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Unfallschaden mit Fahrerflucht jetzt kommt ein sachverständiger

Themenstarteram 27. August 2014 um 17:23

Hallo Leute.

Vor 5 Wochen ist mir ein Franzose beim Parken gegen das Auto gefahren, er ist abgehauen aber wurde von zwei Zeugen gesehen und die haben es der Polizei gemeldet. Zum Glück :)

Es stellte sich heraus das es ein Franzose war mit französischen Kennzeichen.

Die Polizei hat mir auch gleich einen Tag später die Daten vom Fahrzeughalter geschickt und ich hab ihn angerufen.

Er hat zwar bemerkt das er eine kleine Delle ins Kennzeichen gemacht hat ist dann aber weiter gefahren, er ist bei der AXA versichert, dieser hat er mitgeteilt das er garnichts gemerkt hat....

Nun ist es so dass mein Kennzeichen/Edelstahl Kennzeichenhalter verdellt sind und mein Kühlergrill eigendrückt ist und meine Stoßstange eine Schramme hat.

Bin dann zur Volkswagen und hab ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, hat mich 50€ gekostet aber die meinten dass es wie ein Gutachten ist. Ich hab keine Ahnung davon was das ist :)

Schäden beläuft sich auf 1600€, jetzt nach 4 Wochen meldet sich endlich mal AXA und möchte jemand von der Dekra vorbei schicken.

Was hab ich nun zu erwarten? Was sollte ich vermeiden, wird er mir ein gegen Angebot machen und ich muss dann sofort zusagen oder ablehnen ?

Wie muss ich mich verhalten wenn ich das Geld lieber ausgezahlt haben möchte, muss ich ihm das sagen oder der AXA ?

 

Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich ! Danke

Beste Antwort im Thema

Warum sollte die Versicherung hier einen vom TE beauftragten Gutachter bezahlen?

Er ist Herr des Restitutionsgeschehens. Als solcher hat er sich dafür entschieden, den Kostenvoranschlag einer VW Vertragswerkstatt zum Nachweis des Schadens einzureichen.

Das hat er getan.

Damit ist für ihn die Sache erledigt.

Der Gegner bezweifelt die Schadenhöhe. Daher soll das Fahrzeug nun von einem Sachverständigen im Auftrag der Versicherung angeschaut werden, weil die sonst keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug zu sehen.

Der kommt zum Ergebnis, dass der KVA passt, dann ist alles ok. Oder beanstandet den KVA, dann wird die Versicherung nur den nicht beanstandeten Teil bezahlen.

Nun hat der TE die Möglichkeit, die Besichtigung abzulehnen.

Dann wird die Versicherung nichts oder nur den Teil, den sie nach Aktenlage unstreitig ansieht, regulieren.

Den Rest muss der TE auf dem Rechtsweg einklagen. Ausgang offen, Kosten trägt der Verlierer.

Dass er hier mit einem Gutachten besser bedient gewesen wäre, ist ein Märchen. Das wäre nur für den Sachverständigen gut, der davon lebt, Gutachten zu verkaufen.

Der Ablauf wäre exakt der gleiche, wenn die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit der Forderung hätte. Die Nachbesichtigung ist nunmal die einzige Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen.

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Bei einem Schaden ab ca. 1000,- immer Gutachter, KVA wird für die Schadenregulierung nicht anerkannt, da die Werke ja darauschreiben kann, was sie will.

Sollte es ein älteres Auto sein, kommt i.d.R. immer der Gutachter.

Ob die Werke Dir die 50,- mit der Reparatur verrechnet, weiß hier keiner.

Zitat:

Original geschrieben von biohazard.

..., hat mich 50€ gekostet aber die meinten dass es wie ein Gutachten ist. ...

Das stimmt natürlich absolut nicht, ein Kostenvoranschlag hat keine wirkliche beweisichernde Eigenschaft. Die im Kostenvoranschlag enthaltenen Positionen müssen noch nicht einmal beschädigt sein. Vor- und Altschäden werden auch nicht berücksichtigt und vieles weitere.

Zitat:

Was hab ich nun zu erwarten?

Die Versicherung möchte evtl. erreichen möglichst wenig Geld zu zahlen.

