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Unfallschaden wer zahlt Gutachten
Hallo,bei meinem geparkten Wagen wurde der Fahrerspiegel abgefahren,lies sich soweit wieder reinsetzen bis auf kleine Lackschäden soweit OK es sind nur ein paar Nasen weg und halt Lackkratzer.Verursacher bekannt Versicherung auch alles OK will zahlen.So sie wollten nur ein Gutachten über die Schadenshöhe falls ich eine Fiktive Abwicklung möchte,wollte ich.Habe das Gutachten erstellen lassen und muste dafür 60 Euro zahlen der Gesamtschaden des defekten Spiegels war 627 Euro.Nun will die Versicherung zahlen, den Schaden ohne Mwst. aber was ist mit dem Gutachten was ich besorgen muste wer zahlt das?Bekomme 527 Euro aber die 60 Euro für das Gutachten nicht.Ist das Korrekt oder muß die Versicherung die 60 Euro auch zahlen?
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22 Antworten
Gutachten bezahlt normalerweise die Haftpflicht
des Unfallverursachers!
Bisher wurden meine Gutachten immer bezahlt.
Allerdings liegt dein Schaden unterhalb der Bagatellgrenze
(nach aktueller Rechtssprechung 1000€)
und da kann die Versicherung die Zahlung des Gutachtens
wegen Unverhätnismäßigkeit verweigern.
Näheres kann dir aber nur ein Anwalt sagen!
Dieser wird übrigens auch von der Gegnerischen Haftpflicht bezahlt!
Meine Erfahrung ist leider die, das man seinen Schaden
inkl. evtl. Wertminderungen und sonstiger Kosten nur
dann vollumfänglich erstattet bekommt wenn ein Anwalt
eingeschaltet wird! Macht das ganze zwar teurer
aber leider bekommt man nur so zu seinem Recht!
MfG
Surfkiller20
Da hat die gegnerische Versicherung wahrscheinlich versucht Dich auszutricksen:
Schaden lt. Gutachten(welches die von Dir verlangt haben müssen!): 627€ (incl. 100€ USt)
Gutachterkosten: 60€ (incl. 12€ USt)
sowohl die enthaltene Ust als auch die Gutachterkosten müssen die bezahlen, also ~690€.
Versuch nochmal mit denen zu reden und drohe vorsichtig mit Anwalt...
Vielleicht lenken die von sich aus ein.
Sonst: ->Anwalt
LG
Christian
Mwst bzw USt. werden bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich nicht bezahlt!
Das hat schon seine richtigkeit.
Meine Meinung ab zum Anwalt, zumindest eine fundierte Rechtsberatung
scheint hier angebracht.
Die Gegnerische Haftplicht muss den Anwalt zahlen!
MfG
Surfkiller20
@Surfkiller:
Ist richtig, aber man muss ja der gegnerischen Versicherung nicht auf die Nase binden, dass man fiktiv abrechnen möchte. Scheinbar ist das bereits passiert.
ohne mehr
LG
Christian
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
@Surfkiller:
Ist richtig, aber man muss ja der gegnerischen Versicherung nicht auf die Nase binden, dass man fiktiv abrechnen möchte. Scheinbar ist das bereits passiert.
ohne mehr
LG
Christian
Wie willst du denn abrechnen, wenn du keine Rechnung hast....so blöd sind die Versicherung auch nicht...du musst immer zum Abrechen eine Rechnung vorlegen...
Viele Werkstätten machen das für dich....das du eine Abtretung machst und die Rechnen direkt mit der Versicherung ab....so musst du nicht in Vorleistung treten.
italo
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
@Surfkiller:
Ist richtig, aber man muss ja der gegnerischen Versicherung nicht auf die Nase binden, dass man fiktiv abrechnen möchte. Scheinbar ist das bereits passiert.
Im Eingangsposting schreibt der TE ja das er fiktiv abrechnen möchte und
dies wohl auch der Versicherung mitgeteilt hat.
