- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Unfallverursacher gibt Versicherungsnummer nicht raus
Unfallverursacher gibt Versicherungsnummer nicht raus
Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen ist jemand auf mein parkendes Auto draufgefahren. Der Unfallverursacher hat mir ein Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen und hat sich (zum Glück) selbst bei der Polizei angezeigt.
Ich habe bei dem älteren Ehepaar angerufen und sie haben sich tausendmal entschuldigt. Der Ehemann bat mich in eine Werkstatt zu gehen (hätte ich eh gemacht) um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Er würde es gerne selber zahlen, ohne auf seine Versicherung zuzugreifen.
Ich war bei meiner VW Vertragswerkstatt und die sagten mir, dass die Kosten ( total verkratzte Stoßstange, Kühlergrill und Scheinwerferscheibe) bei etwa 1600 - 1800 € liegen würde.
Dies scheint dem Herrn viel zu hoch zu sein, da sein Schaden nur 300€ war.
Ich war bei einer 2ten freien Werkstatt und bekam wieder schriftlich ein Voranschlag von 1798 €.
Jetzt schaute sich der Neffe (anscheinend Autolackierer) den Schaden an und meinte das könnte man günstiger machen.
Ich lass es aber nur über eine Werkstatt mit Rechnung machen. Jetzt möchte der Herr die Versicherungsnummer nicht rausrücken
Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Grüßle Fabian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 19:06:31 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 18:51:01 Uhr:
"...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?
Wenn es dir nicht passt, kannst du ja weg bleiben, dich zwingt ja keiner, dieses Forum zu besuchen.
Irgendjemand muss deinem Blödsinn ja widersprechen. Hinterher glaubts noch einer.
Ähnliche Themen
65 Antworten
Wende dich mittels des Kennzeichen des Unfallverursachers an den Zentralruf der Autoversicherer, diese verbinden dich direkt mit der zuständigen Versicherung.
Du hast einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung und musst dich nicht weiter mit dem Unfallverursacher rumärgern.
Du hast einen Drirektanspruch an die gegn. Versicherung, d.h. du musst überhaupt nicht mehr mit dem Schädiger kommunizieren wenn du das nicht willst.
Wenn dir das ganze zu doof wird, dann wende dich einfach direkt an seine Versicherung. Die kannst du mittels Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer erhalten.
Edit: Kai war schneller
Hast du das Kennzeichen des Schädigers?
Wenn ja, Zentralruf der Versicherer anrufen.
Wenn nein, bei Polizei nachfragen, da der Schädiger ja den Unfall meldete. Dann dürfte dort auch das Kennzeichen bekannt sein. Und wenn man dann dieses hat, so wie oben geschrieben.
Oh vielen Dank für die Info, um den ganzen ärger zu umgehen werde ich das so machen. Weil sonst hätte ich das jetzt über meine Rechtsschutzversicherung gemacht. Aber wenn es so einfacher ist....
Du kannst die Sache auch einem Anwalt übergeben und der regelt das für Dich. Besonders bei widerborstigen Gegnern hilft das. Die Kosten trägt dann auch die gegnerische Versicherung.
Aber natürlich kannst Du der Versicherung auch eine Chance geben. Nur lass Dich nicht abspeisen mit Aussagen wie "wir können nicht regulieren, weil unser Versicherungsnehmer noch keine Schadensmeldung geschickt hat".
Ein Anwalt würde ich jetzt noch nicht nehmen...schliesslich zahlen wir alle die saftigen Prämienerhöhungen, der Anwalt macht die ganze Sache nur teurer
Die Versicherung wird das regeln, lass dich nur wie oben gesagt nicht abspeisen
Moment: Da fährt dir einer in die Karre, beginnt Unfallflucht (Zettel an Scheibe ist keine Schadensregulierung), feilscht jetzt um ein paar Euro für eine vernünftige (Vertrags) Werkstatt und verweigert seine Versicherungsnummer?
Wenn jetzt kein Anwalt, was dann?
Wieso soll das Unfallflucht sein, wenn er den Unfall doch selbst bei der Polizei gemeldet hat?
Wer liest, ist klar im Vorteil …
Zitat:
@birscherl schrieb am 15. Juni 2015 um 20:22:44 Uhr:
Wieso soll das Unfallflucht sein, wenn er den Unfall doch selbst bei der Polizei gemeldet hat?
Wer liest, ist klar im Vorteil …
Und bei der Polizei hat er den Schaden dann Reguliert?
Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht,- es sei den, die Polizei war/ist vor Ort und teilt mir mit einem Amtlichen Schreiben etwas über den Vorfall mit.
Ich denke schon, das es im Interesse der Polizei ist, das sie Sicherstellt, das am KFZ keine Flüssigkeiten austreten, oder Scheiben zerstört sind.Das war aber nicht der Fall, also Unfallflucht. Wer denken kann, hat gewonnen.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:
Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht,- es sei den, die Polizei war/ist vor Ort und teilt mir mit einem Amtlichen Schreiben etwas über den Vorfall mit.
Bei einem Bagatellschaden und wenn das getroffene Fahrzeug noch allgemein verkehrssicher ist (keine spitzen Kanten etc), reicht ein Zettel doch vollkommen aus. Vorher muss man natürlich eine vertretbare Zeit, je nachdem wo es passiert ist warten, ob der Betroffene nicht zu seinem Fahrzeug zurück kommt.
Wenn dir jemand gegen die Stoßstange fährt und nach Sichtprüfung nur Blech betroffen ist, erwartest Du doch nicht allen ernstes, dass dafür die Polizei ausrückt?
Zitat:
@face-away schrieb am 15. Juni 2015 um 21:39:48 Uhr:
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:
Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht,- es sei den, die Polizei war/ist vor Ort und teilt mir mit einem Amtlichen Schreiben etwas über den Vorfall mit.
Bei einem Bagatellschaden und wenn das getroffene Fahrzeug noch allgemein verkehrssicher ist (keine spitzen Kanten etc), reicht ein Zettel doch vollkommen aus. Vorher muss man natürlich eine vertretbare Zeit, je nachdem wo es passiert ist warten, ob der Betroffene nicht zu seinem Fahrzeug zurück kommt.
Wenn dir jemand gegen die Stoßstange fährt und nach Sichtprüfung nur Blech betroffen ist, erwartest Du doch nicht allen ernstes, dass dafür die Polizei ausrückt?
Auch wenn das immer wieder behauptet wird, wird es dadurch nicht wahrer. Ein Zettel reicht eben nicht.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 15. Juni 2015 um 21:52:55 Uhr:
Zitat:
@face-away schrieb am 15. Juni 2015 um 21:39:48 Uhr:
Bei einem Bagatellschaden und wenn das getroffene Fahrzeug noch allgemein verkehrssicher ist (keine spitzen Kanten etc), reicht ein Zettel doch vollkommen aus. Vorher muss man natürlich eine vertretbare Zeit, je nachdem wo es passiert ist warten, ob der Betroffene nicht zu seinem Fahrzeug zurück kommt.
Wenn dir jemand gegen die Stoßstange fährt und nach Sichtprüfung nur Blech betroffen ist, erwartest Du doch nicht allen ernstes, dass dafür die Polizei ausrückt?
Auch wenn das immer wieder behauptet wird, wird es dadurch nicht wahrer. Ein Zettel reicht eben nicht.
Eben...und wenn es nur ein Kratzer ist,- hast du eine Sonderlackierung, ist der Schaden schon mehrere 1000 Euro hoch
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 15. Juni 2015 um 20:22:44 Uhr:
Wieso soll das Unfallflucht sein, wenn er den Unfall doch selbst bei der Polizei gemeldet hat?
Wer liest, ist klar im Vorteil …
Und bei der Polizei hat er den Schaden dann Reguliert?
was hätte das damit zu tun?
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:
Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht
Stimmt, Zettel reicht normalerweise nicht, aber wie kommst du auf dieses schmale Brett?:
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:
es sei den, die Polizei war/ist vor Ort und teilt mir mit einem Amtlichen Schreiben etwas über den Vorfall mit.
Ich denke schon, das es im Interesse der Polizei ist, das sie Sicherstellt, das am KFZ keine Flüssigkeiten austreten, oder Scheiben zerstört sind.Das war aber nicht der Fall, also Unfallflucht. Wer denken kann, hat gewonnen.
Nein. Die Polizei hat nicht automatisch ein Interesse, "das sie Sicherstellt, das am KFZ keine Flüssigkeiten austreten, oder Scheiben zerstört sind". Die Unfallgegner haben sich (bei Blech- und Bagatellschäden) selbst zu kümmern und zu einigen. Dazu gehört natürlich, dass Unfallgegner die Personalien austauschen. Da brauchts aber nicht automatisch die Polizei.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:
Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht,
Und ich bin dem "Täter" dankbar, daß er ned einfach abgehauen ist.