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Unfallschaden

BMW 3er E91
Themenstarteram 25. Januar 2014 um 10:24

Hallo Forum,

Meiner Frau ist vor 2 tagen ein Corsa auf der AB hinten reingektracht....schätzungsweise bei 50-70km/h (wenn ich meiner Frau glauben darf ;) ).

Heckklappe ist verdellt/ eingedellt, läßt sich aber noch öffnen und schließen.

Stoßstange ist völlig Matsche, Auspuffanlage scheint noch ganz zu sein,m hat am Enschalldämpfer eine Macke, hört sich aber an wie immer.

Der Corsa hat offensichtlich bei 80-100km/h eine Vollbremsung gemacht und ist praktisch unter das Heck unseres Auto gerauscht und steckte ca. 30cm tief drin. :eek:

Auto war hinterher noch fahrbereit, da selbst die Stoßstange noch hielt, obwol sie hinten völlig eingeschoben ist. Die Auspuffanlage lag hinten links relativ frei sichtbar nach dem Crash (nur zum Verständnis).

Wurde alles polizeilich aufgenommen, Personenschäden gab es keine, weil beim Corsa auch die Airbags aufgiengen- der hat nun einen Totalschaden.... ist völlig im Eimer...Mororhaube ist eingeknickt, vorne alles demoliert. Unser Schaden wurde laut erster Sichtung auf ca. 8000€ beziffert????

Ein Gutachter kommt noch am Montag und Listet alles auf.

Frage- auf was muß ich noch achten.... ich möchte nicht mit einem angeknacksten oder angeschlagenen Rahmen oder ähnlichem rumfahren!!!

das Auto ist ca. 2,7 Jahre alt und hat noch einen wert von ca. 30.000€.... Totalschaden wäre zwar mein Wunsch gewesen, da uns beim derzeitigen und künftigen Fahrprofil ein 320D eher zu Gesicht stehen würde, aber das wird der Anwalt wohl eher nicht hinkriegen....oder doch?

Freue mich auf Eure Gedanken und Antworten. :)

Gruß Berti

Beste Antwort im Thema

Nach einem Autounfall streiten beide Autofahrer.

Der eine fragt den anderen:"Sind Sie blind?"

Darauf antwortet der andere:"Wieso? Ich habe Sie doch genau getroffen :D

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Ein Bild wäre noch gut gewesen..

Allerdings ist ein Heckschaden immer heikel, ich hatte vor einigen Jahren mal einen mit meinem Audi Coupe, da ist ein Golf mit 50 hintendrauf geknallt. Auto war nahezu Totalschaden..Aber ich wollte es repariert haben, weil es mir einfach gut gefallen hat.

Würde ich heute nicht noch einmal machen.

Ein Karosserie - Fachbetrieb hatte die Kiste super wieder gemacht.

Aber nach knapp einem Jahr hats schon unter der Heckstoßstange an den Nähten des neuen Heckbleches angefangen zu gammeln. Man sah von aussen nichts, aber ich hatte den Stoßfänger extra mal weggebaut, um zu gucken und wurde fündig.

Im Zusammenspiel, dass das Auto eh nur Zicken gemacht hat, hab ich es dann schnell verkauft.

Würde mal den tatsächlichen Reparaturbedarf abwarten und dann entscheiden.

Bei Dir dürften die Aussichten besser sein, wie bei mir seinerzeit, lt. Beschreibung.

Dsc00263
Themenstarteram 25. Januar 2014 um 10:42

Hallo Zeiti,

Bild gibts leider keines. Im Vergleich zu Deinem Unfall sind bei meinem beide hinteren Kotflügel noch in Ordnung (äußerlich).... der Hauptschaden scheint eher Mittig und unten zu sein. Was mich wundert ist, daß die Auspuffanlage nix abbekommen hat-oder kaum was. Die ganze Anlage war linksseitig freiliegend und die Stoßstange praktisch zwischen den Endrohren eingeschoben.... Heckklappe hat 3-4 Einknicke 0,5- 5cm Tief..... irgendwie komisch.

Der Einschlag könnte evtl. wirklich bei Dir wie Du sagst mittiger gewesen sein, evtl.

hats bei Dir die "Reserveradmulde" nach unten gedrückt, bzw. stärker gestaucht.

Oder ist der Corsa einfach weicher, wie ein alter Golf :D

Wie gesagt: Ein guter Heckschuß ist immer kacke.

Teile einfach tauschen ist da leider nicht.

Oh nein.. Berti...

Ich wuerde Dir auch jeden Fall empfehlen, den Rahmen vermessen zu lassen.

Hast Du vielleicht Fotos? Ist nicht so leicht sich das so vorzustellen.

 

EDIT: Hab zu lange zum Tippen gebraucht... Zeiti war schneller

Gruss,

ribz

Zitat:

Original geschrieben von ribz

Oh nein.. Berti...

Ich wuerde Dir auch jeden Fall empfehlen, den Rahmen vermessen zu lassen.

Hast Du vielleicht Fotos?

 

Gruss,

ribz

Hat er keine, weiter oben stehts geschrieben....:D

am 25. Januar 2014 um 10:50

Hallo und Beileid zu dem Ärgernis!

