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Unfallschadenabrechnung

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 31. Januar 2009 um 11:51

Hi Sternfahrer,

an meinem Teewagen entstand bei einem unverschuldeten Unfall laut Gutachter ein Schaden von 1100€.

Heute bekam ich Post von der gegnerischen Versicherung:

Die Abrechnung des Schadens nehmen wir wie folgt vor:

Wiederbeschaffungswert 2300€ - Restwert 1612€ = 688€.

Da die zu erwartenden Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert übersteigen, ist unfallbedingt ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. Die Abrechnung erfolgt bis zum Nachweis der durchgeführten Reparatur auf Totalschadenbasis.

Ist das rechtens?

Gruß

sklegjay

Beste Antwort im Thema

wenn dein 124er 2300 euro wert ist... ist das so... wenn du dich dabei zu unrcht behandelt fühlst... brauchst du einen guten anwalt...

habe auch grad 2 solcher bagatelle im bekanntenkreis... das geht nur mit nem anwalt... weil sich ne versicherung da gerne windet...

is dein auto aber ne tonne... siehts schlecht aus mit jeglicher argumentation...

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wenn dein 124er 2300 euro wert ist... ist das so... wenn du dich dabei zu unrcht behandelt fühlst... brauchst du einen guten anwalt...

habe auch grad 2 solcher bagatelle im bekanntenkreis... das geht nur mit nem anwalt... weil sich ne versicherung da gerne windet...

is dein auto aber ne tonne... siehts schlecht aus mit jeglicher argumentation...

am 31. Januar 2009 um 12:55

Hatte das selbe an meinem TE, mir is einer hinten draufgeschrubbt (Ein MB Viano oder wie die kleinen Lieferwagen heißen) war ein Bagatellschaden, eigentlich nur das Blech unterm Stoßfänger gradeklopfen und die Heckklappe ausbeulen und einen neues Rücklicht Links. (gut jetz hab ich hinten noch zwei kleine Knicks in den Seiten, die sind aber minimal und nur unten am Ende zu sehen...

Restwert des Autos war damals 2.500, Wiederbeschaffung um die 3.500 (klar Bj 89, mit knapp 350.000km, Rost unterm Tankstuzen und in den Radläufen) und Veranschlagter Schadenswert war 1.300...ich hatte keine Ahnung wie der da drauf kahm...vermutlich Lackieren und Neuteile usw. Jedenfalls wollte er mir das Auto gleich für 2.700 Abkaufen (der GUTACHTER!!!) hab mir gedacht toll gutes Geschäft hab schon fast ja gesagt, hab aber noch ne Nacht drüber geschlafen, bin dann zu nem Bekannten, der hat gesagt, dass er mir den TE für 400-500 wieder herrichtet...

Ich hab mir das Geld von der Versicherung Auszahlen Lassen, hab mein Auto für das besagt Geld herrichten lassen (zwei kleine Dellen in der Heckklappe sind noch übrig und die kleinen Knicke). Und Heute is der TE schon bei 386.000km. Hat sich auf jeden Fall gelohnt.

Im Nachhinein als wir ein anderes Auto für ne H-Zulassung zum Selben Gutachter für ein Wertgutachten gebracht haben hat er mir erzählt was für Autos er fährt (mehrere Oldtimer von Porsche nen w211 E55 usw.) und wie er zu denen gekommen ist (z.T. Schadensfahrzeuge und Restaurationsobjekte)...und dass er ein Gutes Geschäft mit Schrottfahrzeugen nach Osteuropa macht...(Hat sich scheinbar nicht an uns erinnern können)

Kommende Fahrzeuge werden SICHER NICHT zu diesem Gutachter gefahren...auch wenn das Sternencenter hier empfiehlt zu ihm zu gehn.