Wenn die gegn. Versicherung gerne ein Gutachten haben möchte, welches du bei dieser Schadenshöhe besser direkt selbst beauftragt hättest, warum machst du dann nicht wenigstens jetzt von deinem Recht gebrauch, dein Auto von einem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen?

Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.

Themenstarteram 27. August 2014 um 17:50

Ja aber das kann ich auch im Nachhinein wenn ich nicht einverstanden bin oder ? Also zu einem unabhängigen, muss ich den selbst zahlen ? Ich hab gehört dir verlangen dafür einiges.

Und ja die 50€ würden mir verrechnet werden wenn ich es dort reparieren lassen würde, was ich jedoch nicht will sondern ich würde mir wie oben geschrieben das Geld am liebsten auszahlen lassen.

Dann hast Du 50,- Verlust gemacht.

am 27. August 2014 um 19:24

Kannst du nicht mehr im Nachhinein.

Die Versicherung zahlt nicht zum Spaß 2 Gutachter.

er hat einen Kostenvoranschlag machen lassen auf eigene Kosten-die gegnerische Versicherung MÖCHTE^^ einen Gutachter vorbei schicken- warum muß die Vers dann 2 Gutachter bezahlen-der den sie schicken möchte war ja noch nicht da..

Hi,

wenn die Versicherung einen Gutachter schickt und man das akzeptiert. Dann aber hinterher doch nicht mit dem Gutachten einverstanden ist muß man ein 2. Gutachten erstellen lassen bei dem das Risiko dann ziemlich groß ist das man es selbst zahlen muß.

@TE wenn die Versicherung einen Gutachter schicken will,gleich abblocken und sagen du beauftragst selbst einen Gutachter. Gleich die Schadensnummer geben lassen dann rechnet dieser Gutachter direkt mit der Versicherung ab.

Gruß Tobias

Warum sollte die Versicherung hier einen vom TE beauftragten Gutachter bezahlen?

Er ist Herr des Restitutionsgeschehens. Als solcher hat er sich dafür entschieden, den Kostenvoranschlag einer VW Vertragswerkstatt zum Nachweis des Schadens einzureichen.

Das hat er getan.

Damit ist für ihn die Sache erledigt.

Der Gegner bezweifelt die Schadenhöhe. Daher soll das Fahrzeug nun von einem Sachverständigen im Auftrag der Versicherung angeschaut werden, weil die sonst keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug zu sehen.

Der kommt zum Ergebnis, dass der KVA passt, dann ist alles ok. Oder beanstandet den KVA, dann wird die Versicherung nur den nicht beanstandeten Teil bezahlen.

Nun hat der TE die Möglichkeit, die Besichtigung abzulehnen.

Dann wird die Versicherung nichts oder nur den Teil, den sie nach Aktenlage unstreitig ansieht, regulieren.

Den Rest muss der TE auf dem Rechtsweg einklagen. Ausgang offen, Kosten trägt der Verlierer.

Dass er hier mit einem Gutachten besser bedient gewesen wäre, ist ein Märchen. Das wäre nur für den Sachverständigen gut, der davon lebt, Gutachten zu verkaufen.

Der Ablauf wäre exakt der gleiche, wenn die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit der Forderung hätte. Die Nachbesichtigung ist nunmal die einzige Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen.

Da der TE keine Schuld am Unfall hat, hat er immer das Recht, selber einen Gutachter auf Kosten der Versicherung zu bestellen, den Gutachter der Versicherung braucht er nicht akzeptieren. Der KVA war lediglich ein KVA, wenn die Versicherung den nicht als Abrechenbasis akzeptiert, ist das ihr Recht und der TE hat 50€ versiebt, mehr aber auch nicht. Wenn die Versicherung auch das Gutachten von dem vom TE beauftragten Gutachter nicht akzeptiert steht es ihr frei, selber auch noch einen Gutachter zu schicken, den der TE dann aber ebenfalls nicht zahlen muß.

Also Gutachter der Versicherung ablehnen, aufgrund der eigenen Schuldfreiheit selber einen Gutachter beauftragen und vor allem Rechtschutz nutzen, wenn man eine hat!!!

