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Unfallschaden, Versicherung zahlt nicht

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 11. Oktober 2006 um 16:45

Hallo,

mir ist eine Frau hinten auf die Stoßstange draufgefahren, Sie hat Ihre Schuld auch bereits eigeräumt, soweit ist alles klar.

Nun ist mir vor einem Jahr auch einer hinten draufgefahren und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen und Ihn dann selber Instand gesetzt. Jetzt schreibt mir die Versicherung, dass ich einen Nachweis für die Raparatur einreichen soll.

Danke im Voaraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Geretsried1

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23 Antworten

Re: Unfallschaden, Versicherung zahlt nicht

 

Zitat:

Original geschrieben von Geretsried1

Danke im Voaraus für eure Antworten.

Auf welche Frage?? ;)

Ich würde denen Rechnungen von den Teilen einreichen, die Du verbaut hast. Vielleicht hast Du ja auch noch ne Rechnung von nem Lackierer, falls Du nur die Struktur selbst gemacht hast. Also irgendwas woraus hervorgeht, dass Du wirklich den Schaden instand gesetzt hast.

Gruß

GT Sport

am 11. Oktober 2006 um 17:03

sie wollen nur den nachweis der reparatur für die erstattung des nutzungsausfalls und der mwst. der schadenshöhe. lass dir vom gutachter bestätigen (der macht das für kleines geld) das alles fachgerecht repariert wurde.

Themenstarteram 11. Oktober 2006 um 17:10

Ne, vor einem Jahr ist mir schon mal einer hinten auf die Stoßstange draufgefahren und ich habe mir das Geld ausbezahlen lassen. Jetzt (nach einem Jahr) ist mir wieder einer auf die hintere Stoßstange draufgefahren und die Versicherung wirft mir vor, dass ich den Schaden damals nicht Instand gesetzt hätte.

naja die sind doch in der beweis pflicht seh da kein problem fals du es wirklich repariert hast

Gutachter her und gut is

nein.

man muss beweisen können, das der wagen vorher ok war.

wenn du keine rechnungen von teilen oder ähnlichem hast, kann es sein, daß die vers. jetzt sagt: der golf war hinten ja schon kaputt, und wurde nicht rep., obwohl du geld vom letzten unfall für die rep. erhalten hast.. wieso sollen wir da nochmal bezahlen.

ist übrigens meinem nachbar so gegangen.

der hatte einen auffahrunfall, hat den schaden mit teilen vom verwert. hof rep, und das geld von der vers. eingestrichen.

eine weile später wieder auffahrunfall. da kam dann der gutachter, sagte: sie hatten vor einiger zeit schonmal einen unfall. bitte belege oder rechnungen hergeben.

dies konnte er nicht(wahrscheinlich auch keine quittung erhalten beim verwerter). daraufhi8n hat die vers. nur den schaden ersetzt, der lt letzten gutachten noch nicht war.

zb ein unfall stossstange kaputt. du rep nicht..

2. unfall stossstange und rücklicht. vers. bezahlt nur das rücklicht. da stossstange schon kaputt war.

du musst jetzt beweisen, das du den vorhergehenden schaden rep. hast.

woher weiß denn die versicherung, dass dir schon einmal einer draufgefahren ist?:confused:

die vers. haben irgendwie ne gemeinsamme datenbank. der gutachter bei meinem nachbarn hatte es beim ersten besuch schon in den unterlagen dabei. das gesamte protokoll des letzten unfalls.

alles ein grosser D... haufen.

Zitat:

Original geschrieben von country

alles ein grosser D... haufen.

ja klar, aber alle :rolleyes:

Das ist normal so. Wurde mir bei meinem Einbruchschaden auch dazu gesagt-wenn ich irgendwann einen Schaden habe, der die gleichen Teile betrifft, muss ich nachweisen daß ich diese auch tatsächlich repariert habe nach dem ersten Schaden. Ansonsten könnte man einen nicht reparierten Schaden ja mehrfach abrechnen, obwohl nie etwas instand gesetzt wurde.

ich glaub ich hab einen wurm drin oder mehrere hier?

von welcher versicherung reden wir eigentlich?

die eigene versicherung oder die des gegners?

könne durchaus versch. vers. sein- beim 1. unfall zb allianz, beim 2. devk. trotzdem weiss die das vom 1. unfall.

Zitat:

Original geschrieben von country

könne durchaus versch. vers. sein- beim 1. unfall zb allianz, beim 2. devk. trotzdem weiss die das vom 1. unfall.

dann wäre es interessant zu wissen warum man als fahrzeugbesitzer nachweisen muss, dass ein alter schaden nicht behoben worden ist bzw. was ist wenn ich den schaden gar nicht behoben lassen wollte.

wieso muss ich nachweisen, dass der schaden nicht von dem aktuellen unfall stammt :confused:

kommt mir irgendwie spanisch vor.

schaden vom gutachter schätzen lassen, anwalt nehmen und einfordern.

Gutachter, Rechtsanwalt und Schaden muss dann von der versicherung bezahlt werden.

So mache ich es immer, so wird es weiterhin gemacht. Man muss nur darauf achten das die Versicherung Bilder vom instandgesetzen wagen erhält.

Darum würde ich bei nem Anwalt erstmal die rechtliche lage abfragen, bevor er oder du nen gutachter beauftragen.

Aber für rechtsfragen sind wir hier net zuständig...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Dede13

dann wäre es interessant zu wissen warum man als fahrzeugbesitzer nachweisen muss, dass ein alter schaden nicht behoben worden ist bzw. was ist wenn ich den schaden gar nicht behoben lassen wollte.

wieso muss ich nachweisen, dass der schaden nicht von dem aktuellen unfall stammt :confused:

kommt mir irgendwie spanisch vor.

das problem ist, sagen wir, du kriegst ne neue stoßstange bezahlt, repariest eigentlich die alte. Die alter ist aber nach bezahlung des schaden eigentlich eigentum der Versicherung. dürfte sie sich sogar aneigen.

Aber aus kulanz und da keine Versicherung nen Zentrallager errichten will, will sowas keiner haben.

Das Problem ist immer, man muss einen Nachweis erbringen, dass der ehemalige schaden "FACHGERECHT" instand gestetzt wurde. Das erfolgt in den meisten fällen über den gutachter, kann sonst aber auch mittels fotos nach absprache erfolgen....

fehlt sowas halt, kann die versicherung es auf ne klage ankommen lassen. und da nur 30% ne verkehrsrechtsschutzversicherung haben, ist dies immer ein lohnendes geschäft...

mfg

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