hält teilte
er mir mit, mit dem Hinweis das auch so dem
Schadenschnelldienst mit zu teilen.
Was ich allerdings davon halten soll?
Keine Ahnung.
Stelle das Auto einem qualifizierten KFZ- Sachverständigen vor.
Wie schon geschrieben, wird dieser dich richtig beraten und dir die Wege hier aufzeigen.
Ohne die Schadenhöhe und das Schadenbild hier zu kennen ist das Kaffeesatz lesen.
Evtl. macht dir der SV auch ein so genanntes Kurzgutachten, dass ist deutlich preiswerter, wie ein großes Gutachten.
Wie schon geschrieben, soltest du aber auf die Qualifikation des SV achten und und nicht auf einen höhren, der nur an seinen eigenen Geldbeutel denkt.
Davon gibt es in unserer Branche leider auch zu viele.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Stelle das Auto einem qualifizierten KFZ- Sachverständigen vor.
Wie schon geschrieben, wird dieser dich richtig beraten und dir die Wege hier aufzeigen.
Ohne die Schadenhöhe und das Schadenbild hier zu kennen ist das Kaffeesatz lesen.
Evtl. macht dir der SV auch ein so genanntes Kurzgutachten, dass ist deutlich preiswerter, wie ein großes Gutachten.
Da kann ich nur sagen: Mach das was Delle sagt
Wobei es für Laien schwer ist die Qualität eines Gutachters zu bewerten.
Die Aussage der Versicherung des Verursachers lautet: "Fahren Sie gleich
mal zu unserem Schadenschnelldienst. der erledigt alles und die
kosten werden auch minimiert."
Ja ne, is klar.
Nach weiterer Recherche im Internet habe ich mich entschlossen und werde morgen
einen SV die Sache beäugen lassen und dann sehen wir weiter.
Falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte werde ich das
hier mal erläutern.
Vielen Dank schon mal an alle.
Recht hast du.
Zitat:
Original geschrieben von Frazen
Die Aussage der Versicherung des Verursachers lautet: "Fahren Sie gleich
mal zu unserem Schadenschnelldienst. der erledigt alles und die
kosten werden auch minimiert."
Ja ne, is klar.
Nach weiterer Recherche im Internet habe ich mich entschlossen und werde morgen
einen SV die Sache beäugen lassen und dann sehen wir weiter.
Falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte werde ich das
hier mal erläutern.
Vielen Dank schon mal an alle.
also, ich kann mir das nicht vorstellen, dass es Unstimmigkeiten gibt....
Gruß
Delle
Delle wir werden es erleben, ich glaube in
dieser "gerechtigkeitsverliebten" Gesellschaft
will doch jeder alles hieb- und stichfest,
schwarz auf weiß haben.
Und dann wird noch das Haar in der Suppe
gesucht um den letzten Cent an zu zweifeln.
In den letzten Wochen habe ich so einiges
mit unseren lieben Mitmenschen durch,
da ist alles möglich.
Wir sehen uns.
Update:
Ein großes Danke schön an den Kollegen Dellenzähler, der ein höchst seriöses Gutachten erstellt
und mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat.
Im zweiten Schritt war ich dann beim zur Achsvermessung.
Jetziger Stand: Fahrzeuggeometrie musste nachgestellt werden, außer einer
eventuell beschädigten Karkasse am Winterreifen gibt es keine versteckten Schäden.
Auch wenn ich keinen Gegenbeweis mangels Durchführung erbringen kann, denke
ich mal, daß beim "Schadenschnellkürzer" eventuell der Reifen unten durch
gefallen wäre.
Wenn dann alles ohne murren von der Versicherung gezahlt wurde berichte
ich nochmal abschließend.