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte

Da der TE keine Schuld am Unfall hat, hat er immer das Recht, selber einen Gutachter auf Kosten der Versicherung zu bestellen, den Gutachter der Versicherung braucht er nicht akzeptieren. Der KVA war lediglich ein KVA, wenn die Versicherung den nicht als Abrechenbasis akzeptiert, ist das ihr Recht und der TE hat 50€ versiebt, mehr aber auch nicht. Wenn die Versicherung auch das Gutachten von dem vom TE beauftragten Gutachter nicht akzeptiert steht es ihr frei, selber auch noch einen Gutachter zu schicken, den der TE dann aber ebenfalls nicht zahlen muß.

Also Gutachter der Versicherung ablehnen, aufgrund der eigenen Schuldfreiheit selber einen Gutachter beauftragen und vor allem Rechtschutz nutzen, wenn man eine hat!!!

alles absolut korrekt mit Ausnahme:

Zitat:

steht es ihr frei, selber auch noch einen Gutachter zu schicken

So ein einfaches Recht dazu hat die Versicherung nicht, diese muß dann ganz erst klar darlegen warum das vom TE eingereichte Gutachten zur Abrechnung nicht geeignet ist.

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte

Da der TE keine Schuld am Unfall hat, hat er immer das Recht, selber einen Gutachter auf Kosten der Versicherung zu bestellen, den Gutachter der Versicherung braucht er nicht akzeptieren. Der KVA war lediglich ein KVA, wenn die Versicherung den nicht als Abrechenbasis akzeptiert, ist das ihr Recht und der TE hat 50€ versiebt, mehr aber auch nicht. Wenn die Versicherung auch das Gutachten von dem vom TE beauftragten Gutachter nicht akzeptiert steht es ihr frei, selber auch noch einen Gutachter zu schicken, den der TE dann aber ebenfalls nicht zahlen muß.

Also Gutachter der Versicherung ablehnen, aufgrund der eigenen Schuldfreiheit selber einen Gutachter beauftragen und vor allem Rechtschutz nutzen, wenn man eine hat!!!

VORSICHT!

Der TE hat doch mitgeteilt, dass der Verursacher ein Franzose ist. Damit nehme ich an, dass das Fahrzeug auch in Frankreich versichert ist. Und im Ausland ist das mit den Gutachtern anders geregelt. Von italienischen Versicherungen wird das Gutachten beispielsweise nur bezahlt, wenn es von der Versicherung selbst in Auftrag gegeben worden ist...

...daher sollte man das vorher prüfen, wie das in F geregelt ist. Sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

Hi,

völlig egal da der Unfall in Deutschland war wird das nach deutschem Recht geregelt.

Bei einem Unfall im Ausland sieht das anders aus,da muß man sich meistens mit den schlechteren Bedinungen herumschlagen.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

...daher sollte man das vorher prüfen, wie das in F geregelt ist. Sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

So einfach ist das auch nicht, der Unfall ist in D passiert, abgewickelt wird nach der Rechtslage des Landes in dem der Unfall passiert ist.

Geht es um den 3 Jahre alten Audi? Wenn ja würde ich zusehen einen eigenen Gutachter zu beauftragen entgegen der Aussage von Hafi. Das Problem am KVA ist hier ja auch dass ein Punkt dort fehlt der bei einem jungen Auto durchaus einiges ausmachen kann, die Wertminderung. Würde mir da aber ggf. auch mal eine andere Werkstatt suchen, eine gute hätte direkt einen Gutachter empfohlen im Interesse des Kunden und nicht "jau, wieder nen Fuffi verdient".

Ohne triftigen Grund würde ich keinen Gutachter der Versicherung an mein Auto lassen. Wenn die begründet die Schadenhöhe anzweifeln oder der Unfallhergang strittig ist ok, aber im Normalfall ist das nicht erforderlich.

Ansonsten kann man es auch einfacher haben, Auto in der Werkstatt abgeben, fertig machen lassen, Rechnungen einreichen, Thema erledigt. Den meisten Stress gibt es doch immer nur wenn fiktiv abgerechnet werden soll.

Themenstarteram 28. August 2014 um 10:54

Also Leute ich hab den "Kostenvoranschlag" rausgekrammt, da steht Gutachten!! und eine Gutachten Nr. ! Ich hab also für ein Gutachten 50€ gezahlt bei der Volkswagen Werkstatt?! Kann das sein ?

Ändert das jetzt was an der Situation ?

Morgen hab ich den Termin mit dem von der Dekra, soll ich noch absagen oder ihn kommen lassen ?

Danke für eure Hilfe.

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