Gruß,

S-KILL-ER

Hi,

dazu muss ich Dich fragen,wer hat denn den Restwert festgestellt,denn wenn der Schaden vom Gutachter mit 1100,-Euro festgestellt wurde,kann bei einem vom selben Gutachter festgelegtem Wiederbeschaffungswert von 2300,-Euro ,der Restwert des Fahrzeuges nicht 1612,-Euro sein.Das waere ja Abseits jeder Mathematik.Oder sind das alles nur geschaetzte Werte?Dann musst Du einen unabhaengigen Gutachter dran tun und Dich vor Gericht streiten.(Rechtschutz fragen)

Gruss

Kombinator69

Hallo zusammen, ich hatte mir diese Frage auch schon gestellt. Wird ein Auto welches wirklich Top da steht genauso bewertet wie eins wo viele kleine Mängel vorhanden sind, das Auto aber eben auch 2 Jahre Tüv hat.

Wenn ich einmal mein Auto vergleiche, alles Technische neu, neu Lackiert, neu versiegelt, müsste eigentlich die nächsten 4 Jahre ohne Reparaturen auskommen, dann eins was soeben den Tüv überstanden hat im Vergleich.

Dann wird meiner mit einen Wert von 3000 Euro, der andere mit 2500 Euro bewertet?

Würde eigentlich ein Wertgutachten das man zur Sicherheit macht was bringen? Vor Weihnachten wurde versucht das Auto aufzubrechen, was ist bei Diebstahl? Das knacken hatte ich bis vor kurzen Jugendlichen zu geschrieben, weil ich echt in einen Kaff wohne, die Leute hier in der Straße alles beobachten. Nun aber hat man unsere Außenbeleuchtung außer Betrieb gesetzt und ist in der Nachbarschaft eingebrochen, da kommt der Gedanke mit den wenn .... was dann wieder auf.

Viele Grüße, Andreas

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 14:09

Die gegnerische Versicherung hat mir ein Kaufangebot einer Unfallfirma in der Höhe von 1612€ zugeschickt.

Gruß

skegjay

am 31. Januar 2009 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von skegjay

an meinem Teewagen entstand bei einem unverschuldeten Unfall laut Gutachter ein Schaden von 1100€.

Heute bekam ich Post von der gegnerischen Versicherung:

Die Abrechnung des Schadens nehmen wir wie folgt vor:

Wiederbeschaffungswert 2300€ - Restwert 1612€ = 688€.

Da die zu erwartenden Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert übersteigen, ist unfallbedingt ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. Die Abrechnung erfolgt bis zum Nachweis der durchgeführten Reparatur auf Totalschadenbasis.

Wo ist das Problem: Wenn die Reparatur tatsächlich 1100€ kostet, laß es reparieren, es heißt ja: "...bis zum Nachweis der durchgeführten Reparatur...".

am 31. Januar 2009 um 14:13

---> Da brauchst du einen richtig guten Anwalt...weil Versicherungen stecken lieber mehr Geld in Gerichtsverhandlungen als in Reperaturen...Das ist leider die kranke Wahrheit...

Wo hast du überhaupt den Schaden???...

Gruß,

S-KILL-ER

Zitat:

Original geschrieben von skegjay

Die gegnerische Versicherung hat mir ein Kaufangebot einer Unfallfirma in der Höhe von 1612€ zugeschickt.

Gruß

skegjay

Das ist ganz normal bei den Versicherungen die schiken immer so Autoaufkäufer die Zahlen immer über dem Restwert und dieser Betrag wird dann abgezogen vom Wiederbeschaffungswert.

Wir hatten auch mal so einen Fall Wagen Wiederbeschaffungswert 11.000,00 Euro Restwert 1.000,00 Euro Schaden ca.22.000,00 Euro laut Gutachten .

Also sollte dann die Versicherung 10.000,00 Euro bezahlen .

Da kam dann auch so eine Litauische Firma und hat den Wagen für 4.500,00 Euro abgekauft . Dann hat die Versicherung nur noch den Diffbetrag von 5.500,00 Euro bezahlt.