Ist aber auch egal. Ich bleibe dabei:
Lass dich von einem Anwalt beraten!
MfG
Surfkiller20
Ich hatte bei der Versicherung angerufen da ich bisher Unfallfrei bin und halt so einen Schaden noch nie hatte.Dort hat die Dame mir zwei möglichkeiten gesagt entweder zu Fiat reparieren lassen und man unterschreibt was das sie mit der Versicherung sofort abrechnen(was dieser Fiat Händler nicht macht da hätte ich erst zahlen müssen)
oder man macht halt diese Fiktiveabrechnung bekommt dann keine Mwst ausgezahlt (es sei den man repariert den Schaden dort bei dieser Firma wirklich)dafür brauchen sie aber ein Gutachten wie hoch der Schaden ist.
Daher war ich bei unserem Fiat Händler am Ort habe mir das Gutachten geholt wofür sie aber 10% des Reparatur Preises verlangen den man zurück bekommt wenn man es dort reparieren läst.
Es dort machen zu lassen habe ich aber nicht vor,also sind meine 60 Euro weg abgezogen von der Summe die ich ohne Mwst erhalten habe.
Spar Dir bitte den Weg zum Anwalt und verlange lieber 25 EUR Unkostenpauschale. Du bekommst vom Versicherer erstattet:
KVA oder Kurzgutachten: 60 EUR inkl. Steuer
Unkostenpauschale: 25 EUR
Reparaturkosten fiktiv: 627 abzgl. Steuer = 526,90
Gesamtentschädigung: 611,90 EUR
Wenn Du diesen Betrag nicht bekommst, soll Dir der gegnerische Versicherer das begründen und Du kannst immer noch zum Anwalt gehen.
Die Einschaltung eines RA lässt bei Bagatellschäden einen Versicherer immer eher auf stur schalten, wird Dich idR nicht besser stellen und verzögert die Regulierung!
Eventuell sollte doch mal erst geklärt werde ob es sich hier um einen Kraftfahrt-Haftplichtschaden oder Kaskoschaden(Fahrzeugteileversicherung) handelt.Es gibt keine Unkosten/ Unkosten sind Nichtkosten und somit nicht zum Ansatz zu bringen.,Kosten natürlich schon.
Zitat:
Original geschrieben von kikeriki123
Verursacher bekannt Versicherung auch alles OK will zahlen.So sie wollten nur ein Gutachten über die Schadenshöhe falls ich eine Fiktive Abwicklung möchte,wollte ich.
Dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, steht ja oben schon und dass der gegn. Versicherer den Schaden übernimmt auch. Ich gehe davon aus, dass der TE das Kurzgutachten noch gar nicht eingereicht hat, da bei einem 100%-Verschulden des Verursachers das Kurzgutachten selbstverständlich in voller Höhe und inkl. Steuer übernehmen muss ist auch dann so, wenn der Versicherer das Gutachten nicht angefordert hätte. Es handelt sich im Übrigen nicht um ein Gutachten, bei dem die Bagatellgrenze relevant wäre, sondern um ein Kurzgutachten eines SV oder einen bebilderten KVA der Werkstatt, was man an den 60 EUR sieht.
@Bopp19
Wäre der Verursacher nicht bekannt ist es ein Fall für eine bestehende Vollkaskoversicherung, da die Teilkaskoversicherung nur für Elementarschäden, sowie Wild- und Glasbruchschäden aufkommt und Vandalismus bzw. Beschädigung durch unbekannte Dritte nicht in der Teilkasko versichert sind!
@Mimro
Was du jetzt geschrieben hast verstehe ich nicht ganz,ist mir zu hoch bin zwar nicht Blond aber eine Frau ;-)
Der Mann der mir den Spiegel abgefahren hat arbeitet bei einem Bus/-Fuhrunternehmen.
Und die Versicherung der Busfirma hat den Schaden übernommen mir aber bei dem Telefonat gesagt das ich halt einen Kostenvoranschlag/Gutachten brauche damit sie wissen wie hoch der Schaden ist.
