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Unfallverursacher nicht versichert

Themenstarteram 31. März 2012 um 9:47

Hallo Zusammen!

Meiner Schwester ist neulich jemand rein gefahren...

Die Verursacherin war ein au pair Mädchen, in Deutschland gemeldet, ohne Deutschen Führerschein.

Laut Polizei ist sie, da sie hier gemeldet ist, ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren.

Schuld hat ganz klar zu 100% die gegnerische Seite, Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden, Polizei war vor Ort.

Wie sieht das jetzt für meine Schwester aus? Bekommt die von der gegnerischen Versicherung den Schaden bezahlt, und die streiten dann mit dem Besitzer des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugführerin rum, oder hat meine Schwester den Stress an der Backe?

Ich hab auch mal was von einem Finanzpool gehört, der wohl in solchen Fällen den Schaden begleicht und sich dann mit dem Verursacher außeinandersetzt...?!

Wär super wenn mir jemand ne Auskunft geben könnte.

Danke und schönes Wochenende!

Beste Antwort im Thema

wenn das auto der unfallverursacherin zugelassen war, ist es auch haftpflichtversichert - deine schwester bekommt also ihren schaden bezahlt, was dann zwischen versicherung, fahrer & halter des unfallverursachers abläuft, damit hat deine schwester nichts zu tun!

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wenn das auto der unfallverursacherin zugelassen war, ist es auch haftpflichtversichert - deine schwester bekommt also ihren schaden bezahlt, was dann zwischen versicherung, fahrer & halter des unfallverursachers abläuft, damit hat deine schwester nichts zu tun!

Moin,

 

ein bischen wirr geschrieben Überschrift = nicht versichert und dann gegnerische Versicherung zahlt ??

 

Die Tatsache, dass die Verursacherin keinen FS besaß, heißt noch lange nicht, dass das gegnerische KFZ nicht versichert ist.

 

Mach mal bitte Angaben zur Situation, was passiert ist und wer Schuld ist am Vorfall (reinfahren kann jeder, aber was war die Ursache.

 

Themenstarteram 31. März 2012 um 10:05

Schuld hat definitiv die Unfallgegnerin, ist auf der falschen Seite einer Verkehrsinsel auf die Spur von meiner Schwester gefahren. Ich kenn den Vorfall auch nur aus ihren Erzählungen, daher fällt es mir recht schwer das jetzt hier zu schildern. Tatsache ist, das die Schuld bei der Unfallgegnerin liegt. Polizei, die hinzugerufen wurde, hat das vor Ort und heute bei der Zeugenaussage meiner Schwester bestätigt.

Die Unfallverursacherin ist wie gesagt ein hier mit Wohnsitz gemeldetes au pair Mädchen mit internationalem Führerschein. Laut Polizei braucht sie aber einen deutschen Führerschein, da sie hier gemeldet ist. Die Polizei ermittelt also wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Auto, mit dem das Mädel unterwegs war gehörte ihrem Gastvater (oder wie man das auch nennen mag), ist zugelassen und versichert.

Das Ding ist, dass wir jetzt mal nach Autos schauen wollten (was wir auch schon knapp 2 Wochen lang machen) und evtl. heute eins kaufen. Jetzt ist meine Schwester verunsichert, dass Sie sich vielleicht das Geld erst mühsam vor Gericht erstreiten muss.

Ich hoffe nun alle wichtigen Fakten halbwegs verständlich dargelegt zu haben :)

am 31. März 2012 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von Arbeitsdenkmal

Jetzt ist meine Schwester verunsichert, dass Sie sich vielleicht das Geld erst mühsam vor Gericht erstreiten muss.

Das wird dir wohl nur die gegnerische Versicherung beantworten können, wann die was zahlen.

Hellsehen können wir hier noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Arbeitsdenkmal

 

Das Auto, mit dem das Mädel unterwegs war gehörte ihrem Gastvater (oder wie man das auch nennen mag), ist zugelassen und versichert.

Ja und wo ist jetzt das Problem, außer dass man sich unnütze Gedanken macht?

Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und versichert. Bei der Versicherung Anspruch geltend machen und ab geht die Post.

Was die Versicherung mit dem Halter anstellt, ist nicht das Problem des Geschädigten.

 

Deinen Ausführungen entnehme ich, dass das KFZ Deiner Schwester Totalschaden ist, oder ?

 

Was sagt das Gutachten ?

 

Wenn das GA bei der gegnerischen Vers. ist, kann Regulierung erfolgen.

 

Bei Totalschaden = WBW - RW = Auszahlung.

 

Wie lange es dauert bis reguliert wird, hängt von der Vers. ab.

 

am 31. März 2012 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von Arbeitsdenkmal

Hallo Zusammen!

Meiner Schwester ist neulich jemand rein gefahren...

"Neulich" - also nicht heute. Ein paar Werktage, an denen auch Versicherungsangestellte arbeiten, schon vergangen? Schlage deiner Schwester doch einfach vor, die gegnerische Versicherung anzurufen und den Stand der Dinge zu erfragen (sie wird doch bis heute nicht untätig gewesen sein und die Versicherung unwissend lassen, dass es was zu regulieren gibt - oder doch?)

Zitat:

Original geschrieben von Arbeitsdenkmal

Die Unfallverursacherin ist wie gesagt ein hier mit Wohnsitz gemeldetes au pair Mädchen mit internationalem Führerschein. Laut Polizei braucht sie aber einen deutschen Führerschein, da sie hier gemeldet ist. Die Polizei ermittelt also wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Dieser Umstand ist für die Schadenregulierung vollkommen unerheblich.

was´n blödsinn hier...

wen man im ausland lebt reicht ein internationaler fs. einzig in nicht demokratischen ländern macht man bei längerem aufenthalt doch besser den einhimschen deckel. aber auch nicht weil es pflicht ist sondern um ärger aus dem weg zu gehen.

desweiteren is es total egal ob der fahrer 10 primille, alle drogen drin hatte, am auto nix eingetragen, mein keinen führerschein hat, und er tüv seit 5 jahren abgelaufen ist....die haftpflicht versicherung ZAHLT IMMER!!!

wie, wieso, weshalb, warum und was mit dem unfallverursacher passiert ist dem unfall opfer egal.

am 31. März 2012 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

die haftpflicht versicherung ZAHLT IMMER!!!

Ähm… nein.

am 31. März 2012 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

die haftpflicht versicherung ZAHLT IMMER!!!

Ähm… nein.

Wann denn nicht?

Die Haftpflicht nimmt allenfalls Regreß. Daß die Haftpflicht nicht zahlt gilt nur wenn keine vorhanden ist.

am 31. März 2012 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Wann denn nicht?

 

Die Haftpflicht nimmt allenfalls Regreß. Daß die Haftpflicht nicht zahlt gilt nur wenn keine vorhanden ist.

Bei Vorsatz ist die Haftpflicht leistungsfrei.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Bei Vorsatz ist die Haftpflicht leistungsfrei.

So ist das. In solchen Fällen kommt nur §823 BGB in Betracht - dumm nur, wenn der Schädiger nichts hat. Und dann wiederum kann man sich an die www.verkehrsopferhilfe.de wenden.

Im hier geschilderten Fall ist aber wohl nicht von Vorsatz auszugehen - insofern gelten die gleichen Rechte auf Entschädigung wie bei jedem anderen unverschuldeten Unfall auch.

Meine Frage an den TE lautet, ob bis jetzt überhaupt mit der Versicherung des schädigenden Fahrzeuges Kontakt aufgenommen wurde.

Und wenn nicht, warum nicht?

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