Und wenn du das Auto denen nicht verkaufst ziehen die dir trotzdem den Betrag ab.

Du hättest am besten gleich nach dem Gutachten das Auto sofort an einen Bekannten für den Restwert verkaufen müßen , dann können die Versicherungen nicht mehr den hohen Betrag abziehen da das Auto schon weg ist.

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von Owlmirror

Wo ist das Problem: Wenn die Reparatur tatsächlich 1100€ kostet, laß es reparieren, es heißt ja: "...bis zum Nachweis der durchgeführten Reparatur...".

Die Versicherung wird in diesem Fall aber keine 1100 Eur zahlen.

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 15:53

Die Versicherung schreibt:

Die Abrechnung erfolgt bis zum Nachweis der durchgeführten Reparatur auf Totalschadenbasis.

Stimmt es, dass mir bei einer Abrchnung auf Totalschadenbasis ein Nutzungsausfall von 10 Tagen zur Wiederbeschaffung eines adäquaten Autos zusteht?

Einen guten E 220 T mit LPG-Anlage werde ich niemals für 2300€ bekommen.

Gruß

sj

Zitat:

Original geschrieben von skegjay

Einen guten E 220 T mit LPG-Anlage werde ich niemals für 2300€ bekommen.

LPG mit Sicherheit nicht. Haben die das berücksichtigt?

hallo

wenn ich es richtig in erinnerung habe, so steht dir eine reparatur in höhe von 130% des zeitwertes zu. es sei denn, es hat sich da mittlerweile was geändert.

von wem kam der gutachter?

von deiner versicherung?

wenn nein, so steht es dir bei einem unverschuldeten unfall eigentlich zu, dir einen eigenen gutachter zu nehmen, welchen die gegnerische versicheung auch zahlen muß.

ich würde dir empfehlen, wenn du im adac bist, dort mal nachzufragen.

desweiteren würde ich, wenn du bisher keinen eigenen gutachter hattest, zu eienem sachverständigenbüro mit auto und gutachten zu fahren und dort nachzufragen. die werden dir garantiert auskunft geben können, ob dir ein eigener gutachter zusteht und dir zu den zahlen des gutachtens auch was sagen können. wenn sie ein geschäft wittern, werden sie auch mit nach draußen kommen und dein wagen anschauen. und dann wirst du schon erfahren, ob ein gegengutachten lohnenswert ist, oder nicht.und dann werden sie es auch machen. den wagen vorher noch mal richtig hübsch machen und waschen.

gruß

frank

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 18:22

Den Gutachter habe ich gestellt. Aber eine Versicherung, die mein Qualitätsauto so mies abkanzelt, stößt bei mir auf Gegenwehr. Gehe am Montag zum Terrier (befreundeter RA mit Biss)...

Werde euch berichten, wie es weitergeht. Besten Dank erstmal für die sachdienlichen Hinweise! Klasse Forum hier.

Gruß

skegjay

Zitat:

Original geschrieben von skegjay

Den Gutachter habe ich gestellt. Aber eine Versicherung, die mein Qualitätsauto so mies abkanzelt, stößt bei mir auf Gegenwehr. Gehe am Montag zum Terrier (befreundeter RA mit Biss)...

Werde euch berichten, wie es weitergeht. Besten Dank erstmal für die sachdienlichen Hinweise! Klasse Forum hier.

Gruß

skegjay

Hallo,

wie FrankMuttentaxi schon schrieb, darfst Du den Wagen reparieren lassen. Du bekommst die volle Reparatursumme zzgl. evtl zusätzlich nötiger Reparaturkosten erstattet, bzw. läßt die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen.

Du kannst immer einen eigenen Gutachter beauftragen, den Gutachter der Versicherung mußt Du nur akzeptieren, wenn vertraglich vereinbart. Deinen Gutachter bezahlt die gegnerische Versicherung.

Nutzungsausfall kannst Du auch noch einfordern.

Gruß

fleibaka

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