Mein Kenntnisstand ist, dass du bei einem unverschuldetem Unfall den Wagen auch ohne Totalschaden mit der gegnerischen Versicherung zum Zeitwert vor dem Unfall abrechnen kannst, sofern das Unfallgutachten Richtarbeiten an der Karosserie vorsieht.

Dieses würde ich in deinem Fall dann anstreben!

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 10:57

Danke mal...darauf werde ich dann mal hinarbeiten, bzw. im Auge behalten. :)

am 25. Januar 2014 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef

Hallo und Beileid zu dem Ärgernis!

Mein Kenntnisstand ist, dass du bei einem unverschuldetem Unfall den Wagen auch ohne Totalschaden mit der gegnerischen Versicherung zum Zeitwert vor dem Unfall abrechnen kannst, sofern das Unfallgutachten Richtarbeiten an der Karosserie vorsieht.

Dieses würde ich in deinem Fall dann anstreben!

Eine solche Regelelung gibt es prinzipiell nicht. Die gegnerische Versicherung muss Dich halt schadfrei stellen. Das heißt, Reparaturkosten plus Wertverlust plus Leihwagen plus Nebenkosten. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Regulierung zum Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert). Die Regulierungsbedingungen entsprechen alle dem gleichen Muster, ob Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden (abgesehen von der SB natürlich... :D).

Alles weitere ist wohl kulantes Entgegenkommen der gegnerischen Versicherung und das dürfte wohl eher selten vorkommen. Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass manche Versicherung bei einem Rahmenschaden und minimalen Wert- und Kostenunterschieden einlenkt, gerade wenn man sich um den imaginären Wertverlust streitet.

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef

Hallo und Beileid zu dem Ärgernis!

Mein Kenntnisstand ist, dass du bei einem unverschuldetem Unfall den Wagen auch ohne Totalschaden mit der gegnerischen Versicherung zum Zeitwert vor dem Unfall abrechnen kannst, sofern das Unfallgutachten Richtarbeiten an der Karosserie vorsieht.

Dieses würde ich in deinem Fall dann anstreben!

Eine solche Regelelung gibt es prinzipiell nicht. Die gegnerische Versicherung muss Dich halt schadfrei stellen. Das heißt, Reparaturkosten plus Wertverlust plus Leihwagen plus Nebenkosten. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Regulierung zum Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert). Die Regulierungsbedingungen entsprechen alle dem gleichen Muster, ob Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden (abgesehen von der SB natürlich... :D).

Hallo Neo,

 

ja, das leuchtet alles ein. Das Problem ist- das Auto hat noch ca. 30.000€ wert- das wird dann wohl nix... fürchte ich. :rolleyes:

Gruß Berti

am 25. Januar 2014 um 11:15

Nee, ich glaub da schaut es eher mau aus... :D

Würd mich aber nicht von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung abspeisen lassen. Heute schaltet man besser einen Anwalt ein, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung sowieso zu tragen sind.

Meist hapert es nämlich an der Regulierung für die Leihwagen (Klasse und Dauer), wie auch an einem zu niedrig bemessenen Schadenersatz für den Wertverlust.

Die Reparaturkalkulation weicht nur in seltenen Fällen ab und meist geht es nur um Kleinigkeiten. Aber alles in der Summe an sich, macht eben dann doch schon oft einen schönen Betrag aus...

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Hallo Neo,

 

ja, das leuchtet alles ein. Das Problem ist- das Auto hat noch ca. 30.000€ wert- das wird dann wohl nix... fürchte ich. :rolleyes:

Gruß Berti

Wieso wird das nichts? Wenn ein vergleichbarer 335i E91 nun 35.000 Eur. kostet, wird die Versicherung doch diese Summe zahlen muessen, oder taeusche ich mich da?

am 25. Januar 2014 um 11:18

Bemessen wird nach Wiederbeschaffungswert. Wenn ein vergleichbarer 335i nun 35.000 Euro kosten würde, dann wäre dies auch Grundlage der Regulierung. Aber eben nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Die Reparaturkosten werden in dem Fall diese Summe sicher nicht übersteigen... :D

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von ribz

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Hallo Neo,

 

ja, das leuchtet alles ein. Das Problem ist- das Auto hat noch ca. 30.000€ wert- das wird dann wohl nix... fürchte ich. :rolleyes:

Gruß Berti

Wieso wird das nichts? Wenn ein vergleichbarer 335i E91 nun 35.000 Eur. kostet, wird die Versicherung doch diese Summe zahlen muessen, oder taeusche ich mich da?

Hallo Ribz,

ne, Neo hat es wohl so gemeint, daß die Versicherung aufrechnet:

Z.B. 10000 Material, 2000 Arbeitszeit, 1000€ leihwagen, 1000€ sonstiges, 3000€ Wertverlust, 1000€ Anwalt... macht ca. 18.000€.... die die Versicherung dann lieben bezahlt als 30.000€ Restwert. ;)

Gruß Berti

am 25. Januar 2014 um 11:22

Ich hoffe du hast einen eigenen Gutachter beauftragt!

Und einen Anwalt würde ich immer nehmen, steht dir ja als Geschädigter zu.

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