Die haben mir ja die Wahl einer Reparatur überlassen - ODER- dieser Fiktiven Abrechnung.Ich hätte das gar nicht gewusst wie so etwas läuft da ich seit 20 Jahren Unfallfrei fahre.
So ,Gutachten geholt mit den Unterlagen an die Versicherung zurück geschickt mit der bitte, wie im Telefonat besprochen ,die Kosten über 60 Euro für das Kostenvoranschlags Schreiben zurück zu bekommen.
Wo ich es dann reparieren lasse ist ja dann anscheinend meine Sache so wie mir das erklärt wurde von der Versicherung.
Nur was ist mit den 60 Euro die muß ich ja dann noch von den 527,- ohne Mwst abziehen.
Und das war meine Frage ob das OK ist weil die doch ein Gutachten haben wollten ich bin doch gar keine Verursacher....??Also warum muß ich was von meinem Schaden zahlen?
Zitat:
Original geschrieben von kikeriki123
Und das war meine Frage ob das OK ist weil die doch ein Gutachten haben wollten ich bin doch gar keine Verursacher....??Also warum muß ich was von meinem Schaden zahlen?
Telefoniere nochmal mit dem Sachbearbeiter, dass er doch bitte die 60 EUR vom Gutachten noch überweisen soll und spreche ihn auf die erwähnte Aufwandspauschale an. Das Gutachten muss er in jedem Fall inkl. Steuern bezahlen, die Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 EUR lt. Rechtsprechung auch und die Reparaturkosten hast Du bei fiktiver Abrechnung ja schon bekommen (berechtigterweise ohne Steuer). Du musst nichts von Deinem Schaden selber bezahlen!
Wenn Du das Auto (wider Erwarten) reparieren lässt und der Rechnungsbetrag 527 EUR übersteigt, reichst Du die Reparaturrechnung auch noch nach und bekommst die Differenz zw. 527 und 627 EUR auch noch erstattet.
Ich hatte erst im März mit meinem
Auto einen Unfall (mir ist einer Draufgebrummt, Schaden nicht
ganz 1200€)
Ohne Einschaltung eines Anwalts hätte ich keine Wertminderung
bekommen, weil die Versicherung der Meinung war,
es handle sich bei dem Schaden um einen Bagatellschaden!
Lt. geltender Rechtssprechung liegt die Bagatellgrenze aber
bei 1000€ (weiter oben hatte ich das bereits erwähnt).
Die Versicherungen sind heute nur noch darauf aus,
ihre Zahlungen so gering wie möglich zu halten.
Ohne fundierte Anwaltliche Beratung bekommt man
sehr oft nicht das was einem Zusteht.
Daher gehe ich bei Unfällen grundsätzlich zum Anwalt,
anders bekommt man einfach kein Recht mehr. Leider.
MfG
Surfkiller20
Dazu zitiere ich mich einfach mal aus einem anderen Thread selber:
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Original geschrieben von baend
Warum würdest du z.b nicht zum Anwalt gehen?
1. Aufgrund der unnötigen Zeitverzögerung, die das Einschalten eines RA zwangsläufig mit sich bringt.
2. Die Aufwandspauschale wird idR nicht erstattet, wobei ichs auch schon anders gesehen habe.
3. Weil immer erst mal der Mandant das Kostenrisiko trägt, das zwar idR noch vom gegnerischen Versicherer getragen wird, es aber imo nur eine Frage der Zeit ist, dass sich die Versicherer dagegen wehren werden und man grade bei Bagatellschäden die Notwendigkeit eines RA stark anzweifeln kann.
Ich würde je nach Fall auch einen RA empfehlen, allerdings ist die pauschale Empfehlung bei jedem kleinen bis mittelgrossen Sachschaden einfach nicht angebracht!
Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass das Anspruchsdenken der Menschen scheinbar massiv steigt, sobald ein Versicherer in die Regulierung eintritt/eintreten kann!
btw
Ich arbeite nicht für eine Versicherung!